Hiermit ergeht auf die Bitte mehrerer Bürger ein erneuter Aufruf an alle Hundehalter, die ihren tierischen Freund gerne frei laufen lassen.
Bitte führen Sie Ihren Hund wenigstens im Dorf an einer Leine. Im Außenbereich bitte ich ebenfalls, die Leine anzulegen, wenn Ihnen Spaziergänger entgegenkommen. Es kommt nämlich immer wieder vor, dass andere Leute Angst vor Hunden haben, wenn Ihrer auch „nemmest Friemes beißt“ und „nur spielen will“.
Ich berufe mich auf die Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Morbach vom 11.07.2021. Unter § 3, Abs. 1, heißt es, dass auf öffentlichen Straßen und Wegen innerhalb bebauter Ortslagen Hunde nur angeleint geführt werden dürfen. Außerhalb der Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.
Des Weiteren bitte ich, die ausgeschiedenen Hinterlassenschaften Ihres Lieblings zu entfernen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Grundstückseigentümer, auf dessen Wiese die Schei... hinterlassen wurde, dies gerne für Sie übernehmen möchte.
Falls Sie sich stets an diese Regeln halten, brauchen Sie mir keine Mail zu schreiben, um sich über diesen Artikel zu beschweren.
Für diesen Fall kann ich nur sagen, dass Ihr Verhalten vorbildlich ist und ich dies sehr begrüße. Aber es gibt unter uns allem Anschein nach Mitbürger, die sich wohl nicht daran halten.