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Morbacher Rundschau
Ausgabe 32/2023
Bekanntgaben + Informationen
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U N T E R R I C H T U N G über die Sitzung des Gemeinderates der GEMEINDE MORBACH am 18.07.2023

am 18.07.2023

- Öffentliche Sitzung -

Zu Punkt 1:

Einwohnerfragestunde gemäß § 21 Geschäftsordnung i.V.m. § 16 a Gemeindeordnung

Sachverhalt:

Im Rahmen der Einwohnerfragestunde wurden zum Ausbau der OD Heinzerath K1/96 Fragen zum aktuell zugegangenen Beitragsbescheid, dem Einbau von Läufersteinen und einem Ermittlungsverfahren aufgrund einer Demonstration vor einer vergangenen Gemeinderatssitzung gestellt. Die jeweilige Beantwortung erfolgte durch Bürgermeister Hackethal mit dem Hinweis auf die im Rahmen der weiteren Anliegerversammlungen vorgestellten Punkte und die zugegangenen Bescheide. Aufgrund dessen besteht für jeden Anlieger - zur Klärung von Detailfragen - die Möglichkeit der Akteneinsicht. Darüber hinaus steht der Rechtsweg offen.

Zu Punkt 2:

Mitteilungen des Vorsitzenden

Sachverhalt:

Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden Kenntnis davon, dass

-

folgende Ausschusssitzungen – u.a. zur Vorbereitung der heutigen Sitzung - stattgefunden haben:

-

am 03.07.2023 die Sitzung des Forst- und Landwirtschaftsausschuss

-

am 11.07.2023 die Sitzung des Werkausschuss

-

am 12.07.2023 die Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschuss mit einer vorhergehenden Begehung der Baumaßnahmen „Offenlegung des Morbachs“ und „Errichtung eines Ärztehauses“

-

im Benehmen mit den Beigeordneten eine Eilentscheidung nach § 48 GemO für die Vergabe von Straßenunterhaltungsarbeiten im Zuge der laufenden Straßenunterhaltung im Ortsbezirk Morbach für die Zufahrt zur IGS Morbach herbeigeführt wurde. Der Auftrag erging zu den im Rahmen vorgenannter Auschreibung submittierten Preisen an die Firma Juchem Asphaltbau, Niederwörresbach für Asphaltdeckschichtarbeiten zum Angebotspreis von 12.828,53 €.

-

nach Mitteilung des LBM die Vollsperrung der Kreuzung B 269/B 422/L 164 und die Umleitungen am Samstag, 22.7.2023 aufgehoben werden können.

Weiter kündigt der LBM den letzten Deckenerneuerungsabschnitt auf der B 269 ab der Einmündung der B 269/L 163 bis zur Kreisgrenze (B 269/K 100 nach Hoxel) nach Norden auf einer Länge von rd. 250 m an. Hierzu ist nochmals eine Vollsperrung der B 269 in dem betroffenen Abschnitt ab dem 7.8.2023 für eine Woche erforderlich. Die Umleitung des PKW- Verkehrs ist für diese Zeit über Morscheid, Hoxel und Deuselbach und des LKW-Verkehrs über Thalfang (B 327 und L 164) vorgesehen.

Zu Punkt 3:

Vorstellung Baumpatenschaften Heimatbaum

Sachverhalt:

Der Gemeindeforst Morbach ist verpflichtet sogenannte Habitatbäume zu schützen, zu markieren und alle 5 Jahre zu kontrollieren/dokumentieren wie sich der Zustand entwickelt hat. Diese Habitatbäume sind Bäume mit besonderen Merkmalen, wie Baumhöhlen, besonderem Wuchs oder besonderen Bewohnern. Mit der Suche, der Markierung, Registrierung und späteren Kontrolle sind Personal sowie Sachkosten verbunden, denen keine zusätzlichen Einnahmen entgegenstehen.

