- öffentlicher Teil -
| Datum: | Dienstag, 16. Dezember 2025 |
| Ort: | Sitzungssaal des Rathauses |
| Dauer: | 17:38 Uhr bis 20:51 Uhr |
TOP 2: Mitteilungen des Vorsitzenden
| Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden davon Kenntnis, dass | |
| • | mit Schreiben vom 26.11.2025 der 1. Nachtragshaushalt mit Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Morbach für das Haushaltsjahr 2025 genehmigt wurde. |
| • | mit Bescheid vom 16.12.2025 das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Mainz, der Gemeinde Morbach eine Zuwendung auf der Grundlage des Landeshaushalts und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bis zu einem Höchstbetrag von 807.993,00 EUR bewilligt hat. |
Zuwendungszweck ist die umfassende energetische Sanierung des Kindergartens Weiperath. Der Fördersatz beträgt 90% der förderfähigen Kosten von 897.770,00 Euro. Diese Kosten betreffen ausschließlich energetische Sanierungsmaßnahmen am Bestandsgebäude. Die Mittel verteilen sich auf die Jahre 2025 bis 2028. Hierzu sind die Bauarbeiten bis 15.09.2028 abzuschließen. Derzeit wird für den Um- und Anbau des Kindergartens Weiperath die Entwurfsplanung mit Kostenermittlung erarbeitet und in der nächsten Sitzungsrunde vorgestellt. Gleichzeitig laufen die Vorbereitungen für den geplanten Umzug der Kita Weiperath in die ehemalige Grundschule Gutenthal im Sommer 2026. Sobald der Entwurfsplanung zugestimmt wurde, werden weitere Fördermittel beim Land und Landkreis beantragt und der Bauantrag gestellt. Gleichzeitig werden die Ausschreibungsunterlagen erarbeitet, sodass eine Vergabe von Bauleistungen und der Baubeginn in der zweiten Jahreshälfte 2026 erfolgen kann.
| • | die K100 OD-Gutenthal sich in der Ausschreibung befindet. Die Veröffentlichung fand am 12.12.2025 statt und die Submission findet am 28.01.2026 statt. |
TOP 2.1: Änderung der SPD-Fraktion im Gemeinderat Morbach
Sach- und Rechtslage:
Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 20.11.2025 mitgeteilt, dass das Ratsmitglied Waldemar Rau der SPD-Fraktion angehört.
TOP 3: Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2026
Sach- und Rechtslage:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2025 lag in der Zeit vom 29.11.2025 bis 12.12.2025 an insgesamt 14 Tagen öffentlich aus und konnte eingesehen und Vorschläge geäußert werden. Es sind keine Eingaben zum Haushalt gemacht worden.
1. Gesamthaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 ist festgesetzt,
| im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 50.180.270 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 52.429.700 € |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) (E23) auf | -2.249.430 € |
| im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (F 20) auf | 3.720.520 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (F 27) auf | 2.116.290 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (F 32) auf | 8.472.790 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (F33) auf | -6.356.500 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (F 40) auf | 2.635.980 € |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 50.037.890 € |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 52.765.230 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen auf | -2.727.340 €. |
Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind für das Haushaltsjahr 2026 nicht vorgesehen.
Eine Liquiditätskreditaufnahme für das Haushaltsjahr 2026 ist nicht vorgesehen.
| Nach § 18 GemHVO ist der Haushalt in der Planung ausgeglichen, wenn | |
| 1. | der Ergebnishaushalt mindestens ausgeglichen ist, |
| 2. | im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Posten F 23 ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten und den Mindest-Rückführungsbetrag nach § 105 Abs. 4 Satz 2 GemO zu decken, soweit die Auszahlungen zur Tilgung nicht anderweitig gedeckt sind. |
Danach ist der vorliegende Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen, da er einen Jahresfehlbetrag Position E23 von -2.249.430 € ausweist.
Im Finanzhaushalt reicht der Saldo der ordentlichen- und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen Position F20 in Höhe von 3.720.520 € aus, um die ordentliche Tilgung der Investitionskredite Position F36 in Höhe von 91.360 € zu decken. Es verbleibt damit eine sogenannte „Freie Finanzspitze“ Position F44 von 3.629.160 €. Der Finanzhaushalt für sich betrachtet ist damit im Jahr 2026 ausgeglichen.
Wegen der geplanten Investitionen 2026 und dem daraus resultierenden Saldo der Ein- und Auszahlungen von Investitionstätigkeit Position F33 in Höhe von -6.356.500 € verbleibt ein Finanzmittelfehlbetrag Position 34 in Höhe von -2.635.980 €. Der Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von -2.635.980 € und die Tilgungsrate von 91.360 € kann durch die Einzahlung liquider Mittel aus den Vorjahren in Höhe von 2.727.340 € aufgefangen werden.
Die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde Muster 14 (= Freie Finanzspitze) zeigt für die Folgejahre einen negativen Betrag (2027) von -3,3 Mio. €, sonst positive Beträge, die im Bereich zwischen 2,5 Mio. € und 2,7 Mio. € liegen.
Der Gesamthaushalt ist damit formell nicht ausgeglichen, da der Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen ist.
2. Ergebnishaushalt 2026
Im Ergebnishaushalt werden die Erträge und Aufwendungen dargestellt. An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass die Zahlen des Jahres 2024, die mit „Rechnungsergebnis Vorvorjahr“ beschrieben sind, nur das vorläufige Ergebnis darstellen, da ein formeller Jahresabschluss noch aussteht.
Die deutsche Wirtschaft steckt weiterhin in der Krise. Kriege in der Welt und die Neuordnung der Weltpolitik haben Auswirkungen auf die Wirtschaft – auch in Deutschland. Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen die fiskalpolitischen Instrumente der Bundesregierung (Förderprogramme, Steuererleichterungen, angekündigte Erleichterungen Vergabewesen etc.) auf die Wirtschaft Deutschlands und damit auch auf die Gemeinde Morbach hat.
Die mit dem Ergebnishaushalt 2026 vorgesehenen Steuererträge (Realsteuern, Einkommenssteuer, Umsatzsteuer usw.) stellen eine Schätzung auf der Grundlage der aktuellen Messbescheide bzw. der Steuerschätzung Oktober 2025 dar.
Für die Planung des Haushaltsplan 2026 wurde, wie in den Vorjahren, sich an den Nivellierungssätzen des Landes angelehnt und die Berechnungen mit folgenden Hebesätzen durchgeführt: Grundsteuer A 345 v. H., Grundsteuer B 465 v. Gewerbesteuersatz 380 v. H..
Die Gewerbesteuer wird aufgrund einiger Rückmeldungen seitens der Gewerbebetriebe in Höhe von 23.500.000 € eingeplant. Hierbei wird mit wenigen Nachzahlungen aus den Vorjahren gerechnet. Ansonsten wird mit einem ähnlichen Jahr in Sachen Vorauszahlungen wie 2024/2025 gerechnet. Für die Folgejahre wird in der mittelfristigen Finanzplanung von einer leicht sinkenden Gewerbesteuer ausgegangen: für 2027, 2028 und 2029 jeweils 20.000.000 €.
Zur Stärkung der Eigenverantwortung wurden 1999 Unterhaltungsbudgets für die Ortsbezirke der Gemeinde Morbach eingeführt. Zur Verfügung gestellt werden in diesem Rahmen Mittel für die Unterhaltung und Bewirtschaftung von Jugendräumen, Spielplätzen, Wartehallen, Ortsgestaltung, Leichenhallen, Wirtschaftswegen, Gemeindehäusern, Grillhütten, Brauchtums-pflege, Seniorennachmittage, Verfügungsmittel. Dieses Budget verwaltet der Ortsvorsteher eigenverantwortlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel. Die Budgets werden alle drei bis vier Jahre angepasst. Die letzte Anpassung erfolgte zum Ende des Haushaltsjahrs 2024 mit dem 1. Nachtragshaushalt 2024. Eine Anpassung des Investitionsbudgets wird kommendes Jahr geprüft.
Die Steuerkraft der Gemeinde hat sich im Jahr 2025/2026 im Vergleich zu anderen Kommunen deutlich verstärkt. Die daraus resultierenden Umlagen werden erst aufgrund der Ist-Zahlungen im 4. Quartal 2025 im Jahr 2027 abgerechnet. Dies hat Auswirkungen für das Jahr 2026 und 2027 auf die Umlagen, insbesondere auf die Finanzausgleichsumlage, die Kreisumlage und den Vorteilsausgleich HuMos, etc..
Die Zuwendungen, Umlagen und sonstigen Transferaufwendungen, erhöhen sich im Jahr 2026 um weitere 242.200 € auf insgesamt 22.933.150 € (2027: 27.942.550 €). In der mittelfristigen Finanzplanung wird mit sinkenden Steuereinnahmen 2027 und Folgejahre geplant. Deshalb wird mit sinkenden Umlagen ab 2028 (z. B. Gewerbesteuerumlage, Finanzausgleichsumlage) gerechnet.
Die Finanzausgleichsumlage steigt im Jahr 2026 um weitere 125.730 € und wird mit einem Betrag von 980.310 € eingeplant. Im Folgejahr 2027 wird mit einer Finanzausgleichsumlage von fast 2 Mio. € geplant. Danach pendelt diese sich wieder zwischen 700.000 € und 800.000 € ein.
Die Kreisumlage wurde auf dem festgesetzten Prozentsatz des letzten Jahres von 44,2 % berechnet. Sie liegt mit einem Ansatz von 13.264.770 € mit +101.740 € über dem Ansatz des Nachtrags 2025 (13.163.030 €). Aufgrund der hohen Steuerkraft der Vorjahre und der großen Gewerbesteuerzahlung im 4. Quartal 2025 wird auf Grundlage des aktuellen Kreisumlagesatz für 2027 mit einer Kreisumlage von über 16.043.720 € gerechnet.
Aufgrund der anstehenden hohen Kreisumlage im Zusammenhang mit dem kommunalen Finanzausgleich wird eine Rückstellung in Höhe von 5.360.090 € gebildet. Diese Rückstellung dient dazu, die Belastungen des zukünftigen Haushaltsjahres 2027 besser abzudecken.
Der Vorteilsausgleich HuMos steigt um weitere 363.120 € auf 4.541.060 €. Auch hier wird aufgrund der gestiegenen Steuerkraft 2025/2026 mit einer Zahlung von über 6.085.800 € für das Jahr 2027 geplant. Auf der anderen Seite wird mit einer Überschusszahlung an die Gemeinde Morbach seitens des Zweckverbands Gewerbepark HuMos von über 3.192.000 € in 2026 und in 2027in Höhe von 4.389.000 € gerechnet.
Nach dem neuen Kita-Gesetz sind auch Gemeinden an den Personalkosten der Kindertageseinrichtungen zu beteiligen. Die Einführung einer Satzung im Juli 2025 rückwirkend zum 01.07.2021 hatte zu Folge eine KiTa Umlage schon im Nachtrag in Höhe von 1.185.600 € einzuplanen. Die Umlage wird nicht nur für das aktuelle Jahr erhoben, sondern die vergangenen Jahre ab dem 01.07.2021 werden rückwirkend in die Berechnung mit einbezogen. Für das Jahr 2026 wird eine KiTa-Umlage von 1.221.600 € eingeplant.
Weiterhin bleibt abzuwarten wie sich die neuen Förderprogramme („Bau-Turbo“, Förderung der Sportstätten etc.) auf die Einnahmesituation der Gemeinde, die Bauprojekte der Gemeinde und die Wirtschaft besonders auf die Gewerbebetriebe der Gemeinde Morbach auswirkt.
Die Aufwendungen (ohne Abschreibungen) verzeichnen eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 4.400.690 €. Insgesamt verteilt sich dieser Betrag wie folgt:
| Bezeichnung | Differenz z. Vorjahr |
| Personalaufwendungen (EH Posten E 9) | + 324.050 € |
| Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (EH Posten E10) | - 204.410 € |
| Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen (EH Posten E12) | + 242.200 € |
| Aufwendungen der sozialen Sicherung (EH Posten E13) | + 5.000 € |
| Sonstige laufende Aufwendungen (EH Posten E14) | +4.033.850 € |
| Gesamtdifferenz | 4.400.690 € |
Die Personalkosten wurden infolge der Tarifverhandlungen 2025 berechnet. Die in der mittelfristigen Finanzplanung eingestellten Beträge sind mit einer leichten Erhöhung (+ 3,5 % der Vorjahre) eingeplant. Weiterhin wird eine Personalaufstockung aufgrund gesetzlicher Auftragsangelegenheiten und einem hohen Investitions- und Unterhaltungsstau in allen Bereichen weiter vorgeschlagen. Des Weiteren wurde die Verwaltung durch eine Organisationsuntersuchung überprüft. Hierbei wurde die Verwaltung systematisch analysiert, mit dem Ziel ein Optimierungskonzept zu erarbeiten, das den gestellten Pflichtaufgaben und Freiwilligen Aufgaben, aber auch den Anforderungen einer modernen Verwaltung in die Zukunft gerichtet standhält. Diese Organisationsuntersuchung befindet sich aktuell in der Umsetzung.
Die Erläuterungen im Einzelnen zu den Änderungen können dem Bericht zum Stellenplan entnommen werden.
Auch in Zukunft soll stärker auf die Unterhaltung der vorhandenen Infrastruktur geachtet werden. Die Mittel werden von der Regelunterhaltung unterschieden und separat auf den Konten 523131-523134 bei der jeweiligen Leistung dargestellt. Hierbei handelt es sich im Haushaltsjahr 2026 z. B. um die Erneuerung der Heizungsanlage im Rathaus Morbach, Sanierung der Bodenbeläge im Archäologiepark Belginum, Instandsetzungsarbeiten der Burgmauern und des Burgfels der Burgruine Hunolstein und Unterhaltung von Kulturdenkmälern (z. B. der Burgruine Baldenau). Viele veranschlagte spezielle Unterhaltungen aus den Vorjahren sind als Haushaltsreste deklariert und werden somit nicht mit Mitteln des Haushaltsjahres 2026 finanziert.
Ein weiterer Schwerpunkt der Unterhaltung werden die gemeindlichen Straßen der Gemeinde Morbach sein. Hierfür ist im Hauptplan 2026 ein Betrag von über 810.000 € vorgesehen. Dieser soll gemäß den noch abzustimmenden Planungen umgesetzt werden. Des Weiteren sind Mittel für den Glasfaserausbau in Odert, Rapperath, Hunolstein, Wederath und Hinzerath für das Jahr 2026 eingeplant.
Nach Umstellung der Kreisabrechnung auf ein eigenes Abrechnungsprogramm wurden schon im Nachtragshaushalt 2024 und 2025 die Erträge und Aufwendungen nach unten angepasst. Die Erträge (Ansatz: 84.690 €) und Aufwendungen (Ansatz: 293.000 €) stellen den zu übernehmenden Gemeindeanteil dar (einschließlich Vorhaltekosten etc.). Die Anteile wurden hinsichtlich der Sozialhilfefälle der letzten Jahre der Gemeinde Morbach entsprechend angepasst. Aufgrund der weiter anhaltendenden Kriege in der Welt u. a. zwischen der Ukraine und Russland und der daraus resultierenden Flüchtlingssituation könnten die Aktuell im Gespräch befindlichen Gesetzesänderungen in Zukunft neue Kosten für die Gemeinde Morbach mit sich bringen.
Wegen des Solidarpaktes mit Landesforsten über die Standorte für Windenergieanlagen „Am Ranzenkopf“, wird die Gemeinde Morbach 20 % der Pachteinnahmen für Projekte aufwenden, die unter die Schlagworte „Energie und Demographie“ fallen. Dieser Teil der Einnahmen ist damit zweckgebunden und steht der allgemeinen Deckung der Aufwendungen des Haushalts nicht zur Verfügung. Aus diesem Grund wurde das Förderprogramm „Energie und Demographie“ ins Leben gerufen. Bürger der Gemeinde Morbach können entsprechend der Förderkriterien seit dem 01.01.2018 Mittel beantragen. Die Darstellung der Mittelherkunft (Leistung: 141132) und der Verwendungsmöglichkeiten (Leistung: 522110) sind im Budget 96 beschrieben.
Weitere Erläuterungen sind auch unter 9. Beteiligungen Windkraft zu lesen.
3. Kennzahlen und Ziele im Ergebnishaushalt
Die GemHVO nimmt in § 4 Abs. 6 Bezug auf die Erstellung von Kennzahlen: „In jedem Teilhaushalt sind die wesentlichen Produkte, deren Auftragsgrundlage, Ziele und Leistungen zu beschreiben sowie Leistungsmengen und Kennzahlen zu Zielvorgaben anzugeben. Die Ziele und Kennzahlen sollen zur Grundlage der Gestaltung, der Planung, der Steuerung und der Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts gemacht werden.“
Um diesem Auftrag nachzukommen, wurden für diesen Haushalt die Kennzahlen und Ziele weitergeführt, die für den Haushalt 2016 erstmals formuliert wurden. Begonnen wurde mit dem Teilhaushalt 1 „Zentralverwaltung“ für den nachfolgende Kennzahlen für folgende Leistungen gebildet wurden:
| • | Museen der Gemeinde Morbach | |
| - | Leistung 251001 - 251060, 281111 Kulturzentrum Archäologiepark Belginum |
| - | Leistung 252101 - 251050 Holzmuseum Weiperath |
| - | Leistung 252201 - 252230 Telefonmuseum Morbach |
| • | Grundschulen der Gemeinde Morbach | |
| - | Leistung 211005 Grundschule Haag |
| - | Leistung 211012 Grundschule Morbach |
| - | Leistung 211013 Grundschule Morscheid |
Die Kennzahlen werden in diesem Haushalt einzeln beschrieben und Zielvorgaben entsprechend formuliert.
4. Teilergebnishaushalte (Fachbereichsbudgets) 2026
Die produktorientierten Teilhaushalte sind im Haushalt 2026 dargestellt. Der Überschuss bzw. Zuschussbedarf in den Fachbereichsbudgets wird nachstehend zusammenfassend dargestellt.
Über alle Teilhaushalte sind Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen verteilt in Höhe von insgesamt 1.533.560 €.
Teilhaushalt 1 -Zentralverwaltung- Verantwortlicher: Leon Schmitz
| Im Teilhaushalt der Zentralverwaltung sind folgende Produktgruppen ausgewiesen: | |
| 111 | Verwaltungssteuerung, Sonstige Zentrale Steuerungen Zentralabteilung |
| 112 | Personal |
| 113 | Organisation |
| 114 | Zentrale Dienste (EDV, Versicherungen etc.) |
| 119 | Recht (Ortsrecht, Verwaltungsstreitverfahren) |
| 121 | Statistik, Wahlen |
| 201 - 243 | Schulwesen |
| 251 | Kulturzentrum Archäologiepark Belginum (Gebäude, Ausstellung) |
| 252 | Hunsrücker Holzmuseum, Deutsches Telefonmuseum |
| 281 | Förderung von Einrichtungen, Kulturzentrum Archäologiepark Belginum |
| 314 | Soziale Einrichtungen |
| 361 - 365 | Kindertagesstätten |
| 412 | Kommunale Gesundheitseinrichtungen |
| 523 | Denkmalschutz und –pflege |
| 548 | Hunsrückbahn |
| 551 | Öffentliches Grün, Parkanlagen, Wanderwege, Radwege, Touristische Freizeitwege/-anlagen, Ortelsbruch |
| 575 | Tourismus, Überörtliche Tourismusförderung |
| Teilhaushalt 2 -Bürgerdienste- Verantwortlicher: Marc Diedrich | |
| Im Teilhaushalt Bürgerdienst sind die folgenden Produktgruppen ausgewiesen: | |
| 111 | Sonstige Zentrale Steuerungen Ordnungsabteilung |
| 122 | Ordnungsangelegenheiten, Ordnung und Sicherheit, Ordnungsamt, Personenstands-, Einwohnerwesen, Ausweise und sonstige Dokumente |
| 123 | Verkehrsangelegenheiten, auch Verkehrsplanung und -lenkung |
| 126 | Brandschutz |
| 128 | Zivil- und Katastrophenschutz |
| 262 - 263 | Musikpflege |
| 271 - 272 | Volkshochschule, Büchereien |
| 281 | Heimat- und Kulturpflege mit Brauchtumspflege, Seniorenveranstaltungen etc. |
| 291 | Förderung von Kirchengemeinden |
| 311 - 313 | Soziale Hilfen, Grundversorgung (SGB XII), Grundsicherung, Hilfen für Asylbewerber |
| 331 | Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege |
| 362 - 366 | Jugendarbeit, Einrichtungen der Jugend- und Familienhilfe, |
| Jugendräume, Sozialarbeit |
| 421 | Förderung des Sports |
| 573 | Durchführung von Märkten |
Teilhaushalt 3 -Bauverwaltung- Verantwortlicher: Matthias Schabbach
| Im Teilhaushalt Bauverwaltung sind die folgenden Produktgruppen ausgewiesen: | ||
| 111 | Sonstige Zentrale Steuerungen Bauabteilung, Verwaltungssteuerung Teilbereich Ortsbezirksbudgets für Maßnahmen | |
| 114 | Zentrale Dienste, Teilbereiche Liegenschaften, Grundstücksverkehr, Bauhof | |
| 126 | Brandschutz, Teilbereich Bau und Unterhaltung von Feuerwehrgerätehäusern | |
| 366 | Einrichtungen der Jugendarbeit, Teilbereich Bau und Unterhaltung von Spielplätzen | |
| 424 | Sportstätten, Bau und Unterhaltung Sportplätze, Freibad, zentrale Sportanlagen | |
| 511 | Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen, u.a. Bauleitplanung, Landschafts- und Verkehrsplanung, Dorferneuerung, Städtebauförderung und Bodenordnung | |
| 521 | Bau- und Grundstücksordnung, Baurechtliche Verfahren, Bauanträge, Bauaufsicht | |
| 522 | Wohnungsbauförderung, Förderung erneuerbarer Energien | |
| 523 | Denkmalschutz und -pflege, Unterhaltung Kulturdenkmäler | |
| 534 | Kommunale Fernwärmeversorgung - Nahwärmeversorgung | |
| 535 | Kommunale Versorgung Regenerative Energien | |
| 541 - 546 | Gemeindestraßen, Bau und Unterhaltung, Glasfaserausbau, Beleuchtung, Wartehallen, Winterdienst | |
| 551 | Öffentliches Grün, Parkanlagen, Wanderwege, Radwege, Touristische Freizeitwege/-anlagen, Ortelsbruch, Ortsverschönerung (Budgets) | |
| 552 | Öffentliche Gewässer, Bau, Unterhaltung und Hochwasserschutz | |
| 553 | Friedhofs- und Bestattungswesen | |
| 554 | Naturschutz- und Landschaftspflege, Ökokonto | |
| 555 | Landwirtschaft, Flurbereinigung, Wirtschaftswege, Jagdverpachtung | |
| 561 | Umweltschutzmaßnahmen | |
| 571 | Wirtschaftsförderung, auch Zweckverband Gewerbepark Hunsrück-Mosel -HuMos-, Morbacher Energielandschaft | |
| 573 | Allgemeine Einrichtungen, z.B. Gemeinde- und Mehrzweckhäuser,Grillhütten, Steinbruch, Toilettenanlagen, sonstige allgemeine Einrichtungen, Versorgung WLAN | |
| 623 | Treuhandvermögen Jagdgenossenschaft | |
Teilhaushalt 4 -Zentrale Finanzdienstleistungen- Verantwortlicher: Sebastian Gorges
| Im Teilhaushalt Zentrale Finanzdienstleistungen sind die folgenden Produktgruppen ausgewiesen: | |
| 111 | Sonstige Zentrale Steuerungen Finanzabteilung |
| 116 | Finanzen, Zentrale Finanzwirtschaft, Haushalt, Kasse, Zahlungsabwicklung |
| 611 | Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen, u.a. Finanzausgleich |
| 612 | Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Zinseinnahmen, Schuldendienst, Kreditwesen |
| 623 | Wirtschaftliche Unternehmen als Sonderrechnungen |
| 626 | Beteiligungen, Anteile, Wertpapiere des Anlagevermögens |
5. Finanzhaushalt 2026
Der Finanzhaushalt stellt im Gegensatz zum Ergebnishaushalt die tatsächlichen Finanzströme dar. Neben den ordentlichen Ein- und Auszahlungen beinhaltet der Finanzhaushalt aber auch die Ein- und Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeiten.
