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Morbacher Rundschau
Ausgabe 40/2022
Bekanntgaben + Informationen
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Unterrichtung

über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Morbach am 19.07.2022

- Öffentliche Sitzung -

Zu Punkt 2: Mitteilungen des Vorsitzenden

Sachverhalt:

Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden davon Kenntnis, dass

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folgende Ausschusssitzungen - u.a. zur Vorbereitung der heutigen Sitzung - stattgefunden haben:

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Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 11.07.2022

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Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschuss am 12.07.2022.

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die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier mit Bescheid vom 13.07.2022 eine Förderung nichtstaatlicher Museen (KFA-Mittel 2022) für das Projekt „Sonderausstellung 20 Jahre Belginum“ in Höhe von 12.765,- € bewilligt hat

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im Rahmen des gemeinsamen Antrags der CDU-, FWM- und FDP-Fraktion vom 02.11.2021 eine Ortsbegehung der Anlagen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung stattgefunden hat.

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Die Profilierungsarbeiten der Gewässergräben unterhalb der neu errichteten Rückhaltebecken im Zuge der Erschließung des Neubaugebietes Gonzerath - „In der Geisch - 2. BA wurden am 03.05.2022 öffentlich ausgeschrieben und nach Prüfung der eingereichten Angebote zum Preis von 76.521,76 Euro an das Unternehmen Galabau Torsten Berg, Morbach, beauftragt. Mit der Ausführung ist im September 2022 zu rechnen.

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Der Einbau von stationären raumlufttechnischen Anlagen in die Grundschulen Morbach und Haag wurden am 19.04.2022 öffentlich ausgeschrieben und nach Prüfung der eingereichten Angebote zum Preis von 460.622,88 Euro an das Unternehmen Hand in Hand Industriemontage GmbH, Morbach, beauftragt. Mit der Ausführung ist in den Sommerferien im Monat Juli/ August zu rechnen.

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Die Bauleistungen für die Straßenunterhaltung 2022 wurden am 14.03.2022 öffentlich ausgeschrieben und nach Prüfung der eingereichten Angebote zum Preis von 180.687,15 Euro an das Unternehmen Juchem Asphaltbau GmbH & Co. KG, Niederwörresbach, beauftragt. Mit der Ausführung wurde am Montag, 18.07.2022 begonnen.

Zu Punkt 3: Vorstellung des Unfall- und Kriminallagebildes 2021 sowie des neuen Bezirks- und Kontaktbeamten der PI Morbach

Sachverhalt:

Dienststellenleiter Steffen Gutendorf erläutert das Unfall- und Kriminallagebilde 2021 in dem Gebiet der Polizeiinspektion Morbach. Danach stellte sich der neue Bezirks- und Kontaktbeamte Johann Born vor und erläuterte seine Aufgaben.

Beschluss:

Über diesen Tagesordnungspunkt wurde kein Beschluss gefasst.

Zu Punkt 4: Bericht des Sachgebietsleiters "Tourismus, Kultur, Demografie- und Strukturentwicklung"

Sachverhalt:

Mit Gemeinsamen Antrag vom 02.11.2021 der CDU, FDP und FWM-Fraktion haben die Fraktionen um Information des Gemeinderates u. a. in folgenden Bereichen gebeten:

a)

Strukturentwicklung/Wirtschaftsförderung

b)

Tourismus/Kulturzentrum.

Sachgebietsleiter Herr Becker stellt die oben genannten Sachgebiete kurz vor und erläutert auch die Zusammenhänge.

Beschluss:

Eine Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt erfolgte nicht.

Zu Punkt 5: 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Morbach

Sachverhalt:

Aufgrund der Gründung der Bambini Feuerwehr Gonzerath ist eine Ergänzung des § 14 Absatz 4 Buchstabe i) der Hauptsatzung erforderlich, da gemäß § 11 Absatz 4 Feuerwehr- Entschädigungsverordnung der Leiter von Vorbereitungsgruppen für die Jugendfeuerwehr eine Aufwandsentschädigung erhält.

Beschluss:

Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Morbach vom 26.06.2019 wird empfohlen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 21

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 6: Anfragen

Sachverhalt:

Anfragen:

• Die FDP-Fraktion hat am 05.07.2022 eine Anfrage zum Thema der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge gestellt, die hiermit beantwortet wird:

Frage 1: Ab wann plant die Gemeinde Morbach die Einführung des WkB?

Antwort:

Die Gemeindeverwaltung beabsichtigt die Einführung des wiederkehrenden Ausbaubeitrags im Gemeindegebiet bis spätestens zum 01.01.2024. Zur Finanzierung des Verwaltungsaufwands beim Erlass einer Satzung über die Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge regelt § 17 Abs. 1 Nr. 4 LFAG, dass die umstellenden Kommunen eine Ausgleichszahlung von 5 Euro je Einwohner im Abrechnungsgebiet erhalten sollen. Dies gilt jedoch nur, sofern der entsprechende Satzungsbeschluss nach dem 1. Februar 2020 gefasst worden ist und die Satzung bis spätestens zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Diese finanzielle Unterstützung seitens des Landes Rheinland-Pfalz sollte, durch das in Kraft treten des Satzung, in Anspruch genommen werden.