Aus diesem Grund wurde die Idee geboren, diese besonderen Habitatbäume, die erhalten werden müssen für Baumpatenschaften auszuloben und auf Spendenbasis interessierten Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich am Natur-, Wald- und Artenschutz zu beteiligen. Auch eignet sich eine solche Patenschaft hervorragend als Geschenk für Mitmenschen, die bereits alles haben, aber naturverbunden sind.

Die damalige Recherche ergab, dass es zwar schon ähnliche Projekte gibt, jedoch nicht im näheren Umfeld. Hier wurden ähnliche Projekte in Österreich, der Schweiz und dem Saarland gefunden. Der Forst- und Landwirtschaftsausschuss war schnell von der Idee überzeugt und es wurde ein Logo sowie Patenschaftsurkunden in Auftrag gegeben. Daneben wurde ein Internetauftritt erstellt im Rahmen der Gemeinde Morbach-Seite und ein erster Katalog mit Patenbäumen unterschiedlicher Preisklassen erstellt.

Im Rahmen der Patenschaft garantiert der Gemeindeforst Morbach, sich 20 Jahre um den Erhalt des Baumes zu kümmern und nur unter wenigen Bedingungen einzugreifen.

Nach der Vorstellung im Gemeinderat soll die Vermarktung offiziell starten.

Zu Punkt 4:

Aufteilung des Forstrevieres Morbach in zwei Forstreviere

Sachverhalt:

Das aktuelle Forstrevier Morbach umfasst ca. 3.000 ha Gemeindewald. Der aktuelle Stellenplan sieht die Beförsterung durch einen Revierleiter mit einem Stellenanteil von 1,0 und einer stellvertretenden Revierleitung mit 0,5 Stellen vor. Die stellvertretende Revierleitung ist seit dem 01.01.2023 vakant.

Aufgrund der stetig steigenden Anforderungen an die Waldbesitzenden in Bezug auf Dokumentation, Planung und Bezuschussung sowie der Borkenkäfersituation und den Erfahrungen in der Vergangenheit mit der hälftigen Stellvertretung, sollten zwei volle Kräfte für die Revierleitung des Gemeindeforstes Morbach eingesetzt werden.

Für den staatlichen Revierdienst, welcher der kommunale Revierbeamte leistet, erhält der Eigenbetrieb Gemeindeforst eine Kostenerstattung durch Landesforsten Rheinland-Pfalz. Diese Revierdienstkostenerstattung wird für jedes Forstrevier in kommunaler Beförsterung gewährt, jedoch nicht für etwaige Stellvertreter. Landesforsten hat seine eigenen Forstreviere in Größenordnungen von ca. 1.500 ha je Revier eingeteilt und entsprechend mit Personal besetzt. Aus diesem Grund sollte auch das Forstrevier Morbach in zwei Einheiten von jeweils ca. 1.500 ha aufgeteilt werden. Nach der Aufteilung ist der Eigenbetrieb berechtigt, eine Revierdienstkostenerstattung für jedes einzelne Forstrevier zu beantragen.

Nach Rücksprache mit Herrn Dr. Schäfer vom GStB und dem Forstamt Idarwald, Herrn Schneberger, obliegt die Aufteilung des Forstrevieres Morbach allein der Gemeinde Morbach. Eine Anhörung oder Beteiligung Dritter ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, das aktuelle Forstrevier Morbach in zwei neu zu bildende Forstreviere Morbach-West mit den Ortsbezirken Morbach, Gutenthal, Hoxel, Morscheid-Riedenburg, Wolzburg, Weiperath, Odert, Hunolstein, Haag, Merscheid und Morbach-Ost mit den Ortsbezirken Hinzerath, Wederath, Hundheim, Bischofsdhron, Wenigerath, Gonzerath, Heinzerath, Elzerath, Rapperath aufzuteilen und dem Forstamt Idarwald bekannt zu machen:

Weiter soll der Stellenplan der Gemeinde Morbach und des Gemeindeforstes Morbach angepasst werden. Die 0,5 Stelle stellvertretende Revierleitung soll aufgehoben und eine Stelle von 1,0 Revierleitung geschaffen werden. Etwaige Anpassungen sollen bereits mit dem Nachtragsstellenplan 2023 erfolgen. Die Ausschreibung der neuen Revierleitung und die damit verbundenen Mittel werden freigegeben. Die Finanzierung der Personalmehraufwendungen für 2023 erfolgt über die zusätzliche Revier-dienstkostenerstattung. Für den Fall dass weitere Mehrkosten über die geplanten Personalkosten entstehen, werden Mehreinnahmen aus Kalamitätsholzverkauf herangezogen.

Beschluss:

Es wird beschlossen, das aktuelle Forstrevier Morbach in zwei neu zu bildende Forstreviere Morbach-West und Morbach-Ost wie folgt aufzuteilen und dem Forstamt Idarwald bekannt zu machen:

Weiter wird der Stellenplan der Gemeinde Morbach und des Gemeindeforstes Morbach angepasst. Die 0,5 Stelle stellvertretende Revierleitung wird aufgehoben und eine Stelle von 1,0 Revierleitung neu geschaffen. Die Anpassungen sollen mit dem Nachtragsstellenplan 2023 erfolgen. Die Ausschreibung der neuen Revierleitung und die damit verbundenen Mittel werden freigegeben. Die Finanzierung für 2023 erfolgt über Mehreinnahmen aus Kalamitätsholzverkauf.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

26

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 5:

Städtebauliche Erneuerung Morbach - Vorstellung der Projektentwicklungen am Standort Bahnhofstraße 11, 11a und 13

Sachverhalt:

Die Gemeinde Morbach ist Eigentümerin der zurzeit bebauten Grundstücke Bahnhofstraße 11, 11a und 13. Im Rahmen des Stadtumbauprogrammes „Wachstum und nachhaltige Entwicklung – nachhaltige Stadt“ (WNE) sollen die Gebäude niedergelegt und die Fläche an eine Investorin / einen Investor zur Weiterentwicklung veräußert werden. Auf die daraufhin gestartete Investorensuche gingen fünf Bewerbungen ein. Nach einer ersten internen Sichtung der eingereichten Unterlagen wurde den Bewerbern die Möglichkeit eröffnet, ihre Arbeit in einer Präsentationsveranstaltung vor der Verwaltung, dem Ältestenrat und dem städtebaulichen Beraterbüro Bachtler vorzustellen.

Nach anschließender Beratung wurden drei Bewerber ausgewählt, deren Projektideen nachfolgend durch das städtebauliche Beraterbüro Bachtler vorgestellt werden.

Auf Antrag des Vorsitzenden wird von 20:08 Uhr bis 21:16 Uhr Nichtöffentlichkeit hergestellt.

Anschließend wird das Auswahlverfahren vorgestellt:

Da weiterhin die Auswahl zwischen drei Investoren besteht, wird – angelehnt an die Vorschriften des § 40 GemO – das Auswahlverfahren mittels Stimmabgabe abgeschlossen. Sollte im ersten Wahlgang kein Investor die Mehrheit der abgegebenen Stimmen bekommen, stellen sich die beiden Projekte mit den meisten Stimmen einem weiteren Wahlgang. Sollte es hier zu einem Patt kommen, entscheidet das Los. Anschließend wird über das Ergebnis des Auswahlverfahrens beschlossen.

Daraufhin stellt das Ratsmitglied Marco Thees im Namen aller Fraktionen den Antrag auf geheime Abstimmung:

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Sonderinteresse:

1

(Dr. Jürgen Jakobs)

Der Antrag gilt somit als angenomen, für das Verfahren werden Stimmzettel, Wahlkabine und Wahlurne bereitgestellt.

