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Morbacher Rundschau
Ausgabe 32/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Wahlen zur Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

am 1. Oktober 2023

Aufforderung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Wahlgänge I (Eigentümer/innen, Nießbraucher/innen, Pächter/innen), II (mitarbeitende Familienangehörige) und III (ständige Arbeitnehmer/innen)

Die Gemeinde Morbach, Landkreis Bernkastel-Wittlich legt ein Wählerverzeichnis für die Wahlen zur Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz an, die am Sonntag, dem 1. Oktober 2023, in der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, stattfinden. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen worden ist. Die Eintragung erfolgt auf Antrag, der schriftlich nach vorgeschriebenem Muster zu stellen ist.

Die Wahlberechtigten, die im Gebiet der Gemeinde Morbach ihre Hauptwohnung haben, werden aufgefordert, spätestens bis zum 5. September 2023 (26.Tag vor der Wahl) ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis zu beantragen. Antragsformulare liegen für den jeweiligen Wahlgang bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Wahlamt, Zimmer DG301, Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach, Tel. 06533/71-101 bereit und können dort nach vorheriger Terminvereinbarung abgeholt oder angefordert werden. Jede/r Wahlberechtigte hat einen eigenen Antrag zu stellen. Anträge, die verspätet eingehen oder unvollständig sind und nicht rechtzeitig ergänzt werden, können nur dann noch berücksichtigt werden, wenn die/der Antragsteller/in nachweist, dass sie/er die Antragsfrist unverschuldet versäumt hat oder dass ihr/sein Wahlrecht erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist.

Die Wahlberechtigung ist in § 8 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LwKG) geregelt. Der Wortlaut dieses Gesetzes kann bei der Gemeindeverwaltung Morbach eingesehen werden.

Morbach, den 07.08.2023
(Andreas Hackethal)
Bürgermeister