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Morbacher Rundschau
Ausgabe 39/2024
Bekanntgaben + Informationen
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Förderung des Sports und der Kultur

Antragstellung nach den Richtlinien der Gemeinde Morbach über die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Sport- und Kulturförderung für das Jahr 2025

Die Gemeinde gewährt Zuwendungen zur Förderung des Sports und der Kultur. Für förderfähige Anschaffungen nach den Richtlinien der Gemeinde Morbach über die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Sport- und Kulturförderung im Jahr 2025 sind die Zuwendungsanträge bis zum 20.10.2024 bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Gefördert wird die Anschaffung von zwingend notwendigen Geräten zur Unterhaltung der Sportanlagen, von Einrichtungen, die ausschließlich der Ausübung des Sports dienen sowie von Instrumenten, die der Verein seinen Mitgliedern zum Zwecke der musikalischen Ausbildung und zur Musikausübung zur Verfügung stellt.

Die Förderung erfolgt nur auf schriftlichen Antrag (Vordruck).

Anmeldung von Baumaßnahmen für 2025/2026

Für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie General- oder Teilsanierungen von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen gelten die o. g. Richtlinien nicht.

Die Vereine werden jedoch gebeten, solche Maßnahmen, die in den Jahren 2025/2026 geplant sind, mit Angabe der überschlägigen Kosten, ebenfalls bis zu dem v. g. Termin anzumelden.

Ansprechpartnerinnen sind für

Sportförderung:

Frau Saskia Marx, Tel.-Durchwahl 06533/71-303, Telefax-Nr. 06533/95997-303,

eMail-Adresse: samarx@morbach.de

Kulturförderung:

Frau Chiara Möger, Tel.-Durchwahl 06533/71-210, Telefax-Nr. 06533/95997-210,

eMail-Adresse: cmoeger@morbach.de

Die Förderrichtlinien und den Antragsvordruck finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.morbach.de/anliegen/sportfoerderung/ und https://www.morbach.de/anliegen/kulturfoerderung/

Morbach, den 16.09.2024
Gemeindeverwaltung
54497 Morbach
Andreas Hackethal, Bürgermeister