Das Ratsmitglied Achim Zender beantragt die Aufnahme folgender persönlicher Stellungnahme in die Niederschrift:

„Fast genau vor einem Jahr wurde im Gemeinderat über diesen Tagesordnungspunkt in nichtöffentlicher Sitzung beraten, wobei heute anders als damals die Projektierer den Gemeinderäten erstmals ihr Projekt vorstellen durften. Leider wurde der FWM trotz mehrmaliger Nachfrage erst vergangene Woche mitgeteilt, dass der Tagesordnungspunkt wieder beraten werden soll. Ich hätte mir gewünscht, dass zu dieser wichtigen Angelegenheit über die Veröffentlichung der Tagesordnung hinaus, verwaltungsseitig frühzeitig eine Einladung an die Öffentlichkeit ergangen worden wäre. In der Sitzung wurden drei sehr gute Projekte vorgestellt, die sicherlich eine dringend notwendige Erneuerung am Standort Bahnhofstraße 11 bis 13a auf den Weg bringen. Heute werden sich die Mitglieder des Gemeinderates in geheimer Abstimmung für eines der Projekte entscheiden. Bereits im vergangenen Jahr wurde auch in der Öffentlichkeit über etwaige Ausschlussgründe von Ratsmitgliedern bei der Abstimmung zu diesem Thema diskutiert. Da einer meiner Schwiegersöhne Mitarbeiter einer Firma ist, die sich an der Projektentwicklung und –umsetzung beteiligen möchte, werde ich an der Abstimmung nicht teilnehmen, auch wenn ich hierzu gesetzlich nicht verpflichtet bin. Ich rücke vom Tisch ab.“

Von den 24 abgegebenen Stimmzetteln entfallen die Stimmen wie folgt:

Projekt 1:

5

Projekt 2:

1

Projekt 3:

17

Ungültig:

1

Summe:

24

Damit gilt das Projekt 3 als ausgewählt.

Beschluss:

Im Rahmen der Investorensuche zur Weiterentwicklung der Grundstücke Bahnhofstraße 11, 11a und 13 entscheidet sich der Gemeinderat für das Konzept 3 Die Verwaltung wird beauftragt, die Rahmenbedingungen für die Umsetzung vorzubereiten (insbesondere Abstimmung der Förderfähigkeit, Klärung der planungsrechtlichen Voraussetzungen und vertraglichen Rahmenbedingungen).

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Sonderinteresse:

1

(Dr. Jürgen Jakobs)

Nichtteilnahme:

1

(Achim Zender)

Zu Punkt 6:

Bebauungsplan "Merscheid III - In der Grub, 3. Änderung": Auswertung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und Satzungsbeschluss

Sachverhalt:

Der Gemeinderat Morbach hat am 28.6.2022 beschlossen, im Ortsbezirk Merscheid den Bebauungsplan „Merscheid III – In der Grub“ für einen Teilbereich zu ändern, um einen größeren Spielraum bei den Höhenfestsetzungen zu schaffen.

Die Änderung beschränkt sich auf die maximal zulässigen Traufhöhen.

Die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ist abgeschlossen. Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen liegt als Anlage dieser Sitzungsvorlage bei. Die Auswertung enthält Beschlussempfehlungen zur Abwägung und zum Umgang mit den Anregungen bei der Bebauungsplanung. Nach Prüfung der Stellungnahmen durch die gemeindlichen Gremien kann der abschließende Satzungsbeschluss gefasst werden.

Die Planunterlagen des Entwurfes, wie sie der Beteiligung zu Grunde lagen, sind zur Information als Anlagen über PVRat nochmals abrufbar.

Beschluss:

Über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird entsprechend der vorliegenden Abwägungsvorschläge entschieden.

