| Datum: | Mittwoch, 25. Juni 2025 |
| Ort: | Sitzungssaal des Rathauses |
| Dauer: | 18:36 Uhr bis 20:27 Uhr |
TOP 2: Sanierung des Mauerwerks an der Burgruine Hunolstein
Sach- und Rechtslage:
Anlässlich einer Baukontrolle durch die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich am 05.07.2023 wurden Schäden an den historischen Burgmauern der Burgruine Hunolstein festgestellt, die dringend im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht behoben werden müssen. Ein Fachbüro wurde mit der Erstellung eines Sanierungskonzeptes beauftragt (Beschluss BLA v. 10.04.2024).
Der Entwurf des Konzeptes hat das beauftragte Planungsbüro Berdi Planung GmbH, Bernkastel-Kues, in einem vor Ort Termin am 29.01.2025 der Unteren Bauaufsichtsbehörde und der Unteren Denkmalschutzbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich und der Gemeindeverwaltung vorgestellt.
Die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Mauerwerks und insbesondere des ehemaligen Turmes gliedern sich nach Dringlichkeit in drei Abschnitte:
Bauabschnitt 1 Turm:
Sicherung und Ausbesserung des Mauerwerks aufgrund starker Rissbildung zur Gefahrenabwehr, Entfernung von Bewuchs, Erneuerung der Mauerwerksabdeckung, geschätzte Kosten 227.000 Euro. Siehe Anlage.
Bauabschnitt 2 Mauer (rechter Teil):
Mittelfristiger Handlungsbedarf zur Behebung von Mauerwerksschäden, Entfernung von Bewuchs, Erneuerung der Mauerwerksabdeckung, geschätzte Kosten 235.000 Euro.
Bauabschnitt 3 Mauer (linker Teil):
Mittelfristiger Handlungsbedarf zur Behebung von Mauerwerksschäden und Entfernung von Bewuchs, geschätzte Kosten 235.000 Euro.
Beschluss:
Bei Bauabschnitt 1 besteht Handlungsbedarf. Hierzu sollen die notwendigen Sicherungsmaßnahmen geplant, die Genehmigungs- und Zuwendungsunterlagen erstellt und nach Sicherstellung der Finanzierung ausgeschrieben und ausgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
11 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
TOP 3: Klarstellungs- u. Ergänzungssatzung "Weiperath - Niederwies": Aufstellungs- u. Entwurfsbeschluss
Sach- und Rechtslage:
Im Ortsbezirk Weiperath soll durch die Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) der bebaubare Innenbereich im Bereich Niederwies unter Einbeziehung von zwei Außenbereichsflächen klargestellt und abgegrenzt werden. Durch Einbeziehung der Außenbereichsflächen kann ein geschlossener Ortsrand ausgebildet und eine bessere Ausnutzung des vorhandenen Erschließungssystems für die bauliche Entwicklung des Ortes erreicht werden.
Bei der Aufstellung einer Ergänzungssatzung gelten die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung des sogenannten vereinfachten Verfahrens.
Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens kann der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist gegeben oder wahlweise die förmliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange kann Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist gegeben oder wahlweise die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Nach Durchführung der Beteiligungsphase ist über die vorgetragenen Stellungnahmen zu entscheiden. Nach erfolgter Abwägung der verschiedenen Belange kann ein abschließender Satzungsbeschluss gefasst werden.
Beschluss:
Für das im vorliegenden Plan abgegrenzte Gebiet im Ortsbezirk Weiperath wird die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Weiperath - Niederwies“ beschlossen, um den bebaubaren Innenbereich unter Einbeziehung von zwei Außenbereichsflächen klarzustellen und abzugrenzen.
Dem vorliegenden Satzungsentwurf wird zugestimmt. Die Planunterlagen werden für die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wird eine Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden erfolgt nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
11 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
TOP 4: B-Plan MEL-Zentralbereich Teilgebiet 2, 1. Änderung: Vergabe der Planungsleistungen zur Bearbeitung der Bebauungsplanung
Sach- und Rechtslage:
Um die MEL für kleine Gewerbebetriebe, insbesondere Handwerksbetriebe, zu öffnen, soll für einen Teilbereich (im Bereich der Bunker) unter Beibehaltung der Zielsetzung der Nachhaltigkeit das Nutzungsspektrum erweitert werden. Das erfordert die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes. Die inhaltliche Ausgestaltung eines „nachhaltigen Gewerbegebietes“ ist im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens zu bestimmen und festzulegen.
Das Planungsbüro ISU aus Kaiserslautern hat am 10.6.2025 ein Angebot für die Planungsleistungen zur Bearbeitung der Bebauungsplanänderung (Honorarzone II, Mindestsatz, Leistungsumfang 60 %, 5 % Nebenkosten) mit den Ergänzungsleistungen ‚Auswertung der Beteiligungsverfahren‘ sowie ’Umweltprüfung und Umweltbericht‘ vorgelegt. Der Auftragswert für die Planung liegt unter der Auftragswertgrenze von 25.000 € (ohne Umsatzsteuer) nach der geltenden Verwaltungsvorschrift (Öffentliche Auftragswesen in Rheinland-Pfalz), so dass auch ohne Angebotsaufforderung weiterer Planungsbüros mit nur einem Planungsbüro verhandelt werden kann. Darüber hinaus hat das Planungsbüro ISU aus Kaiserslautern bislang die gesamte städtebauliche Planung für die Energielandschaft bearbeitet, so dass die Bearbeitung der Änderung des Bebauungsplanes durch dieses Büro erhebliche Vorteile mit sich bringt. Aus diesen Gründen wurden keine weiteren Planungsbüros angefragt.
Beschluss:
Die Planungsleistungen für die 1. Änderung des Bebauungsplanes ‚MEL-Zentralbereich Teilgebiet 2‘ werden auf der Grundlage des Angebotes vom 10.6.2025 (Honorarzone II, Mindestsatz, Leistungsumfang 60 %, 5 % Nebenkosten) einschließlich der Ergänzungsleistungen ‚Auswertung der Beteiligungsverfahren‘ sowie ’Umweltprüfung und Umweltbericht‘ an das Planungsbüro ISU, Kaiserslautern, vergeben.
Finanzierung:
Im Haushalt stehen bei Leistung 511140 - 562550 ausreichend Mittel zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
11 Ja
0 Nein
0 Enthaltung