Ähnlich der Unterhaltungsbudgets soll die örtliche Gemeinschaft gefördert werden, indem ihr ein Betrag für kleinere Investitionen im Ortsbezirk zur Verfügung steht. Der Ortsbeirat entscheidet durch Beschluss über die Verwendung der Mittel. Ein Ansparen der Mittel, um später damit ein größeres Projekt zu finanzieren, ist grundsätzlich möglich. Möglichkeiten und Wege, um größere Projekte zu finanzieren sollen kommendes Jahr mit den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern erörtert werden.
Schwerpunkt der Investitionen 2026 sind u. a. die Pflichtaufgabe der Feuerwehr in Beschaffung neuer Fahrzeuge, Beschaffung weiterer Gerätschaften oder Umbauten der Feuerwehr-gerätehäuser, Grundstücksangelegenheiten, weitere Umbauten in den gemeindlichen Kindergärten, Ausbau der K100 Gutenthal, Ausbau der Biergasse im Ortsbezirk Morbach oder weiterer Straßen Zum Sportplatz im Ortsbezirk Hoxel und Borgasse, Mühlentalweg im Ortsbezirk Morscheid-Riedenburg. Die einzelnen Investitionen werden in verschiedenen Darstellungsformen z. B. Aufstellung Nachweisung der Einzelmaßnahmen und Investitionsübersicht erläutert.
Für das Haushaltsjahr 2026 sind insgesamt Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (F32) in Höhe von 8.472.790 € vorgesehen. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (F27) werden in Höhe von 2.116.290 € erwartet, so dass sich ein Saldo aus dem Investitionsbereich (F33) von - 6.356.500 € ergibt.
Die Investitionsmaßnahmen sollen bei den folgenden Produktgruppen getätigt werden:
| 111 | Verwaltungssteuerung, Öffentlichkeitsarbeit, OB-budget Maßnahmen | 102.190 € |
| 114 | Zentrale Dienste, Technikunterstützte Informationsverarbeitung, EDV | 155.000 € |
| 114 | Zentrale Dienste, Liegenschaften, Grundstücke und Gebäude | 500.000 € |
| 114 | Zentrale Dienste, Bauhof | 297.000 € |
| 114 | Zentrale Dienste, allgemeine Verwaltung | 276.600 € |
| 126 | vorbeugender Brandschutz, Brandschutz, Feuerwehrgeräte, Feuerwehrfahrzeuge und Feuerwehrgerätehäuser | 2.405.000 € |
| 201-218 | Schulen | 197.000 € |
| 251-281 | Kulturförderung, Instrumentenzuschüsse, Gebäude Museen etc. | 32.000 € |
| 365 | Kindertagesstätten | 1.088.000 € |
| 421 | Förderung des Sports, vereinseigene Anlagen | 25.000 € |
| 424 | Sportstätten, Bau zentraler Sportanlagen, Freibad | 1.150.000 € |
| 511 | Räumliche Planung, Stadtumbau Morbach | 75.000 € |
| 541 | Gemeindestraßen, Straßenbau, Plätze, Straßenbeleuchtung, Wartehallen | 1.610.000 € |
| 551 | Wanderwege, Radwege, Campingplätze, Naherholungsgebiet | 200.000 € |
| 552 | Öffentliche Gewässer, Gewässerschutz, Hochwasserschutz | 150.000 € |
| 553 | Friedhofs- und Bestattungswesen | 50.000 € |
| 553 | Wirtschaftsförderung | 100.000 € |
| 573 | Allgemeine Einrichtungen, Gemeinde-, Mehrzweckhäuser, Grillhütten, sonstige allgemeine Einrichtungen | 60.000 € |
| Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (F 32) | 8.472.790 € |
Einzahlungen für Investitionstätigkeit ergeben sich aus folgenden Vorgängen:
| Investitionszuwendungen | 1.621.290 € |
| Beiträge und ähnliche Entgelte | 120.000 € |
| Einzahlungen für Sachanlagen / Vermögensveräußerung | 375.000 € |
| Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (F 27) | 2.116.290 € |
| somit Saldo der Auszahlungen und Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (F 33) | - 6.356.500 € |
| Finanzmittelbedarf der Investitionen | - 6.356.500 € |
| Unter Berücksichtigung des Saldos der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (F 20) (ohne Investitionstätigkeit) in Höhe von | 3.720.520 € |
| beträgt der Finanzmittelfehlbetrag (F34) insgesamt | - 2.635.980 €. |
| Die Finanzierung dieses Finanzmittelfehlbetrages erfolgt durch: | |
| Tilgung von Investitionskrediten (Auszahlung Position F 36) | - 91.360 € |
| Aufnahme von Investitionskrediten | 0 € |
| Abnahme der liquiden Mittel (F 38) in Höhe von | 2.727.340 € |
| Rückzahlung von Liquiditätskrediten zur Vorfinanzierung von Bauland aus dem Vorjahr | 0 € |
| Aufnahme von Liquiditätskrediten z. B. zur Vorfinanzierung von Bauland | 0 € |
| Saldo aller Einzahlungen und Auszahlungen | 0 € |
Entwicklung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie die sich hieraus ergebenden Auswirkungen auf die Ergebnis- und Finanzhaushalte der folgenden Haushaltsjahre:
Die Ein- und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen entwickeln sich wie folgt:
In der Investitionsübersicht und der Aufstellung zur Nachweisung der Einzelmaßnahmen werden die einzelnen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auch für die Folgejahre dargestellt.
Verpflichtungsermächtigungen sind in Höhe von 6.255.000 € veranschlagt. Dies ergibt sich u.a. aus der Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen in den nächsten Jahren (1.550.000 €), der Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Morbach (1.200.000 €), der Nutzungserweiterung Kindergarten Gonzerath (500.000 €), der Nutzungserweiterung Kindergarten Weiperath (900.000 €), der Generalsanierung Freibad Morbach (1.300.000 €), dem Bau eines Sportlerheims an der zentralen Sportanlage Morbach (400.000 €), dem Ausbau der Ortsdurchfahrt in Gutenthal (155.000 €), Fertigstellung Erschließungsstraße „In der Leimkaul“ in Hunolstein (150.000 €) und der Erneuerung der Holzstege im Naherholungsgebiet Ortelsbruch (100.000 €). Für diese Verpflichtungsermächtigungen werden rechnerisch neue Investitionskredite in Höhe von 0 € erforderlich.
Ein Nachweis über die Verpflichtungsermächtigungen und der Verteilung auf die Haushaltsjahre ist dem Haushaltsplan beigefügt (vgl. Muster 3). Diese sind auch im Nachweis der Einzelmaßnahmen ablesbar.
6. Personalkosten / Stellenplan
Den Kommunen und der Verwaltung werden aufgrund gesetzlicher Auftragsangelegenheiten und neuer gesetzlicher Projekte immer mehr Aufgaben zugeteilt. Neben den gesetzlichen Aufträgen ist mit einem hohen Investitions- und Unterhaltungsstau in allen Bereichen der Gemeinde Morbach zu rechnen. Um den gewachsenen Aufgaben und Aufträgen entgegen zu wirken, wurde eine Organisationsuntersuchung im Kernbereich der Verwaltung durchgeführt. Die Erkenntnisse der Organisationsuntersuchung befinden sich in Prüfung und teilweise schon in der Umsetzung. Eine Weiterentwicklung mit Optimierung des Stellenplans ist also nicht ausgeschlossen.
Die Personalkosten wurden aufgrund der Tarifverhandlungen 2025 und auf den Zahlen des Personalstands Ende 2025 / Anfang 2026 berechnet. Die Folgejahre sind auf einer leichten Steigerung (3,5%) gerechnet. Diese weisen somit Mehraufwendungen in Höhe von 324.050 € gegenüber dem Haushaltsjahr 2025 aus. Aktuell wird im Hinblick auf die durchgeführte Organisationsuntersuchung weiteres Personal akquiriert und eingestellt. Demgegenüber stehen Personalkostenzuschüsse seitens des Landes bzw. des Landkreises. Weitere Aufstockungen sind aktuell nicht einberechnet.
Weitere Erläuterungen zu Personalbewegungen in einzelnen Produkten/Leistungen sind in den Beschreibungen des Stellenplans ausgewiesen.
7. Schulden aus Investitionskrediten
Die langfristigen Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten der Gemeinde Morbach belaufen sich am Ende des Haushaltsjahres 2025 voraussichtlich auf
| • | Originärer Gemeindehaushalt |
| 444.944 € |
| • | Gemeindeanteile ehem. Schulverband IGS Kredite |
| 0 € |
| • | zusammen |
| 444.944 € |
| Hieraus ergibt sich ein ordentlicher Schuldendienst | |||
| für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 91.355 € | |||
| Es entfallen auf: — (2025 NT) | |||
| a) | Zinsen | (43.267 €) | 24.919 € |
| b) | ordentliche Tilgung | (156.182 €) | 91.355 € |
| c) | veranschlagte Sondertilgung | (1.265.000 €) | 0 € |
Vorgesehene Neuaufnahme von Krediten für 2026 — 0 €
Voraussichtlicher Schuldenstand am 31.12.2026 — 353.590 €
Investitionskredite dürfen grundsätzlich nur für Anlagevermögen aufgenommen werden, d. h. für Grundstücke, Bauwerke und bewegliches Vermögen, welches langfristig im Gemeindevermögen verbleiben soll. Investitionskredite dürfen demnach nicht für Umlaufvermögen, wie z. B. Bauplätze oder sonstige zur Weiterveräußerung vorgesehenen Vermögensgegenstände, aufgenommen werden. Dieses Umlaufvermögen, sowie nicht im Planjahr eingehende Zuwendungen von Dritten, sind als sog. Liquiditätskredite, als Zwischenfinanzierung aufzunehmen.
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung sind keine veranschlagt.
8. Finanzanlagen
| Freiwillige Pensionsrücklage bei der Rheinischen Versorgungskasse, KVR-Fonds, Köln, am 31.12.2024 | 1.355.628,45 € |
| vorgesehene Zuführung 2025 (Verzinsung noch nicht bekannt) | 13.716,00 € |
| vorgesehene Abführung 2025 | - 13.080,00 € |
| vorgesehene Zuführung 2026 | 21.591,00 € |
| vorgesehene Abführung 2026 | - 1.984,00 € |
| Voraussichtlicher Stand am 31.12.2026 (weitere Verzinsung noch nicht bekannt) | 1.375.871,45 € |
| Pflichtpensionsrücklage bei der Rheinischen Versorgungskasse, KVR-Fonds, Köln, am 31.12.2024 | 231.414,94 € |
| vorgesehene Zuführung 2025 (Verzinsung noch nicht bekannt) | 0,00 € |
| vorgesehene Zuführung 2026 | 0,00 € |
| Voraussichtlicher Stand am 31.12.2026 (weitere Verzinsung noch nicht bekannt) | 231.414,94 € |
| Die „Pflicht“ zur Einzahlung in die Pflichtpensionsrücklage wurde gesetzlich aufgehoben. Trotzdem werden weitere Beträge in die „Freiwillige“ Pensionsrücklagen zugeführt. Seit 2023 werden aufgrund „Pensionszahlungen“ auch Gelder abgeführt. | |
| Rücklagen |
|
| Baugebiete Bischofsdhron, Merscheid, Morbach (Stand: 31.12.2020) | 489.100,00 € |
| Zuführung 2021 | 84.400,00 € |
| Stand am 31.12.2024 | 573.500,00 € |
| Voraussichtlicher Stand am 31.12.2026 - gesamte Finanzanlagen - | 2.180.786,39 € |
9. Beteiligungen Windkraft
Im Jahr 2014 haben sich neben der Gemeinde Morbach, Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, Ortsgemeinden Verbandsgemeinde Wittlich-Land und Stadt Wittlich und dem Landkreis Bernkastel-Wittlich auf den Weg gemacht, um im Bereich Windenergie zusammenarbeiten. Die Ortsgemeinden der beiden Verbandsgemeinden gründeten eigene Energie-AöRs als Zusammenschlüsse. Im Juni 2014 wurde die „Energie Bernkastel-Wittlich Anstalt des öffentlichen Rechts“. Im Jahr 2014 wurden die Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR, die Stadt Wittlich und die Windenergie Wittlich-Land AöR ebenfalls Mitglieder der Gesellschaft. Die Ziele der Energie Bernkastel-Wittlich AöR wurden in § 2 der Satzung mit Energiegewinnung, Energieerzeugung und Energieversorgung im Landkreis Bernkastel-Wittlich beschrieben. Im Jahr 2015 kam zu den Zielen auch der Bau und der Betrieb von Windkraftanlagen hinzu.
Am Ende des Entwicklungsprozesses wurden 10 Windkraftanlagen der Marke Enercon E-115 „Am Ranzenkopf“ errichtet, die von der „Windpark Am Ranzenkopf GmbH & Co. KG“ betrieben werden. Die Gemeinde Morbach ist an der Gesellschaft mit 25 % beteiligt. Das damals eingebrachte Eigenkapital in Höhe von rund 2,8 Mio. Euro wird in jährlichen Raten verzinst zurückgezahlt.
Aktuell führt die „Windpark Am Ranzenkopf GmbH & Co. KG“ die Planung der Erweiterung, bzw. der Nachverdichtung um 3 neue Windkraftanlagen der 7,5 MW-Klasse durch. Sollte ein Zuschlag der Bundesnetzagentur zur Einspeisung der erzeugten Energie erfolgen, ist die Inbetriebnahme der drei Anlagen im Laufe des Jahres 2017 geplant.
Aufgrund ihrer hohen Bedeutung werden die Beteiligungen Windkraft und die Leistungen der Umliegenden Betreiber in eigenen Leistungen dargestellt. Das nähere Zahlenwerk ist bei den Leistungen
ausgewiesen. Die Zahlen basieren auf den aktuellsten Planungen.
| An Liquiden Mitteln der Gemeinde Morbach waren am 31.12.2024 vorhanden (Kontostand des Gemeindemandanten 502) | 18.751.175,84 € |
| abzgl. Resteübertrag 2024 nach 2025 (Ermächtigungen FH und Investitionen) | 6.773.530,00 € |
| bereinigte Liquidität zum 31.12.2024 | 11.977.645,84 € |
| zuzgl. Einzahlung liquider Mittel NT 2025 | 5.398.450,00 € |
| abzgl. Rückzahlung Liquiditätskredit | 0,00 € |
| voraussichtliche Liquidität zum 31.12.2025 | 17.376.095,84 € |
| Nachrichtlich Rücklagenbildung für Baugebiete: |
|
| Rücklagenbildung Baugebiete aus 2020 | 489.100,00 € |
| Rücklagenbildung Baugebiete NT 2021 | 84.400,00 € |
| abzgl. Rücklagenbildung Baugebiete 2020 u. 2021 | 573.500,00 € |
| Nachrichtlich Pauschalzuschuss Feuerwehrwesen: |
|
| Zuschuss Zahlung für das Jahr 2025 | 85.229,63 € |
| Verzinsung für das Jahr 2025 (noch nicht bekannt) | 0,00 € |
| abzgl. Pauschalzuschuss Feuerwehrwesen | 85.229,63 € |
| voraussichtliche Liquidität zum 31.12.2025 | 16.717.366,21 € |
Als Anlage sind dieser Sitzungsvorlage der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen beigefügt.
Bürgermeister Arianit Besiri gibt zum Haushalt 2026 folgende Stellungnahme ab:
„Sehr geehrte Beigeordnete, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates, sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Haushalt ist das ehrlichste politische Instrument, das wir haben. Er zeigt nicht, was wir versprechen – sondern was wir verantworten können. Er macht Prioritäten sichtbar, zwingt zu Entscheidungen und setzt den Rahmen für unser gemeinsames Handeln. Entscheidungen ist auch ein gutes Stichwort, meine Damen und Herren, es wird noch eine Zeit dauern, bis wir uns befreien können, von den guten und wichtigen Entscheidungen, die getroffen wurden und darauf warten, umgesetzt zu werden.
Der Haushalt für das Jahr 2026 ist kein einfacher Haushalt. Aber er ist ein ehrlicher Haushalt. Und Ehrlichkeit ist die Grundlage von Vertrauen – in der Politik wie im Alltag. Es ist wichtig, ambitionierte Ziele zu haben und gleichzeitig nicht die Erwartung zu wecken, dass Rom oder Morbach, an einem Tag erbaut wurde. Das braucht Zeit, Kontinuität, Permanenz und Kontinuität.
1. Gesamtlage – Klarheit statt Schönrechnerei
Der Ergebnishaushalt weist für 2026 einen Jahresfehlbetrag von –2.249.430 Euro aus und ist damit nicht ausgeglichen. Gleichzeitig zeigt der Finanzhaushalt eine positive freie Finanzspitze von 3.629.160 Euro. Trotzdem gilt: Der Gesamthaushalt ist nicht ausgeglichen. Diese Feststellung gehört zur Wahrheit – und sie gehört an den Anfang. Damit klar ist, dass es uns gut geht, aber die Aufgaben auch größer werden. Wir reden nichts schön. Aber wir reden auch nichts schlechter, als es ist. Wir waren noch NIE in so einer komfortablen Lage und wollen dennoch kluge Finanzpolitik betreiben.
2. Steuer- und Finanzpolitik – Verlässlichkeit und Maß
Die Hebesätze werden – wie in den vergangenen Jahren – an die Nivellierungssätze des Landes angelehnt. Auch 2026 verzichten wir bewusst
| • | auf differenzierte Hebesätze |
| • | und auf die Einführung der Grundsteuer C |
Das ist kein Verzicht auf Gestaltung, sondern ein Bekenntnis zu Planbarkeit, Fairness und Verlässlichkeit. Gleichzeitig werden wir die günstigen Lebensbedingungen nicht dauerhaft ermöglichen können. Die Inflation, der Krieg in Europa, die wirtschaftliche Situation, aber auch gestiegene Preise werden in Zukunft auch an unseren Bürgerinnen und Bürgern nicht spurlos vorbeigehen.
Ehrliche Politik bedeutet, dass wir in Zukunft darauf schauen müssen, wie wir unsere Daseinsvorsorge zukunftsfest machen. Dazu zählen neue Wasserleitungen, dazu zählen der Straßenausbau und natürlich müssen wir auch darauf schauen, wie die Gemeinde den Bürgerinnen und Bürgern etwas mehr zurückgeben kann, wenn Sie in die energetische Sanierung von Häusern in der Gemeinde investieren wollen, gerade dann, wenn so viel in erneuerbare Energien investiert wird. Klimagerechtigkeit kann hier bei uns mit klugen kommunalpolitischen Entscheidungen besser gelingen, Morbach ist da Vorreiter und darauf können wir stolz sein.
Wir sind gesegnet mit starken identitätsstiftenden Unternehmen, die auch davon leben, dass Menschen gerne in der Gemeinde leben oder zumindest zum Arbeiten hierherkommen. Denn auch Unternehmen sind ohne Arbeitnehmer nicht überlebensfähig. Sie sind zwingend auf sie angewiesen. Unsere Gemeinde Morbach profitiert von der Gewerbesteuer und will die Unternehmen darin stärken hier zu bleiben, hier anzusiedeln und sich hier zu entwickeln.
Ich habe einige Unternehmen besucht, um mit Ihnen über die Zukunft zu sprechen. Das ist mir persönlich sehr wichtig und der Austausch ist sehr gut. Daher werde ich weiter den engen Austausch mit den Unternehmen pflegen, weil Wertschätzung nicht von der Gewerbesteuer abhängt, sondern von dem guten Austausch, der hier gelebt wird. Dennoch:
Die Gewerbesteuer ist mit 23,5 Millionen Euro eingeplant. Sie zeigt: Morbach ist ein leistungsfähiger Wirtschaftsstandort – und soll es bleiben. Wir wollen noch mehr Unternehmen nach Morbach bringen und es gibt schon erste Bestrebungen von Unternehmen, nach Morbach zu siedeln, wenn doch nur Platz wäre. Daran arbeiten wir mit hoher Priorität. Und:
Der Bevölkerung ist es nicht entgangen, dass wir Rekordeinnahmen in den Gewerbesteuereinnahmen verzeichnen konnten. Die Zahlen wirken sehr gigantisch und müssen erklärt werden, damit kein falscher Eindruck entsteht.
