- Öffentliche Sitzung -
| Zu Punkt 1: | Einwohnerfragestunde gemäß § 21 Geschäftsordnung i.V.m. § 16 a Gemeindeordnung |
Sachverhalt:
Auf Anfrage des Wehrleiters Marco Knöppel erläutert Bürgermeister Andreas Hackethal den Sachstand zur Begehung der Feuerwehrgerätehäuser aus Sicht des Arbeitsschutzes. Hier soll es zu einer weiteren Ortsbegehung unter Beteiligung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Bau- und Liegenschaftsausschusses kommen.
| Zu Punkt 2: | Mitteilungen des Vorsitzenden |
Sachverhalt:
Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden davon Kenntnis, dass
| - | folgende Ausschusssitzungen - u.a. zur Vorbereitung der heutigen Sitzung - stattgefunden | |
| - | Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschuss am 12.07.2022 | |
| - | Sitzung des Werkausschuss am 07.09.2022 | |
| - | am 16.08.2022 durch den Beigeordneten Uwe Andretta im Benehmen mit den Beigeordneten nachfolgende Eilentscheidung getroffen wurde: | |
| Zur Gewährleistung des vorgesehenen Umzugstermins der Grundschule Blandine-Merten in die sanierten Räumlichkeiten (Herbstferien 2022) und der anhaltenden Lieferengpässe und Preissteigerungen war eine zeitnahe Beauftragung der im Rahmen der Unterschwellenvergabeverordnung ausgeschriebenen Schulmöbel nötig. Den Zuschlag hat die Firma Alber & Conzelmann, Idar-Oberstein als wirtschaftlichster Bieter zu der geprüften Angebotssumme in Höhe von 26.946,36 € erhalten. | ||
| - | ein Termin zur Bemusterung des Ärztehauses in Planung ist. Die Fraktionen werden gebeten, nach Einladung bis zu zwei Vertreter zur Arbeitsgruppe zu entsenden. | |
| Zu Punkt 3: | Aufbau einer Sicherheitspartnerschaft zwischen der EG Morbach, der VG Thalfang am Erbeskopf, der VG Bernkastel-Kues und der Polizeiinspektion Morbach |
Sachverhalt:
Auf Initiative des Leiters der Polizeiinpektion Morbach wurde angedacht, eine Sicherheitspartnerschaft zur Stärkung der objektiven Sicherheit und des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung zwischen der Polizeiinspektion Morbach und der in deren Zuständigkeitsbereich liegenden Kommunen zu vereinbaren. Hierdurch soll die bereits sehr gute Zusammenarbeit weiter ausgebaut und die interessierte Öffentlichkeit über Entwicklungen, Fragen und Problembereiche der Öffentlichen Sicherheit informiert werden. Darüber hinaus soll die Kooperation der weiteren Vernetzung der auf polizeilicher und kommunaler Ebene agierenden Protagonisten in den Bereichen der Verkehrs- und Kriminalprävention dienen.
Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der VG Thalfang und der VG Bernkastel-Kues eine Vereinbarung zum Aufbau einer Sicherheitspartnerschaft zu unterzeichnen.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 22 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
| Zu Punkt 4: | Wiederbestellung des Schiedsmannes Anton Boschet |
Sachverhalt:
Herr Anton Boschet wurde am 27.10.2011 zum Schiedsmann des Schiedsamtsbezirk Morbach berufen. Da seine Amtszeit am 27.10.2022 abläuft, muss dem Amtsgericht Bernkastel-Kues mitgeteilt werden, ob Herr Boschet für eine weitere Amtszeit berufen werden soll oder wer als Nachfolger vorgeschlagen wird.
Der Vorschlag für eine weitere Berufung bzw. für die Ernennung einer neuen Schiedsperson hat durch den Gemeinderat zu erfolgen.
Herr Boschet hat am 10.08.2022 sein Einverständnis für eine Wiederberufung als Schiedsmann für eine weitere Amtszeit erklärt. Es sind keine Gründe bekannt, die einer Wiederberufung entgegenstehen.
