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Morbacher Rundschau
Ausgabe 37/2025
Bekanntgaben + Informationen
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26. August 2025

- öffentlicher Teil

über die

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

am 26. August 2025

TOP 1:

Einwohnerfragestunde gemäß § 21 Geschäftsordnung i.V.m. § 16a Gemeindeordnung

Von der Einwohnerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.

TOP 2:

Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende hat keine weiteren Mitteilungen bekannt gegeben.

TOP 2.1:

Anpassung der Deckungssumme der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der Gemeinde Morbach

Sach- und Rechtslage: Im nachfolgenden Vermerk wird erläutert, weshalb die Deckungssumme der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung angehoben wurde.

Die Vermögensschadenrisiken der Gemeinde sind über 3 Säulen geschützt.

1.

Die allgemeine Haftpflichtversicherung zur Deckung von Drittschäden im Außenverhältnis.

2.

Die Vermögenseigenschadenversicherung für unmittelbare Vermögensschäden im Innenverhältnis.

3.

Und die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für mittelbare Vermögensschäden im Innenverhältnis.

Der Versicherungsschutz der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gilt für ehemalige, gegenwärtige und zukünftige haupt- und nebenamtliche Bürgermeister, Mitglieder der Vertretungskörperschaften und der Ausschüsse, Wahlbeamte, Bedienstete in Führungspositionen, Betriebsleiter von Eigen- und Regiebetrieben, Mitglieder der Betriebsausschüsse, Gleichstellungs- und Datenschutzbeauftragte, Mitglieder gesetzlich vorgeschriebener Interessenvertretungen und Beiräten.

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung greift, wenn der Gemeinde durch eine dieser Personen ein Vermögensschaden entsteht und die Deckungssumme von 250.000€ der Vermögenseigenschadenversicherung zur Abdeckung dieses Schadens nicht ausreicht.

Unsere Deckungssumme von 500.000€ ist auf Grund dem aktuellen Preisniveau und der Verantwortung, die die versicherten Personen tragen nicht mehr zeitgemäß und bietet keinen adäquaten Schutz. Deshalb wird die Deckungssumme unserer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von 500.000€ auf 2.500.000€ angehoben. Der Jahresbeitrag steigt folglich von 891,31€ auf 1.400,63€.

Zur Auswahl stand außerdem eine Deckungssumme von 1.500.000€ zu einem Beitrag von 1.273,30€ und eine Deckungssumme von 5.000.000€ zu einem Beitrag von 1.782,62€.

Da Erstere nur geringfügig günstiger und Zweitere für eine Gemeinde unserer Größe hoch gegriffen wäre, wurde sich für die Deckungssumme von 2.500.000€ entschieden.

TOP 3:

Nachverdichtung des Windparks am Ranzenkopf; Sachstand und Fortgang

Sach- und Rechtslage: Der Gemeinderat hat sich am 14.11.2023 mit der Verdichtung des Windparks am Ranzenkopf im Rahmen der EU-Energienotfallverordnung auseinandergesetzt und hat dem Vorhaben der EBW AöR zugestimmt, bis zu vier Anlagen nachzuverdichten. Im Rahmen des Verfahrens hat der Gemeinderat am 12.03.2024 unter anderem eine Waldfläche in Weiperath stillgelegt, um die Bedenken des Nabu gegen die Erweiterung des Windparks auszuräumen, was in der Zwischenzeit auch gelungen ist und vertraglich gesichert werden konnte. Am 24.09.2024 hat der Gemeinderat die Nutzungsverträge für zwei von insgesamt drei neuen Windkraftstandorten auf Eigentumsflächen der Gemeinde Morbach zugestimmt. Der dritte Standort liegt im Bereich von Landesforsten auf Gemeindegebiet. Zum 23.06.2025 wurde die BImSchG für alle drei neu zu errichtenden Windrädern am Standort Ranzenkopf erteilt. Die BImSch-Genehmigung regelt bereits alle mit dem Bau relevanten Sachverhalte, wie die Zuwegung, den Ausgleich, usw.

Zusammen mit den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern wurde die Fragestellung geklärt, ob eine weitere Betreibergesellschaft gegründet werden muss, um die neuen Windräder zu berteiben. Die einhellige Auskunft war, dass die neuen Windräder in der Bestehenden „Windpark am Ranzenkopf GmbH&Co.KG“ mitbetrieben werden können. Bedingung ist jedoch, dass sich die Anteilsstruktur der Gesellschafter nicht ändert. Als wichtige Einsparungen müssen in diesem Zusammenhang der entfallende zweite Wirtschaftsplan und Jahresabschluss gesehen werden, wie auch die nicht notwendigen internen Abrechnung wegen der Nutzung gemeinsamer Infrastruktur. Hierfür wurde einstimmig votiert.

