Der Gemeinderat hat am 19.07.2022 aufgrund der
| • | §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), |
| • | der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), |
| • | des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO), |
| • | des § 2 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung |
die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
| § 14 Abs. 4 Buchstabe i) erhält folgende Fassung: | |
| "i) | für die Jugendfeuerwehrwarte und den Leiter der Vorbereitungsgruppe für die Jugendfeuerwehr die Aufwandsentschädigung nach § 11 Abs. 4 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung," |
Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.