Beschluss:
Der im Amt befindliche Schiedsmann Anton Boschet soll für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren berufen werden.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 22 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
| Zu Punkt 5: | Bericht über die Exkursion des Werkausschusses und des Gemeinderates zu den Hochbehältern der Gemeindewerke Morbach am 05.07.2022 |
Sachverhalt:
Am Dienstag, dem 05.07.2022 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 16:15 Uhr eine Exkursion des Werkausschusses und des Gemeinderates zu den Hochbehältern der Gemeindewerke Morbach statt. Neben dem Bürgermeister und dem Werkleiter nahmen insgesamt 17 Ausschuss- und Ratsmitglieder aller Fraktionen teil.
Der Werkleiter stellt den Exkursionstag dem gesamten Werkausschuss und dem Gemeinderat in einer Präsentation nochmals vor und erläutert die Vorschläge, die in der regen und sachlichen Diskussion an diesem Tag zusammengetragen wurden und in folgenden Beschlussvorschlag zusammengefasst sind.
Beschluss:
Es wird beschlossen, jährlich einen Betrag in Höhe von ca. 350.000 € bis 500.000 € für die Sanierung und Unterhaltung der Hochbehälter sowie die Sanierung des Leitungsnetzes jährlich wechselnd zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung ist über eine Anhebung des Wasserbezugspreises sicherzustellen. Begonnen werden soll im Jahr 2023 mit der Sanierung der Wasserkammern im Hochbehälter Ortelsbruch.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 23 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
| Zu Punkt 6: | Bericht über die Exkursion des Werkausschusses und des Gemeinderates zu den Kläranlagen der Gemeindewerke Morbach am 06.07.2022 |
Sachverhalt:
Am Mittwoch, dem 06.07.2022 in der Zeit von 14.00 Uhr bis 19:15 Uhr eine Exkursion des Werkausschusses und des Gemeinderates zu den Kläranlagen der Gemeindewerke Morbach statt. Neben dem Bürgermeister und dem Werkleiter nahmen insgesamt 13 Ausschuss- und Ratsmitglieder aller Fraktionen teil.
Der Werkleiter stellt den Exkursionstag dem gesamten Werkausschuss und dem Gemeinderat in einer Präsentation nochmals vor und erläutert die Vorschläge, die in der regen und sachlichen Diskussion an diesem Nachmittag zusammengetragen wurden und in folgenden Beschlussvorschlag zusammengefasst sind.
Beschluss:
Es wird beschlossen, jährlich Mittel zur Verfügung zu stellen, mit denen, neben den Becken der Teichkläranlagen auch die Betriebsgebäude der Kläranlagen instandgesetzt, bzw. saniert werden können. Weiter wird beschlossen, die vorhandenen Mittel aus den Jahren 2021 und 2022, für die Installation einer Klärschlammpresse für die Kläranlage (KLA) Morbach, für die Erneuerung des Rechens der KLA Morbach und die Erneuerung der Rechensteuerungen der KLA Mittlere Dhron und des Pumpwerkes Gutenthal umzuwidmen.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 23 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
| Zu Punkt 7: | Bebauungsplan "Hundheim II - Auf der Noh, Teilgebiet 1, 2. Änderung": Beratung zum Entwurf |
Sachverhalt:
Der Gemeinderat Morbach hat am 15.2.2022 beschlossen, im Ortsbezirk Hundheim den Bebauungsplan „Hundheim II - Auf der Noh, 1. Änderung“ für die derzeit noch nicht erschlossenen Flächen des Bebauungsplangebietes zu ändern, um eine bessere Ausnutzung der Baugrundstücke zu ermöglichen (insbesondere durch Anhebung der Geschossigkeit von einer eingeschossigen auf eine zweigeschossige Bebauung und einer entsprechenden Erhöhung der zulässigen Traufhöhen).
Darüber hinaus sollen in der Planzeichnung die Baugrenzen im rückwärtigen Bereich begradigt und damit etwas mehr Spielraum für die Stellung der Gebäude ermöglich werden.
Beschluss:
Dem vorliegenden Entwurf wird vorbehaltlich der Zustimmung des Ortsbeirates Hundheim zugestimmt.
Die Planunterlagen werden für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben.