Aktuell nimmt die „Windpark am Ranzenkopf GmbH&Co.KG“ als zukünftige Betreiberin am Bieterverfahren zur Einspeisung von Strom nach dem EEG bei der Bundesnetzagentur teil. Ob das Gebot erfolgreich ist, wird die Auswertung der Bundesnetzagentur im Monat Oktober ergeben. Sollte widererwarten kein Zuschlag erfolgen, muss an der nächsten Runde im Oktober zu einem niedrigeren Gebotspreis teilgenommen werden.

Während auf das Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens gewartet wird, verhandelt der Geschäftsführer mit dem bisherigen Finanzierer, der Bremer Landesbank über die Finanzierung der drei neuen Anlagen. Die dafür erforderliche vorläufige Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde erstellt und zeigt sehr positive Zahlen. Aufgrund dessen, dass die Verhandlungen zu wichtigen Einflußfaktoren der Wirtschaftlichkeitsberechnung, wie Preis der Anlagen, Erschließungskosten, Einspeisevergütung etc. noch nicht endgültig vorliegen, kann die endgültige Wirtschaftlichkeitsberechnung erst zu einem späteren Zeitpunkt erstellt werden. Aufgrund der gemachten Erfahrungen der Vergangenheit und der Partner am Markt wurden bereits für die vorliegenden Berechnung realistische Zahlen mit Sicherheitszuschlägen verwendet. Dies bestätigte auch die Bremer Landesbang bei erster Durchsicht der Unterlagen.

Extrem positiv auf die Wirtschaftlichkeitsberechnung wirkt sich aus, dass auf viele im Bestandwindpark bereits vorhandene Infrastruktur zurückgegriffen werden kann. Die wichtigste Einsparung ist hier das vorhandene Umspannwerk in Wintrich, welches die erforderlichen neuen Einspeisekapazitäten ohne Umbau aufnehmen kann.

Parallel zu den Verhandlungen mit der Bank, werden die Kaufverträge der Windkraftanlagen (WA) sowie der Wartungsvertrag und der Betrieb ausgehandelt. Zur Lieferung angefragt wurden die Firmen Enercon, Nordex und Vestas. Die Firma Vestas baut in dem ausgeschriebenen Segment keine Anlagen mit Rotorblattheitzung und die Firma Nordex hat kein Angebot abgegeben. Letztlich wird nur noch mit dem auch bisherigen Partner der Firma Enercon verhandelt. Ein Ergebnis soll bis zum 08.09.2025 vorliegen und unter Vorbehalt des Zuschlages zur EEG-Einspeisung angenommen werden.

Im Zuge der zu erwartenden Finanzierungszusage der Bremer Landesbank, wird wieder ein Teil des Kaufpreises als Eigenkapital aufgebracht werden müssen. Bei der ersten Finanzierung waren dies 20 %, von denen jeder Gesellschafter gemäß seiner Beteiligung einzahlen musste. Damals hat die Gemeinde Morbach mit 25 % Anteil an der Betreibergesellschaft einen Betrag von 2.705.187,75 € bei einem Invest von rund 54,1 Mio € aufgebracht, der seit dem fünften Jahr in jährlichen Beträgen verzinst an die Gemeinde zurückfließt. Aktuell wird von einem Invest von ca. 30 Mio € ausgegangen. Das aufzubringende Eigenkapital steht bereits auf dem Kapitalkonto der Gemeinde Morbach bei der „Windpark am Ranzenkopf GmbH&Co.KG“ und kann hierfür verwendet werden. Zurzeit wird davon ausgegangen, dass das zu finanzierende Kapital mit einem Zinssatz von um die 3,5 % verzinst werden wird. Bei einer 20jährigen Laufzeit der drei Windanlagen ist mit einer Rendite nach Steuern von rund 14 % auszugehen, nach 25jähriger Laufzeit sogar von rund 16 %. Nach regulärem Betrieb und Entwicklung der Kosten bei einer durchschnittlichen Inflation von angenommen 3 % ist von einem Überschuss von ca. 6,5 Mio € (20 Jahre) bis 7,6 Mio € (25 Jahre) auszugehen. Bei der Ermittlung dieser Zahlen wurde nicht von der durch Gutachter ermittelten Windausbeute ausgegangen, sondern nur von 75 % des Sollertrages.

Die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues hat aktuell den Flächennutzungsplan in Bezug auf die Windkraftvorrangstandorte überarbeitet und diverse Standorte der Energie Bernkastel-Wittlich AöR (EBW AöR) zur Entwicklung angeboten. Die Gesellschafter haben einhellig die Meinung vertreten zunächst nur Windräder am Standort Ranzenkopf weiter entwickeln zu wollen und auch nur auf eigenen Flächen und keinesfalls private Grundstücke nutzen zu wollen. Nun hat die Weiterentwicklung des Flächennutzungsplanes neben privaten Flächen auch eine weitere Fläche auf der Gemarkung Brauneberg, welche direkt an den Bestandswindpark heranreicht und noch Überstreichflächen der Gemeinde Morbach benötigen würde. Dort könnte ein weiteres Windrad entstehen. Die Gesellschafter haben sich darauf verständigt, zunächst die drei geplanten Windräder zum Abschluss zu bringen und erst anschließend weiter Überlegungen anzustellen.