Sie liebe Mandatsträger sind genau wie ich in der Pflicht die Menschen mitzunehmen und zu erklären, dass der kommunale Finanzausgleich, dass die Kreisumlage uns bestimmt und gleichzeitig auch dringend benötigte Zukunftsinvestitionen jetzt ihren Platz finden müssen.
Dazu gehört auch, dass wir ehrlich darin sein müssen, dass höhere Gewerbesteuereinnahmen auch zu mehr Verpflichtungen führen. Keine Wirtschaft und kein Haushalt sind autark, es ist ein Geben und Nehmen und wir wollen der Bevölkerung und den Unternehmen gute Bedingungen geben und gleichzeitig die in die Verantwortung nehmen, die natürlich auch davon profitieren, dass hier so gute Bedingungen herrschen. Das ist gerecht und das ist fair und das ist meine Vorstellung von Verteilung.
3. Investitionen – Verantwortung für morgen
Für das Haushaltsjahr 2026 sind Investitionen in Höhe von über 8.472.790 Euro vorgesehen.
Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt
–6.356.500 Euro.
In der Gesamtschau ergibt sich ein Finanzmittelfehlbetrag von –2.635.980 Euro, zuzüglich einer Tilgung von 91.360 Euro. Dieser Betrag wird vollständig durch die Entnahme liquider Mittel in Höhe von 2.727.340 Euro ausgeglichen. Das bedeutet:
Wir wirtschaften solide – und wir investieren bewusst in die Zukunft. Das ist kein Selbstzweck und kein Selbstbedienungsladen, sondern Politik für die Bürgerinnen und Bürger von Morbach. Es gilt, dass wir jeden Tag aufs Neue unser Mandat vor Augen haben und unser Ohr nah an der Bevölkerung haben. Wir horchen, aber wir sprechen auch, wenn es nötig ist.
Dass wir de facto schuldenfrei sind, wäre noch schöner, ohne den Investitionsstau. Wir müssen uns einig darüber sein:
Wir wollen nicht mit vollen Kassen unsere Bevölkerung mit veralteter Infrastruktur die Gemeinde schönreden, sondern den Menschen der Gemeinde wirksam zeigen – wir investieren. Steuergelder sollen zukunftsorientiert verwendet werden. Daher ist es ein ewiger Kreislauf und wie ich finde ein sinnvoller Kreislauf. Expansiv und restriktiv, wie Ebbe und Flut, Geld ausgeben und wieder sparen. Das ist ein gutes Gleichgewicht, das sichert Handlungsfähigkeit und das macht uns lebenswert, auch in den Dörfern, meine sehr geehrten Damen und Herren.
4. Prioritätenliste – Machbarkeit vor Wunschdenken
Die Maßnahmen der Prioritätenliste sind bis zur jeweiligen Ziffer so eingeplant, dass Planungen oder erste Baufortschritte möglich sind. Bei den Investitionen ist die Planung bis zur Ziffer 28 hinterlegt.
Sehr wichtig wird der Ausbau des Feuerwehrhauses in Morbach sein. Unsere Feuerwehr ist unser ganzer stolz, die Mädels und Jungs leisten eine hervorragende Arbeit und sie sollen die besten Bedingungen haben, damit sie uns schützen, damit sie Spaß am Ehrenamt haben und damit sie wissen: Die Kommunalpolitik steht hinter der Feuerwehr, nicht nur in Morbach, sondern auch in allen Ortsteilen.
Noch nicht ausfinanziert sind:
| • | die Ausführung des Schwimmbades Morbach mit Kunstrasenplatz und Sportlerheim |
Hier setzen wir bewusst auf weitere Planung und eine verlässliche Fördermittelsituation, statt auf Schnellschüsse. Wir gehen in den Dialog, mit der Bevölkerung, wenn es um das Thema Freibad geht. Das geht alle etwas an und wir bleiben dennoch handlungsfähig.
Bei den Unterhaltungsmaßnahmen sind alle Ziffern eingeplant.
| Herauszuheben sind: | |
| • | 810.000 Euro für die Straßenunterhaltung im Zuge des Glasfaserausbaus |
| • | 250.000 Euro für den Burgfelsen und die Burgmauern in Hunolstein |
| • | Maßnahmen an der Brücke Rheinhardsmühle und der Burgruine Baldenau |
| • | sowie weitere Mittel, etwa für die Alte Mühle in Wederath |
Das ist kein Luxus – das ist Substanzerhalt.
Die Erschließung des Wertstoffhofes ist bereits angerollt. Schon im Frühjahr will die ART uns die Planungen vorstellen. Ich lade die Bevölkerung herzlich dazu ein, den Gremiensitzungen beizuwohnen. Es tut sich was und wir haben das angekurbelt.
Wir investieren in unsere Grundschulen Hand in Hand mit dem Land Rheinland-Pfalz. Unsere Kinder brauchen Chancengerechtigkeit unabhängig vom Geldbeutel, wir machen unsere Grundschulen fit und schon im Frühjahr wollen wir auch Haag besuchen, um dort eine Sanierung zu beraten. Nicht nur die Gebäude, auch die Ausstattung unserer Kinder sind von enormer Bedeutung. Wir hatten eine gute Diskussion mit den Schulleitungen und konnten wichtige Weichen stellen. In Kinder zu investieren bedeutet, Zukunft zu gestalten und Eltern stolz zu machen. Das zeichnet die Gemeinde Morbach aus.
5. Ein besonderer Haushalt – auch im Umfang
Erstmals wird das Haushaltsvolumen der Gemeinde Morbach über 50 Millionen Euro liegen. Oder anders gesagt: Noch nie habe ich ein Haushaltsvolumen unter 50 Millionen Euro erlebt. Das bedeutet viele Projekte, hohe Verantwortung – und eine enorme Leistung unserer Verwaltung. Die Umsetzung wird eine Kraftanstrengung, zumal weitere Gelder aus dem Sondervermögen von Bund und Land in Aussicht stehen.
Wir erhöhen daher die Organisationsanstrengung und können damit einen sicheren, aber geplanten Generationenwandel innerhalb der Verwaltung sicherstellen. Eine kluge Personalpolitik ist von entscheidender Bedeutung, wenn Kommunalpolitik gelingen soll. Da müssen wir mit der Zeit gehen.
Viele Maßnahmen sind bereits in den Vorjahren finanziert, mit hohem Resteübertrag und zusätzlichen Aufgaben im Jahr 2026.
Dafür danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung ausdrücklich. Auch innerhalb der Verwaltung werden wir Prozesse verschlanken, auch wenn es unbequem ist, es weht jetzt ein neuer Wind und wir wollen diesen Auftrieb nutzen, meine Damen und Herren. Ich will erreichen, dass Anstrengung und Fleiß besser umgesetzt wird, dass Mitarbeitende am Ende des Tages zufrieden nachhause gehen und die Bevölkerung spürbar sieht: Hier werde ich gehört, wird gearbeitet und als Teil der Verwaltung: Meine Arbeit macht Sinn und ich sehe, dass ich etwas bewegen kann. Das erfordert, dass sich auf die Arbeit konzentriert wird. Die Bürokratie macht es uns manchmal nicht leicht, aber sie ist bezwingbar.
6. Daseinsvorsorge – medizinisch, wirtschaftlich, bürgernah
Die medizinische Versorgung ist ein zentrales Thema für unsere Gemeinde.
Gemeinsam mit der ctt haben wir durch ein Medizinisches Versorgungszentrum und durch den selbstständigen Arzt Kai Eberhard, der die Praxis von Hugo Bader übernimmt, die Versorgung in Morbach vorerst gesichert. Dafür haben wir investiert – und zugleich die Voraussetzungen geschaffen, dass auch das erste Obergeschoss des Ärztehauses zeitnah bezogen werden kann.
An dieser Weiterentwicklung arbeite ich persönlich, weil sie entscheidend für die Lebensqualität vor Ort ist. Ich freue mich über die positive Resonanz zum Bürgerdialog ärztliche Versorgung und will die Bevölkerung gerne im Alltag weiter mitnehmen, auch auf den sozialen Medien oder im Amtsblatt. Sie lesen weiterhin von mir auf der Seite 3.
Auch als Wirtschaftsstandort kommen wir voran:
Die Planungsunterlagen zur Ausschreibung der Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Hinter Kreuz befinden sich in der finalen Prüfung. Das hat viel zu lange gedauert, aber: Ich rechne damit, dass wir im kommenden Jahr ausschreiben können.
Zudem haben wir die Energielandschaft für Handwerksbetriebe geöffnet. Das schafft Chancen, senkt Hürden und stärkt das lokale Gewerbe. Und ich sage ausdrücklich: Das waren Forderungen aus dem vergangenen Jahr, die Sie hier im Rat formuliert haben
und die ich gemeinsam mit der Verwaltung umsetzen will. Kluge Politik und die Verwaltung gehen hier in Morbach Hand in Hand.
Ab dem kommenden Jahr öffnen wir zunächst an einem Tag pro Woche wieder ein terminfreies Bürgerbüro und prüfen, ob dieses Angebot wieder angenommen wird.
Bürgernähe bedeutet: Angebote machen – und ehrlich überprüfen.
7. Kinder, Ehrenamt und Gemeinschaft
Ein klarer Schwerpunkt liegt auf der Sanierung der Kindergärten in Weiperath und Gonzerath.
Beste Bedingungen für unsere Kinder sind keine freiwillige Leistung – sie sind unsere Pflicht. Ich freue mich, dass ich dem Gremium über Fortschritte berichten kann und noch mehr freue ich mich, mit den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern gemeinsam Erfolge zu verbuchen. Es geht nun mal besser zusammen.
Kommunale Einrichtungen sind das eine, aber gleichzeitig erleben wir aktive Vereine und ein starkes Ehrenamt. Das ist das Rückgrat unserer Gemeinde – und verdient Unterstützung und Respekt. Wir wollen unsere Ehrenamtler, die echte Helden sind, weiter dabei unterstützen, wenn sie ehrenamtlich aktiv sind und verschlanken die Ansprechpartner. Das wird künftig zentral in der Ordnungsabteilung ermöglicht. Wir stellen um und wollen die neue Aufstellung natürlich fortlaufend überprüfen.
8. Kultur, Wohnen und Zukunft
Passend zur 50-Jahr-Feier der Gemeinde Morbach erleben wir eine aufblühende Kulturlandschaft, gut besuchte Veranstaltungen und überfüllte Weihnachtsmärkte – in den Dörfern wie im Ortskern.
Darauf können wir stolz sein.
Das zeigt: Diese Gemeinde lebt und das schreiben mir auch viele Freunde und Verwandte aus nah und fern. 1,8 Millionen Menschen aus dem Kosovo kennen jetzt Morbach und sind neugierig, was hier so passiert.
Damit das so bleibt, habe ich Baubeschränkungen aufgehoben, um dichteres Bauen zu ermöglichen und Wohnraum bezahlbarer zu machen. Sie tragen das mit, das ist auch gut so. Das kann dann mal vorkommen, dass aus einem ehemaligen Vereinsheim, ein Mehrfamilienhaus wird. Wir sind stolz auf unsere Vergangenheit, aber sie kommt nie mehr zurück. Daher setzen wir auf die Zukunft und freuen uns über neue Erinnerungen, die gemeinsam entstehen. Denn eines ist klar: alleine schlafen verschärft auch in Morbach nur die Wohnungsnot.
Wir brauchen realistische Lösungen für reale Lebensentwürfe und Barrierefreiheit. Daher ist es richtig, dass wir in barrierefreie Parkplätze, Gebäude und Zugänge investieren.
9. Bund, Land und Demokratie vor Ort
Ja, Bund und Land müssen liefern. Und ja: Wer bestellt, der bezahlt. Natürlich sind Förderprogramme sehr interessant und klingen verlockend. Wir profitieren auch davon, keine Frage.
Gleichzeitig wir dürfen nicht warten, bis andere handeln. Wir sind es, die Demokratie vor Ort ermöglichen und gestalten. Wir erteilen Baugenehmigungen und ermöglichen den Menschen das Zusammenleben vor Ort. Kommunen sind Kernbestandteil von einem funktionierenden Staat und dieses Gremium meine Damen und Herren ist die Wiege der Demokratie in Morbach mit vielen engagierten Ehrenamtlichen. Ich danke Ihnen dafür, denn:
Demokratien liefern nicht weniger als Autokratien – auch wenn uns das manche einreden wollen. Autokratien wirken manchmal effizienter und schneller, aber stellen Sie sich mal vor, ich könnte hier machen, was ich will. Vielleicht könnten Entscheidungen dann schneller fallen, aber: Zu welchem Preis?
Extremisten und Populisten wollen uns einreden, erst wenn es anderen schlechter geht, geht es uns besser. Ich teile diese Ansicht nicht. Es kann nur gemeinsam gehen und daher gehen wir den mühsameren Weg. Neid und Eifersucht sind schlechte Berater. Das sind Abwege, die uns daran hintern zu wachsen. Sie lenken ab, von unserer eigenen Verantwortung meine Damen und Herren. Wir gehen einen anderen Weg:
Den Weg, der Menschen mitnimmt und niemanden gegeneinander ausspielt. Einer trägt den anderen, das ist die Morbacher DNA und das ist meine Vorstellung von verlässlicher Kommunalpolitik meine Damen und Herren.
10. Schlusswort
Der Haushalt 2026 ist anspruchsvoll. Aber er ist solide, verantwortungsvoll und zukunftsgerichtet. Ich bitte Sie um eine sachliche Beratung und um eine Entscheidung im Bewusstsein unserer gemeinsamen Verantwortung für die Gemeinde Morbach.
Ich möchte mich bedanken bei allen Fraktionen, insbesondere bei den engagierten Fraktionsspitzen Manuel Blatt (CDU), Achim Zender (FW), Daniela Petry (SPD), Uwe Andretta (Bündnis 90/Grünen) und Rainer Stablo (BSW) und natürlich den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern und ich möchte herausstellen, dass ohne Sie nichts geht. Das ist ein Miteinander. Ich bin jetzt Teil des Schiffes und Sie sind schon länger Teil des Schiffes. Teil des Schiffes, Teil der CREW, der Wahlkampf ist vorbei es gilt jetzt gemeinsam, um das beste Argument zu ringen und die besten Lösungen für die Bevölkerung zu suchen.
Zum Schluss bedanke ich mich bei meinen Beigeordneten Dietmar Thömmes, Karl-Heinz Erz und Carmen Koltes-Boltem. Ohne Sie, wäre es nur halb so schön. Vielen Dank für das Vertrauen und jetzt freuen wir uns auf gute Beratungen, ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit“
Für die CDU-Gemeinderatsfraktion gibt Gemeinderatsmitglied Manuel Blatt folgende Erklärung ab:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Besiri, meine sehr geehrte Dame und Herren Beigeordneten, liebe Ratskolleginnen und –kollegen, liebe Ortsvorsteherinnen und Ortvorsteher, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer,
ein besonderes Jahr neigt sich dem Ende zu. Das 50.-jährige Bestehen der Einheitsgemeinde Morbach stellt bis zum heutigen Tage ein Erfolgsmodell dar. Maßgeblich dazu beigetragen haben die langjährigen Bürgermeister Lieser, Eibes und Hackethal mit klugen Entscheidungen und zukunftsgerichteter Politik. Ihnen gilt an dieser Stelle ein besonderer Dank. Gleiches gilt für den langjährigen ehemaligen Büroleiter Theo Gätz, der unter allen genannten Bürgermeistern tätig war und durch seine Arbeit ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur positiven Entwicklung unserer Gemeinde geleistet hat. Natürlich gehören zu dieser Erfolgsgeschichte auch die zahlreichen Mandatsträger, Ortsvorsteher und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Morbach zu einer starken Gemeinschaft gemacht haben. Nun heißt es wieder für die nächsten 50. Jahre gemeinsam an einem Strang zu ziehen und die wichtigen und notwendigen Projekte anzupacken und umzusetzen, damit die Einheitsgemeinde das Erfolgsmodell bleibt, was sie ist und wir für die kommen Generationen weiterhin klug investieren und solide Fundamente schaffen, um darauf aufzubauen.
Investitionen und Prioritäten
Dazu haben wir in diesem Jahr bereits am 14. Oktober die Prioritätenliste, ohne Beträge für die einzelnen Projekte, diskutiert und auf den Weg gebracht. Die damals noch offene Zahl der Investitionen beläuft sich auf rd. 8,5 Mio. €. Addiert man hierzu die zu übertragenden Restmittel aus Investitionen vom Vorjahr in Höhe von rd. 4,5 Mio. € wird klar, dass im kommenden Haushaltsjahr die Rekordsumme von rd. 13 Mio. € umgesetzt werden soll. Die größte Einzelinvestition mit rd. 2,4 Mio. € nimmt hierbei der Bereich der Feuerwehrfahrzeuge und die Erweiterung des Feuerwehrgerätehaus in Morbach ein, wobei hier die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen mit rd. 1,74 Mio. € zu Buche schlägt. Als nächst größere Investition sind die Ausbaumaßnahmen von Straße und Plätzen mit rd. 1,61 Mio. € zu nennen. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um die Ausbauarbeiten der OD Gutenthal mit deren Gehweganlagen, dem Ausbau der „Biergasse“, der Straßen „Zum Sportplatz“ in Hoxel, „Mühlentalweg“ und „Borgasse“ in Riedenburg und der Umsetzung des Parkraumkonzeptes an der Grundschule und dem Kindergarten in Morscheid. Hinzu kommen Investitionen im Bereich der kommunalen Kindergärten in Gonzerath und Weiperath mit einer Größenordnung von rd. 1,1 Mio. € und die Erneuerung der zentrale Kunstrasensportanlage in Morbach mit rd. 900 T€. Zu diesen Rekordinvestitionen kommen nochmals Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rd. 6,3 Mio. €, wobei hier wiederum die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen mit rd. 1,55 Mio. € und die Erweiterung des Feuerwehrgerätehaus in Morbach mit rd. 1,2 Mio. €, die Sanierung und Erweiterung des Kindergarten in Gonzerath mit rd. 500 T€, der An- und Umbau vom Kindergarten Weiperath mit rd. 900 T€ und die Generalsanierung des Freibades mit rd. 1,3 Mio. € als Hauptpunkte zu nennen sind. Eine Neuaufnahme von Krediten ist hierfür aktuell nicht geplant.
Die Möglichkeit solch enorme Investitionen tätigen zu können scheint auf den ersten Blick als sehr positiv, zeigt jedoch auch den extremen Investitionsstau, der derzeit in der Gemeinde Morbach herrscht.
Ergebnishaushalt und strukturelle Probleme
Der Ergebnishaushalt, mit einem wiederum rekordverdächtigem Gesamtvolumen von rd. 52,5 Mio. €, ist unausgeglichen und weist einen Fehlbetrag von rd. 2,25 Mio. € auf.
Wie kann das sein? Ist unser Finanzhaushalt, mit dem wir letztlich unsere Ausgaben im Investivbereich finanzieren, doch ausgeglichen und weist sogar eine freie Finanzspitze von rd. 3,6 Mio. € aus.
Die Antwort ist ganz einfach: Geldsegen! Und dennoch ist sie mit gesundem Menschenverstand nicht zu erklären. Durch die im 4. Quartal 2025 eingegangenen zusätzlichen Steuereinahmen in Höhe von rd. 12 Mio. € entstehen Mehraufwendung im Bereich des Kommunalen Finanzausgleichs sowie der Kreisumlage in Höhe von rd. 5,4 Mio. €, welche erst im Jahr 2027 fällig werden. Daher müssen jedoch entsprechende Rückstellungen gebildet werden, um das nächste Haushaltsjahr nicht zu überlasten. Dies zeigt uns jedoch wiedermal, wie sehr die Kommunen unter der aktuellen Steuer- und Umlagenpolitik belastet werden. Von den rd. 12 Mio. € an Mehreinnahmen gehen somit rd. 3,8 Mio. € direkt an Umlagen ab und dann nochmals zeitlich verzögert 5,4 Mio. €, sodass lediglich rd. 2,8 Mio. € der Gemeinde Morbach übrig bleiben. Das sind von einem Euro gerade mal 23 Cent. Und das auch nur mit der Voraussetzung und der Annahme, dass die Kreisumlage im nächsten Jahr stabil bleibt und nicht erhöht wird, sonst werden selbst diese 2,8 Mio. € von den Umlagen aufgefressen.
Das Ganze führt zu der absurden Situation, dass steigende Einnahmen aus Gewerbesteuer und Einkommensteuer nicht zu mehr Handlungsspielraum der Gemeinde führen, sondern im Gegenteil zu steigenden Abgaben an Land und Kreis. Hier geraten die Kommunen zunehmend in eine Rolle, in der sie die Folgen übergeordneter Politik ausbaden müssen, ohne eigenen Einfluss darauf zu haben.
Durch diese Tatsache ist der Gesamthaushalt formell nicht ausgeglichen.
Da helfen selbst die stolzen vorhandenen liquiden Mittel von rd. 16,7 Mio. € nicht weiter.
Steuereinnahmen und Umlagen
Dennoch hat die Gemeinde Morbach eine wirtschaftlich gute Ausgangslage auf Grund von gesunden Steuereinnahmen. Hier wurde für den Haushaltsentwurf 2026 inkl. der Ausgleichsleistungen einen Ansatz von rd. 33,4 Mio. € vorgesehen. Der größte Teil hiervon sind die Gewerbesteuereinnahmen mit 23,5 Mio. €. Dieser Ansatz ist rd. 7 Mio. € geringer als im Nachtragshaushalt 2025, aber dennoch auf einem sehr hohen Niveau. Der nächste Haupteinnahmepunkt bildet der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit rd. 5,6 Mio. €, gefolgt von dem Anteil an der Umsatzsteuer in Höhe von rd. 1,8 Mio. € und der Grundsteuer B mit rd. 1,7 Mio. €.