Frage 2: Wurden bereits Abrechnungseinheiten innerhalb der Gemeinde Morbach definiert und festgelegt sowie die beitragspflichtigen Grundstücksflächen je Abrechnungseinheit ermittelt? Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der Einführung der wbK in der Gemeinde Morbach?

Antwort:

Bezüglich den Abrechnungseinheiten in der Gemeinde Morbach gibt es bereits interne, konkrete Vorschläge die sich noch in Abstimmung befinden. Durch die topografische Lage der Ortsbezirke innerhalb der Gemeinde Morbach wird der Großteil der Abrechnungseinheiten aus einem Ortsbezirk bestehen. Ein entsprechend ausgearbeiteter Vorschlag aus dem Sachgebiet der Ausbau- und Erschließungsbeiträge wurde bereits in einem Vor-Ort-Termin mit Experten des Gemeinde und Städtebundes auf Plausibilität geprüft. Sobald die Vorschläge vollständig ausgearbeitet sind, werden wir auf die verschiedenen Gremien zukommen. Die von Ihnen angesprochenen beitragspflichtigen Grundstücke innerhalb der jeweiligen Abrechnungseinheiten werden erst dann ermittelt und vermessen, wenn eine konkrete Ausbaumaßnahme, innerhalb einer Abrechnungseinheit, abzurechnen ist. Nur dieses Vorgehen gewährt, dass die beitragspflichtige Fläche, zum Zeitpunkt der Beitragsveranlagung, auf dem aktuellen Stand ist. Aktuell sind die Ausbaubeitragssachbearbeiter damit beschäftigt die noch ausstehenden, abgeschlossenen Ausbaubeitragsmaßnahmen nach Einmalbeiträgen abzurechnen und parallel die Einführung der wiederkehrenden Ausbaubeiträge vorzubereiten.

Frage 3: Welche Straßen sind der Gemeindeverwaltung bis jetzt bekannt, die in den nächsten Jahren einen Ausbau erfahren müssen? Gibt es hier eine Priorisierung in der Reihenfolge?

Antwort:

Eine Priorisierung von zukünftigen Ausbaumaßnahmen gibt es aktuell noch nicht.

Frage 4: Besteht die Möglichkeit im Vorfeld eines Satzungsbeschlusses Straßen auszubauen, unter Bekanntgabe, dass die Maßnahme nach der wkB-Regelung abgerechnet wird? (Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft - Straßenausbau erfolgt bereits 2023?)

Antwort:

Eine Konstellation wie von Ihnen beschrieben ist nicht möglich. Die Beitragspflicht in der Systematik des WkB entsteht zum 31.12. eines Jahres, in denen die Gemeinde tatsächlich Geld ausgegeben hat (kassenwirksame Ausgabe). Dies würde anhand Ihres Beispiels bedeuten, dass bereits am 31.12.2023 eine Beitragspflicht entsteht, es allerdings noch keine wiederkehrende Ausbaubeitragssatzung gibt und somit keine Abrechnung erfolgen kann.

Es wäre allerdings eine Konstellation möglich, bei dem die wiederkehrende Ausbaubeitragssatzung rückwirkend eingeführt wird.

Das OVG RLP hat dazu folgendes festgehalten: „Bis zum Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten (Eingang letzte Unternehmerrechnung) zur Entrichtung einmaliger Ausbaubeiträge ist ein satzungsrechtlicher Systemwechsel in Gestalt der Einführung wiederkehrender Ausbaubeiträge möglich.“

Anhand Ihres Beispiels könnte dies bedeuten, dass die Satzung, im laufenden Jahr 2023, rückwirkend zum 01.01.2023 eingeführt werden könnte.

• Die FDP Fraktion hat eine Anfrage zum Thema Sanierung des Freibades Morbach eingereicht, die hiermit beantwortet wird:

Frage 1: Wie ist der Sachstand bezüglich der Planungen zur Sanierung des Freibades?

Antwort: Aktuell wird geprüft, ob die Planungsleistungen neu vergeben werden müssen, da der Technikplaner, die Firma Balineatechnik kein Interesse an der Fortführung des Vertrages aus 2007 hat. Eine neue Ausschreibung müsste europaweit erfolgen.

Frage 2: Wurden seitens des Planungsunternehmens die erforderlichen Maßnahmen aufgrund des Beschlusses bereits fortgeschrieben und konkretisiert?

Antwort:

Siehe Antwort Frage 1.

Frage 3: Welche Fördermöglichkeiten wurden aufgetan und welche Stellen wurden bezüglich einer möglichen Förderung kontaktiert? Gibt es schon Rückläufer?

Antwort:

Als Fördermöglichkeiten wurden eine Landes- und Kreisförderung in Betracht gezogen. Eine konkrete Nachfrage zur Sportförderung beim Land ergab, dass aktuell unter den geschilderten Voraussetzungen die Beibehaltung der 50 m Bahnen kein Ausschlusskriterium für eine Landesförderung mehr darstellen. Weitere Beratungen seien erst nach Konkretisierung der Planungen und hoher Priorität in der Sportförderung des Landkreises möglich.

Frage 4: Wann kann mit einer Vorstellung des Sanierungskonzeptes gerechnet werden?

Antwort:

Mit einer Vorstellung des Sanierungskonzeptes kann gerechnet werden, sobald die Planungen konkretisiert und Arbeitskapazitäten frei sind, sich dem Thema Freibadsanierung dauerhaft und intensiv widmen zu können.