Der vorliegende Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Merscheid III – In der Grub wird unter Berücksichtigung der Auswertung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung als Satzung beschlossen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Es fehlt:

1

(Michael Heckler)

Zu Punkt 7:

Vergabeverfahren

Zu Punkt 7.1:

Auftragsvergabe Hochbehälterauskleidung Ortelsbruch

Sachverhalt:

Der Auftrag zur Auskleidung der Wasserkammern im Hochbehälter Ortelsbruch konnte zum Angebotspreis von 293.270,00 € (348.991,30 € brutto) an die IKS Kunststoff- und Stahlverarbeitungs GmbH, Otto-Hahn-Straße 8, 55218 Ingelheim am Rhein am 02.06.2023 vergeben werden.

Zu Punkt 8:

Vereinbarung zur Überwachung von Stauanlagen und Regenrückhaltebecken

Sachverhalt:

Die Gemeinde Morbach hat mit den Gemeindewerken in den letzten Jahrzehnten bereits vorausschauend gearbeitet und war auf die besonderen Regenereignisse der vergangenen Jahre entsprechend vorbereitet. Als Maßnahmen verfügt die Gemeinde Morbach, die Gemeindewerke Morbach und der Zweckverband HuMos aktuell über fünf große Regenrückhalteeinrichtungen (Bischofsdhron, 2x Morbach, 2x Rapperath), sogenannte Polder und weitere 23 Regenrückhaltebecken in Bischofsdhron, Gonzerath, Gutenthal, Haag, Merscheid, Morbach, Morscheid-Riedenburg und Wenigerath. Zwei weitere in Hundheim werden in diesem Jahr umgesetzt.

Alle diese Anlagen gilt es in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten, um deren Schutzfunktion jederzeit gewährleisten zu können. Für die großen Polder gibt es spezielle Prüf- und Überwachungsvorschriften, deren Einhaltung in sogenannten Polderbüchern nachgewiesen werden muss. Auch die Regenrückhaltebecken bedürfen regelmäßiger Kontrollen und Säuberungseingriffen.

Eine Zuständigkeit für die Überwachung stellt sich aktuell wie folgt dar: Die Polder sind von der Gemeinde zu betreuen, wohingegen die Regenrückhaltebecken je nach Entstehungszeitpunkt von der Gemeinde oder den Gemeindewerken und vom Zweckverband HuMos kontrolliert werden. Dieser Umstand führt dazu, dass die Prüfung und etwaige Arbeiten von unterschiedlichen Personen durchgeführt und unterschiedlich gehandhabt werden.

Um nun diese wichtige Infrastruktur vollständig, einheitlich und regelmäßig unter Kontrolle zu haben, wurde, auf Empfehlung des Werkausschusses vom 23.03.2023 und Beschluss des HFA vom 21.03.2023, die Verwaltung beauftragt, eine Vereinbarung zur Überwachung der Stauanlagen und Regenrückhaltungen der Gemeinde Morbach, der Gemeindewerke Morbach und des Zweckverbandes Gewerbepark HuMos zu erarbeiten.

Da auch der ZV HuMos Teil der Vereinbarung ist, war eine Umsatzsteuerprüfung erforderlich. Nach Rücksprache mit dem beratenden Wirtschaftsprüfer, der Firma Schüllermann ist eine Steuerbarkeit aktuell zu verneinen, da es sich um eine gemeinsame öffentliche Aufgabe handelt und der Anteil des Zweckverbandes an den Gesamtkosten 17.500,00 €/Jahr nicht überschreiten wird. Eine entsprechende Regelung für den Änderungsfall wurde ebenfalls aufgenommen.

Nach der vorläufigen Berechnung entfallen 78,4 % der Kosten auf die Gemeinde Morbach, 14,7 % der Kosten auf die Gemeindewerke und 6,9 % der laufenden Personal- und Sachkosten auf den ZV HuMos.

