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Morbacher Rundschau
Ausgabe 37/2024
Bekanntgaben + Informationen
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Sitzung des Ortsbeirates Gonzerath am 26.08.2024

- Öffentliche Sitzung

Zu Punkt 1:

Verpflichtung der Ratsmitglieder

Sachverhalt:

Unter Hinweis auf ihre in der Gemeindeordnung fixierten Rechte und Pflichten verpflichtet Bürgermeister Andreas Hackethal die Ratsmitglieder per Handschlag namens der Gemeinde Morbach.

Zu Punkt 2:

Wahl des/der Ortsvorsteher/in, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Sachverhalt:

Bei den allgemeinen Kommunalwahlen am 09.06.2024 wurde für den Ortsbezirk kein Wahlvorschlag für die Wahl zum/zur Ortsvorsteher/in abgegeben. Gemäß § 53 Abs. 2 GemO i.V.m. § 76 Abs. 1 Satz 4 GemO wird daher der/die Ortsvorsteher/in vom Ortsbeirat gewählt.

Beschluss:

Der Vorsitzende wies zunächst darauf hin, dass der Ortsvorsteher gemäß § 40 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GemO) durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt werde. § 22 GemO über den Ausschluss bei Sonderinteresse findet keine Anwendung (§ 22 Abs. 2 GemO). Es könnten nur solche Personen gewählt werden, die dem Ortsbeirat vor der Wahl vorgeschlagen worden seien. Gemäß § 40 Abs. 3 GemO sei gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen erhalte. Wenn beim ersten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen erhalte, sei die Wahl zu wiederholen. Erhalte auch beim zweiten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegeben Stimmen, so finde zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreichten, eine Stichwahl statt. Falls mehr als zwei Personen im zweiten Wahlgang die gleiche Stimmenzahl erhielten, entscheide das Los, wer in die Stichwahl komme. Ergebe sich in der Stichwahl Stimmengleichheit, so entscheide ebenfalls das Los. Das Los sei von dem Vorsitzenden zu ziehen.

Der Vorsitzende machte ferner darauf aufmerksam, dass unbeschrieben abgegebene Stimmzettel als Stimmenthaltung gelten. Stimmzettel, aus denen der Wille des Wählers nicht unzweifelhaft erkennbar sei, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthielten, seien ungültig. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählten bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Wählbar sei jeder Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes, der am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet habe und die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitze (§ 76 i.V.m. § 53 a GemO).

Wird nur ein Bewerber vorgeschlagen, so kann mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden; ergeben sich hierbei eben so viel Ja-Stimmen wie Nein-Stimmen, so ist erneut eine Wahl durchzuführen, zu der neben dem bisherigen Bewerber auch andere Personen vorgeschlagen werden können. Erhält auch bei der erneuten Wahl kein Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen, so beschließt der Ortsbeirat, ob die Wahl vertagt wird oder ob das Los entscheidet, wer gewählt ist (§ 25 Abs. 6 GeschO).

Für die Wahl zum Ortsvorsteher wurde nunmehr benannt:

Christoph Steinmetz

Den Ortsbeiratsmitgliedern wurden je ein für die Abstimmung bereitgehaltener weißer Stimmzettel ausgehändigt.

Zur Stimmabgabe wurde die Zeit von 20:37 Uhr bis 20:41 Uhr bestimmt. Der Vorsitzende forderte die Ortsbeiratsmitglieder zur Abgabe der Stimmzettel in dieser Zeit auf.

Zur Ausfüllung der Stimmzettel stand eine Wahlzelle im Sitzungsraum bereit. Der Schriftführer vermerkte in einer für diese Wahl erstellten Liste der Ortsbeiratsmitglieder die erfolgte Stimmabgabe. Nach Ablauf der für die Stimmabgabe festgesetzten Zeit erklärte der Vorsitzende die Abstimmung als beendet.

Er stellt danach fest, dass bei der Abstimmung elf Ortsbeiratsmitglieder anwesend waren und dass sich elf Ortsbeiratsmitglieder an der Abstimmung beteiligten.

Die Stimmzettel wurden der Wahlurne entnommen und ungeöffnet gezählt. Ihre Zahl stimmte mit der Zahl der Personen überein, die abgestimmt haben.