Von diesen Steuereinahmen muss die Gemeinde Morbach eine Vielzahl an Umlagen abführen. Allen voran die Kreisumlage mit rd. 13,3 Mio. €, der Gewerbesteuerumlage mit 2,2 Mio. € und der Finanzausgleichsumlage mit rd. 1,0 Mio. €, dass von den 33,4 Mio. € Steuereinnahmen lediglich 16,4 Mio. € übrig bleiben.
Dies bedeutet von einem Euro an Steuereinnahmen verbleiben noch rd. 49 Cent bei der Gemeinde.
Mit Blick auf das nächste Haushaltsjahr 2027 und allein einer zu erwartenden Kreisumlage von mehr als 16 Mio. € wird sich dieser Umstand nochmals verschärfen.
Schuldenstand und Handlungsfähigkeit
Die Gesamtverschuldung konnte im letzten Jahr abermals reduziert und durch eine Sondertilgung minimiert werden. Diese werden sich im Haushaltsjahr 2026 nochmals durch ordentliche Tilgung auf rd. 350 T€ verringern.
Eine Sondertilgung ist aktuell nicht vorgesehen. Mit Blick auf diese Situation und den vorhandenen liquiden Mittel von rd. 16,7 Mio. €, kann man mit ruhigem Gewissen die Gemeinde Morbach als schuldenfrei bezeichnen. Das ist in der heutigen kommunalen Landschaft alles andere als selbstverständlich und zeigt, wie solide die Gemeinde Morbach in den vergangenen Jahren gewirtschaftet hat.
Eine Neuaufnahme an Investitions- sowie Liquiditätskrediten für das kommende Haushaltsjahr ist ebenfalls nicht geplant.
Infrastruktur, Wirtschaft und Familien
Dass unsere Gemeinde wirtschaftlich weiterhin so solide aufgestellt ist und wir uns Investitionen mit Augenmaß leisten können, verdanken wir in erster Linie unseren Unternehmen und ihren Beschäftigten. Das verlässliche Zusammenspiel von Gewerbe und Industrie, einer engagierten Verwaltung und verantwortungsvoll arbeitenden Gremien schafft Planungssicherheit und Vertrauen. Genau das führt dazu, dass Betriebe in Morbach investieren, Arbeitsplätze sichern und weiter wachsen. Ebenso wichtig ist die konsequente Unterstützung von Familien durch gute Rahmenbedingungen in Schulen und Kindertagesstätten. All dies trägt dazu bei, Morbach als lebens- und liebenswerte Gemeinde für Arbeitnehmer zu erhalten und gleichzeitig die Kaufkraft vor Ort nachhaltig zu stärken.
Aus diesem Grund ist es wichtig auch im nächsten Jahr wieder in die Infrastruktur der Gemeinde Morbach zu investieren. Nur so kann man zukunftsfähig bleiben und das ist richtig so. Viele unserer Gebäude, Straßen und Anlagen benötigen laufende Unterhaltung und Instandsetzung sei es die Heizungsanlagen in öffentlichen Gebäuden, oder Sanierungsmaßnahmen bis hin zu Kulturdenkmälern wie der Burgruine Baldenau oder der Burgruine Hunolstein. Auch die Unterhaltung unserer Straßen bleibt zentral, ebenso wie der weitere Glasfaserausbau.
Diese Maßnahmen kosten Geld, sind aber notwendig, um Morbach zukunftsfähig zu halten. Auch die Investition von rd. 500 T€ für den Erwerb von alter Bausubstanz und der Schaffung von Wohnbauflächen in den Ortskernen sind im Haushaltsentwurf vorgesehen und sollen bei den aktuellen schwierigen wirtschaftlichen Zeiten gerade jungen Familien, neben den gemeindlich subventionierten Neubaugebieten, bezahlbare Bauplätze in den Dörfern bieten und zeitgleich die Ortskerne attraktiv halten.
Trotz dieser Belastungen bleibt die Unterhaltung unserer Infrastruktur ein zentraler Schwerpunkt.
Allerdings zählt neben der Unterhaltung unserer gemeindlichen Straßen, welche in diesem Jahr wieder mit einer Summe von rd. 810 T€ im Haushalt berücksichtig werden, auch die Wasserver- und -entsorgung als eine der wichtigsten Infrastrukturen, in die wir in Zukunft massiv investieren müssen.
Verwaltung und Personal
Gleichzeitig müssen wir feststellen, dass Gemeinde und Verwaltung durch stetig wachsende gesetzliche Vorgaben, zusätzliche Pflichtaufgaben und eine zunehmende Bürokratie immer stärker belastet werden. Dies führt dazu, dass das Tagesgeschäft kaum noch in dem Maße bewältigt werden kann, wie es notwendig wäre. In der Folge entsteht sowohl in der Bevölkerung als auch in den Ortsbeiräten Unverständnis, wenn Projekte mit direktem Nutzen für die Bürger und Ortsbezirke, wie etwa die Erweiterungen bzw. Sanierung der Kindergärten in Weiperath und Gonzerath, oder der Umbau und die Erweiterungen der Feuerwehrgerätehäuser in den Ortsbezirken, aufgrund begrenzter personeller und organisatorischer Ressourcen nicht zeitnah umgesetzt werden können.
Aus Sicht der CDU-Fraktion besteht daher dringender Handlungsbedarf, Verwaltungsabläufe zu überprüfen und zu optimieren sowie die personelle Ausstattung in den zentralen Bereichen gezielt zu stärken. Angesichts neuer gesetzlicher Anforderungen und eines erheblichen Investitions- und Unterhaltungsstaus ist eine maßvolle Personalaufstockung unvermeidbar.
Dies wurde durch Sie Herr Bürgermeister bereits angestoßen. Obwohl die Personalkosten in den letzten Jahren stetig gestiegen sind, werden diese Aufwendungen unumgänglich sein. Wir sind uns allerdings einig, dass dies der einzige Weg ist, die Gemeinde Morbach weiterhin zukunftsfähig zu gestalten.
Dennoch bleibt der Stellenplan ein zentrales Thema. Die Personalkosten steigen um rd. 324 T€ auf Stolze 13,9 Mio. €. Gleichzeitig befindet sich die Organisationsuntersuchung der Verwaltung in der Umsetzung, sodass sich weitere strukturelle Anpassungen künftig ergeben können. Als CDU-Fraktion ist es uns wichtig, dass die Verwaltung leistungsfähig bleibt bzw. diese gesteigert wird, aber ebenso Herr Bürgermeister, dass jede Stelle begründet, zielgerichtet und effizient eingesetzt wird. Denn ohne die Investitionen in unsere Zukunft kann eine Weiterentwicklung der Gemeinde nicht erfolgen.
Gewerbegebiet und wirtschaftliche Entwicklung
Für die Entwicklung des Gewerbegebietes „Hinter Kreuz“ in Gonzerath unter der Trägerschaft des Zweckverbandes HuMos wurden bereits vor rund fünf Jahren die grundlegenden und wegweisenden Beschlüsse gefasst. Damals bestand im Rat Einigkeit darüber, dass diese Fläche aufgrund ihrer hervorragenden Lage im unmittelbaren Anschluss an die B50neu eine große Chance für die Gemeinde Morbach darstellt und zeitnah umgesetzt werden muss. Nach umfangreichen rechtlichen Prüfungen soll nun zu Beginn des Jahres 2026 endlich die europaweite Ausschreibung der erforderlichen Planungsleistungen veröffentlicht werden. Damit verbindet sich die berechtigte Hoffnung, die entsprechenden Leistungen im Frühjahr 2026 vergeben zu können und das Projekt damit endlich in die konkrete Umsetzungsphase zu führen. Sollte es trotz dieses Zeitplans innerhalb der bestehenden Strukturen erneut zu Verzögerungen kommen, erwarten wir von der Verwaltung, alternative organisatorische Lösungen ernsthaft zu prüfen, sei eine Ausgliederung der HuMos Organisation aus der Bauverwaltung vorzunehmen, um Projektspezifisch aus dem Alltagsgeschäft herauszukommen, oder die Projektabwicklung an einen externen Dienstleister zu vergeben. Auch die Umsetzung und Abwicklung durch einen Generalunternehmer sollte in Betracht gezogen werden, um die Bürokratiehürden zu minimieren.
In diesem Zusammenhang müssen wir nochmals auf unsere Forderung der letzten Jahre, neben einem Erdaushublager gemeinsam mit dem ART und dem Wertstoffhof in der MEL zu errichten, auch die Morbacher-Energielandschaft für kleinere Betriebe wie Zimmerer, Schreiner oder Dachdecker zu öffnen, um ein Abwandern in andere Kommunen zu verhindern und ihnen die Möglichkeit expandieren zu können, mit schnell zur Verfügung stehenden Gewerbeflächen zu geben, bis das Gewerbegebiet in Gonzerath fertiggestellt ist. Außer einem Beschluss des Bau- und Liegenschaftsausschuss vom Juni 2025 zur Änderung des Bebauungsplanes ist auch hier nicht viel passiert. Wann kommen wir endlich weiter für unsere Gewerbebetriebe in Morbach, die unseren Wohlstand finanzieren?
Medizinische Versorgung und Demografischer Wandel
Ein weiteres zentrales und zukunftsweisendes Projekt für die Gemeinde Morbach ist die Sicherung der medizinischen Versorgung. Glücklicherweise konnten noch zu Beginn des ablaufenden Jahres unter maßgeblicher Mitwirkung des damaligen Bürgermeisters Andreas Hackethal sowohl die Grundsatzbeschlüsse der CTT-Krankenhausträgergesellschaft als auch des Gemeinderates herbeigeführt werden, um ein Allgemeinmedizinisches Versorgungszentrum in unserem Ärztehaus zu etablieren. Die seinerzeit getroffenen Vereinbarungen wurden zwischenzeitlich vertraglich fixiert, sodass wir heute mit Stolz feststellen können, dass zum 1. Januar 2026 ein MVZ seinen Standort in Morbach haben wird.
Das Ärztehaus darf damit jedoch nicht als abgeschlossenes Projekt betrachtet werden. Vielmehr muss es gelingen, das Gebäude mit weiteren Ärzten zu füllen und idealerweise mit Fachärzten und hier insbesondere auch im Bereich der Gynäkologie. Nur durch eine solche inhaltliche Weiterentwicklung kann das Ärztehaus dauerhaft zu einem tragfähigen Baustein der medizinischen Daseinsvorsorge werden.
Dies stellt ein Gesamtkonzept dar, das die Gemeinde Morbach bereits frühzeitig erkannt und konsequent verfolgt hat, um den Auswirkungen des demographischen Wandels aktiv zu begegnen. Neben dem Ärztehaus und dem MVZ zählen hierzu auch seit Jahren etablierte Angebote wie die Seniorenberatungsstellen „Geheischnis“ oder der Seniorenbus. In diesem Zusammenhang können wir mit Überzeugung sagen, dass Morbach seine Hausaufgaben gemacht hat und in diesem Bereich ein gutes Stück weiter ist als viele andere Kommunen in der Region.
Die CDU-Fraktion hat dieses Projekt von Beginn an unterstützt und wird dies auch weiterhin tun. Wir erwarten von der Verwaltung, alles Erforderliche zu unternehmen, um die ärztliche Versorgung in Morbach langfristig zu sichern, auch dann, wenn dies mit finanziellen Anstrengungen verbunden ist. Diese Investitionen sind notwendig und alternativlos, wenn wir die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde erhalten wollen, um unseren Bürgern eine medizinische Versorgung bieten zu können. Nun wird es zusätzlich die Aufgabe der Verwaltung und des Bürgermeisters sein, Morbach in Mainz als Mittelzentrum anerkennen zu lassen und damit die langfristige Entwicklung unserer Gemeinde abzusichern. Hier gilt es, weiterhin dranzubleiben und den politischen Druck aufrechtzuerhalten. Dies gelingt vor allem durch ein faires, sachliches und konstruktives Miteinander in den politischen Gremien.
Gleichzeitig dürfen wir uns auf dem bisher Erreichten nicht ausruhen. Der demografische Wandel schreitet weiter voran. Leider schreitet die Umsetzung des betreuten Wohnens im Bereich des Seniorenheims nicht mit. Seit Jahren gibt es keine neuen Erkenntnisse, und es wird kostbare Zeit verstreichen gelassen. Die Weichen wurden seitens der Gemeinde gestellt. Wir weisen erneut darauf hin, nicht zu kurz zu denken und die kommenden Jahrzehnte im Blick zu haben. Der Bedarf an kleinen Wohnungen für Senioren, die so lange wie möglich selbstbestimmt und eigenständig leben möchten, wird in Zukunft enorm wachsen. Aus diesem Grund muss auch hier zeitnah etwas passieren. Wenn der aktuelle Partner der Gemeinde keine Möglichkeiten zur Umsetzung sieht, müssen wir uns einen neuen, zuverlässigen Investor suchen, der mit Weitsicht für die kommenden Generationen agiert. Sobald uns in diesem Bereich eine Chance bietet, sollten wir sie ergreifen.
Freibad und Verantwortung
Besonders deutlich wird unsere Verantwortung auch beim Thema Freibad. Wir leben in unserer Gemeinde, wie in vielen Bereichen, bis heute von den mutigen Infrastrukturentscheidungen der 60er und 70er Jahre. Die Menschen, die damals Verantwortung getragen haben, haben nicht für den eigenen politischen Moment entschieden, sondern für die folgenden Generationen. Genau deshalb nutzen wir heute noch diese Infrastruktur.
Nun stehen wir erneut an einem solchen Punkt. Auch bei der Sanierung des Freibades muss jedem klar sein, dass wir nicht für das „Hier und Jetzt“ investieren, sondern für die nächsten 40 bis 50 Jahre. Es geht darum, den kommenden Generationen eine funktionierende und zeitgemäße Grundlage zu hinterlassen. Jeder einzelne Mandatsträger sollte sich daher die ehrliche Frage stellen, ob er bereit ist, über den eigenen Tellerrand hinauszublicken, oder ob er in seiner kurzfristigen „Hier und Jetzt“-Blase gefangen bleibt. Entscheidungen dieser Tragweite dürfen nicht aus Angst oder Bequemlichkeit heraus getroffen werden. Für zu kurz gedachte Lösungen ist an dieser Stelle schlicht keine Zeit.
Das Freibad ist dabei sinnbildlich für viele Bereiche unserer kommunalen Infrastruktur. Es geht nicht um Detailfragen oder Einzelmaßnahmen, sondern um die grundsätzliche Bereitschaft, Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen, so wie es die Generation vor uns getan hat. Ziel muss es sein, das Freibad wieder zu einem Aushängeschild der Gemeinde Morbach zu entwickeln und damit einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität in unserer gesamten Gemeinde zu leisten.
Schulen und Bildung – Grundschule Haag
Gleiches gilt für unsere Kindergärten und Schulen. Investitionen in diese Bereiche sind Investitionen in die Zukunft unserer Kinder und damit in die Zukunft unserer Gemeinde. Seit Jahren werden unsere Kindertagesstätten erweitert, weiterentwickelt und an neue Anforderungen angepasst. Auch unsere Grundschulen wurden modernisiert und energetisch verbessert. Dennoch zeigt sich, insbesondere an der größten Grundschule des Landkreises, dass weiterer Handlungsbedarf besteht.
All diese Themen verbindet ein gemeinsamer Gedanke: Es ist an der Zeit, wieder mutig in die Zukunft zu investieren und den kommenden Generationen eine Infrastruktur zu hinterlassen, auf der sie aufbauen können.
Ein besonders dringender Handlungsbedarf besteht weiterhin bei der Grundschule und den angeschlossenen Einrichtungen in Haag. Aus diesem Grund hatte die CDU-Fraktion bereits im Februar 2025 einen Antrag eingebracht, mit dem Ziel, eine umfassende Konzeptplanung für den Schulstandort Haag auf den Weg zu bringen.
Umso ernüchternder ist es festzustellen, dass seit der Antragstellung mittlerweile ein ganzes Jahr vergangen ist, ohne dass es zu sichtbaren Fortschritten gekommen wäre. Die seinerzeit zugesagte gemeinsame Begehung der Örtlichkeiten hat bislang nicht stattgefunden, und auch inhaltlich wurden keine weiteren Schritte eingeleitet. Angesichts der bekannten baulichen und funktionalen Defizite ist dieser Stillstand aus Sicht der CDU-Fraktion nicht nachvollziehbar.
Der gesamte Gebäudekomplex bedarf einer grundlegenden Überplanung, um eine zeitgemäße, nachhaltige und pädagogisch sinnvolle Nutzung sicherzustellen. Neben zwingend notwendigen Maßnahmen im Bereich des Brand- und Lärmschutzes sowie der Barrierefreiheit stehen seit Jahren die Erneuerung der Heizungsanlage, die Modernisierung der Klassenräume, Sanierungen der Dachflächen sowie eine umfassende energetische Ertüchtigung auf der Tagesordnung. Auch die Aufenthaltsbereiche für Lehrkräfte, Betreuungspersonal sowie der Schülerinnen und Schüler müssen dringend verbessert werden.
Vor diesem Hintergrund muss im Zuge der weiteren Betrachtung des gesamten Gebäudekomplexes auch die Prüfung eines möglichen Neubaus in Erwägung gezogen werden. Ziel muss es sein, auf Grundlage eines ganzheitlichen Konzepts eine tragfähige Entscheidung für den Schulstandort Haag zu entwickeln, unabhängig davon, ob diese letztlich in einer umfassenden Sanierung oder in einem Neubau mündet. Der Standort soll langfristig sowohl für den Schulbetrieb als auch für den Ortsbezirk attraktiv und zukunftssicher aufgestellt werden. Dabei geht es nicht nur um die Sicherung des Bildungsangebots für die Kinder aus Elzerath, Haag, Heinzerath und Merscheid, sondern auch darum, den Standort perspektivisch für Schülerinnen und Schüler aus den Nachbargemeinden interessant zu machen.
Hier besteht fraktionsübergreifend Einigkeit über die Zielsetzung. Jetzt ist es jedoch an der Zeit, vom Reden ins Handeln zu kommen und dieses wichtige Projekt endlich aktiv anzugehen. Ich denke wir sind uns einig, dass die Kinder der genannten Ortsbezirke und deren Schule uns wichtiger sein sollten als ein zusätzlicher Kunstrasenplatz, sodass wir unsere Energie und Manpower besser in dieses Projekt stecken sollten. Das müsste auch Ihnen Herr Bürgermeister klar sein.
Gebäude, Feuerwehr und Verkehr
Bereits seit mehreren Jahren fordern wir ein Zustandskataster der gemeindlichen Gebäude einschließlich ihres energetischen Profils. Viele Gebäude, insbesondere die Turnhallen wie die Baldenauhalle, sind mittlerweile in die Jahre gekommen. Die veralteten Lüftungsanlagen sorgen gerade in der kalten Jahreszeit für hohen Energieaufwand, da die aufgewärmte Luft nach außen geblasen wird und ständig nachgeheizt werden muss. Es ist daher dringend erforderlich, ein Sanierungskonzept zu erstellen, um technische Ausfälle und kurzsichtige Entscheidungen zu vermeiden.
Um die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen, Investieren wir regelmäßig in die Ausstattung unserer Feuerwehren. Durch die immer weiterwachsenden Anforderungen müssen auch die zugehörigen Feuerwehrhäuser neu bewertet und erweitert werden, sodass die Handlungsbedarfe dem Rat gegenüber klar sein sollten. Auch stehen die Vorstellungen der Ergebnisse aus den Starkregenkonzepten immer noch aus, mit denen wir unsere Bürgerinnen und Bürger informieren könnten, um für den wichtigen Eigenschutz zu sensibilisieren.
Wir möchten uns jedoch auf diesem Wege nochmals bei unserem Wehrleiter und den ganzen Mannschaften der einzelnen Stützpunktwehren für ihren unermüdlichen Einsatz, den Tatendrang und der Bereitschaft dieses Ehrenamt auszuführen bedanken.
Im direkten Zusammenhang sollten wir erneut gemeinsam und fraktionsübergreifend politischen Druck auf den LBM ausüben. Die kreuzungsfreien Anbindungen im Bereich B327/K80/K99 bei der Esso-Tankstelle ebenso wie im Bereich B327/B269 „Auf der Bilz“ stehen seit Jahren aus. Ich frage wiederholt: Was muss alles noch passieren, bis der LBM und die Entscheidungsträger tätig werden? Der geplante dreispurige Ausbau der B327 zwischen Odert und Gutenthal wird die Verkehrssicherheit an diesen kritischen Punkten nicht verbessern. Es ist höchste Zeit! Wir werden jedenfalls seit Jahren hingehalten.
Eigenbetriebe – Wasser, Abwasser und Forst
Durch gestiegene Aufwendungen und Personalkosten sowie gleichzeitig gesunkene Einnahmen entsteht im Wirtschaftsplan der Wasserversorgung für das Jahr 2026 ein Jahresverlust von rund 68.200 €. Die Wassergebühren können in diesem Jahr jedoch stabil bleiben, da lediglich rund 228 T€ in das Trinkwassernetz, überwiegend im Zuge von Straßenbaumaßnahmen, investiert werden. Wir möchten an dieser Stelle nochmals dafür werben, die Bedeutung der wiederkehrenden Beiträge zu stärken, um den Werken kontinuierliche und planbare Einnahmen zu sichern. Nur so können die zukünftigen Aufgaben zuverlässig gemeistert werden, denn eine solide finanzielle Basis ist die Voraussetzung für eine zukunftssichere Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger.
Es ist höchste Zeit, auch bei unseren Werken die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur konsequent anzugehen. Noch immer leben wir in diesem Bereich, wie beim Freibad oder anderen kommunalen Einrichtungen, von den Investitionen und Entscheidungen der 60er und 70er Jahre. Genau wie damals müssen wir heute mit Weitblick investieren und nicht für das „Hier und Jetzt“, sondern für die kommenden Jahrzehnte. Ziel muss es sein, unseren Bürgerinnen und Bürgern eine funktionierende, zeitgemäße und zukunftssichere Wasserversorgung zu hinterlassen. Nur durch gezielte Investitionen können wir verhindern, dass veraltete Technik und spröde Leitungen zu Störungen führen und die Versorgung langfristig gesichert bleibt.