Der Änderungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Von den frühzeitigen Beteiligungsschritten wird abgesehen.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wird eine Offenlage durchgeführt. Zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird den berührten Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 23 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
| Zu Punkt 8: | Bebauungsplan "Morbach XI - In der Bremerwiese, 2. Änderung": Auswertung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung und Satzungsbeschluss |
Sachverhalt:
Die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ist abgeschlossen. Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen liegt als Anlage dieser Sitzungsvorlage bei. Die Auswertung enthält Beschlussempfehlungen zur Abwägung und zum Umgang mit den Anregungen bei der Bebauungsplanung.
Nach Prüfung der Stellungnahmen durch die gemeindlichen Gremien kann der abschließende Satzungsbeschluss gefasst werden.
Beschluss:
Über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird entsprechend der vorliegenden Abwägungsvorschläge entschieden.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Morbach XI - In der Bremerwiese einschließlich der gestalterischen Festsetzungen nach der Landesbauordnung wird entsprechend dem offengelegten Planentwurf und unter Berücksichtigung der getroffenen Abwägung zur durchgeführten Beteiligung als Satzung vorbehaltlich der Zustimmung des Ortsbeirates Morbach beschlossen.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 22 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Es fehlt: Bärbel Anton
| Zu Punkt 9: | Erneuerung der Wasserleitung Rapperath, "Am Sonnenberg"; Kostensteigerung |
Sachverhalt:
Die Erneuerung der Wasserleitung Rapperath, „Am Sonnenberg“ wurde am 25.04.2022 durch den Gemeinderat an die Firma Köhler-Bau, Idar-Oberstein zur geprüften Angebotssumme von 487.077,05 € (netto) vergeben. Nach Lieferverzögerungen beim Rohrmaterial haben die Arbeiten am 25.07.2022 begonnen.
Im Rahmen, der in den Gremien vorgestellten Planungen, sollten durch Suchgräben die verlegten Bestandsleitungen gefunden werden. In unmittelbarer Nähe zur neuen Leitung sind neben der Abwasserdruckleitung des Pumpwerkes Gutenthal auch die Versorgungsleitung Gutenthal/Weiperath/Sonnenberg und die alte Wasserleitung Sonnenberg verlegt. Erst nach Auffinden der Bestandsleitungen ist ein sicheres Einpflügen der neuen Wasserleitung möglich. Die Suchgräben brachten unter anderem als Ergebnis, dass die Abwasserdruckleitung von Gutenthal nach Morbach, auf einer Strecke von ca. 450 m, so dicht an der neuen Leitungstrasse der Wasserleitung liegt, dass ein Einpflügen zwischen Druckleitung und vorhandenem Wirtschaftsweg nicht möglich ist, ohne die intakte Bitumendecke zu zerreißen. Aufgrund dann noch höherer Kosten für die Wiederherstellung der Bitumendecke, musste eine offene Bauweise gewählt werden. Eine weitere Einpflügestrecke vom Ortsausgang Gutenthal zum Übergabeschacht Weiperath/Sonnenberg kann nicht umgesetzt werden und muss ebenfalls im offenen Grabenverfahren verlegt werden. Vorgefunden wurde die bisherige Zuleitung Verteilerschacht Weiperath/Sonnenberg, die lt. vorhandener Planunterlagen auf der anderen Straßenseite hätte verlaufen sollen. Aufgrund der Beschaffenheit der Straßenböschung und der Lage der gefundenen Leitung, bleibt nicht ausreichend Platz um die neue Leitung einzupflügen.
Eine weitere Überraschung ist die Trassenführung der alten Sonnenbergwasserleitung. Nach Planunterlagen aus den 1960’iger Jahren sollte diese Leitung links des bituminösen Feldweges in Richtung Wacken führen. Einige Suchgräben und Leitungsortungen später, ergibt sich eine Leitungsführung auf der rechten Feldwegseite und ein um ca. 70 m frühere Abbiegung in den Wald. Dies erspart zwar die geplante Ersatzversorgung für die Bauzeit, hat jedoch zu Mehrkosten für Suchgräben geführt.