Der Vorsitzende nahm sodann die Stimmzettel einzeln und las den Inhalt jedes Abstimmungszettels laut vor. Der Schriftführer vermerkte auf die einzelnen für die Wahl Benannten entfallenden Stimmen.

Ergebnis der Abstimmung

Zahl der abgegebenen Stimmzettel  —  11

Zahl der für ungültig erklärten Stimmzettel  —  0

Zahl der Stimmenthaltungen  —  0

Demnach gültige Stimmzettel  —  11

Von den gültigen Stimmzetteln entfielen auf

Ja-Stimmen:  —  11

Nein-Stimmen:  —  0

Wahlergebnis:

Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt in der Sitzung bekannt, dass Christoph Steinmetz zum Ortsvorsteher gewählt worden sei.

Die Wahlunterlagen werden in einem Briefumschlag verschlossen.

Im Anschluss an die Wahl wird der zum Ortsvorsteher gewählte Christoph Steinmetz durch Bürgermeister Andreas Hackethal durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Gemeinde Morbach ernannt.

Über die Ernennung des Ortsvorstehers wurde eine besondere Niederschrift gefertigt. (Vereidigung und Einführung des Ortsvorstehers entfallen wegen Wiederwahl).

Im Anschluss an die Ernennung legt Christoph Steinmetz sein Mandat im Ortsbeirat nieder. Als nächster Nachrücker wird der anwesende Dirk Nüßgen durch Bürgermeister Hackethal unter Hinweis auf seine in der Gemeindeordnung fixierten Rechte und Pflichten per Handschlag namens der Gemeinde Morbach verpflichtet.

Zu Punkt 3:

Wahl des/der stellvertretenden Ortsvorsteher/s, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Sachverhalt:

Es wird einstimmig beschlossen, zwei stellvertretende Ortsvorsteher zu wählen.

Der Vorsitzende wies zunächst darauf hin, dass der stellvertretende Ortsvorsteher gemäß § 40 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GemO) durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt werde. § 22 GemO über den Ausschluss bei Sonderinteresse findet keine Anwendung (§ 22 Abs. 2 GemO). Es könnten nur solche Personen gewählt werden, die dem Ortsbeirat vor der Wahl vorgeschlagen worden seien. Gemäß § 40 Abs. 3 GemO sei gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen erhalte. Wenn beim ersten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen erhalte, sei die Wahl zu wiederholen. Erhalte auch beim zweiten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegeben Stimmen, so finde zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreichten, eine Stichwahl statt. Falls mehr als zwei Personen im zweiten Wahlgang die gleiche Stimmenzahl erhielten, entscheide das Los, wer in die Stichwahl komme. Ergebe sich in der Stichwahl Stimmengleichheit, so entscheide ebenfalls das Los. Das Los sei von dem Vorsitzenden zu ziehen.

Der Vorsitzende machte ferner darauf aufmerksam, dass unbeschrieben abgegebene Stimmzettel als Stimmenthaltung gelten. Stimmzettel, aus denen der Wille des Wählers nicht unzweifelhaft erkennbar sei, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthielten, seien ungültig. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählten bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Wählbar sei jeder Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes, der am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet habe und die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitze sowie Mitglied des Ortsbeirates sei (§ 76 i.V.m. § 53 a GemO).

Wird nur ein Bewerber vorgeschlagen, so kann mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden; ergeben sich hierbei ebensoviel Ja-Stimmen wie Nein-Stimmen, so ist erneut eine Wahl durchzuführen, zu der neben dem bisherigen Bewerber auch andere Personen vorgeschlagen werden können. Erhält auch bei der erneuten Wahl kein Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen, so beschließt der Ortsbeirat, ob die Wahl vertagt wird oder ob das Los entscheidet, wer gewählt ist (§ 25 Abs. 6 GeschO).

Für die Wahl zum 1. stellvertretenden Ortsvorsteher wurde nunmehr benannt:

Frank Friedhofen

Den Ortsbeiratsmitgliedern wurden je ein für die Abstimmung bereitgehaltener weißer Stimmzettel ausgehändigt.

Zur Stimmabgabe wurde die Zeit von 20:53 Uhr bis 20:57 Uhr bestimmt. Der Vorsitzende forderte die Ortsbeiratsmitglieder zur Abgabe der Stimmzettel in dieser Zeit auf.

