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Morbacher Rundschau
Ausgabe 36/2023
Bekanntgaben + Informationen
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Bau- und Liegenschaftsausschusses der GEMEINDE MORBACH

am 12.07.2023

- Öffentliche Sitzung -

Zu Punkt 2: Sachstand der Baumaßnahme "Ärztehaus"

Sachverhalt:

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Zu diesem Tagesordnungspunkt hat vor Beginn der Sitzung ein Termin vor Ort stattgefunden, in dem die Ausschussmitglieder über den Stand der Bauarbeiten durch die BA Projektgesellschaft Morbach Gerberweg mbH mit Sitz in Bernkastel-Kues informiert werden. Die Rohbauarbeiten sind abgeschlossen, die Haustechnik ist soweit montiert, dass die Ausbaugewerke durchgeführt werden können. Das Dach ist eingedeckt und das Wärmedämmverbundsystem und der Außenputz sind aufgebracht. In den nächsten Wochen stehen der Außenanstrich sowie die Estricharbeiten, das Setzen der Fensterbänke, die Fließen- und Anstricharbeiten sowie der Einbau der Decken und der Türanlagen an.

Zur Fortführung der Arbeiten stehen noch folgende Entscheidungen bzw. Bemusterungen aus:

  • Fensterbänke Innen
  • Innentüren
  • Außenanstrich, mehrere Farbkonzepte werden vorgestellt.

Beschluss:

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Als Innenfensterbank wird eine Standard Steinfensterbank mit max. 2 cm Überstand festgelegt.

Die Art der Innentüren für das Erd- und 1. Obergeschoss wird in Abstimmung mit den Mietern festgelegt und evtl. Mehrkosten ermittelt. Das 2. Obergeschoss wird mit Standardtüren laut Baubeschreibung ausgestattet.

Der Außenanstrich erfolgt in einem weißen Farbton mit einer farblichen Absetzung der Fensterbänder im gleichen hellen Farbton wie bei der Wohnbebauung.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 3: Sachstand der Baumaßnahme "Offenlegung des Morbachs"

Sachverhalt:

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Zu diesem Tagesordnungspunkt hat vor Beginn der Sitzung eine Besichtigung vor Ort stattgefunden. Das mit der Planung und Ausführung beauftragt Büro BGH Umweltplanung und Landschaftsarchitektur GmbH, Trier, erläutert den Stand der Bauarbeiten.

Das Bachbett unter der Brücke Kirschwiese bis zur Baufeldgrenze wurde von Anlandungen und Bewuchs freigelegt. Die Zaunanlage zu einem Nachbargrundstück ist errichtet. Derzeit werden die zu entsorgenden Bodenmassen abgefahren. Auch wurde bereits die Bachverrohrung im Bereich des Gerberweges ab dem Schachtbauwerk freigelegt. In den nächsten Wochen soll die Bachverrohrung entfernt, eine Wasserhaltung angelegt und mit den Betonbauarbeiten begonnen werden. Von dem bauausführenden Unternehmen wurden Nachträge für Zusatzarbeiten angekündigt, die sich im Zusammenhang mit der Freilegung der Verrohrung und des Bachbettes ergeben.

Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt nicht.

Zu Punkt 4: Bebauungsplan "Merscheid III - In der Grub, 3. Änderung": Auswertung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und Satzungsbeschluss

Sachverhalt:

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Der Gemeinderat Morbach hat am 28.6.2022 beschlossen, im Ortsbezirk Merscheid den Bebauungsplan „Merscheid III – In der Grub“ für einen Teilbereich zu ändern, um einen größeren Spielraum bei den Höhenfestsetzungen zu schaffen.

Die Änderung beschränkt sich auf die maximal zulässigen Traufhöhen.

Die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ist abgeschlossen. Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen liegt als Anlage dieser Sitzungsvorlage bei. Die Auswertung enthält Beschlussempfehlungen zur Abwägung und zum Umgang mit den Anregungen bei der Bebauungsplanung. Nach Prüfung der Stellungnahmen durch die gemeindlichen Gremien kann der abschließende Satzungsbeschluss gefasst werden.

Die Planunterlagen des Entwurfes, wie sie der Beteiligung zu Grunde lagen, sind zur Information als Anlagen über PVRat nochmals abrufbar.

Beschluss:

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Über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird entsprechend der vorliegenden Abwägungsvorschläge entschieden.

Der vorliegende Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Merscheid III – In der Grub wird unter Berücksichtigung der Auswertung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung als Satzung beschlossen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 5: Vergabeverfahren

Zu Punkt 5.1: Anbau einer Verabschiedungshalle an die Friedhofskapelle in Morbach

Sachverhalt:

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Die Maßnahme Anbau einer Verabschiedungshalle an die Leichenhalle auf dem Friedhof Morbach wurde mit 3 Gewerken am 17.05.2023 beschränkt ausgeschrieben. Der Bau- & Liegenschaftsausschuss hat der Maßnahme am 26.06.2023 zugestimmt.

Nach Prüfung der eingereichten Angebote wurde der Zuschlag an folgende wirtschaftlichsten Bieter erteilt:

1. Erd-, Abbruch-, Entwässerungs- & Stahlbetonarbeiten:

Firma Knob, Morbach zum Angebotspreis von 26.890,67 €

2. Holzbau-, Dachdecker- & Klempnerarbeiten:

Firma Anton Holzbau GmbH, Bischofsdhron zum Angebotspreis von 60.713,44 €

3. Stahlbauarbeiten:

Firma Hand in Hand, Morbach zum Angebotspreis von 26.713,72 €

Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt keine Beschlussfassung

Zu Punkt 6: Bausachen

Zu Punkt 6.1: Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses in Hoxel mit Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Hoxel IV - Bahnhofsweg

Sachverhalt:

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Es liegt ein Bauantrag für einen Wohnhausneubau auf dem Grundstück Gemarkung Hoxel, Flur 4, Flurstück 99/20 vor. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hoxel IV – Bahnhofsweg.

Der Bebauungsplan setzt unter anderem fest, dass die Firstrichtung der Gebäude parallel zur Straße verlaufen soll. Die Bauherren beabsichtigen die Firstrichtung senkrecht zur Straße anzuordnen, um die Dachfläche optimal zur Nutzung für solare Strahlungsenergie auszurichten.

Aufgrund der Hanglage des Grundstücks sind die erforderlichen Stellplätze für das Wohnhaus außerhalb des Baufensters Richtung Straße geplant. Auch hier beantragen die Bauherren die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Die vorgesehene abweichende Bebauung ist städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

Beschluss:

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Für das Bauvorhaben „Wohnhausneubau auf Bodenplatte“, in Hoxel, Flur 4, Flurstück 99/20 mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Hoxel IV – Bahnhofsweg wird das Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0