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Morbacher Rundschau
Ausgabe 37/2024
Bekanntgaben + Informationen
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Sitzung des Ortsbeirates Rapperath am 29.08.2024

über die Sitzung des Ortsbeirates Rapperath

am 29.08.2024

- Öffentliche Sitzung

Zu Punkt 1: Verpflichtung der Ratsmitglieder

Sachverhalt:

Unter Hinweis auf ihre in der Gemeindeordnung fixierten Rechte und Pflichten verpflichtet Bürgermeister Andreas Hackethal die Ratsmitglieder per Handschlag namens der Gemeinde Morbach.

Zu Punkt 2: Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt des Ortsvorstehers

Sachverhalt:

Bei der Ortsvorsteherwahl am 09.06.2024 wurde Wolfgang Merten zum Ortsvorsteher des Ortsbezirks Rapperath gewählt.

In der heutigen Sitzung wird der zum Ortsvorsteher gewählte Wolfgang Merten von Bürgermeister Andreas Hackethal durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Gemeinde Morbach ernannt und eingeführt.

Über die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des Ortsvorstehers wurde eine besondere Niederschrift gefertigt.

Zu Punkt 3: Wahl des/der stellvertretenden Ortsvorsteher/s, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Sachverhalt:

Es wird einstimmig beschlossen, eine stellvertretende Ortsvorsteherin zu wählen.

Der Vorsitzende wies zunächst darauf hin, dass der stellvertretende Ortsvorsteher gemäß § 40 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GemO) durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt werde. § 22 GemO über den Ausschluss bei Sonderinteresse findet keine Anwendung (§ 22 Abs. 2 GemO). Es könnten nur solche Personen gewählt werden, die dem Ortsbeirat vor der Wahl vorgeschlagen worden seien. Gemäß § 40 Abs. 3 GemO sei gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen erhalte. Wenn beim ersten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen erhalte, sei die Wahl zu wiederholen. Erhalte auch beim zweiten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, so finde zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreichten, eine Stichwahl statt. Falls mehr als zwei Personen im zweiten Wahlgang die gleiche Stimmenzahl erhielten, entscheide das Los, wer in die Stichwahl komme. Ergebe sich in der Stichwahl Stimmengleichheit, so entscheide ebenfalls das Los. Das Los sei von dem Vorsitzenden zu ziehen.

Der Vorsitzende machte ferner darauf aufmerksam, dass unbeschrieben abgegebene Stimmzettel als Stimmenthaltung gelten. Stimmzettel, aus denen der Wille des Wählers nicht unzweifelhaft erkennbar sei, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthielten, seien ungültig. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählten bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Wählbar sei jeder Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes, der am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet habe und die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitze sowie Mitglied des Ortsbeirates sei (§ 76 i.V.m. § 53 a GemO).

Wird nur ein Bewerber vorgeschlagen, so kann mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden; ergeben sich hierbei ebensoviel Ja-Stimmen wie Nein-Stimmen, so ist erneut eine Wahl durchzuführen, zu der neben dem bisherigen Bewerber auch andere Personen vorgeschlagen werden können. Erhält auch bei der erneuten Wahl kein Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen, so beschließt der Ortsbeirat, ob die Wahl vertagt wird oder ob das Los entscheidet, wer gewählt ist (§ 25 Abs. 6 GeschO).

Für die Wahl zur 1. stellvertretenden Ortsvorsteherin wurde nunmehr benannt:

Tanja Zerwes

Den Ortsbeiratsmitgliedern wurden je ein für die Abstimmung bereitgehaltener weißer Stimmzettel ausgehändigt.

Zur Stimmabgabe wurde die Zeit von 21:00 Uhr bis 21:04Uhr bestimmt. Der Vorsitzende forderte die Ortsbeiratsmitglieder zur Abgabe der Stimmzettel in dieser Zeit auf.

Zur Ausfüllung der Stimmzettel stand eine Wahlzelle im Sitzungsraum bereit. Der Schriftführer vermerkte in einer für diese Wahl erstellten Liste der Ortsbeiratsmitglieder die erfolgte Stimmabgabe. Nach Ablauf der für die Stimmabgabe festgesetzten Zeit erklärte der Vorsitzende die Abstimmung als beendet.

Er stellt danach fest, dass bei der Abstimmung sechs Ortsbeiratsmitglieder anwesend waren und dass sich sechs Ortsbeiratsmitglieder an der Abstimmung beteiligten.

Die Stimmzettel wurden der Wahlurne entnommen und ungeöffnet gezählt. Ihre Zahl stimmte mit der Zahl der Personen überein, die abgestimmt haben.

Der Vorsitzende nahm sodann die Stimmzettel einzeln und las den Inhalt jedes Abstimmungszettels laut vor. Der Schriftführer vermerkte auf die einzelnen für die Wahl Benannten entfallenden Stimmen.

Ergebnis der Abstimmung

Zahl der abgegebenen Stimmzettel  —  6

Zahl der für ungültig erklärten Stimmzettel  —  0

Zahl der Stimmenthaltungen  —  0

Demnach gültige Stimmzettel  —  6

Von den gültigen Stimmzetteln entfielen auf

Ja-Stimmen:  —  6

Nein-Stimmen:  —  0

Wahlergebnis:

Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt in der Sitzung bekannt, dass Tanja Zerwes zur 1. stellvertretenden Ortsvorsteherin gewählt worden sei.

Die Wahlunterlagen werden in einem Briefumschlag verschlossen.

Im Anschluss an die Wahl wird der zur 1. stellvertretenden Ortsvorsteherin gewählte Tanja Zerwes durch Bürgermeister Andreas Hackethal durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamtin der Gemeinde Morbach ernannt und eingeführt.

Über die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung der 1. stellvertretenden Ortsvorsteherin wurde eine besondere Niederschrift gefertigt.