Zur Ausfüllung der Stimmzettel stand eine Wahlzelle im Sitzungsraum bereit. Der Schriftführer vermerkte in einer für diese Wahl erstellten Liste der Ortsbeiratsmitglieder die erfolgte Stimmabgabe. Nach Ablauf der für die Stimmabgabe festgesetzten Zeit erklärte der Vorsitzende die Abstimmung als beendet.

Er stellt danach fest, dass bei der Abstimmung elf Ortsbeiratsmitglieder anwesend waren und dass sich elf Ortsbeiratsmitglieder an der Abstimmung beteiligten.

Die Stimmzettel wurden der Wahlurne entnommen und ungeöffnet gezählt. Ihre Zahl stimmte mit der Zahl der Personen überein, die abgestimmt haben.

Der Vorsitzende nahm sodann die Stimmzettel einzeln und las den Inhalt jedes Abstimmungszettels laut vor. Der Schriftführer vermerkte auf die einzelnen für die Wahl Benannten entfallenden Stimmen.

Ergebnis der Abstimmung

Zahl der abgegebenen Stimmzettel  —  11

Zahl der für ungültig erklärten Stimmzettel  —  0

Zahl der Stimmenthaltungen  —  0

Demnach gültige Stimmzettel  —  11

Von den gültigen Stimmzetteln entfielen auf

Ja-Stimmen:  —  11

Nein-Stimmen:  —  0

Wahlergebnis:

Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt in der Sitzung bekannt, dass Frank Friedhofen zum 1. stellvertretenden Ortsvorsteher gewählt worden sei.

Die Wahlunterlagen werden in einem Briefumschlag verschlossen.

Die Ernennung des zum 1. stellvertretenden Ortsvorsteher gewählten Frank Friedhofen findet in der nächsten Sitzung des Ortsbeirats Gonzerath statt.

Für die Wahl zur 2. stellvertretenden Ortsvorsteherin wurde nunmehr benannt:

Dirk Werland

Den Ortsbeiratsmitgliedern wurden je ein für die Abstimmung bereitgehaltener weißer Stimmzettel ausgehändigt.

Zur Stimmabgabe wurde die Zeit von 21:00 Uhr bis 21:05 Uhr bestimmt. Der Vorsitzende forderte die Ortsbeiratsmitglieder zur Abgabe der Stimmzettel in dieser Zeit auf.

Zur Ausfüllung der Stimmzettel stand eine Wahlzelle im Sitzungsraum bereit. Der Schriftführer vermerkte in einer für diese Wahl erstellten Liste der Ortsbeiratsmitglieder die erfolgte Stimmabgabe. Nach Ablauf der für die Stimmabgabe festgesetzten Zeit erklärte der Vorsitzende die Abstimmung als beendet.

Er stellt danach fest, dass bei der Abstimmung elf Ortsbeiratsmitglieder anwesend waren und dass sich elf Ortsbeiratsmitglieder an der Abstimmung beteiligten.

Die Stimmzettel wurden der Wahlurne entnommen und ungeöffnet gezählt. Ihre Zahl stimmte mit der Zahl der Personen überein, die abgestimmt haben.

Der Vorsitzende nahm sodann die Stimmzettel einzeln und las den Inhalt jedes Abstimmungszettels laut vor. Der Schriftführer vermerkte auf die einzelnen für die Wahl Benannten entfallenden Stimmen.

Ergebnis der Abstimmung

Zahl der abgegebenen Stimmzettel  —  11

Zahl der für ungültig erklärten Stimmzettel  —  0

Zahl der Stimmenthaltungen  —  0

Demnach gültige Stimmzettel  —  11

Von den gültigen Stimmzetteln entfielen auf

Ja-Stimmen:  —  11

Nein-Stimmen:  —  0

Wahlergebnis:

Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt in der Sitzung bekannt, dass Dirk Werland zum 2. stellvertretenden Ortsvorsteher gewählt worden sei.

Die Wahlunterlagen werden in einem Briefumschlag verschlossen.

Im Anschluss an die Wahl wird der zum 2. stellvertretenden Ortsvorsteher gewählte Dirk Werland durch Bürgermeister Andreas Hackethal durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Gemeinde Morbach ernannt und eingeführt.

Über die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des 2. stellvertretenden Ortsvorstehers wurde eine besondere Niederschrift gefertigt.