Beschluss: Bürgermeister Besiri (gleichzeitig stellv. Gesellschaftsvorsitzender der Windpark am Ranzenkopf GmbH & Co.KG) wird beauftragt an allen Beschlüssen positiv mitzuwirken, welche zur Erweiterung des Windparks um drei Windrädern führen. Geleichzeitig wird er beauftragt für die Gemeinde Morbach alle noch erforderlichen Verträge abzuschließen und regelmäßig über den Fortgang der Maßnahme zu berichten.

Weiter wird der Beschluss des Gemeinderates zur Verwendung der Windkrafterlöse zur Finanzierung von „Erneuerbaren Energien Anlagen“ bei den Gemeindewerken ausgesetzt, bis neu Windkrafterlöse zur Finanzierung solcher Maßnahmen zur Verfügung stehen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der Verwendung der auf dem Kapitalkonto zu Gunsten der Gemeinde Morbach bei der „Windpark am Ranzenkopf GmbH&Co.KG“ geführten Erlöse zur Finanzierung des Eigenkapitals der Windparkerweiterung verwendet.

Der Bürgermeister sowie Georg Marx als Entsendete für den Vorstand der EBW AöR werden beauftragt, die Entwicklung eines weiteren Windrades am Ranzenkopf positiv zu begleiten und regelmäßig zu informieren.

Abstimmungsergebnis:

11 Ja

0 Nein

0 Enthaltung

TOP 4:

Sach- und Rechtslage:

Nach 25 Jahren wurde die Dauerausstellung im Hunsrücker Holzmuseum erneuert, um die Attraktivität für die Besucher zu steigern und neue regionale Aspekte (Wald als wichtiger Lebensraum für Tiere und Pflanzen und seine Bedeutung für den Klimawandel) zu integrieren. Da die Digitalisierung in unserem Alltag immer weiter fortschreitet und auch in den Museen neue Erlebnis- und Partizipationsmöglichkeiten bietet, war in diesem Zusammenhang geplant, einen Audioguide in Form einer Museums-App entwickeln zu lassen, die für die Betriebssysteme IOS und Android nutzbar ist, über eine Mehrsprachigkeit (deutsch, englisch, französisch, niederländisch) verfügt und eine Teilhabe für Menschen mit Handicap möglich macht. Auch die kleinen Besucher werden angesprochen. In die App ist eine Museumsrally integriert. Zudem können tiefergehende Informationen über die einzelnen Themen der Ausstellung und die entsprechenden Exponate vermittelt werden, die aufgrund der räumlich begrenzten Möglichkeiten in den Ausstellungsräumen sonst nur in eingeschränktem Maße möglich wären.

Für den Audioguide wird eine sogenannte Beacon-Technologie verwendet. Es handelt sich dabei um Batterie betriebene Sender, die in den einzelnen Ausstellungsträumen oder an besonderen Exponaten platziert werden und via Bluetooth Low Energy mit den Smartphones der Museumsbesucher kommunizieren. Es werden Inhalte immer dann vermittelt, wenn sich der Besucher einem Exponat nähert oder einen Raum betritt. Das Einscannen von Barcodes oder die Eingabe von Nummern gehört somit der Vergangenheit an.

Die Vermittlung der Inhalte kann raumweise oder exponatsweise gestaltet werden. Bei einer raumweisen Vermittlung können sogenannte Vorschaltseiten mehrere im Raum befindliche Exponate zur Auswahl präsentieren. Der Besucher wählt sich den Inhalt im Anschluss selbständig aus.

Da der Guide beim Start der App einmalig heruntergeladen wird, ist im weiteren Verlauf keine Internetverbindung oder WLAN mehr nötig. Lediglich die aktive Bluetooth Verbindung sorgt für die Kommunikation mit den Bluetooth-Beacons und der App.

Für dieses Projekt wurde ein Förderantrag über LEADER gestellt. Am 25.06.2025 ist der Zuwendungsbescheid in Höhe von 22.794,45 € bei der Gemeindeverwaltung Morbach eingegangen. Bei der Haushaltsstelle 252120-096130-27023-593 stehen ausreichend Mittel für das Vorhaben bereit. Es wurden insgesamt drei Vergleichsangebote eingeholt. Die Vergabe soll an den wirtschaftlichsten Anbieter erfolgen.

Beschluss:

Der Auftrag zur Entwicklung einer App (IOS & Android) für das Hunsrücker Holzmuseum wird zum Angebotspreis von 33.234,32 € an die Fa. IT intouch, 51427 Bergisch Gladbach, vergeben.

Abstimmungsergebnis:

11 Ja

0 Nein

0 Enthaltung