Am 11. Mai wurde mit dem Ausbau der K 100 in der Ortsdurchfahrt Gutenthal begonnen. Der 1. Bauabschnitt erstreckt sich vom Ortseingang aus Richtung Weiperath bis zur Einmündung „Zum Wendehammer“.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auf der Internetseite des Landesbetrieb Mobilität Trier.
www.lbm.rlp/service/presse-aktuelles/detail/-K100
Die Sanierung der Biergasse hat am 03.08.2026 begonnen. Die Bauzeit des ersten Bauabschnittes wird voraussichtlich vier Wochen betragen. Aufgrund dessen ist eine Vollsperrung der Straße Unterer Markt erforderlich.
Nach Abschluss des ersten Bauabschnittes wird die Straße Unterer Markt wieder für den Verkehr freigegeben und im zweiten Bauabschnitt die Biergasse unter Vollsperrung saniert.
Während der gesamten Bauzeit sind alle angrenzenden Gewerbetriebe sowie Wohnung fußläufig zu erreichen.
Die gesamte Bauzeit beträgt voraussichtlich drei Monate.
Das Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung Morbach informiert darüber, dass die Regelungen für das Anbringen von Werbebannern, Spannbändern, Werbetafeln und sonstigen Werbeanlagen für Veranstaltungen derzeit überarbeitet werden.
Bis zur endgültigen Entscheidung des Gemeinderates im September gilt ab sofort folgende Übergangsregelung:
Werbeanlagen für Veranstaltungen dürfen an maximal drei Standorten je Veranstaltung und frühestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn im Gemeindegebiet angebracht oder aufgestellt werden.
Hierzu zählen insbesondere Werbebanner, Spannbänder und Werbetafeln. Vor dem Anbringen ist eine Genehmigung durch das Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung Morbach erforderlich.
Die Werbeanlagen dürfen den fließenden Verkehr nicht beeinträchtigen und keine Gefahr für Verkehrsteilnehmende oder Dritte darstellen.
Nach Ende der Veranstaltung sind die Werbeanlagen unverzüglich wieder zu entfernen.
Am Kreisverkehrsplatz beim REWE-Markt können Veranstaltungsbanner nur so angebracht werden, dass sie ausschließlich vom REWE-Parkplatz aus sichtbar sind. Die zulässigen Stellen werden mit dem Ordnungsamt abgestimmt; dabei ist ein Abstand von mindestens 5 Metern zur Straße einzuhalten.
Nicht ordnungsgemäß angebrachte Banner werden durch die örtliche Ordnungsbehörde entfernt.
Alle Vereine, Veranstalter und sonstigen Verantwortlichen werden gebeten, sich vor dem Anbringen von Werbeanlagen rechtzeitig mit dem Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung Morbach in Verbindung zu setzen.