Bitte prüfen Sie, ob Sie gültige Ausweisdokumente besitzen. Diese benötigen Sie nicht nur für eine Urlaubsreise, sondern auch z. B. für einen Handy-Vertrag, bei Ihrer Bank oder bei einem Notartermin.
Für alle Dokumente gilt:
| - | Neue Ausweisdokumente müssen wegen der erforderlichen Unterschrift/Fingerabdrücke und Identitätsprüfung persönlich vom Antragsteller beantragt werden. Dies gilt auch für die persönliche Anwesenheitspflicht von Kindern. |
| - | Zur Beantragung von neuen Ausweispapieren ist in jedem Fall der vorherige Ausweis bzw. ein Geburtsnachweis (z.B. Stammbuch der Familie, Abstammungs- oder Geburtsurkunde) vorzulegen. |
| - | Bei Nichtvorhandensein von alten Dokumenten ist die Anwesenheit eines Bürgen zur Bestätigung der Identität zwingend erforderlich. |
| - | Bei der Beantragung von Ausweisen und Reisepässen ist eine Bearbeitungsdauer von ca. 3 bis 4 Wochen zu berücksichtigen. Sollten Sie innerhalb dieser Frist verreisen oder Ihre Papiere nicht rechtzeitig eingehen, besteht die Möglichkeit, vorläufige Ausweispapiere auszustellen, bzw. einen Express-Reisepass (Bearbeitungszeit 3 bis 4 Werktage) zu beantragen. Kinderreisepässe werden vor Ort erstellt und können beim Vorhandensein der notwendigen Unterlagen direkt mitgenommen werden. |
Es werden für die Neuausstellung der verschiedenen Ausweise/Pässe folgende Unterlagen benötigt:
Reisepass (ePass):
| - | ein aktuelles Lichtbild, biometrisch |
| - | Gebühren: über 24 Jahre | 60,00 € | 10 Jahre Gültigkeitsdauer |
| bis 24 Jahre | 37,50 € | 6 Jahre Gültigkeitsdauer |
| - | Express-Reisepass: zzgl. 32,00 € (Lieferung innerhalb von 3 bis 4 Werkarbeitstagen) |
| - | Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen bei der Beantragung eines ePasses keine Fingerabdrücke abgeben. |
Personalausweis:
| ein aktuelles Lichtbild, biometrisch Gebühren: |
| über 24 Jahre | 37,00 € | 10 Jahre Gültigkeitsdauer | |
| bis 24 Jahre | 22,80 € | 6 Jahre Gültigkeitsdauer |
| - | Auf Antrag werden Personalausweise auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Personalausweisgesetz). |
| - | Eine Ausweispflicht beginnt jedoch erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres. |
| - | Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen bei der Beantragung ein es Personalausweises keine Fingerabdrücke abgeben. |
Vorläufiger Personalausweis:
| - | Ein vorläufiger Personalausweis wird grundsätzlich nur in Verbindung mit der Beantragung eines endgültigen Ausweises ausgestellt. |
| - | ein aktuelles Lichtbild, biometrisch (Das Foto für die Beantragung des endgültigen Ausweises kann verwendet werden.) |
| - | Gebühr: 10,00 € | 3 Monate Gültigkeitsdauer |
Kinderreisepass:
| - | Kinderreisepässe sind längstens gültig bis zum 12. Lebensjahr. Ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen dann bei Bedarf Personalausweise bzw. Reisepässe beantragt werden. Auch schon vor Vollendung des 12. Lebensjahres können auf Antrag der gesetzlichen Vertreter Personalausweise und Reisepässe ausgestellt werden. |
| - | Ein biometrisches Lichtbild ist bereits ab dem Tag der Geburt erforderlich. |
| Gebühr: 13,00 € | 1 Jahr Gültigkeitsdauer, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres |
| - | Kinderreisepässe können nur vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden (für ein Jahr) max. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (Gebühr 6,-- €). |
| - | Reisepässe von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren und Personalausweise von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren sind von bzw. mit den gesetzlichen Vertretern zu beantragen. Sollte ein Elternteil verhindert sein, kann ersatzweise eine Einverständniserklärung des Betreffenden vorgelegt werden. Ist das Sorgerecht nur einem Elternteil übertragen worden, muss der gerichtliche Bescheid hierüber vorgelegt werden. |
Bei Urlaubsreisen bitte zusätzlich beachten:
Kinder, die Sie mit ins Ausland nehmen möchten, müssen über ein eigenes gültiges Ausweisdokument verfügen.
ACHTUNG: Reisen in die USA!
Die visafreie Einreise in die USA ist nur mit einem maschinenlesbaren, biometrischen Reisepass möglich. Dies gilt auch für Kinder, weil eine visafreie Einreise mit Kinderreisepässen nicht möglich ist.
Damit Sie sich beim Grenzübertritt Zeit und Ärger ersparen, bitten wir Sie in Ihrem eigenen Interesse, diese Hinweise zu beachten.
Informationen, welche Ausweisdokumente für die Einreise in das Urlaubsland Ihrer Wahl erforderlich sind, erhalten Sie