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Morbacher Rundschau
Ausgabe 37/2022
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Unterrichtung über die Sitzung des Jugendparlament Morbaches der Gemeinde Morbach

am 27.06.2022

- Öffentliche Sitzung -

Zu Punkt 1: Wahl der/des Vorsitzenden

Sachverhalt:

Der Bürgermeister wies zunächst darauf hin, dass der Vorsitzende des Jugendparlaments durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt werde. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen erhalte. Wenn beim ersten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen erhalte, sei die Wahl zu wiederholen. Erhalte auch beim zweiten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegeben Stimmen, so finde zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreichten, eine Stichwahl statt. Falls mehr als zwei Personen im zweiten Wahlgang die gleiche Stimmenzahl erhielten, entscheide das Los, wer in die Stichwahl komme. Ergebe sich in der Stichwahl Stimmengleichheit, so entscheide ebenfalls das Los. Das Los wird durch den Bürgermeister gezogen.

Der Bürgermeister machte ferner darauf aufmerksam, dass unbeschrieben abgegebene Stimmzettel als Stimmenthaltung gelten. Stimmzettel, aus denen der Wille des Wählers nicht unzweifelhaft erkennbar sei, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthielten, seien ungültig. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählten bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit.

Wird nur ein Bewerber vorgeschlagen, so kann mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden; ergeben sich hierbei ebensoviel Ja-Stimmen wie Nein-Stimmen, so ist erneut eine Wahl durchzuführen, zu der neben dem bisherigen Bewerber auch andere Personen vorgeschlagen werden können. Erhält auch bei der erneuten Wahl kein Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen, so beschließt das Jugendparlament, ob die Wahl vertagt wird oder ob das Los entscheidet, wer gewählt ist.

Für die Wahl zum Vorsitzenden des Jugendparlaments wurde nunmehr benannt:

-

Lea Bolz

-

Felix Israel

Den Jugendparlamentsmitgliedern wurden je ein für die Abstimmung bereitgehaltener weißer Stimmzettel ausgehändigt. Zur Ausfüllung der Stimmzettel stand eine Wahlzelle im Sitzungsraum bereit. Er stellt danach fest, dass bei der Abstimmung acht Jugendparlamentsmitglieder anwesend waren und dass sich acht Jugendparlamentsmitglieder an der Abstimmung beteiligten.

Die Stimmzettel wurden der Wahlurne entnommen und ungeöffnet gezählt. Ihre Zahl stimmte mit der Zahl der Personen überein, die abgestimmt haben.

Der Bürgermeister nahm sodann die Stimmzettel einzeln und las den Inhalt jedes Abstimmungszettels laut vor. Der Schriftführer vermerkte auf die einzelnen für die Wahl Benannten entfallenden Stimmen.

Ergebnis der Abstimmung

Zahl der abgegebenen Stimmzettel

Zahl der für ungültig erklärten Stimmzettel

Demnach gültige Stimmzettel

Von den gültigen Stimmzetteln entfielen auf

Lea Bolz:

Felix Israel:

Wahlergebnis:

Der Bürgermeister stellt das Wahlergebnis fest und gibt in der Sitzung bekannt, dass Lea Bolz zur Vorsitzenden des Jugendparlaments gewählt worden sei.

Die Wahlunterlagen werden in einem Briefumschlag verschlossen.

Im Anschluss an die Wahl wird die zur Vorsitzenden des Jugendparlaments gewählten Lea Bolz durch Bürgermeister Andreas Hackethal per Handschlag verpflichtet.

Zu Punkt 2: Wahl der/des stellv. Vorsitzenden

Sachverhalt:

Der Bürgermeister wies zunächst darauf hin, dass der stellvertretende Vorsitzende des Jugendparlaments durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt werde. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen erhalte. Wenn beim ersten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen erhalte, sei die Wahl zu wiederholen. Erhalte auch beim zweiten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegeben Stimmen, so finde zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreichten, eine Stichwahl statt. Falls mehr als zwei Personen im zweiten Wahlgang die gleiche Stimmenzahl erhielten, entscheide das Los, wer in die Stichwahl komme. Ergebe sich in der Stichwahl Stimmengleichheit, so entscheide ebenfalls das Los. Das Los wird durch den Bürgermeister gezogen.

Der Bürgermeister machte ferner darauf aufmerksam, dass unbeschrieben abgegebene Stimmzettel als Stimmenthaltung gelten. Stimmzettel, aus denen der Wille des Wählers nicht unzweifelhaft erkennbar sei, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthielten, seien ungültig. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählten bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit.

