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Morbacher Rundschau
Ausgabe 40/2022
Bekanntgaben + Informationen
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Förderung des Sports und der Kultur

Antragstellung nach den Richtlinien der Gemeinde Morbach über die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Sport- und Kulturförderung für das Jahr 2023

Die Gemeinde gewährt Zuwendungen zur Förderung des Sports und der Kultur. Für förderfähige Anschaffungen nach den Richtlinien der Gemeinde Morbach über die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Sport- und Kulturförderung im Jahr 2023 sind die

Zuwendungsanträge bis zum 31.10.2022

bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Gefördert wird die Anschaffung von zwingend notwendigen Geräten zur Unterhaltung der Sportanlagen, von Einrichtungen, die ausschließlich der Ausübung des Sports dienen sowie von Instrumenten, die der Verein seinen Mitgliedern zum Zwecke der musikalischen Ausbildung und zur Musikausübung zur Verfügung stellt.

Die Förderung erfolgt nur auf schriftlichen Antrag (Vordruck).

Anmeldung von Baumaßnahmen für 2023/2024

Für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie General- oder Teilsanierungen von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen gelten die o. g. Richtlinien nicht.

Die Vereine werden jedoch gebeten, solche Maßnahmen, die in den Jahren 2023/2024 geplant sind, mit Angabe der überschlägigen Kosten, ebenfalls bis zu dem v. g. Termin anzumelden.

Ansprechpartnerinnen sind für

Sportförderung:

Frau Saskia Marx, Tel.-Durchwahl 06533/71-303, Telefax-Nr. 06533/95997-303,

eMail-Adresse: samarx@morbach.de

Kulturförderung:

Frau Meike Sonntag, Tel.-Durchwahl 06533/71-213, Telefax-Nr. 06533/95997-213, eMail-Adresse: msonntag@morbach.de

Die Förderrichtlinien und den Antragsvordruck finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.morbach.de/anliegen/sportfoerderung/

Morbach, den 30.09.2022
Gemeindeverwaltung
54497 Morbach
Andreas Hackethal, Bürgermeister