Darüber hinaus sind auch weitergehende Studien und Untersuchen notwendig, wie die Gemeinde Morbach bei zunehmender Wasserknappheit ihre Trinkwassernetze solider aufstellen kann und Anbindungen an benachbarte Wasserversorgungen schafft, um im Bedarfsfall reagieren zu können. Wie wichtig eine gesicherte Wasserversorgung ist, merkt man erst, wenn diese nicht mehr gegeben ist. Daher sollten wir frühzeitig handeln.
Die Investitionen im Bereich der Abwasserentsorgung sind in einer Größenordnung von rd. 296 T€ geplant, welche ebenfalls im Zuge von Straßenbaumaßnahmen, wie dem Ausbau der OD Gutenthal, oder in die Ertüchtigung vorhandener Bauwerke und Anlagen investiert werden sollen. Herr Werkleiter, Ihnen muss bewusst sein, dass im Angesicht dieser niedrigen Investition in die Infrastruktur, die Probleme lediglich auf die kommenden Jahre bzw. Generation verschoben werden. Seien Sie mutig und investieren Sie in neue Anlagen, Bauwerke, Netze und in die Kläranlagen zur Optimierung der Klärverfahren.
Im Bereich des Gemeindeforstes hat sich die Gesamtsituation nicht verbessert, wobei sich die geplanten Hiebsätze langsam wieder dem Plansoll des Einrichtungswerkes von 2017 annähern. Bereits im letzten Wirtschaftsplan wurden zur Erhöhung der Arbeitssicherheit Mittel zur Beschaffung eines Forstschleppers vorgesehen. Diese Investitionsmittel müssen nach unserer Ansicht begründet, zielgerichtet und effizient in die Sicherheit unserer Forstarbeiter eingesetzt werden, was für uns in der CDU-Fraktion eine Selbstverständlichkeit darstellt. Der Schutz von Leib und Leben kann und darf man nicht mit Wirtschaftlichkeit diskutieren.
Für das Jahr 2026 muss leider mit einem Jahresverlust in Höhe von rd. 23 T€ geplant werden, welcher trotz der gesunkenen Ausgaben auf den rd. 3.000 Efm reduzierten Hiebsatz zurück zu führen ist.
Den vorgelegten Wirtschaftsplänen und Stellenplänen werden wir zustimmen.
Schlusswort
Meine Damen und Herren,
der Haushalt 2026 ist kein einfacher Haushalt. Er ist geprägt von Belastungen, die wir als Gemeinde nicht beeinflussen können, von Umlagen, die uns trotz hoher Steuerkraft einschränken, und von Investitionen, die dringend notwendig sind.
| Aber dieser Haushalt zeigt auch: | |
| - | Morbach bleibt handlungsfähig. |
| - | Wir investieren auf hohem Niveau, ohne neue Schulden aufzunehmen. |
| - | Wir setzen Prioritäten, die unsere Gemeinde stärken. |
| und | |
| - | Wir handeln vorausschauend und verantwortungsvoll. |
Als CDU-Fraktion stehen wir für eine solide, nachhaltige Haushaltsführung. Wir stehen für Investitionen, die unsere Gemeinde weiterbringen und wir stehen dafür, auch in schwierigen Jahren klare Entscheidungen zu treffen.
Zum Schluss möchten wir die CDU-Fraktion uns bei Herrn Bürgermeister Arianit Besiri, seinem gesamten Team der Gemeindeverwaltung Morbach, dem Kämmerer Sebastian Gorges, für das hervorragend zusammengestellte Zahlenwerk und dem Werkleiter Günther Alt und seinen Mitarbeitern für die geleistete Arbeit bedanken. Weiterhin möchten wir uns bei den restlichen Fraktionen für die gute und konstruktive Zusammenarbeit und die fairen Diskussionen bedanken.
Wir wünschen Allen eine besinnliche Weihnachtszeit, einen guten Start ins Jahr 2026 und vor allem Gesundheit mit dem Blick auf das wirklich wichtige im Leben, nämlich den Menschen, die uns wichtig sind und am Herzen liegen. Wir sollten nichts als selbstverständlich ansehen und den Menschen um uns herum mit dem nötigen Respekt und der notwendigen Zeit begegnen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“
Für die FWM-Gemeinderatsfraktion gibt Gemeinderatsmitglied Achim Zender folgende Erklärung ab:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Besiri, verehrte Beigeordnete,
liebe Ratskollegen/Innen, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher,
liebe Mitarbeiter*innen der Gemeinde, der Gemeindewerke und des Gemeindeforsts, liebe Vertreter der Presse,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
rückblickend auf das zu Ende gehende Jahr 2025 bleibt festzustellen, dass die Aggressionen und Probleme weltweit nicht abgenommen, sondern zugenommen haben. Nach wie vor ist in Europa Krieg. Deutschland und seine Verbündeten rüsten auf – die Menschheit scheint nichts gelernt zu haben. Die deutsche Wirtschaft kommt nicht richtig in Schwung.
Auf Ebene der Gemeinde Morbach sieht dies allerdings etwas anders aus – und das ist Gut so!
Wir hatten einen Nachtragshaushalt, der im positiven Sinne durch die Decke ging. 12,1 Millionen. Euro Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer gegenüber 3,8 Millionen. Euro Mehrausgaben für das laufende Jahr. Herzlichen Dank sagen wir allen, die hierzu beigetragen haben, den Unternehmen und Dienstleisters in der Gemeinde Morbach, aber auch den vielen fleißigen Bürgerinnen und Bürger.
Wenngleich der kommende Haushalt voraussichtlich durch einen Fehlbetrag von rund 2,2 Millionen. Euro im Ergebnishaushalt formell nicht ausgeglichen ist, so kann durch Einbringen vorhandener liquider Mittel (Stand 31.12.2025 16,7 Millionen Euro), ein Ausgleich geschaffen
werden. Weiterhin ist im Haushalt 2026 eine ordentliche Tilgung der Investitionskredite vorgesehen. Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen. Der Schuldenstand am 31.12.2026 beträgt voraussichtlich 353.590€. Das ist eine pro Kopfverschuldung in Höhe von 32,44€ - allerdings ohne den Bereich der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung! Es bleibt eine „Freie Finanzspitze“, welche die dauernde Leistungsfähigkeit einer Gemeinde darstellt, in Höhe von 3.629.160€
Ziel unserer Gemeinde soll es bleiben, weiterhin deutlich „vor der Welle zu schwimmen“ und gleiche Lebensverhältnisse in unseren Ortsbezirken zu erhalten, wobei dem Zentralort Morbach hierbei eine besondere Aufgabe der Darseinsvorsorge zukommt.
| Weitere Kernbotschaften des Haushaltes 2026 sind: | |
| - | Keine Kreditaufnahmen für Investitionen |
| - | Keine Liquiditätskredite |
| - | Keine Anhebung der Hebesätze für die Gewerbesteuer, Grundsteuern A und B |
| - | Keine Grundsteuer C |
Morbach hat dank seiner Unternehmen, allen Gewerbetreibenden und den Bürgerinnen und Bürgern kein Einnahmeproblem. Dennoch sollten Ausgaben immer wieder genau auf ihre Erforderlichkeit überprüft werden
Sehr geehrte Damen und Herren,
lassen Sie mich bitte auf einige einzelne Maßnahmen eingehen.
1. Ärztehaus/“Marienhaus Wohnen 65Plus“/Zu Hause alt werden
Eine Herzensangelegenheit der FWM Morbach e.V., die hausärztliche Versorgung unsere Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen, konnte realisiert werden. Am 01.01.2026 geht das MVZ im Ärztehaus in Morbach mit der Partnerschaft der ctt-Trägergesellschaft und der Praxis Dr. Musial an den Start. Gleichzeitig konnte für die hausärztliche Praxis von Hugo Bader ein Nachfolger gewonnen werden. Dass sind sehr, sehr gute Nachrichten für unsere Bürgerinnen und Bürger. Die FWM Fraktion dankt allen Personen und Akteuren die dazu beigetragen haben, diese wichtige Infrastruktur der Daseinsvorsorge mit Kraft, Mut und vor allem Ausdauer begleitet zu haben. Es ist ein Meilenstein für die Gemeinde Morbach – eben „vor der Welle zu schwimmen“! Nun gilt es, diese hausärztliche Versorgung beizubehalten und gleichzeitig weitere Fachärzte für das Ärztehaus in Morbach zu gewinnen.
Beim Wohnprojekt „Marienhaus Wohnen 65PLUS“ können leider keine Fortschritte verzeichnet werden. Es dürfte innerhalb der Kommunalpolitik unstrittig sein, dass dringend neue Wohnformen und eine zeitgemäße weitere Betreuung für ältere und kranke Bürgerinnen und Bürger in Morbach zeitnah vorhanden sein müssen. Auch der Seniorenbeirat hat sich in seiner letzten Sitzung dieser Thematik angenommen. Hier bitte wir Sie, Herr Bürgermeister, Gespräche mit der Marienhaus GmbH, Waldbreitbach, mit dem Ziel aufzunehmen, ob und wann mit einer Investition, die bereits seit Jahren vorgesehen ist, begonnen wird. Die Generation der Babyboomer rückt näher in Richtung einer eventuellen Betreuung.
In diesem Zusammenhang möchte sich die FWM Fraktion ausdrücklich für die sehr gute Arbeit und das Engagement der Mitarbeiterinnen der Seniorenberatung „Geheichnis“ bedanken. Hier wird mit einer zusätzlichen Stelle weiterer Raum zur Betreuung unserer Seniorinnen und Senioren geschaffen. Diese Arbeit ist für unsere Gesellschaft unverzichtbar geworden. Gleiches gilt für alle Engagements rund um unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger in den Ortsbezirken.
Wünschenswert wäre, wenn alle älteren und kranken Bürgerinnen und Bürger der Einheitsgemeinde Morbach einen Zugang zu einem Mahlzeitendienst mit frisch gekochtem Essen zu Hause oder vor Ort hätten, damit ein langes, selbstbestimmtes Leben, eben zu Hause alt werden, in der Gemeinde Morbach, in unserer Heimat möglich wäre.
2. Grundschulen/Kindergärten/IGS Morbach
Grundschulen und Kindergärten stehen fortlaufend im Fokus der Gemeinde, sei es durch bauliche Investitionen, aber auch aufgrund sich verändernder Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler und der Eltern, im Hinblick auf die Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf.
Deshalb möchten wir auf unseren Antrag vom 08. Mai 2025 hinweisen, der eine flexible Betreuung auch für die Schülerinnen und Schüler an der Grundschule in Morbach vorschlägt. Der Bedarf ist erkennbar vorhanden; Lösungen für eine Umsetzung sollten in weiteren Gesprächen gefunden werden. Gegebenenfalls würde eine flexible Betreuung bis 14.00 Uhr ausreichen. Insofern sollte eine konkrete Bedarfsanalyse ins Auge gefasst werden.
Am Schulstandort der GS Morscheid und des Kindergartens Morscheid wurde vor kurzem der Bau eines neuen Parkplatzes mit Buswendeplatz im Rahmen eines Verkehrskonzeptes auf den Weg gebracht. Weiterhin müssen die beiden Kindergärten in Weiperath und Gonzerath saniert bzw. angebaut werden. Wir hoffen im kommenden Jahr hier erkennbare Schritte wahrnehmen zu können. Finanzielle Mittel hierzu sind im Haushalt 2026 eingestellt. Darüber hinaus sollte auch die Sanierung der Grundschule in Haag auf den Weg gebracht werden. Auch die Grundschule in Morbach hat weiteren Raumbedarf wobei auch hier eine Sanierung ansteht. Wir schlagen vor, dass sich der Bauausschuss über alle Projekte vor Ort im kommenden Jahr informiert.
Die Digitalisierung prägt mehr und mehr unsere Lebenswelt. Hierzu erforderliche Kompetenzen sollen auch an unseren Schulen vermittelt werden, wobei mit dem DigitalPakt Schule diese Ziele erreicht werden sollten. Allerdings wäre hier eine Evaluation sinnvoll.
Im vergangenen Jahr konnten nicht alle Schülerinnen und Schüler aus der Einheitsgemeinde Morbach, die die IGS Morbach als weiterführende Schule gewählt haben, dort angenommen werden eine Zumutung für diese Schülerinnen und Schüler, aber auch für deren Eltern. Wir appellieren an alle Verantwortlichen, dass dies zukünftig nicht mehr vorkommt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
den Kommunen in Rheinland-Pfalz wurde eine besondere finanzielle Belastung auferlegt. Auf Grund des neuen Kita-Gesetzes müssen sich nunmehr auch die Gemeinden an den Personalkosten der Kindertageseinrichtungen bis zu 20% beteiligen – und dies rückwirkend zum 01.07.21, was durch den Kreis per Satzung im Juli 2025 beschlossen wurde. Im Haushalt 2026 wird von einer Kita-Umlage in Höhe von 1.211.600€ ausgegangen. Wer soll das zukünftig noch bezahlen können? Wer bestellt, liebe Verantwortliche beim Land, sollte auch bezahlen! Umso mehr hat es uns befremdet, wenn die Ministerpräsidenten/-innen der Länder vom Bund die Umsetzung des Konexitätsprinzips, also wer bestellt soll auch bezahlen, nachvollziehbar einfordern, gleichzeitig in ihren Ländern dies gegenüber den Kommunen nicht umsetzen.
3. Sanierung des Freibades/Sanierung der Sportanlage in Morbach
Die Sanierung des Freibades wurde auf den Weg gebracht. Ein Mammut Projekt für unsere Gemeinde. Hinsichtlich des Vorgehens bei der weiteren Umsetzung hatten wir uns nochmals schriftlich an die Gemeindeverwaltung Morbach gewandt um klarzustellen, dass auch nach der Antragstellung bzw. eventuellen Zusage einer Förderung beim Land oder Bund über das Programm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) planerische Änderungen vorgenommen werden können. Dies wurde uns verwaltungsseitig in einer Gemeinderatssitzung bestätigt. Auch die Sanierung des Kunstrasenplatzes in Morbach sehen wir als erforderlich an. Dies zeitnah, damit eine Sanierung noch möglich ist.
Der Bau eines zweiten Kunstrasenplatzes in der Einheitsgemeinde Morbach wäre sinnvoll. Hierzu stehen weitere Beratungen an.
4. Ausweisen von Bauland/Sanierungsgebiete
Seit einigen Jahren stellen wir uns die Frage, wie es mit der Ausweisung und Umsetzen von Baugebieten, insbesondere im Zentralort Morbach weitergehen soll. Der Zentralort Morbach hält nicht ausreichend Flächen im Flächennutzungsplan bereit, um die vorgesehenen Flächen im Bereich des ehemaligen landwirtschaftlichen Betrieb Urmacher ausweisen zu können. Wie geht es hier weiter? Auch in anderen Ortsbezirken, wie z.B. in Weiperath, Heinzerath und Hunolstein, ist das Ausweisen von Bauland erforderlich. Im Hinblick auf die Innenentwicklung im Ortsbezirk Hinzerath und dem damit verbundenen Abriss der Kirche sind Fortschritte zu verzeichnen. Das Thema der Ausweisung von Sanierungsgebieten in den Ortskernen, ein Antrag der FWM, sollten wir nochmals aus der Schublade nehmen und dem neuen Bürgermeister zur Prüfung der eventuellen Umsetzung vorschlagen. Dies ganz im Sinne einer dörflichen Innenentwicklung.
5. Masterplan Morbach 2030
Der ländliche Raum wird seit Jahren in allen Bereichen des täglichen Lebens durch die Stadtpolitik von Bund und Land hinten angestellt.
Morbach ist ein lebenswerter Industrie-/Gewerbe-/Schul- und Wohnstandort! Um dies zu erhalten und auszubauen sollte sich die Gemeinde Morbach mit einem Masterplan 2030 zur „Integrierten Standortentwicklung und Demografiestrategie“ zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, der Sicherung von Fachkräften, Bildung, weitere gesundheitliche Vorsorge, zu Hause alt werden und Betreuung, Energie und Umwelt zukunftsfähig aufstellen – eben vor der Welle schwimmen!
Dies zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern, der Verwaltung, den Unternehmen, den Gewerbetreibenden, Schulen und Kindergärten, der Land- und Forstwirtschaft, den Kammern und Behörden.Herr Bürgermeister, namens der FWM Fraktion bitte ich diese Thematik im kommenden Jahr innerhalb der zuständigen Gemeindegremien beraten zu lassen.
6. Straßenausbau/Straßenunterhaltung/Wirtschaftswegeunterhaltung
Nach jahrelangem pausieren bei der Umsetzung von Straßenausbaumaßnahmen wird nun in den kommenden Jahren ein deutlicher Schritt nach vorne zu sehen sein. Priorität hat zweifelsfrei die Biergasse in Morbach. Leider hat die Gemeinde für die Maßnahme keine Fördermittel erhalten. Eine Ausschreibung kann erfolgen. Darüber hinaus wurden für die Baumaßnahmen „Zum Sportplatz“ in Hoxel und die/den „Borgasse/Mühltalweg“ in Morscheid-Riedenburg Anträge auf Fördermittel gestellt. Bleiben wir gespannt, ob diese bewilligt werden. Der Ausbau der K100 in Gutenthal hat sich leider verzögert. Laut LBM sollte diese Maßnahme im Sommer 2025 beginnen. Ein erforderlicher Auftrag zum Abriss eines Anwesens wurde im Kreisausschuss am 01.12.2025 in Auftrag gegeben.
Sehr gut investiert sind seit Jahren die Mittel für die Straßenunterhaltung - in unsere Infrastruktur. In diesem Jahr stehen hierfür rund 820.000€ zur Verfügung.
In diesem Zusammenhang haben wir auch im vergangenen Jahr auf den Zustand unserer Wirtschaftswege hingewiesen. Die Wirtschaftswege wurden überwiegend in den 70ziger Jahren im Rahmen des sogenannten „Grünen Plan“ bituminös befestigt. Weiterhin wurden einzelne Wirtschaftswege im Rahmen von Flurbereinigungen bzw. beschleunigten Zusammenlegungsverfahren in den 80ziger und Anfang der 90ziger Jahre erneuert bzw. instandgesetzt. Nicht zuletzt durch den sich geänderten Maschineneinsatz der Landwirtschaft, verbunden mit Fahrzeugen größerer Dimension und daraus resultierender notwendig gewordener höherer Tragfähigkeit und Breite der Wirtschaftswege, sind nachvollziehbar Schäden entstanden. Darüber hinaus sind die Wirtschaftswege in die Jahre gekommen.
Natürlich erhalten die Ortsbezirke über das Unterhaltungsbudget jährlich finanzielle Mittel für die Wirtschaftswegeunterhaltung. Diese reichen jedoch bei Weitem nicht aus, um unsere Wirtschaftswege, die auch als Rad- und Wanderwege zur Verfügung stehen, zu sanieren. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat auf Drängen der FWM Fraktion in der Sitzung am 24.09.24 ein Sanierungskonzept für die Wirtschaftswege auf Platz 2 der Prioritätenliste beschlossen. Leider liegt uns bis dato, trotz hoher Priorität des Gemeinderatsbeschlusses, kein Sanierungskonzept vor! Dies könnte durch einfache Abfrage bei den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern zeitnah erstellt oder analog des Straßenunterhaltungsprogramms durch Beschlüsse der Ortsbeiräte dargestellt werden.
Herr Bürgermeister, mit Schreiben vom 17.11.2025 hat die FWM Fraktion einen Antrag gestellt, 300.000€ in den Haushalt 2026 für die Instandsetzung der Wirtschaftswege aufzunehmen. Nach Gesprächen sind wir soweit verblieben, dass verwaltungsseitig die Schadstellen aufgenommen und anschließend in Auftrag gegeben werden sollen. Mit einer Finanzierung aus Restmitteln des Straßenunterhaltungsprogrammes 2026 oder einer Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2027 würden wir uns einverstanden erklären. Wir drängen auf Umsetzung!
Herr Besiri, Sie hatten uns mitgeteilt, dass seit einiger Zeit wieder Gespräche mit Vertretern des LBM in Trier aufgenommen wurden. Dies ist auch erforderlich um auf die vor Ort drängenden überörtlichen Straßenausbaumaßnahmen, z.B. dem kreuzungsfreien Anschluss der B327 an das Gewerbegebiet HUMOS zu forcieren. Wir bitten Sie, den Gemeinderat hierzu auf dem Laufenden zu halten.
7. Prioritätenliste/Maßnahmen- und Unterhaltungsbudgets
Die Prioritätenlisten bedürfen unseres Erachtens einer Überarbeitung. Diese sind im Grunde zu befürworten, jedoch zu unübersichtlich.
1999 wurde u.a. das Maßnahmebudget für die 19 Ortsbezirke auf den Weg gebracht. Seit diesem Zeitpunkt stehen rund 102.000€ jährlich zur Verfügung, die nach einem Verteilerschlüssel an die einzelnen Ortsbezirke für kleine Maßnahmen bereitgestellt werden.
Dieses Budget hat sich als sehr gutes Instrument erwiesen, damit in den Ortsbezirken der Einheitsgemeinde durch Beschlüsse der Ortsbeiräte abschließend und zeitnah kleinere Maßnahmen auf den Weg gebracht werden können. Darüber hinaus hat die Erfahrung gezeigt, dass die eingesetzten finanziellen Mittel oftmals Eigenleistung innerhalb der Dorfgemeinschaft generieren. Es entsteht, neben der Förderung der Dorfgemeinschaft, ein erheblicher Mehrwert. Mit Antrag vom 17.11.2025 haben wir vorgeschlagen, dieses Budget nach 27 Jahren anzupassen. Dies dürfte kein Luxus sein – im Gegenteil. Eine Prüfung der Anpassung dieses Investitionsbudgets wurde nunmehr für das kommende Jahr zugesagt – vielen Dank!