Im Rahmen des in Erarbeitung befindlichen Starkregenkonzeptes für die Gemeinde Morbach wird empfohlen, wie bereits in der Ideenfindungsphase vorgeschlagen, die großen Stauanlagen und die Regenrückhaltbecken in Gonzerath mit Überwachungstechnik auszustatten. Hierfür sollten im Haushalt 2024 der Gemeinde Morbach Mittel vorgesehen werden.

Beschluss:

Der Bürgermeister sowie der Werkleiter werden beauftragt, auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung „Zur Überwachung der öffentlichen Stauanlagen und Regenrückhaltungen im Gemeindegebiet Morbach und dem Gebiet des Zweckverbands Gewerbepark HuMos“ abzuschließen und das Projekt umzusetzen. Weiter sollen Mittel im Haushaltsplan 2024 der Gemeinde Morbach für die Überwachungstechnik der Stauanlagen und der Regenrückhaltebecken im Ortsbezirk Gonzerath vorgesehen werden.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 9:

Kommunale Wärmeplanung

Sachverhalt:

Hintergrund ist die kommende gesetzliche Verpflichtung aller Kommunen über 10.000 Einwohner, eine kommunale Wärmeplanung bis Ende 2028 umzusetzen (bisheriger Gesetzentwurf). Bis Ende des Jahres 2023 soll das Gesetz beschlossen werden und anschließend in Kraft treten.

Die Wärmeplanung muss für Gebiete von 10.000–100.000 Einwohner bis zum 31.12.2028 abgeschlossen sein.

Wärme ist nur schwer über weite Strecken zu transportieren. Daher müssen lokale Ansätze zur klimaneutralen Wärmeversorgung gefunden werden:

-

Erfassung der kommunenweiten Ist-Situation,

-

Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort (Siedlungsstruktur, Industrie, Gewerbe),

-

Festlegung von Zonen für mögliche Wärmenetze, damit langfristige Planbarkeit,

-

Synergien beim Leitungs-und Straßenbau in Wärmenetzzonen,

-

Wichtiges Werkzeug für eine nachhaltige Stadt-/Ortsentwicklung

-

Strategische Grundlage für die Wärmewende in der Kommune

Für die Erstellung von Wärmeplänen werden nur bereits vorhandene Daten genutzt, die bei Netzbetreibern sowie aus Registern und Datenbanken erhoben werden.

Noch bis Ende des Jahres 2023 gewährt der Bund eine erhöhte Förderquote (90%; ab 2024 voraussichtlich nur noch 60%) zur Erstellung von kommunalen Wärmeplänen. Zu dem Förderantrag muss eine Kostenschätzung abgegeben werden. Hierfür wird angeraten, Richtpreisangebote bei externen Dienstleistern anzufragen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt grundsätzlich die Erstellung der „Kommunalen Wärmeplanung“ und beauftragt die Verwaltung, den Förderantrag über den Förderschwerpunkt 4.1.11 der Kommunalrichtlinie zu stellen und entsprechende Richtpreisangebote bei externen Dienstleistern einzuholen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

Zu Punkt 10:

Anfragen

Sachverhalt:

Anfrage der CDU-Fraktion im Gemeinderat Morbach vom 13.07.2023 zum Sachstand Straßenausbaumaßnahmen

Frage:

Sind für die Straßenausbaumaßnahmen Biergasse in Morbach, Mühlentalweg und Borgasse inRiedenburg und Zum Sportplatz in Hoxel die Entwurfsplanungen als Grundlage der Förderanträge abgeschlossen und durch die Gremien beschlossen?

Antwort:

Für alle genannten Straßenausbaumaßnahmen sind bereits Planungen in Auftrag gegeben. Der Planungsstand für die Straßen Zum Sportplatz in Hoxel sowie Borgasse und Mühlentalweg in Riedenburg ist so weit fortgeschritten, dass die notwendigen Beschlüsse eingeholt und nach Fortschreibung der Kostenberechnungen Förderanträge gestellt werden können. Die Planung der Biergasse befindet sich noch in der Vorentwurfsphase. Bei allen Straßenausbaumaßnahmen müssen die Gemeindewerke Leitungen erneuern. In diesem Zusammenhang hat man sich darauf verständigt, mögliche Ausbaumaßnahmen bis zur Einführung des Wiederkehrenden Ausbaubeitrags zunächst zurückzustellen.

