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Morbacher Rundschau
Ausgabe 39/2025
Bekanntgaben + Informationen
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Unterrichtung

öffentlicher Teil – über dieSitzung des Ortsbeirates Morbach

Datum:

Donnerstag, 4. September 2025

Ort:

Sitzungssaal des Rathauses

Dauer:

19:04 Uhr bis 22:15 Uhr

TOP 2:

Sachstand Morbacher Weihnachtsmarkt

Der Gewerbe- und Verkehrsverein hat mitgeteilt, den Weihnachtsmarkt in Morbach aufgrund fehlender Kapazitäten nicht mehr durchführen zu können. Es besteht jedoch Bereitschaft, die seinerzeit angeschafften Verkaufshütten und sonstiges vorhandenen Equipment einem eventuell neuen Veranstalter zur Verfügung zu stellen.

Nach einer erfolgten Pressemitteilung haben Melanie Leuck sowie die Interessengemeinschaft „Mois Festival 2025“ Interesse an der Ausrichtung des Weihnachtsmarktes bekundet. Jovan Runge und Philip Meeth von der IG „Mois Festival 2025“ sowie Melanie Leuck stellen anschließend ihren Entwurf des Programms für den Weihnachtsmarkt in Morbach vor.

Die Sitzung wird von 19:12 Uhr bis 20:10 Uhr unterbrochen.

Beschluss:

Der Übertragung der Ausrichtung des Morbacher Weihnachtsmarktes 2025 an einen der Interessenten wird zugestimmt. In einem weiteren Gespräch, das am 16.09.2025 mit den Beteiligten stattfindet, sollen weitere Details erörtert werden. Da beide Konzepte sehr ansprechend sind soll eine Kooperation beider Interessenten zur Ausrichtung des Weihnachtsmarktes erreicht werden.

Der Ortsbezirk Morbach stellt aus Budgetierungsmitteln einen Betrag von bis zu 5.000,00 EUR zur Mitfinanzierung des Morbacher Weihnachtsmarktes 2025 zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis:

11

Ja

0

Nein

0

Enthaltung

TOP 3:

Bauantrag Mehrfamilienhauses in Morbach mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Morbach - Kernbereich IV - Birkenfelder Straße

Sach- und Rechtslage:

Es liegt ein Bauantrag zum Umbau eines Wohn- und Gasthauses zu einem Mehrfamilienhaus mit sieben Wohneinheiten in Morbach, Flur 5, Flurstück 706/16 vor.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Morbach - Kernbereich IV - Birkenfelder Straße, welcher für diesen Bereich en Mischgebiet festsetzt. Durch den geplanten Umbau wird das ehemals als Wohn- und Gasthaus mit einer Gaststätte im Erdgeschoss genutzte Gebäude zu einem reinen Wohngebäude umgenutzt. Diese Umnutzung ist städtebaulich unbedenklich und steht im Einklang mit den bauplanungsrechtlichen Vorgaben.

Durch den beengten Grundstückszuschnitt und das Erfordernis, einen barrierefreien Stellplatz zu errichten, ist das Grundstück fast vollständig befestigt (Grundflächenzahl II von 0,99). Die im Bebauungsplan festgesetzte GRZ von 0,9 wird daher mit der GRZ II um 0,09 überschritten.

Die umfangreichen energetischen Sanierungsarbeiten am Gebäude bedingen eine Ergänzung des Wandaufbaus. Durch diese Maßnahme werden die vordere Baulinie und die Grundstücksgrenze um 18 - 21 cm überschritten. Außerdem entsteht durch den neuen Dachaufbau ein Überstand von 58 - 61 cm. Die Traufhöhe orientiert sich dabei an den Nachbargebäuden. Diesen geringfügen Überschreitungen kann aus Zwecken der Energieeinsparung zugestimmt werden.

Die vorgesehene abweichende Bebauung ist städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

Beschluss:

Für das Bauvorhaben „Umbau eines Wohn- und Gasthauses zu einem Mehrfamilienhaus mit sieben Wohneinheiten“ in Morbach, Flur 5, Flurstück 706/16 mit Befreiung von der festgesetzten GRZ II sowie der geringfügigen Überschreitung der Baulinie und Grundstücksgrenze wird das Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis:

11

Ja

0

Nein

0

Enthaltung

TOP 4:

Bericht über die Spielplatzbegehung

Sach- und Rechtslage:

Die Spielplätze „Auf der Huhf“, „Kapellenweg“, „Ölmühle“, „Buchenweg“ „Hochwaldstraße“ und an der „Grundschule“ wurden inzwischen besichtigt. Die Plätze werden sehr unterschiedlich frequentiert. Folgende Feststellungen wurden getroffen:

Der Spielplatz „Auf der Huhf“ soll um ein weiteres Spielgerät ergänzt werden. Hier sind insbesondere die Bedürfnisse der Kleinkinder zu berücksichtigen. Ortsvorsteher Hugo Bader hat sich mit einer Anbieterin von diesen Spielgeräten in Verbindung gesetzt und einen Vor-Ort-Termin vereinbart. Weiterhin soll eine Erweiterung der Einfriedung des Spielplatzes vorgesehen werden, um das Betreten der Straße „Auf dem Sand“ durch die Kinder zu vermeiden.

