Titel Logo
Morbacher Rundschau
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Allgemeinverfügung

über die Widmung von öffentlichen Verkehrsflächen in der Gemeinde Morbach

Widmungsverfügung

Gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes (LStrG) für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01. August 1977, (GVBl. S. 273) zuletzt geändert durch Artikel 68 des Gesetzes vom 20.12.2024 (GVBl. S. 473) wird folgende im Ortsbezirk Wederath liegende und in dem beigefügten Lageplan gekennzeichnete Fläche dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Teilstück der Gemeindestraße „Hinterm Graben“ der Gemarkung Wederath, Flur 13, Flurstück 22 Teilw. und Flur 14 Flurstück 15/1.

Sie erhält die Eigenschaften einer öffentlichen Straße (Straßen, Wege, Plätze) als „Gemeindestraße“ gemäß § 1 Abs. 2 i. V. m. § 3 Nr. 3 Landesstraßengesetz. Bestandteil dieser Widmungsverfügung ist ein Lageplan, in dem die gewidmete Fläche dargestellt ist.

Der Gemeingebrauch der gewidmeten Straßenflächen wird gemäß § 34 Abs. 1 LStrG auf die nach der Straßenverkehrsordnung zulässigen Nutzungsarten beschränkt.

Diese Widmungsverfügung einschließlich des Lageplanes mit den Abgrenzungen der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Flächen liegt für die Dauer der Rechtsbehelfsfrist während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19, Bauverwaltung (1. OG, Zimmer 205), zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Sie tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach, oder der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Schriftform kann auch durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten Signatur (*1) zu versehen. Bei Verwendung der elektronischen Form sind insbesondere die technischen Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Homepage der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich (www.bernkastel-wittlich.de) unter Kreisverwaltung Kontakt/Öffnungszeiten bei „Formgebundener elektronischer Kommunikation“ aufgeführt sind. Zur Übermittlung per E-Mail stehen die E-Mail-Adressen: info@morbach.de oder kv-bernkastel-wittlich@poststelle.rlp.de zur Verfügung.

(*1) vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73).

Morbach, den 23.01.2026
Gemeindeverwaltung Morbach
gez. Arianit Besiri
Der Bürgermeister

Anlage zur Widmungsverfügung vom 23.01.2026 – Lageplan

Hinterm Graben - Gemarkung Wederath, Flur 13 Flurstücke 22 Teilw. und Flur 14 Flurstück 15/1