Frage:

Wurden bereits Fördermittel für diese Maßnahmen beantragt?

Antwort:

Aufgrund der fehlenden Freigabe/Beschlüsse zu den Planungen konnten noch keine Förderanträge gestellt werden.

Anfrage der CDU-Fraktion im Gemeinderat Morbach vom 13.07.2023 zur Sanierung der Kunstrasensportanlage

Frage 1:

Wurde bereits ein Sanierungskonzept für die Instandsetzung der Kunstrasensportanlage erstellt?

Frage 2:

Wurden Kostenvoranschläge bzw. Angebote angefragt?

Frage 3:

Sind bereits Förderanträge zur Erneuerung der Kunstrasensportanlage gestellt worden?

Antwort 1-3:

Die Verwaltung hat den Zustand des Spielfeldes und der Kunststofflaufbahn von einem Fachunternehmen am 24.03.2021 untersuchen lassen. Es handelt sich um ein Großspielfeld (7.900 m²) mit einem sand-gummigranulat gefüllten Kunststoffrasenbelag. Das Spielfeld wurde im Jahr 2007 gebaut (Alter: 16 Jahre). Dem Zustand des Spielfeldes wird ein dem Alter und der Intensität der Nutzung gemäßer Zustand attestiert, der Belag ist ohne Schäden, der Pflegezustand wird als gut bezeichnet. Allerdings ist ein Kräuseln und Aufspleissen der Faser in den hochbelasteten Zonen erkennbar. Durch Abrieb und Abtrag hatte sich die Füllhöhe des Gummigranulates reduziert und der Sand verdichtet. Auf Empfehlung des Unternehmens wurde der Platz nachverfüllt (11.198,57 Euro), was eine Stabilisierung der Faser des Kunstrasens bewirkte und eine weitere Nutzungsdauer ohne weitere Reparaturen von ca. 5 Jahren erwarten lässt. Für die Kunststofflaufbahn wurde ein Retopping (= Auftrag einer neuen Verschleißschicht) empfohlen. Der Ortsbeirat Morbach hat (Beschluss v. 16.05.2022) die Sanierung des Kunstrasenplatzes inklusive Flutlichtanlage innerhalb der nächsten 5 Jahre empfohlen. Ein Sanierungskonzept für die Instandsetzung der Kunstrasensportanlage wurde deshalb noch nicht in Auftrag gegeben bzw. erstellt und auch keine Kostenvoranschläge angefragt bzw. Förderanträge gestellt. Es wird empfohlen im Haushalt 2024 entsprechende Mittel bereitzustellen.

Frage 4:

Wie bereits mehrfach gefordert sollte auch die Flutlichtanlage vollständig auf LED-Technik umgerüstet werden. Wurden hierfür bereits Kostenvoranschläge bzw. Angebote angefragt und ist die Umrüstung Bestandteil der Instandsetzung der Kunstrasensportanlage?

Antwort:

Im April 2019 wurde die Flutlichtanlage von einer Fachfirma überprüft und anschließend repariert. Seit dem sind keine größeren Ausfälle der Flutlichtanlage bekannt. Allerdings wird die Anlage noch mit Metalldampflampen als Leuchtmittel betrieben, die auf absehbare Zeit aus dem Verkehr gezogen werden. Aufgrund des Alters der Anlage ist es sinnvoll die Flutlichtanlage auf LED-Strahler umzustellen. Dies wäre eine förderfähige Maßnahme im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) ohne Eigenanteil der Gemeinde. Es ist denkbar, die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Strahler an der Schulsportanlage in Morbach in das KIPKI aufzunehmen.