Alles in allem ergeben sich aus den geschilderten Sachverhalten Mehrkosten in Höhe von rund 102.000 € (netto). Diese berechnen sich aus im Leistungsverzeichnis vorhandenen Positionen, die sich lediglich Mengenmäßig verschieben. Vorhandene Mitteln des Verrechnungskontos bei der Gemeindekasse Morbach sollen zur Deckung der Mehrkosten herangezogen werden.
Beschluss:
Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
| Zu Punkt 10: | Errichtung von Filtermaterialsilos am Zentralhochbehälter und Hochbehälter Ortelsbruch |
Sachverhalt:
Bei der Submission der zwei Filtermaterialsilos für den ZHB Morbach und den HB Ortelsbruch lag am 10.08.2022 kein Angebot vor. Die Zentrale Vergabestelle der Gemeinde Morbach stellt hierzu folgendes fest:
„Im vorliegenden Fall ist trotz umfangreicher Information und Bekanntmachung der aufgeführten Ausschreibung bei bund.de, Subreport, Morbacher Rundschau und auf der gemeindlichen Homepage, kein Angebot eingegangen. Es ist nicht davon auszugehen, dass eine erneute öffentliche Ausschreibung ein anderes Ergebnis erzielen würde. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die ZVS die Aufhebung der Ausschreibung gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A und eine anschließende Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 3a Abs. 2 Nr. 2 VOB/A oder eine freihändige Vergabe gemäß § 3a Abs. 3 S. 1 Nr. 4 VOB/A durchzuführen.
Gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A kann die Ausschreibung aufgehoben werden, wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht. Zur vorliegenden Ausschreibung sind zum Submissionstermin am 10.08.2022 keine Angebote eingegangen.
Nach § 3a Abs. 2 Nr. 2 VOB/A kann eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb erfolgen, wenn eine Öffentliche Ausschreibung kein annehmbares Ergebnis gehabt hat. Nach § 3a Abs. 3 S. 1 Nr. 4 VOB/A ist die freihändige Vergabe zulässig, wenn nach Aufhebung einer Öffentlichen Ausschreibung eine erneute Ausschreibung kein annehmbares Ergebnis verspricht.“
Die Gemeindewerke werden potenzielle Firmen direkt ansprechen und um Abgabe von Angeboten bitten, mit dem Ziel einer „Freihändige Vergabe“. Die Ergebnisse werden dem Werkausschuss, sowie dem Gemeinderat zu gegebener Zeit vorgelegt.
| Zu Punkt 11: | Vergaben |
| Zu Punkt 11.1: | Erneuerung des Rechens der Kläranlage Morbach; Freigabe der Ausschreibung |
Sachverhalt:
Der aktuelle Grobschmutzfangrechen der Kläranlage Morbach stammt aus dem Jahr 2000. In den vergangenen Jahren wurden einige kostenintensive Reparaturen durchgeführt, bei denen sich die Ersatzteilbeschaffung teilweise als schwierig herausgestellt hat. Der Rechen hat die zu erwartende Lebensdauer von ca. 18 Jahren bereits um 4 Jahre überschritten und sollte ersetzt werden. Dieser Sachverhalt wurde auch bei der Kläranlagenexkursion am 06.07.2022 erläutert.
Aufgrund der guten Erfahrungen von Nachbarwerken und eigenen Erfahrungen mit der angestrebten Rechentechnik auf der Kläranlage Hunolstein, soll ein Grobschmutz-fangrechen ausgeschrieben werden, der keine gelagerten Teile in der Wasserführung hat, da diese verschleißanfällig sind. Die entsprechenden Details werden vorgestellt.
Vorbehaltlich der Mittelfreigabe durch den Gemeinderat, sollten die vorgestellten Vergabeunterlagen für die Ausschreibung freigegeben werden.
Beschluss:
Der vorgestellten Planung wird zugestimmt und die vorliegenden Unterlagen für die Ausschreibung freigegeben.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 22 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
| Zu Punkt 11.2: | Erschließung Neubaugebiet Hundheim "Auf der Noh"; Vergabebeschluss |
Sachverhalt:
Die Bauarbeiten für die Herstellung der Erschließungsanlage für das Neubaugebiet Hundheim „Auf der Noh“, wurden am 15., 22. und 29.07.2022 in der Morbacher Rundschau öffentlich ausgeschrieben und zeitgleich auf der Homepage der Gemeinde Morbach veröffentlicht sowie auf den Vergabeplattformen www.subreport-elvis.de und www.service.bund.de eingestellt.