8. Gewerbegebiete/ Wertstoffhof/Burgruine Baldenau/Bürgerhaus Wenigerath/Burgruine Hunolstein
| Dauerbrenner seit Jahren sind auch die Maßnahmen | |
| - | Ausweisung eines Gewerbegebiets „Hinter Kreuz“ über das wir bereits seit 2014 sprechen und Unternehmen aus Morbach gerne ansiedeln möchten |
| - | die Einrichtung eines Wertstoffhofes und eines Erdaushublagers |
| - | oder auch die Inwertsetzung der „Burgruine Baldenau“ |
Aktuell ist zu hören, dass das Gewerbegebiet „Hinter Kreuz“ kurz vor der Ausschreibung stehen würde. Auch eine Weiterentwicklung des Gewerbegebietes HUMOS im Bereich des jetzigen Standortes sollte mittelfristig geprüft werden.
Zum Wertstoffhof in der Morbacher Energielandschaft fordern wird die Vorstellung eines Konzeptes durch die ART. Offensichtlich soll hier ein Wertstoffhof in „abgespeckter Form“ entstehen. Was heißt das? Zur Burgruine Baldenau bitten wir um Sachstandmitteilung in der ersten HFA Sitzung 2026. Darüber hinaus sollte auch eine Sanierung des Bürgerhauses in Wenigerath in Angriff genommen werden. Zur Sicherung des Mauerwerks der Burgruine Hunolstein müssen erhebliche finanzielle Mittel aufgebracht werden. Wir hoffen hier auf eine hohe Förderung.
9. Bauprojekt Städtebauliche Erneuerung, Projekt Bahnhofstraße 11,11a und 13
Herr Bürgermeister,
das Projektes, Städtebauliche Erneuerung, Bahnhofstraße 11,11a und 13 scheint seit August 2023 eingefroren zu sein. Seit einem Monat kommt nun Bewegung in die Sache. Mit Blick in die Runde sind wir guter Dinge, 2026 hier einen erkennbaren Fortschritt verzeichnen zu können - es wird auch Zeit!
10. Feuerwehren/Blaulichtfamilie/Vereine/Jugendparlament
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr große finanzielle Anstrengungen werden zukünftig auch, neben der Anschaffung von Fahrzeugen, die Umsetzung der Unterbringung unserer Feuerwehren auf Grund gesetzlicher Vorgaben zu leisten sein. Hierzu bedarf es eines klaren Konzeptes unter Einbindung der Wehren vor Ort, wobei die Kosten keines falls aus dem Ruder laufen dürfen. Auch die Frage der Wasserversorgung bei einem möglichen Waldbrand mittels eines größeren ausschließlich wasserführenden Tankfahrzeuges sollte nochmals beleuchtet werden.
Nach wie vor ist die FWM der Auffassung, dass das Engagement und die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren und unserer ehrenamtlichen Rettungsdienste auf Landesebene zu wenig Anerkennung erfährt. Auszeichnungen und Dankesworte sind gut und nett gemeint, aber für diese, an sieben Tagen rund um die Uhr bestehende Bereitschaft der ehrenamtlichen Blaulichtfamilie müsste am Ende einer oftmals über mehrere Jahrzehnte ausgeübter freiwilliger Tätigkeit ein finanzieller Ausgleich, eventuell in Form von zusätzlichen Rentenpunkten, stehen.
Vereine sind und bleiben ein Stützpfeiler unseres gesellschaftlichen Lebens. Insofern dürfte die weitere finanzielle Förderung des Vereinslebens unstrittig sein. Wir schätzen und unterstützen auch die gute Arbeit des Jugendparlaments in Zusammenarbeit mit dem Jugendpfleger. Schön, dass sich jungen Menschen auch kommunalpolitisch für ihre Heimat engagieren.
11. Radwegekonzept/ÖPNV/Tourismus/Digitalisierung
Leider gibt es bei der Umsetzung des Radwegenetzes nur sehr kleine Fortschritte. Nach Beschluss des Kreisausschusses am 01.12.2025 werden von der ersten Einfahrt nach Rapperath, aus Richtung Morbach kommend, zwei Radwegestreifen gebaut. Finanzielle Mittel wurden zur Verfügung gestellt. Die Umsetzung des regionalen und überregionalen Konzeptes müsste stärker in den Fokus genommen werden.
Der Ausbau des ÖPNV wurde weiter forciert. Insbesondere durch den Einsatz der Rufbusse ist der ÖPNV auch in der Fläche attraktiver geworden. Dennoch wird auch zukünftig dem Individualverkehr im Flächenland Rheinland-Pfalz eine große Bedeutung zukommen.
Zusammenlegung der Hunsrück Touristik mit der Naheland Touristik war ein unausweislicher Schritt. Sehr gut werden die Events im Rahmen des jährlichen Musiksommers angenommen. Der Mannschaft ein herzliches Dankeschön. Sorgen bereiten uns die Kosten für zwei von drei unserer Museen. Beim Archäologiepark Belginum finanziert die Gemeinde jeden Museumsbesucher mit 81,69€, beim Telefonmuseum mit 54,64€ - Stand 2024. Hier fordern wir Vorschläge zur Kostenreduzierung seitens der Verwaltung. Der Glasfaserausbau schreitet voran. Leider findet die Digitalisierung noch zu wenig Umsetzung innerhalb der Behörden.
12. Barrierefreiheit im „Öffentlichen Raum“
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Thematik „barrierefreier Raum“ wird nach Auffassung der FWM Fraktion leider nicht die erforderliche Aufmerksamkeit geschenkt. Es gibt hier klare Regeln und Vorgaben. Es ist erforderlich, einen „Aktionsplan“ auf den Weg zu bringen, um diese gesellschaftlich wichtige Thematik nach und nach umzusetzen. Dies auch, um mögliche Gelder zielgerecht vor Ort einzusetzen. Wir hatten im Gemeinderat beschlossen, einen „kleinen Arbeitskreis“ zu bilden, der Umsetzung vorschlägt.
13. Forstwirtschaftsplan
Der Waldumbau hat bereits vor einigen Jahren begonnen. Die Fichte, die maßgebliche Baumart für unsere Holzindustrie ist aufgrund der klimatischen Veränderungen seit Jahren bedroht. Man konzentriert sich mehr und mehr auf andere Baumarten. Ist das der richtige Weg? Oder sollte man nicht auch versuchen neben der Douglasie, der Weißtanne und verschiedenen Laubbäumen auch die Fichte als Baumart für unsere Industrie, für unser Bauholz, unsere Wirtschaft in den heimischen Wäldern resistenter zu machen. Das Bundesforschungszentrum für Wald hat das Projekt „Plusfichte“ ins Leben gerufen. Auf großflächigen abgestorbenen Käferbeständen haben einzelne Fichten überlebt. Weshalb? Vielleicht könnten diese „Plusfichten“ zukünftig auch hier bei uns dem Klimawandel trotzen!
Sehr geehrte Dame und Herren
Kritisch bewertet die FWM Fraktion die Anschaffung eines Fortschleppers für den Eigenbetrieb Forst der Gemeinde Morbach. Hierfür wurden im Haushaltsplan 2025 400.000€ eingestellt. Arbeitssicherheit ist oberstes Gebot im Bereich des Eigenbetriebs Forst -keine Frage. Nur wie gestaltet man auf Gemeindeebene diese Arbeitssicherheit?
Reicht hierzu ein wesentlich kostengünstigerer UVV Schlepper aus? Landesforsten gestaltet die Arbeitssicherheit bereits seit Jahren mit einem UVV Schlepper. Im Gemeindeforst wurde dies bisher von Drittfirmen offensichtlich in ausreichender Form geleistet Verwaltungsseitig wurde in zwei Beschlussvorlagen auch die Anschaffung eines Forstschleppers bzw. Forstsystemschleppers dargestellt. Nach Auffassung der FWM Fraktion stellt die Anschaffung eines Fortschleppers oder eines Forstsystemschleppers gegenüber dem UVV Schlepper ein Systemwechsel innerhalb des Eigenbetriebs Forst dar. Nach Jahrzehnten soll mit einem Forstschlepper Holzerntearbeiten und alle kranbasierten Arbeiten durchgeführt werden, die bisher von Drittfirmen außerhalb des Eigenbetriebs erledigt wurden.
Vor vielen Jahren wurde der gemeindeeigene Forstschlepper händeringend an einen privaten Unternehmer abgegeben. Dies in einer Zeit, in der nicht abzusehen war, dass die Holzernten sich rückläufig entwickeln würde; so wie es offensichtlich zukünftig sein wird.
Ende des Jahres 2018 hat dieser private Unternehmer aus Morbach auf Grund des eingetretenen Rentenalters sein Rückeunternehmen aufgegeben. Glücklicherweise konnte ein junger Unternehmer gefunden werden, der den Forstschlepper übernahm und seit dieser Zeit Holzrückearbeiten und Sicherungsarbeiten u.a. für die Gemeinde Morbach mit den dabei verbundenen Risiken anbietet und ausführt. Es ist eines von zwei Holzrückeunternehmen in bzw. in der Nähe von Morbach.
Weiterhin stellt sich unseres Erachtens die berechtigte Frage, weshalb man sich zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe eines Holzrückeunternehmers Ende 2018, nicht auf einen Forstschlepper fokussierte? Fast Zeitgleich wurden finanzielle Mittel für einen UVV Schlepper (50.000€) im Forsthaushalt eingestellt. Jahre später (2025) wurde verwaltungsseitig der Kauf eines Forstschleppers mit 400.000€ im Haushalt berücksichtigt.
Ebenfalls vorgesehen im Haushalt sind im Investitionsplan bis 2027 insgesamt 250.000€ für die Errichtung eines Material- und Fahrzeugschuppens!
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die FWM Fraktion hat bezüglich der Anschaffung eines UVV Schleppers/Forstschleppers/ oder eines Forstsystemschleppers in Verbindung mit der erwähnten Baumaßnahme, also insgesamt möglichen Kosten in Höhe von 650.000€ einen umfangreichen Fragekatalog an Sie gerichtet. Erst nach abschließender Beantwortung aller Fragen wird sich die FWM Fraktion zu einem Vorschlag positionieren können.
Seit Jahren setzt sich die FWM Fraktion für eine ausreichende Brennholzversorgung ein. Der Brennholzmarkt hat sich bereits seit dem vergangenen Jahr deutlich entspannt. Die Preise für Brennholz bleiben stabil.
14. Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung
Für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Morbach sind keine Gebührenerhöhungen vorgesehen.
Allerdings muss uns bewusst sein, dass die Anlagen zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in die Jahre gekommen sind. In beiden Bereichen sind dringend Investitionen notwendig, die erhebliche Kosten verursachen werden.
Um diese Kosten für die Gebührenzahler, das heißt die Bürgerinnen und Bürger abzufedern, sollte fortlaufend geprüft werden, ob eine Gewinnabschöpfung aus der Windkraft möglich ist. Dieser Überschuss könnte für Investitionen im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Verwendung finden, um den Bürgerinnen und Bürgern „etwas zurück zu geben“.
Aufhorchen ließ uns die Information der Werkleitung in der Sitzung des Werksausschusses am 06.11.25 über das Ergebnis der unangekündigten Besichtigung der Einrichtungen der Trinkwasserversorgung durch das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung am 27.08.2025.
In einem anschließenden Bericht des Gesundheitsamtes vom 17.09.2025 wird von einem gravierenden Sanierungsstau in zahlreichen Wasserversorgungsanlagen der Gemeinde gesprochen. Die FWM Fraktion hat darum gebeten, uns den Bericht des Gesundheitsamtes in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen. Wir erwarten, eine umfängliche fortlaufende Berichterstattung hinsichtlich der Beseitigung der Mängel. Wasser ist und bleibt das Lebensmittel Nummer Eins. Hiermit sollten wir sehr sorgsam umgehen.
Herzlichen Dank sage ich in Namen der Freien Wählergruppe Morbach allen ehrenamtlich tätigen Personen für ihr großes Engagement. Den Ehrenämtlern in den Vereinen, einem Grundpfeiler unseres dörflichen Lebens, der Blaulichtfamilie, dem Pflegepersonal, Schulen und Kindergärten, unseren Morbacher Betrieben, Unternehmen und Dienstleistern.
Danke an die Ortsvorsteher/innen, Stellvertreter/innen und Ortsbeiräten, die die Geschicke in ihren Ortsbezirken unter nicht immer einfachen Umständen führen und das kommunale Ehrenamt aufrecht halten. Danke, Herr Bürgermeister Ihnen und Ihrer Mannschaft für die geleistete Arbeit, den Pressevertreterinnen den Pressevertretern für die Berichterstattung. Ich wünsche Ihnen und allen Bürgerinnen und Bürgern, eine besinnliche Vorweihnachtszeit, frohe Weihnachten und alles Gute im kommenden Jahr. Bleiben Sie zuversichtlich und vor allem gesund.“
Für die SPD-Gemeinderatsfraktion gibt Gemeinderatsmitglied Daniela Petry folgende Erklärung ab:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Beigeordnete und Abteilungsleiter, sehr geehrte Gemeinderatsmitglieder und O-Vorsteherinnen und O-Vorsteher, sehr geehrter Vertreter der Presse, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer.
Während es weltweit Krisen und Kriege gibt und im In- und Ausland unsere demokratischen Menschenrechte in Gefahr sind, hat Morbach in 2025 allen Grund zu feiern: zunächst den 50ten Geburtstag unserer Einheitsgemeinde, der gewürdigt wurde mit einem zentralen Festakt und mit tollen Illuminationen der Wahrzeichen unserer 19 Ortsbezirke fortgesetzt wurde. Auch finanziell kann Morbach beruhigt in die Zukunft schauen.
„Geldsegen und viele Investitionen“ so stand es am 24.11.25 im TV zu lesen.
Und so ist es tatsächlich. Mehr als 12 Millionen Euro zusätzlich an Steuereinnahmen im Nachtragshaushalt sind wahrlich ein gutes Polster. Dieses äußerst erfreuliche Ergebnis verdanken wir den heimischen Gewerbebetrieben und rund 4700 Beschäftigten in unserer Einheitsgemeinde. Damit dies so bleibt, sollten Klein- und Großbetriebe auch in schwierigen Situationen bei Bedarf seitens der Verwaltung die notwendige Unterstützung erhalten.
Durch diesen „Geldsegen“ verbessert sich die freie Finanzspitze auf ein Plus von rund 7,5 Millionen Euro. Die Gesamteinnahmen für das Jahr 2025 betragen rund 56,5 Million, während die Ausgaben rund 48 Millionen erreichen werden. Leider muss die Gemeinde zwischenzeitlich mehr als die Hälfte der Steuereinnahmen abführen. Hier fällt die Kreisumlage mit 44,2 % besonders ins Gewicht.
So wird der Geldsegen um mehr als 33 Millionen Euro geschröpft. Eine solche finanzielle Haushaltssituation erweckt natürlich viele Wünsche. Etliche Beschaffungsprojekte (z.B. Kauf von Feuerwehrfahrzeugen) und not-wendige Baumaßnahmen sind bereits auf der Prioritätenliste 2026 aufgeführt. Hierzu zählen auch die Kosten für die Erschließung des Gewerbegebietes „Hinter Kreuz“ in Gonzerath, Sanierung verschiedener Kindergärten und Schulen, sowie die erforderliche Sanierung und Neubau von Feuerwehrhäusern und die sehr kostenintensive Sanierung des Freibades, um nur einige zu nennen. Auch sollten die Investitionsbudgets der Ortsbezirke angehoben werden, damit kleinere Projekte eigenständig umgesetzt werden können.
Um diese Maßnahmen aber auch verwirklichen zu können, bedarf es außer den finanziellen Mitteln auch die notwendige Manpower zur Umsetzung. Die vom Bürgermeister angesprochene Nutzung von KI ist sicherlich zukunftsweisend, kann aber für das erforderliche Fachpersonal nur unterstützend wirken und die persönliche Beratung nicht ersetzen.
Kommen wir nun zu den Abschlüssen der Betriebszweige Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung. Während bei der Abwasserbeseitigung im Jahresabschluss 2024 ein Gewinn von rund 23.000 Euro erzielt werden konnte, mußte bei dem Betriebszweig Wasserversorgung ein Jahresverlust von rund 86.500 Euro verbucht werden. Bei einer Besichtigung verschiedener Hochbehälter durch das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung am 27.08.2025 wurde moniert, dass in etlichen Wasserversorgungsanlagen ein gravierender Sanierungsstau besteht. Dies wurde auch bereits in den Jahren 2022 und 2025 bei Begehungen durch Mitglieder des Werksausschusses festgestellt. Im Wirtschaftsplan 2026 sind daher erhebliche Gelder für weitere Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen vorgesehen.
Enorm wichtig für unsere Bürgerschaft ist auch eine gute ärztliche Versorgung. Das Ärztehaus ist fertiggestellt und zurzeit mit zwei Arztpraxen belegt. Weitere Räumlichkeiten für die Nutzung von Arztpraxen stehen noch zur Verfügung. Positiv ist die Nachricht, dass das med. Versorgungszentrum Morbach ab dem 01.01.2026 unter der Trägerschaft der CTT seinen Betrieb aufnimmt. Ebenso erfreulich ist die Mitteilung, dass die Arztpraxis von Dr. Hugo Bader unter Dr. Eberhard weitergeführt wird. Weitere Ärzte und Fachärzte sind willkommen.
In Sachen Starkregenkonzept hatten bereits 2022 Ortsbegehungen zur Erstellung einer sogen. Schwachstellenanalyse stattgefunden. Nach weiteren Ortsbegehungen in 2023, auch mit Vertretern des Büros Reihsner wurden auf verschiedenen Bürgerversammlungen die Ergebnisse vorgestellt. Für die Ortsbezirke Bischofsdhron, Haag, Merscheid, Morbach, Odert, Rapperath und Wolzburg sind die Hochwasser- und Starkregenkonzepte fertiggestellt. Die Konzepte für die restlichen Ortsbezirke der EG werden voraussichtlich Anfang 2026 vorliegen. Die SPD-Fraktion erwartet eine möglichst kurzfristige Umsetzung der geforderten Maßnahmen zum Schutze weiterer Unwetterschäden.
Zur Verbesserung der Glasfaserinfrastruktur wurde 2023 mit dem Unternehmen „Westconcept GmbH“ in Essen eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. In der fortschreitenden Digitalisierung unseres Landes ist die Anbindung unserer Ortsbezirke an das schnelle Internet unumgänglich. Dies ist nur mit einer hochleistungsfähigen und flächendeckenden Glasfasertechnologie möglich. In einem Großteil unserer Ortsbezirke sind die Glasfaserleitungen verlegt. Mit Nachdruck sollte darauf hingearbeitet werden, dass auch die restlichen Ortsbezirke durch die Verlegung der Glasfaserleitungen Zugang zum schnellen Internet erhalten.
Als Träger von 8 Kindergärten und Schulen ist die Gemeinde stark gefordert. Größere Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen in Weiperath, Merscheid und Gonzerath sind in der Planung. Die finanziellen Mittel sind im Haushalt veranschlagt und die Umsetzung soll in 2026 erfolgen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Im Haushaltsplan 2026 ist daher die stolze Summe von rund 5,5 Millionen Euro für die erforderlichen Sanierungs- und baulichen Erweiterungsmaßnahmen der Kindergärten und Schulen eingeplant. Es ist jedoch sehr fraglich, ob all diese baulichen Maßnahmen in 2026 umgesetzt werden können.
Auch für unsere Feuerwehren greift die Gemeinde tief in die Tasche, d.h.am 31.03.2025 wurde der Auftrag zur Lieferung von drei Löschgruppenfahrzeugen für die Stützpunktwehren Gonzerath, Hinzerath und Merscheid vergeben. Der Angebotspreis betrug 1.568.420 Euro brutto. Für die dazugehörige feuerwehrtechnische Beladung wurde ein Auftrag von rund 260.000 Euro erteilt. Aber damit nicht genug. Auch für die Ortsbezirke Elzerath und Gutenthal werden Feuerwehrfahrzeuge beschafft, sowie 3 MTF`s für die Ortsbezirke Gonzerath,Haag und Morbach. Insgesamt sind für präventive Maßnahmen, Brandschutz und Feuer-wehrgeräte, Feuerwehrfahrzeuge und Feuerwehrgerätehäuser 2.405.000 Euro an Investitionsmaßnahmen vorgesehen. Eine Rekordsumme im Haushalt 2026. Der Gemeinderat trägt damit wesentlich zum ehrenamtlichen Engagement unserer Feuerwehren bei. Die Fraktion der SPD bedankt sich bei allen Feuerwehrmännern und Feuerwehrfrauen für ihren stetigen und uneigennützigen Einsatz für die Allgemeinheit.
Der Jahresabschluss für den Eigenbetrieb Gemeindeforst schließt für das Jahr 2024 mit einem Verlust von rund 248.000 Euro ab. Davon waren in 2024 rund 174.500 Euro ausgabewirksam. Der ausgewiesene Jahresverlust ist u.a. darauf zurückzuführen, dass die zugesagten Fördermittel zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses noch nicht ausgezahlt wurden. Erfreuliches hatte Revierleiter Guido Haag zu berichten. So sind in diesem Jahr die Borkenkäferkalamitäten ausgeblieben und Brennholz steht aus-reichend zur Verfügung. Ein heikles Thema ist der geplante Kauf eines Forstschleppers. Dieser soll u.a. für die Verkehrssicherung, Ausbildung, Unfallverhütung, Wegeunterhaltung und Einzelschadbaumaufarbeitung genutzt werden. Die Kosten für diesen geplanten Schlepperkauf belaufen sich auf etwa 400.000 Euro. Da es zurzeit noch keine geeignete Unterstellmöglichkeit gibt, wird zusätzl. auch noch ein Anbau, bzw. Erweiterung des Forstbetriebshofes erforderlich sein. Die Gesamtkosten betragen somit mehr als eine halbe Million Euro. Hier gilt es noch viele Fragen zu beantworten. Eine auch nur halbwegs zu vertretende Auslastung ergibt sich unserer Meinung nach nicht, ebenso die Begründung zur Unfallverhütung. Ich zitiere: „Insbesondere bei Schadbäumen kommt es oft zu gefährlichen Situationen, bei denen er Baum mit einer Seilwinde gesichert werden muss, um ihn möglichst gefahrlos zu Boden zu bringen“. Wir fragen uns, was machen die Holzarbeiter, die für den gesamten Holzeinschlag einschl. der manuellen Holzernte, bei der hunderte Bäume gefällt werden müssen, wenn hier nur für vereinzelte Bäume eine so sehr hohe Investition getätigt werden soll? Die eigentlichen Holz- und Forstarbeiten wurden in der Forst- und Landwirtschaftsausschußsitzung am 15.05.25 an Unternehmer wie folgt vergeben:
| 1) | Vergabe von Arbeiten der hochmechanisierten Holzernte |
| 2) | Vergabearbeiten von Rückearbeiten im Lang- und Kurzholz |
| 3) | Vergabe von motormanuellen Arbeiten der Holzernte |
Da fragen wir uns,auf wieviel Einsatzstunden ein neuer Forstschlepper tatsächlich käme, wenn viele Arbeiten bereits vergeben sind.
