des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis
Am Sonntag, dem 24. November 2024, von 8 bis 18 Uhr findet
die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters und
am Sonntag, dem 15. Dezember 2024, von 8 bis 18 Uhr
die etwaige Stichwahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters statt.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 18. Oktober 2024, 12 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Gemeindeverwaltung erhalten.