Die Ausschreibung beinhaltet die Herstellung aller Ver- und Entsorgungsanlagen der Gemeindewerke sowie die erstmalige Herstellung der Erschließungsstraßen im Vorstufenausbau im Rahmen einer Gesamtvergabe, auf der Grundlage der vom Gemeinderat am 22.03. und 29.05.2022 beschlossenen Vergabeunterlagen.
Die der Ausschreibung zugrundeliegende Entwurfsplanung haben der Ortsbeirat Hundheim am 10.03.2022, der Werkausschuss am 15.03.2022, der Bau- und Liegenschaftsausschuss ebenfalls am 15.03.2022 und der Gemeinderat am 04.04.2022 zugestimmt.
Die Submission erfolgte am 10.08.2022. Sieben Firmen haben an der Ausschreibung teilgenommen und ein Angebot abgegeben. Es wurde kein Hauptangebot ausgeschlossen. Zwei Firmen haben insgesamt vier Nebenangebote abgegeben, wovon eine Firma drei und eine weitere Firma ein Nebenangebot abgegeben hat. Alle Nebenangebote betrafen Titel der Gemeindewerke. Drei der vier Nebenangebote waren auszuschließen.
Nach erfolgter Prüfung und Wertung der Angebote wurde die Firma HGM-Bau GmbH, Bischofsdhron, Auf der Acht 2, 54497 Morbach, mit einer geprüften Brutto-Angebotssumme von 1.381.573,16 EUR für die gesamte Erschließungsmaßnahme als preisgünstigster Bieter festgestellt.
Davon entfallen
| - | auf die Gemeinde Morbach (Straßenbau) — 412.999,85 EUR | |
| - | auf die Gemeindewerke — 968.573,31 EUR | |
| davon | - Wasserversorgung — 179.355,19 EUR | |
| - Abwasserbeseitigung — 789.218,12 EUR | ||
Beschluss:
Der Auftrag für die erstmalige Herstellung der Erschließungsstraßen im Vorstufenausbau zur Erschließung des Baugebietes Hundheim, „Auf der Noh“ im Rahmen der Gesamtvergabe, mit der Herstellung der Wasserversorgungs- und der Abwasserbeseitigungsanlagen sowie der Oberflächenentwässerungsanlagen, an die Firma HGM-Bau GmbH, Bischofsdhron, Auf der Acht 2, 54497 Morbach zum geprüften Angebotspreis von 1.381.573,16 EUR einschließlich Umsatzsteuer, vergeben.
Die Auftragssumme der Gemeinde Morbach für die Straßenbauarbeiten im Vorstufenausbau beläuft sich auf 412.999,95 EUR. Die Auftragssumme der Gemeindewerke Morbach für die Herstellung der Wasserversorgungs- sowie der Abwasserbeseitigungsleitungen beläuft sich auf 968.573,31 EUR. In den genannten Beträgen sind die anteiligen Kosten der Baustelleneinrichtung enthalten.
Im Gemeindehaushalt 2022 sind für die Vergabe der Straßenbauarbeiten Verpflichtungsermächtigung von 344.000 EUR eingeplant. Weitere Finanzmittel sind durch Ausgabeneinsparungen bei der Leistung Straßenbau Gonzerath zur Finanzierung der Auftragsvergabe verfügbar. Mit dem Nachtragshaushalt 2022 sind die erforderlichen Mittel entsprechend dem Baufortschritt einzuplanen (Beschluss GR v. 22.03.2022).
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 22 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
| Zu Punkt 12: | Anfragen |
Sachverhalt:
Auf Anfrage erläutert Bürgermeister Andreas Hackethal den Sachstand zur Erweiterung des Kindergartens Weiperath. Hier sind die entsprechenden Planungsaufträge erteilt, eine Vorstellung erfolgt zu gegebener Zeit in den Gremien.