Wird nur ein Bewerber vorgeschlagen, so kann mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden; ergeben sich hierbei ebensoviel Ja-Stimmen wie Nein-Stimmen, so ist erneut eine Wahl durchzuführen, zu der neben dem bisherigen Bewerber auch andere Personen vorgeschlagen werden können. Erhält auch bei der erneuten Wahl kein Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen, so beschließt das Jugendparlament, ob die Wahl vertagt wird oder ob das Los entscheidet, wer gewählt ist.

Für die Wahl zum stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendparlaments wurde nunmehr benannt:

-

Jakob Roth

-

Mia Schubert

-

Fynn Schneider

Den Jugendparlamentsmitgliedern wurden je ein für die Abstimmung bereitgehaltener weißer Stimmzettel ausgehändigt. Zur Ausfüllung der Stimmzettel stand eine Wahlzelle im Sitzungsraum bereit. Er stellt danach fest, dass bei der Abstimmung acht Jugendparlamentsmitglieder anwesend waren und dass sich acht Jugendparlamentsmitglieder an der Abstimmung beteiligten.

Die Stimmzettel wurden der Wahlurne entnommen und ungeöffnet gezählt. Ihre Zahl stimmte mit der Zahl der Personen überein, die abgestimmt haben.

Der Bürgermeister nahm sodann die Stimmzettel einzeln und las den Inhalt jedes Abstimmungszettels laut vor. Der Schriftführer vermerkte auf die einzelnen für die Wahl Benannten entfallenden Stimmen.

Ergebnis der Abstimmung

Zahl der abgegebenen Stimmzettel

Zahl der für ungültig erklärten Stimmzettel

Demnach gültige Stimmzettel

Von den gültigen Stimmzetteln entfielen auf

Jakob Roth:

Mia Schubert:

Fynn Schneider:

Wahlergebnis:

Der Bürgermeister stellt das Wahlergebnis fest und gibt in der Sitzung bekannt, dass Jakob Roth zum stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendparlaments gewählt worden sei.

Die Wahlunterlagen werden in einem Briefumschlag verschlossen.

Im Anschluss an die Wahl wird der zum stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendparlaments gewählten Jakob Roth durch Bürgermeister Andreas Hackethal per Handschlag verpflichtet.

Zu Punkt 3: Wahl der Schriftführerin / des Schriftführers

Sachverhalt:

Der Bürgermeister wies zunächst darauf hin, dass der Schriftführer des Jugendparlaments durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt werde. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen erhalte. Wenn beim ersten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen erhalte, sei die Wahl zu wiederholen. Erhalte auch beim zweiten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegeben Stimmen, so finde zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreichten, eine Stichwahl statt. Falls mehr als zwei Personen im zweiten Wahlgang die gleiche Stimmenzahl erhielten, entscheide das Los, wer in die Stichwahl komme. Ergebe sich in der Stichwahl Stimmengleichheit, so entscheide ebenfalls das Los. Das Los wird durch den Bürgermeister gezogen.

Der Bürgermeister machte ferner darauf aufmerksam, dass unbeschrieben abgegebene Stimmzettel als Stimmenthaltung gelten. Stimmzettel, aus denen der Wille des Wählers nicht unzweifelhaft erkennbar sei, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthielten, seien ungültig. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählten bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit.

Wird nur ein Bewerber vorgeschlagen, so kann mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden; ergeben sich hierbei ebensoviel Ja-Stimmen wie Nein-Stimmen, so ist erneut eine Wahl durchzuführen, zu der neben dem bisherigen Bewerber auch andere Personen vorgeschlagen werden können. Erhält auch bei der erneuten Wahl kein Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen, so beschließt das Jugendparlament, ob die Wahl vertagt wird oder ob das Los entscheidet, wer gewählt ist.

Für die Wahl zum Schriftführer des Jugendparlaments wurde nunmehr benannt:

-

Elisabeth Engel

Den Jugendparlamentsmitgliedern wurden je ein für die Abstimmung bereitgehaltener weißer Stimmzettel ausgehändigt. Zur Ausfüllung der Stimmzettel stand eine Wahlzelle im Sitzungsraum bereit. Er stellt danach fest, dass bei der Abstimmung acht Jugendparlamentsmitglieder anwesend waren und dass sich acht Jugendparlamentsmitglieder an der Abstimmung beteiligten.

Die Stimmzettel wurden der Wahlurne entnommen und ungeöffnet gezählt. Ihre Zahl stimmte mit der Zahl der Personen überein, die abgestimmt haben.

Der Bürgermeister nahm sodann die Stimmzettel einzeln und las den Inhalt jedes Abstimmungszettels laut vor. Der Schriftführer vermerkte auf die einzelnen für die Wahl Benannten entfallenden Stimmen.

Ergebnis der Abstimmung

Zahl der abgegebenen Stimmzettel

Zahl der für ungültig erklärten Stimmzettel

Demnach gültige Stimmzettel

Von den gültigen Stimmzetteln entfielen auf

Ja:

Nein:

Wahlergebnis:

Der Bürgermeister stellt das Wahlergebnis fest und gibt in der Sitzung bekannt, dass Elisabeth Engel zur Schriftführerin des Jugendparlaments gewählt worden sei.

