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Morbacher Rundschau
Ausgabe 36/2023
Bekanntgaben + Informationen
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Formschnitt von privaten Hecken und Sträuchern

Sehr geehrte Mitbürger*innen,

in den letzten Wochen häufen sich die Mitteilungen aus der Bevölkerung, dass an mehreren Stellen des Ortsbezirks Hecken und Sträucher deutlich über die Grenzen ihrer privaten Flurstücke hinauswachsen.

Besonders unsere Straßen, Gehwege und auch Wirtschaftswege sind für Fahrzeuge und Fußgänger nur eingeschränkt oder teilweise gar nicht mehr nutzbar. Starke Beeinträchtigungen bestehen auch an einigen Kreuzungsbereichen, wo Hecken das Einsehen in den Verkehrsraum der Vorfahrtsstraße komplett behindern.

Aus Gründen der Verkehrssicherheit weise ich darauf hin, dass Hecken und Sträucher, die in die Fahrbahn von Straßen und Wegen ragen, durch einen Form- oder Pflegeschnitt zurückzuschneiden sind.

Bitte denken Sie in diesem Zusammenhang auch an die jungen Nutzer von Gehwegen. Kinder die wegen der Hecken unbedarft in den Straßenraum ausweichen, sind dadurch einer großen Gefahr durch vorbeifahrende Fahrzeuge ausgesetzt.

Nach den Festsetzungen des Bundesnaturschutzgesetzes, ist ein Heckenschnitt zur Vermeidung von Beeinträchtigungen ausdrücklich erlaubt, solange es sich nicht um einen starken Rückschnitt über den jährlichen Zuwachs hinaus handelt. Diese Vorschriften dienen vor allem dem Schutz der heimischen Tiere und Vögel und man sollte vor dem Ansetzen der Heckenschere darauf achten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis, ihr Ortsvorsteher Christoph Steinmetz