Bei der Begehung des Spielplatzes „Kapellenweg“ wurde festgestellt, dass die vorhandene Zaunanlage repariert werden muss. Vermehrt wurde festgestellt, dass Verkehrsteilnehmer die angrenzende Straße mit erhöhtem Tempo befahren. Hier sollte im Rahmen der künftig notwendig werdenden Straßensanierung eine Tempobremse eingebaut werden.

Beim Spielplatz „Ölmühle“ besteht derzeit kein Handlungsbedarf.

Die Sitzbänke am Spielplatz „Buchenweg“ sind zu erneuern. Darüber hinaus besteht kein weiterer Handlungsbedarf.

Aus der Bevölkerung wurde angefragt, ob am bisherigen Spiel- bzw. Bolzplatz „Hochwaldstraße“ ein Hundeplatz integriert werden kann. Dieses Anliegen wird nicht weiterverfolgt, da im Ortsbezirk Morbach ausreichende Möglichkeiten zum Auslauf der Hunde gegeben sind.

Beim Spielplatz an der Grundschule Morbach besteht derzeit kein Handlungsbedarf.

Beschluss:

Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt keine Beschlussfassung.

TOP 5:

Verwendung von Budgetierungsmitteln

TOP 5.1:

Schließanlage für das Haus der Begegnung

Sach- und Rechtslage:

Im Haus der Begegnung existiert keine einheitliche Schließanlage. Verwaltungsseitig wurde ein Angebot zur Erweiterung der im Gebäude der HVO und im Deutschen Telefonmuseum vorhandenen Schließanlage eingeholt. Die Kosten der Erweiterung belaufen sich nach dem vorliegenden Angebot auf 4.267,45 EUR einschließlich Mehrwertsteuer.

Beschluss:

Der Installation einer Schließanlage im „Haus der Begegnung“ wird zugestimmt. Die Kosten in Höhe von brutto 4.267,45 EUR werden aus Budgetierungsmitteln des Ortsbezirks finanziert.

Abstimmungsergebnis:

11

Ja

0

Nein

0

Enthaltung

TOP 5:

Verwendung von Budgetierungsmitteln

TOP 5.2:

Barrierefreiheit am Platz Pont-sur-Yonne

Sach- und Rechtslage:

Zum Erreichen der Schaukästen bzw. der in der Birkenfelder Straße ansässigen Geschäfte müssen Menschen mit Beeinträchtigungen von den am Platz Pont-sur-Yonne vorhandenen Behindertenparkplätzen einen Umweg in Kauf nehmen. Insbesondere für Rollstuhlfahrer ist dies sehr beschwerlich. Daher wurde angeregt, vom Platz Pont-sur-Yonne zur Birkenfelder Straße eine Rampe zu installieren. Ortsbeiratsmitglied Georg Schuh stellt die Planung eines Überganges vom Platz Pont-sur-Yonne zur Birkenfelder Straße vor. Danach ist vorgesehen, auf Höhe der am Platz aufstehenden Stehle einen barrierefreien Übergang zu schaffen. Durch das Anlegen des Überganges entfällt ein Parkplatz auf dem Platz Pont-sur-Yonne, der allerdings aufgrund der geringen Breite nur selten genutzt wird.

Beschluss:

Der vorgestellten Planung zur Schaffung eines barrierefreien Überganges vom Platz Pont-sur-Yonne zur Birkenfelder Straße im Bereich der aufstehenden Stehle wird zugestimmt. Der Ortsbezirk Morbach beteiligt sich an den geschätzten Gesamtkosten dieser Maßnahme von ca. 4.000,00 EUR mit 50 v.H. aus Budgetierungsmitteln.

Abstimmungsergebnis:

11

Ja

0

Nein

0

Enthaltung

TOP 6:

Antrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für die Modernisierung der Kesselanlage und des Spänetrockners mit Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Morbach V - An der Hochwaldstraße

Sach- und Rechtslage:

Es liegt ein Antrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für die Modernisierung der Kesselanlage und des Spänetrockners auf den Grundstücken der Gemeinde Morbach, Flur 10, Flurstück 10/7 und 3/1 vor. Im Rahmen der Modernisierung des Spanplattenwerks ist die Errichtung einer holzgefeuerten Energiezentrale mit Niedertemperatur-Trockner geplant. Die neue Energiezentrale ersetzt zwei bestehende Holzkessel und einen holzgefeuerten Trockner.

Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Morbach V - An der Hochwaldstraße. Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Hinblick auf die zulässige Gebäudehöhe von 12 m, da die neue Anlage prozesstechnisch- und bauartbedingt verschiedene lichte Konstruktionshöhen benötigt.

Das Kesselhaus hat eine geplante mittlere Gebäudehöhe von 27,31 m, die Trocknungsanlage mit Kamin eine Höhe von 24,69 m und der Schornstein eine Höhe von 27,04 m.

Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.

Die vorgesehene abweichende Bebauung ist städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden bereits Befreiungen von den Festsetzungen erteilt.

Beschluss:

Für den Antrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für das Bauvorhaben „Modernisierung der Kesselanlage und des Spänetrockners“ auf den Grundstücken der Gemarkung Morbach, Flur 10, Flurstück 10/7 und 3/1 wird das Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis:

11

Ja

0

Nein

0

Enthaltung

TOP 7:

Bauantrag Holzhütte und Boulespielplatz am Sportzentrum Morbach

Wegen Sonderinteresse nimmt Ratsmitglied Serge Antony gemäß § 22 GemO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

Sach- und Rechtslage:

Es liegt ein Bauantrag zur Errichtung einer Holzhütte und eines Boulespielplatzes am Sportzentrum in Morbach, Flur 3, Flurstück 123/4 vor. Das Grundstück liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Der Flächennutzungsplan weist für diesen Bereich eine Gemeinbedarfsfläche für sportliche Einrichtungen aus.

Die betroffene Fläche ist an den Antragssteller verpachtet. Geplant ist, ein Boulespielplatz und eine Holzhütte mit Lager- und Aufenthaltsraum zu errichten, um einen ordnungsgemäßen Spielbetrieb gewährleisten zu können. Da das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entspricht, ist die Zulässigkeit nach § 35 Abs. 2 BauGB gegeben.

Beschluss:

Der Errichtung der Holzhütte und des Boulespielplatzes wird zugestimmt. Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

9

Ja

0

Nein

0

Enthaltung

1

Anton, Serge (Ausschließungsgründe)

1

Schuh, Georg (abwesend)

TOP 8:

Anfragen und Mitteilungen

Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden davon Kenntnis, dass

  • das Geländer für den Treppenaufgang von der Jahnstraße zur Baldenauhalle in Auftrag gegeben wurde,
  • der Gedenkstein für die Waldbreitbacher Schwestern/Nonnen von der Fa. Tuschik aufgestellt wurde,
  • die Reinigung und Sanierung des Kreuzes an der Leichenhalle auf dem Friedhof an die Fa. Peter Biegel vergeben wurde,
  • der St. Martins-Umzug in diesem Jahr am 13.11. stattfindet,
  • der Seniorenausflug der Gemeinde Morbach am 03.09.2025 stattgefunden hat,
  • der Seniorennachmittag in diesem Jahr voraussichtlich im Haus der Begegnung stattfindet. Die Installation des geplanten Treppenliftes für das Pfarrheim Morbach ist bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt,
  • für die Illumination anlässlich des 50-jährigen Jubiläum der Einheitsgemeinde Morbach die Kath. Pfarrkirche St. Anna vorgesehen werden soll. Alternativ käme das „Haus Mettler“ am unteren Markt nach vorheriger Abstimmung mit dem Eigentümer in Frage. Da aber der Weihnachtsmarkt auf dem Platz „Pont-sur-Yonne“ stattfinden soll, soll in diesem Zusammenhang die Pfarrkirche illuminiert werden,
  • das jährliche Vergleichsschießen der Gemeinde Morbach in diesem Jahr nicht stattfinden kann,
  • die Arbeiten zur Herstellung des Fuß- und Radweges von „Lauwiese“ zur „Jugendherbergstraße“ in Kürze beginnen werden,
  • die Sanierung/Erneuerung der Steganlage im Erholungspark Ortelsbruch in zwei Bauabschnitten erfolgt,
  • die Flutlichtanlage am Kunstrasenplatz in Morbach mit LED-Leuchtmitteln ausgestattet wurde
  • die Mauer und das aufstehende Geländer im Bereich des „Haus der Begegnung“ inzwischen saniert wurde und
  • die Fenster und das Dach am Sportlerheim im Sportzentrum repariert werden sollen