Ein weiteres Thema, das den Gemeinderat schon seit Jahren beschäftigt, ist die Schaffung und Einrichtung eines Wertstoffhofes und Erdaushublagers. Den Auftrag zur Ausschreibung des Wertstoffhofes erteilte die Verwaltung Anfang des Jahres. Günstigster Bieter war die Firma M. Friedrich GmbH aus Hontheim. Diese erhielt den Zuschlag zum Angebotspreis von rund 288.000 Euro. Die erforderlichen Verhandlungen mit der ART sollen Anfang 2026 stattfinden. Hoffen wir nun, dass eine wohnortnahe Entsorgung für Wertstoffe und Erdaushub für unsere Bürgerschaft sichergestellt werden kann.
Eine weitere, sehr wichtige Aufgabe des Gemeinderates und der Fachaus-schüsse ist die Schaffung neuer Gewerbeflächen und Bereitstellung von Baugrundstücken. Dass die EG Morbach für Industrie- und Gewerbebetriebe sehr attraktiv ist, belegen u.a. die neuesten Daten der Gewerbesteuer. Um weitere Gewerbeflächen vorhalten zu können, wurde im Mai 2025 vom Gemeinderat ein neuer Bebauungsplan verabschiedet. Dadurch sollen auch kleinere Gewerbebetriebe die Möglichkeit zur Ansiedlung erhalten. Die geplante Fläche hat eine Größe von rund 3,6 Hektar und könnte für 4-5 neue Gewerbebetriebe ausreichen.
Die Ausweisung und Vorhaltung von Bauland ist unabdingbar für den Fortbestand und die Weiterentwicklung der Ortsbezirke. Mehrere Ortsbezirke haben Bedarf angemeldet und erwarten seitens der Gemeinde, die erforderlichen Schritte zur Erschließung weiterer Baugebiete einzuleiten.
Seit Jahren wird auch von mehreren Fraktionen ein Programm zur Sanierung unserer Wirtschaftswege gefordert. Diese wurden vielfach in den 1950ziger und 1960-ziger Jahre mit einem Asphaltüberzug hergestellt. Viele dieser Wirtschaftswege befinden sich heute in einem schlechten, bis sehr schlechtem Zustand. Wir möchten auch noch darauf hinweisen, dass ein Großteil dieser Wege zunehmend auch als Wander- und Radweg genutzt wird.
Die SPD-Fraktion fordert daher ein eigenes Budget analog zu dem Budget für die Sanierung der Innerortsstraßen und auch ein ähnliches Vorgehen bei der Umsetzung.
Und nun noch ein paar Anmerkungen zu unseren Museen. Dass Museen hohe Kosten verursachen, ist für Jedermann nachvollziehbar. Gravierend gering ist jedoch die Besucherzahl im Telefonmuseum. Dieses wurde in 2023 von 696 und 2024 lediglich von 641 Personen besucht. Hier gilt es neue Ideen zur verbesserten Attraktivität zu finden. Erfreulicherweise steigerte das Holzmuseum Weiperath hingegen seine Besuchszahlen von 4.476/2023 auf 5.980 in 2024.
Wenn es beim Archäologiepark Belginum im ersten Zahlenvergleich scheint, dass die Besucherzahlen von 2023 auf 2024 stark zurückgegangen seien (8.107 auf 6.782) so ist das im Gegenteil auf ein Plus von nahezu 20% bedingt durch das alle 2 Jahre stattfindende Römer- und Keltenfest zurückzuführen, das auch in 2025 einen sehr hohen Zulauf hatte. Die pädagogische Neukonzeption ist sicherlich ein guter Schritt um neues Publikum zu begeistern. Unser Kulturzentrum hat sich neben dem erfolgreichen Musiksommer auch im Winter nicht ausgeruht, sondern neben vielen interessanten Veranstaltungen in der „Winterpause“ ebenso wie mit der Planung und Umsetzung des Jubiläums tolle Arbeit geleistet. Für die bauliche Unterhaltung von Kulturdenkmälern sind im Haushaltsplan 2026 erhebliche Summen veranschlagt. Besonders die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen der Burgruine Hunolstein belaufen sich auf geschätzte rund 700.000 Euro. Auch für die Instandsetzungsarbeiten an der Burgruine Baldenau müssen weitere Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Ein weiterer Verfall der Burgruine wäre fatal.
Zu guter Letzt noch ein paar Anmerkungen zum Radwegekonzept. Dieses wurde dem Gemeinderat bereits 2021 durch das Planungsbüro VIA vorgestellt. Zwischenzeitlich wurden kleinere Maßnahmen, wie z.B. die Radwegebeschilderungen, vorgenommen. Eine neu gegründete Arbeitsgruppe aus Kreis, Kommunen und LBM, soll sich insbesondere der Probleme besonders gefährdeter Überquerungen und Gefahrenpunkte, z.B. im Bereich der B327, annehmen. Auch sollten wir Vorschläge der Bevölkerung mitnehmen und gemeinsam mit dem Forst überlegen, wie wir Wege für alle Nutzer kompatibel gestalten können. Da sind uns andere Kommunen weit voraus.
Eine endgültige Umsetzung der dann erarbeiteten Vorschläge wird wohl noch einige Jahre dauern.
Verehrte Ratsmitglieder, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher,
zum Schluß möchte sich die SPD-Fraktion bei Herrn Bürgermeister Arianit Besiri, den Gemeindebediensteten und auch allen ehrenamtlich Tätigen in unserer Einheitsgemeinde für die gute Zusammenarbeit und ihren Einsatz für die Allgemeinheit bedanken. Wir wünschen allen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und hoffentlich viel Gesundheit in 2026.“
Für die Bündnis90/Die Grünen-Gemeinderatsfraktion gibt Gemeinderatsmitglied Uwe Andretta folgende Erklärung ab:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Ortsvorsteherinnen, Ortsvorsteher, liebe Ratsmitglieder, verehrte Gäste!
Auf die Zahlen des Haushaltes, werde ich nicht weiter eingehen, damit haben wir uns ausführlich in den Ausschüssen beschäftigt. Wenige wichtige Zahlen möchte ich nennen, das Gesamtvolumen des Haushaltes: 52 Millionen! Eine stolze Summe für eine knapp 11.000 Einwohner große Kommune. Investitionen von knapp 8,5 Millionen können ohne Schuldenaufnahme getätigt werden, bestehende Schulden werden weiterhin abgebaut sodass der Schuldenstand Ende 2026 voraussichtlich nur noch 353.590 EURO beträgt. Zahlen über die wir uns freuen können.
Schon mal vorneweg: bei den hier präsentierten Zahlen werden wir von BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN dem Haushaltsentwurf 2026 zustimmen.
Unser neuer Bürgermeister hat finanziell gesehen eine handlungsfähige Gemeinde übernommen. Womit ich schon beim ersten Punkt bin: Unser neuer Bürgermeister.
Arianit Besiri hat zum 1. März die Amtsgeschäfte im Morbacher Rathaus übernommen. Anders als seine beiden Vorgänger hat er keinen Morbacher Stallgeruch, er ist völlig unbedarft gestartet, mit viel Elan - wie zu sehen ist. Er orientiert sich an modernen Arbeitsweisen und wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN können mit seinen unkonventionellen Auftritten in Presse und Social Media gut leben. Transparenz hat er im Wahlkampf großgeschrieben und dieser kommt er nach, u.a. mit den gern gelesenen Texten zu aktuellen Aufgaben und Themen in der Morbacher Rundschau.
Übernommen hat er nicht nur die gute finanzielle Situation der Gemeinde Morbach. Eine Vielzahl von Projekten und Aufgaben, die in den letzten Jahren geplant und begonnen wurden, sind abzuarbeiten oder neu zu bewerten. Es können nicht zeitgleich alle liegengebliebenen Aufgaben bearbeitet werden. Die Gründe, warum es so viele offene Baustellen gibt sind vielschichtig und haben auch mit der personellen Situation in der Verwaltung zu tun, mit langfristigen Ausfällen von Mitarbeiter*innen, mit Nach- und Neubesetzungen von Stellen.
In den Gremien ist schon eine gewisse Ungeduld spürbar, dass es mit dem ein oder anderen Projekt schneller voran gehen sollte. An dieser Stelle appelliere ich an meine Kolleg*innen im Rat, etwas Geduld zu haben und gemeinsam mit dem Bürgermeister Prioritäten zu setzen. Die wichtigste oder größte Priorität, die Sanierung des Freibades z.B. wird in den kommenden Jahren viele Kräfte binden. Für diesen Umbau und die daraus folgenden Maßnahmen beschäftigt jetzt schon die Beantragung von Fördergeldern die Verwaltung über die Maßen.
Unsere Grünen Themen, wie Klimawandel, Umweltschutz, Wasser und Wald, werden wir weiterhin verfolgen und immer wieder zur Sprache bringen. Diese lebenswichtigen und vor allem für unsere Kinder und Enkel überlebenswichtigen Themen drohen in der Öffentlichkeit und bei den Medien leider in Vergessenheit zu geraten.
Das Motto unseres Grünen Parteitages Ende November wurde wenig beachtet: „Damit Zukunft wieder Zukunft hat!“ und auch unsere neue Kampagne „Klima! Who cares? We Care.“ ist unserer regionalen Presse keine Erwähnung wert.
2025 haben wir 50 Jahre Einheitsgemeinde gefeiert, mit einem kleinen Festakt in der Baldenauhalle für die Honoratioren aber viel wichtiger sind die Aktionen, die in den Dörfern gelaufen sind bzw. noch laufen. Die Lichtinstallationen, als verbindendes Element des Geburtstages mit Aktivitäten vor Ort, sind ein schönes Zeichen.
Noch wichtiger sind die vielen ortsübergreifenden Initiativen seit Bestehen der Einheitsgemeinde. Zu nennen wären: Die beiden Jugendorchester der Gemeinde, die Jugend-Fußball-Vereinigung Hunsrück, die erfolgreiche Arbeit des Turnverein Morbach, die Arbeit und Zusammenarbeit unserer Feuerwehren bis hin zu den Jugend- und Bambini-Wehren, der Jugendpfleger der Einheitsgemeinde, das Jugendparlament, die Jugendräume in den Dörfern, die Teestube und nicht zuletzt auch der Ehrenamtstag für die gesamte Einheitsgemeinde in der Baldenauhalle. Federführend hier das Kulturzentrum Belginum, das auch die örtlichen Vereine bei und mit Kulturveranstaltungen unterstützt.
Die Einheitsgemeinde ist ein Schmelztiegel für die Jugend der 19 Dörfer aber auch für die „Alten“ mit den vielfältigen Angeboten vom „Geheichniss“ und auch zu nennen: Soziale Projekte wie der „Kühlschrank“ oder der Mittagstisch im MiMo und das „Balkan-Kesselche“. Es wurde Vieles von vielen Bürgern getan, damit wir zusammengewachsen sind, angefangen beim Gemeinderat, mit den Ausschüssen und Beiräten.
Durch den Weitblick unserer Vorgänger im Rat hat sich die Gemeinde Morbach prächtig entwickelt. Schauen Sie mal in die Ortsbezirke, einer schmucker als der andere! Dazu tragen auch die Investitions- und Maßnahmenbudget für die Ortsbezirke bei. Die Gemeindestraßen werden jährlich mit einem mittlerweile hohen 6-stelligen Betrag saniert, Kindergärten werden nach und nach zu attraktiven Ganztageshorten umgebaut. Feuerwehren und Feuerwehrhäuser sind mit modernem Material und Fahrzeugen ausgestattet.
Flächennutzungspläne werden gemeinsam aufgestellt und kommen Allen zugute, Beispiele: Der Gewerbepark HUMOS und die Erneuerbaren Energien in der Morbacher Energielandschaft oder am Ranzenkopf – und das war jetzt nur ein Ausschnitt der vielen gemeinsamen Aktivitäten in Morbach.
Diesen Zusammenhalt, diese Einheit müssen wir in den nächsten Jahren pflegen und weiter ausbauen. Gemeinsam sind wir stark! - und ich denke in der heutigen Zeit dürfen wir auf das positiv Bewirkte hinweisen, wir können stolz darauf sein und sollten genauso weitermachen.
Meine Damen und Herren, mein Zweitname ist zwar noch nicht „Einheitsgemeinde“ aber ich bin als Kind der Einheitsgemeinde groß geworden und mache mit Freude seit über 20 Jahren Kommunalpolitik für unsere Einheitsgemeinde.
Ihnen Allen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde und allen Bürgerinnen und Bürgern der Einheitsgemeinde Morbach, wünschen wir von BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN erholsame Feiertage, Gesundheit und Zufriedenheit im neuen Jahr!“
Für die SAHRA-W-Gemeinderatsfraktion gibt Gemeinderatsmitglied Rainer Stablo folgende Erklärung ab:
| „In Anbetracht | |
| a) | der wirtschaftlich völlig unvernünftigen und sozial zutiefst ungerechten Politik von Landes- und Bundesregierung, die die Spielräume für die kommunalen Haushalte weitgehend zerstört hat, |
| b) | der orwellschen Umdeutung von Begriffen in der politischen Debatte durch die selbsternannte demokratische Mitte, die offenbar Orwells Mahnung „Krieg ist Frieden. Freiheit ist Sklaverei. Unwissenheit ist Stärke.“ zum Maßstab der Dinge erhoben hat, |
| c) | der antidemokratischen Einengung der Meinungsvielfalt, die in der Corona-Zeit begann und zu der die einschüchternde Kriminalisierung von Meinungsäußerungen und auch das von den eigentlichen Problemen ablenkende und offensichtlich gescheiterte Brandmauergerede gehören, und vor allem |
| d) | der selbstzerstörerischen, kriegstreiberischen Politik von EU und NATO und der übergroßen Mehrheit des Westens, die unser aller Zukunft und die Zukunft unserer Kinder und Kindeskinder in unverantwortlicher Weise bedroht, |
| verzichten wir auf weitere Worte zu Haushaltsplan und -satzung 2026, in der Hoffnung darauf, dass möglichst viele Menschen bald aufwachen werden, um den Kurs auf den Eisberg zu stoppen, und gehen dabei - dieser augenzwinkernde Hinweis sei uns erlaubt - so ganz nebenbei davon aus, dass auch Du, lieber Thomas Jakobs, bestens mit dieser unserer Stellungnahme und Vorgehensweise leben kannst.“ | |
TOP 3.1: Ergebnishaushalt
Beschluss:
Dem vorliegenden Entwurf des Ergebnishaushaltes für das Jahr 2026 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
26 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
TOP 3.2: Finanzhaushalt
Beschluss:
Dem vorliegenden Entwurf des Finanzhaushaltes für das Jahr 2026 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
26 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
TOP 3.3: Teilhaushalte
Beschluss:
Den vorliegenden Entwürfen der Teilhaushalte für das Jahr 2026 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
26 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
TOP 3.4: Stellenplan
Beschluss:
Dem vorliegenden Entwurf des Stellenplans für das Jahr 2026 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
26 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
TOP 3.5: Wirtschaftsplan 2026 für den Eigenbetrieb Gemeindeforst Morbach
Sach- und Rechtslage:
Der vorliegende Wirtschaftsplanentwurf 2026 für den Eigenbetrieb Gemeindeforst Morbach wird durch den Abteilungsleiter der Kommunalen Betriebe erläutert.
Beschluss: Dem vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes 2026 für den Eigenbetrieb Gemeindeforst Morbach wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
26 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
TOP 3.6: Wirtschaftsplan 2026 der Gemeindewerke Morbach Betriebszweig Wasserversorgung
Sach- und Rechtslage:
Der vorliegende Wirtschaftsplanentwurf 2026 für die Gemeindewerke Morbach, Betriebszweig Wasserversorgung wird durch den Abteilungsleiter der Kommunalen Betriebe erläutert.
Beschluss:
Dem vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes 2026 für die Gemeindewerke Morbach, Betriebszweig Wasserversorgung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
26 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
TOP 3.7: Wirtschaftsplan 2026 der Gemeindewerke Morbach Betriebszweig Abwasserbeseitigung
Sach- und Rechtslage:
Der vorliegende Wirtschaftsplanentwurf 2026 für die Gemeindewerke Morbach, Betriebszweig Abwasserbeseitigung wird durch den Abteilungsleiter der Kommunalen Betriebe erläutert.
Beschluss:
Dem vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes 2026 für die Gemeindewerke Morbach, Betriebszweig Abwasserbeseitigung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
26 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
TOP 3.8: Satzungsbeschluss
Beschluss:
Der Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 für das Jahr 2026 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
26 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
TOP 4: Neufassung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr Morbach
Sach- und Rechtslage:
Aufgrund der Neufassung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) vom 17.06.2025 ist eine neue Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Gemeinde Morbach zu erlassen.
Insbesondere der neu gefasste § 55 LBKG, der den bisherigen § 36 LBKG ersetzt, wurde weitreichend neu formuliert und ermächtigt nunmehr das für Angelegenheiten des Brand- und Katastrophenschutzes zuständige Ministerium des Inneren und für Sport, pauschale Stundensätze für Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge durch Rechtsverordnung festzulegen.
Aufgrund der erlassenen Rechtsverordnung ist in der neuen Satzung im Bereich der Einsatzfahrzeuge lediglich der Vorausrüstwagen (VRW) in der Satzung aufzunehmen, da alle anderen Einsatzfahrzeuge der Gemeinde Morbach bereits in der Rechtsverordnung erfasst sind.
Von dieser Ermächtigungsgrundlage machte das Ministerium Gebrauch und verfasste eine Landesverordnung über Stundensätze für Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge. Somit sind nun die Vorgaben für die Abrechnung von Personen- und Sachkosten gesetzlich geregelt und im Land Rheinland-Pfalz einheitlich formuliert.
Aufgrund der bereits erfolgten Änderungen im Brand- und Katastrophenschutzgesetz sowie der Erstellung der Landesverordnung über Stundensätze für Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge ist der Erlass einer neuen Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Gemeinde Morbach erforderlich.
Die Satzung, die als Mustersatzung vom Gemeinde- und Städtebund zur Verfügung gestellt wurde, ist als Anlage beigefügt. Die Satzung soll zum 01.01.2026 in Kraft treten.
Beschluss:
Die dieser Niederschrift beigefügten Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Morbach vom 04.11.2025 wird beschlossen.
über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung
für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr
der Gemeinde Morbach vom 04.11.2025
Der Gemeinderat Morbach hat am 16.12.2025 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO), den § 10, § 15 Abs. 2 und § 55 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG -), den § 2 Abs. 1, § 7 und § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG), sowie des § 2 Abs. 5 des Landesgebührengesetzes (LGebG) - alle in der jeweils geltenden Fassung - folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
(1) Diese Satzung regelt die Kostenersatz- und Gebührenpflicht für die Leistungen der Feuerwehr der Gemeinde Morbach.
(2) Ersatzansprüche nach anderen Vorschriften bleiben unberührt.
Vorbehaltlich des § 3 sind alle vorbeugenden, vorbereitenden und abwehrenden Leistungen der Feuerwehr gegen Brandgefahren (Brandschutz) und gegen andere Gefahren (allgemeine Hilfe) sowie alle vorbereitenden und abwehrenden Leistungen gegen Großschadensereignisse und Katastrophenfälle (Katastrophenschutz) (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, § 15 Abs. 1, § 29 LBKG) kostenersatzfrei.
(1) Die Gemeinde Morbach kann für die in § 55 Abs. 1 und Abs. 2 LBKG aufgeführten Leistungen Kostenersatz erheben, wobei § 94 Abs. 2 GemO keine Anwendung findet.
(2) Darüber hinaus sollen Gebühren erhoben werden für alle Leistungen, die die Feuerwehr gemäß § 15 Abs. 2 LBKG im Rahmen ihrer Möglichkeiten außerhalb der Gefahrenabwehr erbringt, insbesondere
| 1. | überwiegend im privaten Interesse durchgeführte Leistungen, beispielsweise Arbeiten an der Einsatzstelle nach Beseitigung der allgemeinen Gefahr, das Öffnen und Absichern von Türen, Fenstern und Aufzügen (außer in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 LBKG), |
| 2. | für die Gestellung von Brandsicherheitswachen gemäß § 10 LBKG sowie für die Gestellung von Brandsicherheitswachen, wenn sie aufgrund anderer Vorschriften angeordnet werden. |
(3) Von dem Ersatz der Kosten oder der Erhebung von Gebühren oder Entgelten kann ganz oder teilweise abgesehen werden, soweit dies nach Lage des Einzelfalles eine unbillige Härte darstellt oder aufgrund öffentlichen Interesses gerechtfertigt ist.
(4) Bei Amtshilfeleistungen richtet sich der Kostenersatz nach § 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwfG) in Verbindung mit § 8 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der jeweils geltenden Fassung.
(1) Kostenschuldner im Sinne des § 3 Abs. 1 sind die in § 55 Abs. 1 und Abs. 2 LBKG genannten Verpflichteten.
(2) Gebührenschuldner für die Brandsicherheitswachen sind die Veranstalterin oder der Veranstalter. Im Übrigen ist Gebührenschuldner im Sinne des § 3 Abs. 2 wer als Benutzer die Hilfe- oder Dienstleistung der Feuerwehr in Anspruch nimmt oder anfordert.
