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Morbacher Rundschau
Ausgabe 35/2023
Bekanntgaben + Informationen
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Bereitstellung von Sperrabfällen

Es kommt immer öfter vor, dass Sperrabfälle bereits Wochen vor dem Abholtermin an der Straße bereitgestellt werden. Ich weise darauf hin, dass gemäß Abfallordnung der A.R.T. Sperrabfälle erst am Vorabend der Abholung bereitgestellt werden dürfen. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Um ein gepflegtes Ortsbild im Sinne aller Einwohner und Gäste zu gewährleisten, bitte ich darum, dass Sperrabfälle nicht schon Wochen vor der Abholung bereitgestellt werden, sondern erst in einem angemessenen Zeitraum vor dem tatsächlichen Abholtermin.

Marco Thees
-Ortsvorsteher-