Die Wahlunterlagen werden in einem Briefumschlag verschlossen.

Im Anschluss an die Wahl wird der zur Schriftführerin des Jugendparlaments gewählten Elisabeth Engel durch Bürgermeister Andreas Hackethal per Handschlag verpflichtet.

Zu Punkt 4: Wahl der Vertreterin / des Vertreters für den Sozial-, Jugend- und Kulturausschuss

Sachverhalt:

Der Bürgermeister wies zunächst darauf hin, dass der Vertreter des Jugendparlaments für den Sozial-, Jugend- und Kulturausschuss durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt werde. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen erhalte. Wenn beim ersten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen erhalte, sei die Wahl zu wiederholen. Erhalte auch beim zweiten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegeben Stimmen, so finde zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreichten, eine Stichwahl statt. Falls mehr als zwei Personen im zweiten Wahlgang die gleiche Stimmenzahl erhielten, entscheide das Los, wer in die Stichwahl komme. Ergebe sich in der Stichwahl Stimmengleichheit, so entscheide ebenfalls das Los. Das Los wird durch den Bürgermeister gezogen.

Der Bürgermeister machte ferner darauf aufmerksam, dass unbeschrieben abgegebene Stimmzettel als Stimmenthaltung gelten. Stimmzettel, aus denen der Wille des Wählers nicht unzweifelhaft erkennbar sei, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthielten, seien ungültig. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählten bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit.

Wird nur ein Bewerber vorgeschlagen, so kann mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden; ergeben sich hierbei ebensoviel Ja-Stimmen wie Nein-Stimmen, so ist erneut eine Wahl durchzuführen, zu der neben dem bisherigen Bewerber auch andere Personen vorgeschlagen werden können. Erhält auch bei der erneuten Wahl kein Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen, so beschließt das Jugendparlament, ob die Wahl vertagt wird oder ob das Los entscheidet, wer gewählt ist.

Für die Wahl zum Vertreter des Jugendparlaments im Sozial-, Jugend- und Kulturausschuss wurde nunmehr benannt:

-

Lennard Bollig

-

Mia Schubert

-

Fynn Schneider

Den Jugendparlamentsmitgliedern wurden je ein für die Abstimmung bereitgehaltener weißer Stimmzettel ausgehändigt. Zur Ausfüllung der Stimmzettel stand eine Wahlzelle im Sitzungsraum bereit. Er stellt danach fest, dass bei der Abstimmung acht Jugendparlamentsmitglieder anwesend waren und dass sich acht Jugendparlamentsmitglieder an der Abstimmung beteiligten.

Die Stimmzettel wurden der Wahlurne entnommen und ungeöffnet gezählt. Ihre Zahl stimmte mit der Zahl der Personen überein, die abgestimmt haben.

Der Bürgermeister nahm sodann die Stimmzettel einzeln und las den Inhalt jedes Abstimmungszettels laut vor. Der Schriftführer vermerkte auf die einzelnen für die Wahl Benannten entfallenden Stimmen.

Ergebnis der Abstimmung

Zahl der abgegebenen Stimmzettel

Zahl der für ungültig erklärten Stimmzettel

Demnach gültige Stimmzettel

Von den gültigen Stimmzetteln entfielen auf

Lennard Bollig:

Mia Schubert:

Fynn Schneider:

Wahlergebnis:

Der Bürgermeister stellt das Wahlergebnis fest und gibt in der Sitzung bekannt, dass Lennard Bollig zum Vertreter des Jugendparlaments im Sozial-, Jugend- und Kulturausschuss gewählt worden sei.

Die Wahlunterlagen werden in einem Briefumschlag verschlossen.

Im Anschluss an die Wahl wird der zum Vertreter des Jugendparlements im Sozial-, Jugend- und Kulturausschuss gewählten Jakob Roth durch Bürgermeister Andreas Hackethal per Handschlag verpflichtet.

Zu Punkt 5: Ideensammlung für zukünftige Projekte

Sachverhalt:

Als zukünftige Themen oder Projekte, denen sich das Jugendparlament annehmen möchte, wurden in einer ersten Ideensammlung folgende Themen zusammengetragen:

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Bikepark für Jugendliche in Morbach

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Instagram Account wieder neu beleben

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Mottoparty veranstalten

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Öffentlicher Personennahverkehr in der Gemeinde und aus der Gemeinde raus für Jugendliche

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Radwegekonzept

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Präsentation von Vereinen für Jugendliche

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Nutzung der Teestube

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Kooperation mit dem Kulturzentrum Belginum

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Lasertagveranstaltung für Jugendliche in der Baldenauhalle