(3) Mehrere Kostenersatz- und Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.
(1) Der Kostenersatz und die Gebühren werden in der Regel in Stundensätze für Einsatzkräfte und Einsatzfahrzeuge nach Maßgabe des § 55 Abs. 7 bis 11 LBKG erhoben. Die Höhe der Stundensätze ergibt sich aus dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeichnis, das Bestandteil der Satzung ist.
(2) Für die Personal- und Sachkosten hauptamtlicher Einsatzkräfte gilt § 2 der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis) vom 08.11.2007, in der jeweils geltenden Fassung entsprechend, soweit sich aus § 55 Abs. 6 Satz 4 LBKG nichts anderes ergibt.
(3) Die Personalkosten für ehrenamtliche Einsatzkräfte werden auf der Grundlage des § 55 Abs. 7 LBKG erhoben.
(4) Für die normierten und mit diesen vergleichbaren Feuerwehr- und anderen Einsatzfahrzeugen gelten gemäß § 55 Abs. 10 LBKG die pauschalen Stundensätze der Landesverordnung über Stundensätze für Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge in der jeweils geltenden Fassung. Für die übrigen Fahrzeuge ergeben sich die Stundensätze aus dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeichnis.
(5) Die Stundensätze werden halbstundenweise pro angefangene halbe Stunde für den Zeitraum des Einsatzes abgerechnet, der mit der Alarmierung beginnt und mit dem Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft endet.
(6) Daneben kann Ersatz der Kosten verlangt werden, die der Gemeinde Morbach entstehen für
| 1. | den Einsatz von Hilfsorganisationen, für Hilfe leistende Einheiten und Einrichtungen anderer Aufgabenträger, für Werkfeuerwehren oder andere Hilfe oder Amtshilfe leistende Behörden, Einrichtungen und Organisationen, | |
| 2. | Entschädigungen, die nach § 46 Abs. 1 LBKG geleistet werden, | |
| 3. | sonstige durch den Einsatz verursachte notwendige Kosten und Auslagen | |
| a) | für Entgelte, die im Rahmen der zur Gewährleistung einer wirksamen Gefahrenabwehr erforderlichen vertraglichen Inanspruchnahme Dritter gezahlt werden, |
| b) | für die Verwendung von Sonderlösch- und Sondereinsatzmitteln und |
| c) | für die Reparatur oder für den Ersatz von beim Einsatz beschädigten Fahrzeugen oder Ausrüstungen. |
(1) Der Anspruch auf Erstattung von Kosten in den Fällen der §§ 10 und 55 LBKG entsteht mit Abschluss der erbrachten Hilfeleistung. Der Anspruch auf Vergütung für eine Leistung außerhalb der Gefahrenabwehr (Gebühr) entsteht mit der Anforderung der Dienstleistung.
(2) Der Kostenersatz und die Gebühr wird durch einen Leistungsbescheid geltend gemacht.
(3) Die zu erstattenden Kosten und Gebühren sind innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. Die Gemeinde Morbach ist berechtigt, vor Durchführung von Maßnahmen außerhalb der Gefahrenabwehr Vorauszahlungen zu fordern.
(4) Für den Erlass eines Kostenersatzbescheids nach § 3 Abs. 1 oder eines Gebührenbescheids nach § 3 Abs. 2 erhebt die Gemeinde Morbach eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 33,20 Euro und Auslagen. Für die Erhebung der Verwaltungsgebühr und Auslagen gelten im Übrigen die Bestimmungen des Landesgebührengesetzes (LGebG) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
Für Schäden, die bei Hilfe- und Dienstleistungen nach § 15 Abs. 2 LBKG durch
Feuerwehrangehörige verursacht werden, haftet die Gemeinde Morbach nur, wenn der Schaden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Feuerwehrangehörigen zurückzuführen ist.
Sofern einzelne Gebühren für Leistungen der Feuerwehr der Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) unterliegen, so erhöht sich die Gebühr für die jeweilige Leistung um die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer.
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Gemeinde Morbach vom 16.09.2021 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
25 Ja
1 Nein
0 Enthaltung
TOP 5: Freigabe Leistungsverzeichnisse Wasser und Abwasser OD Gutenthal, K100
Aufgrund von Befangenheit nach §22 GemO verlässt das Gemeinderatsmitglied Manuel Blatt den Sitzungstisch und nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil.
Sach- und Rechtslage:
Der Ausbau der Ortsdurchfahrt Gutenthal, K100 steht seit einigen Jahren an. Die Straßenführung sowie die Straßenoberflächenentwässerung sind geklärt und der LBM übernimmt die Ausschreibung der gesamten Maßnahme. Diese soll kurzfristig erfolgen und der Baubeginn ist für Frühjahr 2026 vorgesehen. In diesem Zuge wurden auch die Planungen der Gemeindewerke für die Wasserleitung und den Kanal finalisiert. Die Kanalplanung wurde im Rahmen des Beschlusses des Gemeinderates vom 14.10.2025 von Sanierung auf vollständige Erneuerung umgeplant.
Für die Wasserversorgung wurde aus Kosten- und Effizienzgründen als Hauptleitungsgröße eine DN 150 gewählt, mit der auch der Ringschluss vollzogen wird, der die Orte Odert und Hunolstein auch redundant über die neue Leitung HuMos/Rapperath „Am Sonnenberg“ versorgen lässt. Wie bereits in der Anliegerversammlung mitgeteilt, sollen die Hauseigentümer dazu bewegt werden, die Hausanschlussleitungen bis zur Wasseruhr erneuern zu lassen um für die Zukunft sicher aufgestellt zu sein. Dort wo dies abgelehnt wird, soll ein Hausanschlussschieber verbaut werden.
Die beschriebenen Planungen wurden in dem anliegenden Leistungsverzeichnissen verarbeitet, um dessen Freigabe gebeten wird.
Beschluss:
Das beigefügte Leistungsverzeichnis sowie die Kostenberechnungen wird zur Ausschreibung freigegeben.
Finanzierung:
Die notwendigen Mittel sind in den Wirtschaftsplänen 2026ff der Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung vorgesehen.
Abstimmungsergebnis:
25 Ja
0 Nein
0 Enthaltungen
1 Befangenheit gemäß §22 GemO
TOP 6: Ausbau der K 100 - OD Gutenthal; Beschluss über das Leistungsverzeichnis
Aufgrund von Befangenheit nach §22 GemO nimmt Gemeinderatsmitglied Manuel Blatt weiterhin weder an der Beratung noch der Beschlussfassung teil.
Sach- und Rechtslage:
Zur Verbesserung der Verkehrsanlagen soll die K 100 in der Ortsdurchfahrt Gutenthal auf einer Länge von ca. 887 m erneuert werden, wobei etwa 40 m außerhalb der jetzigen OD-Grenze überplant und ausgebaut werden.
Die Ausbaustrecke wird komplett im Vollausbau erneuert. Die vorhandene Ortsdurchfahrt wird in einer den Verkehrsmengen entsprechenden und den örtlichen Gegebenheiten angepassten Breite ausgebaut. Die zurückgebauten sowie zu erwerbenden Flächen werden den Gehwegen / Schrammborden zugeschlagen, so dass hier vorhandene Engstellen zugunsten der Fußgängersicherheit größtenteils entschärft und die Begehbarkeit erheblich verbessert werden kann.
Des Weiteren ist vorgesehen, im Rahmen des Ausbaus der Ortsdurchfahrt, den vorhandenen Buswendeplatz, inkl. der dazugehörigen Park- und Gehweganlage zu erneuern. Dieser hat insgesamt eine Länge von ca. 90 m.
Träger der Baulast für den Straßenbau und der Schrammbordanlage ist der Landkreis Bernkastel-Wittlich, für die Gehweg- und Bordanlagen, sowie den Buswendeplatz die verbandsfreie Gemeinde Morbach. Der LBM übernimmt die Ausschreibung der gesamten Maßnahme. Diese soll kurzfristig erfolgen und der Baubeginn ist für das Frühjahr 2026 vorgesehen.
Beschluss:
Das beigefügte Leistungsverzeichnis sowie die Kostenberechnung für den Ausbau der K 100 – OD Gutenthal (Gehweg und Buswendeplatz) wird zur Ausschreibung freigegeben.
Finanzierung:
Unter der Haushaltsstelle 541104.096120 Maßnahme 14017 und 14018 sind für die Jahre 2026 ff. die notwendigen Mittel vorgesehen.
Abstimmungsergebnis:
25 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
1 Befangenheit gemäß §22 GemO
Nach der Abstimmung nimmt Herr Blatt am Sitzungstisch wieder Platz und an den Beratungen sowie Beschlussfassungen wieder teil.
TOP 7: Förderung der Sanierung der zentralen Sportanlage Morbach inkl. Neubau eines Sportlerheims durch das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" (SKS)
Sach- und Rechtslage:
Der Deutsche Bundestag hat im Wirtschaftsplan 2025 des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) Programmmittel in Höhe von 333 Millionen Euro für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt. Damit werden Kommunen dabei unterstützt, ihre Sportstätten von besonderer regionaler und überregionaler Be-deutung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu erhalten und zu modernisieren.
Nach diesem Programm können entsprechende Projekte mit 45 % gefördert werden. Das Förderprogramm zielt auf größere Sanierungsmaßnahmen ab, für die ein Mindestvolumen von 560.000,00 € erforderlich ist. Im Förderprogramm werden explizit bauliche Maßnahmen an Sportanlagen sowie der Neubau bzw. die umfassende Sanierung von funktionsrelevanten Gebäuden genannt.
Die zentrale Sportanlage in Morbach bedarf aufgrund des Abnutzungsgrades und der intensiven Nutzung sowie des Alters dringend einer Sanierung des Kunstrasenplatzes und der Tartanflächen. Das bisherige der Zentralen Sportanlage zugeordnete Umkleidegebäude entfällt im Zusammenhang mit dem Neubau des Freibades. Auch besteht für dieses Gebäude ebenfalls ein erheblicher Sanierungsbedarf. Somit ist dringend ein Ersatzneubau eines Umkleidegebäudes im Zusammenhang mit der Sanierung der Zentralen Sportanlage notwendig und auch nach dem Bundesprogramm förderfähig. Für die Förderfähigkeit des Sportplatzumkleidegebäudes ist eine energetische, nachhaltige und klimafreundliche Bauweise von besonderer Bedeutung. Die Maßnahme soll daher mindestens die Effizienzgebäudestufe 55, möglichst jedoch Effizienzgebäude 40, erreichen und ist mit einer 100 % erneuerbare Wärmeversorgung zu realisieren.
Die Gesamtkosten für das Projekt werden auf 2.973.656,09 Euro brutto geschätzt. (Sanierung Zentrale Sportanlage 900.000,00 Euro brutto, Ersatzneubau Umkleidegebäude 2.073.656,09 Euro brutto).
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital und ist zweistufig. In der ersten Phase sind Projektskizzen mit dem Ratsbeschluss zur Teilnahme am Projektaufruf bis zum 15.01.2026 einzureichen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags beschließt voraussichtlich Ende Februar 2026 über die eingereichten Projekte. Sofern das Projekt ausgewählt wird ist folgt die zweite Phase mit der Einreichung eines Förderantrages. Während der Phase zwei wird die Planung finalisiert und auch den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Gemeinderat hat am 18.11.2025 bereits die Sanierung des Freibades zu diesem Bundesprogramm angemeldet. Nach Auskunft des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), das mit der Durchführung des Bundesprogramms SKS beauftragt ist, ist es bei Einreichung mehrerer Projektskizzen nicht ausgeschlossen, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags mehrere Vorhaben einer Kommune zur Förderung auswählt. Eine Priorisierung ist grundsätzlich nicht erforderlich, kann aber durch entsprechende Darstellung an geeigneter Stelle im Projektskizzenformular deutlich gemacht werden. Damit ist jedoch keine Garantie verbunden, dass sich der Haushaltsausschuss in seiner Projektauswahl auf dieses Kriterium stützen wird.
Beschluss:
Der Projektskizze Sanierung der Zentralen Sportanlage Morbach verbunden mit dem Ersatzneubau des Umkleidegebäudes wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Projektskizze im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) mit folgender Priorisierung einzureichen und alle hierfür erforderlichen Unterlagen zu erstellen:
Abstimmungsergebnis:
26 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
TOP 8: Anfragen
Anfrage der FWM-Fraktion:
Anschaffung eines UVV-/Forstschleppers fur den Eigenbetrieb Gemeindeforst
Anfrage der FWM Fraktion
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Besiri,
in der Gemeinderatssitzung am 18.11.25 wurde im Rahmen einer Anfrage zur Anschaffung, eines Forstschleppers” ihrerseits kurz Stellung bezogen. Die FWM Fraktion schließt sich Ihrer Aussage an! Die Sicherheit und Unfallverhütung für die Mitarbeiter/-innen des Gemeindeforsts ist oberstes Gebot!
Die „Anschaffung eines Forstschleppers für den Eigenbetrieb Gemeindeforst, Morbach“, Beschlussvorlage 187/2025, wurde von der Tagesordnung der letzten Forstausschusssitzung genommen. Die Thematik soll in der nächsten Forstausschusssitzung vorberaten werden.
Ausweislich der o.g. Beschlussvorlage werden verwaltungsseitig drei Vorschlage, d.h. die Anschaffung eines UVV-Schleppers, eines Forstschleppers mit Rückekran oder eines Forstsystemschleppers dargestellt.
Gegenüber dem UVV Schlepper stellen die beiden Varianten zur Anschaffung und Nutzung eines Forstschleppers ein Systemwechsel innerhalb des Eigenbetriebs Forst dar. Nach Jahrzehnten soll mit einem dieser Arbeitsgerate Holzerntearbeiten und alle kranbasierten Arbeiten durchgefiihrt werden, die bisher von Drittfirmen außerhalb des Eigenbetriebs erledigt wurden. Hierzu später mehr! Darüber hinaus wäre u.a. die Arbeitssicherheit durch einen Kran gegenüber einem UVV Schlepper besser sowie eine größere Auslastung des Arbeitsgerätes gewährleistet.
Nachteile ergeben sich auf Grund des deutlich höheren Preises, einem höheren Stundensatz, u.a. auf Grund der anspruchsvolleren Technik. Die FWM Fraktion geht darüber hinaus davon aus, dass die laufenden Unterhaltungskosten eines Forstschleppers sich gegenüber einem UVV Schlepper negativ auswirken.
Um der FWM Fraktion vorberatend ein Gesamtbild zu verschaffen damit die beste Lösung, was die Arbeitssicherheit in Verbindung mit der Wirtschaftlichkeit betrifft zu erarbeiten, bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:
| 1. | Ausweislich der vorliegenden Sitzungsunterlagen, Beschlussvorschlage 087/2025 und 187/2025 soll der Forstschlepper in folgenden Einsatzbereichen eingesetzt werden: | |
| - | Verkehrssicherung |
| - | Ausbildung |
| - | Einzelschadenbaumaufarbeitung |
| - | Integrierte Aufarbeitung |
| - | Vorliefertätigkeit zu anschließenden Harvesteraufarbeitung |
| - | Wegeunterhaltung |
|
| siehe hierzu Beschlussvorlage 087/2025 und |
| - | Holzerntearbeiten und alle sonstigen kranbasierten Arbeiten |
| - | Integrierte Arbeitsverfahren (Rohschaftverfahren, Durchzugentaster) |
| - | siehe Beschlussvorlage 187/2025 |
| - | Wie und von wem wurden diese Arbeiten bisher erledigt? |
| - | Welche Kosten sind für diese Arbeiten bisher jährlich im Durchschnitt der vergangenen 10 Jahre angefallen? |
| - | Mit welchem Personal sollen diese Arbeiten zukünftig ausgeführt werden? |
| - | Ist es hierzu erforderlich zukünftig weiteres Personal beim Gemeindeforst einzustellen? |
| - | Mit welchem Personal sollen die Arbeiten durchgeführt werden, die durch den Einsatz eines Forstschleppers für Rückearbeiten zukünftig gebunden würden? |
| - | Welche Kosten für die Aus- und Fortbildung fallen für einen UVV Schlepper, einen Forstschlepper mit Kran und einen Forstsystemschlepper zukünftig an? |
| - | Wer Überwacht die Arbeitssicherheit bei der Durchführung der o.g. vielfaltigen Aufgaben? |
| - | Gibt es eine Wirtschaftlichkeitsberechnung hierzu? Wenn nicht, fordern wir diese ein und beantragen diese hiermit! |
| - | Soll das neue Arbeitsgerat auch an Sonn- und Feiertagen für Sicherungsarbeiten mit gemeindeeigenem Personal bereitgestellt werden? |
| - | Welche Kosten fallen hierfür an? |
| - | Wie wurden die Ausbildungsinhalte für Forstwirte/-innen ohne Forstschlepper in der Praxis bisher mit welchem Kostenaufwand gewährleistet. |
| 2. | Im Jahr 2019 wurden im Haushalt 50.000€ zur Anschaffung eins UVV Schleppers bereitgestellt, um für die Mitarbeiter/-innen ein Arbeitsgerat anzuschaffen, das die Arbeitssicherheit gewährleistet. Im Haushalt 2024 wurden -ohne vorherige Absprache- zur Anschaffung eines Forstschleppers 400.000€ verwaltungsseitig eingestellt. | |
| - | Gewährleistet ein preisgünstiger UVV Schlepper die Arbeitssicherheit im Rahmen der geltenden Vorschriften und der bisherigen Arbeitseinsatze? |
| - | Wie wird die Arbeitssicherheit bisher gewährleistet? |
| - | Wer trägt bisher die Verantwortung? |
| - | Welche Kosten sind hierdurch jährlich im Durchschnitt der vergangenen 10 Jahre entstanden? |
| 3. | Die Gemeinde Morbach liegt im Bereich des Forstamtes Idarwald und ist aufgrund ihrer Struktur als Einheitsgemeinde drittgrößter Eigenwaldbesitzer in Rheinland-Pfalz. | |
| - | Wie wird die Arbeitssicherheit in den Revieren außerhalb der EG Morbach im Forstamt Idarwald gewährleistet? |
| - | Welche Gemeinden/Zweckverbande halten hierfür einen UVV Schlepper oder Forstschlepper vor? |
| - | Gibt es in diesen Gemeinden/Zweckverbande Rückeunternehmen? |
| - | Mit welchem Arbeitsgerät halt Landesforsten im Forstamt Idarwald die Arbeitssicherheit vor? |
| 4. | In der Vorlage 087/2025 wird u.a. ausgeführt, dass der Einsatzbereich eines Forstschleppers sich u.a. auch auf die Wegeunterhaltung erstrecken soll. | |
| - | Wie wurde die Wegeunterhaltung bisher ausgeführt? |
| - | Welche Kosten sind hierfür im Durchschnitt der vergangenen 10 Jahre entstanden? (Gegebenenfalls in der Wirtschaftlichkeitsberechnung mit darstellen) |
| - | Sollen zukünftig zusätzliche Anbaugerate u.a. für den Wegebau und andere Arbeiten zu einer möglichen Anschaffung eines Forstschleppers angeschafft werden? |
| - | Wenn ja, welche - in welchem Kostenumfang? |
| 5. | Im Investitionsprogramm des Gemeindeforsts sind für Baumaßnahmen für die Jahre 2024 90TEUR, für 2025 30TEUR, 2026 220TEUR, für 2027 30TEUR, für 2028 30TEUR aufgeführt. Darüber hinaus waren vor 2024 u.a. 10TEUR für Planungskosten eingestellt. | |
| - | Sind die hohen Baukosten, insbesondere des Jahres 2026 dem Umstand geschuldet, dass ein UVV Schlepper oder ein Forstschlepper neu angeschafft werden soll? |
| - | Kann ein UVV Schlepper in einem vorhandenen Gebäude des Eigenbetriebs Forst auf Dauer untergestellt werden? |
| - | Kann ein Forstschlepper in einem vorhandenen Gebäude des Eigenbetriebs |
| - | Forst auf Dauer untergestellt werden? |
| - | Welches größere Gebäude ist für 2026 geplant? |
| - | Wurden bereits Planungen für den Bau eines neuen Gebäudes in Auftrag gegeben? |
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Besiri,
lassen Sie mich noch kurz auf Folgendes eingehen:
Vor vielen Jahren wurde der gemeindeeigene Forstschlepper händeringend an einen privaten Unternehmer abgegeben. Dies in einer Zeit, in der nicht abzusehen war, dass die Holzernten sich rückläufig entwickeln würde; so wie es zukünftig sein wird.
Ende des Jahres 2018 hat dieser private Unternehmer aus Morbach auf Grund des eingetretenen Rentenalters sein Rückeunternehmen aufgegeben. Glücklicherweise konnte ein junger Unternehmer gefunden werden, der den Forstschlepper Übernahm und seit dieser Zeit Holzrückearbeiten u.a. für die Gemeinde Morbach mit den dabei verbundenen Risiken anbietet und ausführt.
Es ist eines von zwei Holzrückeunternehmen in bzw. in der Nähe von Morbach.
Weiterhin stellt sich meines Erachtens die berechtigte Frage, weshalb man sich zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe eines Holzrückeunternehmers Ende 2018, nicht auf einen Forstschlepper fokussierte?
Fast Zeitgleich wurden finanzielle Mittel für einen UVV Schlepper (50.000€) im Forsthaushalt eingestellt. Jahre später wurde verwaltungsseitig der Kauf eines Forstschleppers mit 400.000€ im Haushalt berücksichtigt.
Namens der FWM Fraktion weise ich ausdrücklich darauf hin, diesbezüglich frühzeitig Bedenken, insbesondere auf Grund-der Wirtschaftlichkeit und einem eingangs erwähnten Systemwechsels geäußert zu haben.
Welche, bisher unausgesprochenen Sachverhalte liegen vor, die dazu fuhren, dass sich der Eigenbetrieb Forst für einen Forstschlepper und damit zu einem Systemwechsel ausspricht?
Für Ruckfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Weitere schriftliche Anfragen liegen nicht vor.