- Öffentliche Sitzung -
Zu Punkt 2: Mitteilungen des Vorsitzenden
Sachverhalt:
Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden Kenntnis davon, dass
| - | die letzten Auslesungen unserer Geschwindigkeitsanlage keine, im Vergleich zu den sonstigen Ergebnissen, auffälligen Veränderungen aufweist. |
| - | die Pflasterarbeiten auf dem Friedhof, entsprechend der Beschlüsse des Ortsbeirates, vor wenigen Wochen abgeschlossen wurden. Hiermit ist ein Erreichen aller Grabstellen mit einem Rollator oder auch einem Rollstuhl ohne Hindernisse und somit barrierefrei möglich. |
| - | im Hinblick auf die Durchführung vom Martinstag sowie einer großen Seniorenveranstaltung je nach Situation kurzfristig informiert wird. |
Zu Punkt 3: Kooperationsvereinbarung für den Ausbau einer Glasfaserinfrastruktur in der Gemeinde Morbach; Ortsbezirk Wenigerath
Sachverhalt:
Der Ortsbezirk Wenigerath wird zurzeit über einen VDSL-Ausbau versorgt, über den Bandbreiten bis max. 50 MBit/s erreicht werden können. Gewerbekundenprodukte sind nach aktuellem Stand über diese Technologie nicht verfügbar. Für die Adresse des „Ackerer Wegs“ wurde im Zuge der Erschließung des Neubaugebietes eine Mikrorohranlage errichtet, über welche gigabitfähige Glasfaserhausanschlüsse bereitgestellt werden können. Weitere Zugangsmöglichkeiten für Glasfaserhausanschlüsse bestehen in Wenigerath nicht.
Die Kooperationspartner haben das gemeinsame Ziel, den Anforderungen der Zukunft bereits jetzt zu begegnen und den Bürgern des Ortsbezirkes Wenigerath flächendeckend den Zugang zu gigabitfähigen Glasfaserhausanschlüssen ohne öffentlichen Zuschuss zu ermöglichen. Dazu beabsichtigt die Westenergie Breitband GmbH (WEB), ein FTTH-Netz im Ortsbezirk Wenigerath zu errichten. Die Gemeinde und der Ortsbezirk begrüßen dieses Vorhaben ausdrücklich und unterstützen die WEB bei der Umsetzung.
Die flächendeckende Versorgung mit FTTH-Anschlüssen erfordert umfangreiche Tiefbauaktivitäten und erhebliche Investitionen in die entsprechende Glasfaserinfrastruktur. Üblicherweise ergibt sich bei vergleichbaren Maßnahmen daher eine Wirtschaftlichkeitslücke, welche mittels öffentlicher Förderung geschlossen werden muss. Ziel der Kooperationspartner ist es, die Ausweisung einer Wirtschaftlichkeitslücke durch das Erreichen einer entsprechenden Vorvermarktungsquote zu vermeiden und den Ausbau ohne die Einbringung öffentlicher Mittel durchzuführen. Für die Ortslage Wenigerath wurde eine gemeinsame Vorvermarktungsquote von 40% ermittelt. Dies entspricht dem Abschluss von 54 Endkundenverträgen für ein Produkt der WEB innerhalb des Ortsbezirkes.
Die WEB beabsichtigt den Ausbau bei Erreichen der Quote im Jahr 2024 vorzunehmen. Wird die Quote von 40% verfehlt ist die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nicht gegeben und es erfolgt grundsätzlich keine Umsetzung des Projektes.
Grundsätzlich erfolgt die Errichtung des Längsnetzes flächendeckend in allen Bereichen, in denen Endkundenverträge abgeschlossen werden. Die Dimensionierung erlaubt den Anschluss aller im Ausbaubereich liegenden Grundstücke unabhängig vom Abschluss eines Endkundenvertrages im Rahmen der Vorvermarktung. Die Errichtung des Hausanschlusses soll nach den aktuellen Erkenntnissen im Rahmen der Ersterschließung für alle Kunden kostenlos erfolgen, welche im Rahmen der Vorvermarktung einen Endkundenvertrag mit der WEB abgeschlossen haben. Für alle Teilnehmer, die sich zu einem späteren Zeitpunkt für einen Glasfaserhausanschluss entscheiden, erfolgt die Errichtung des Hausanschlusses nach entsprechender Beauftragung. Es fallen dann für den Kunden Kosten gemäß des jeweils gültigen Preisblattes (z. Zt. 1.243,55 €) an.
Um das gemeinsame Interesse am Glasfaserausbau zu unterstreichen, unterstützt die Gemeinde die WEB bei der Vermarktung wie folgt:
| - | Die WEB schreibt nach Abschluss des Kooperationsvertrages alle Eigentümer an und informiert über das Ausbauvorhaben und das gemeinsame Ziel der Kooperationspartner. Hierfür stellt die Gemeinde das Wappen für den Briefkopf der Anschreiben zur Verfügung. |
| - | Die WEB führt in Abstimmung mit der Gemeinde bei Bedarf eine Bürgerinformationsveranstaltung durch. Die Gemeinde unterstützt die WEB nach Möglichkeit bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten und der Kommunikation des gemeinsamen Ziels während der Veranstaltung. Kosten für die Nutzung gemeindeeigener Räumlichkeiten zu diesem Zweck fallen dabei für die WEB nicht an. |
| - | Die Gemeinde informiert die Bürger durch entsprechende Veröffentlichungen im Amtsblatt über das Ausbauvorhaben. |
Beschluss:
Dem flächendeckenden Ausbau eines Glasfasernetzes im Ortsbezirk Wenigerath durch die Westenergie Breitband GmbH und der vorliegenden Kooperationsvereinbarung wird zugestimmt.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Zu Punkt 4: Anfragen
Sachverhalt:
Die Anfrage zur Ausbesserung von Straßenschäden an der K123 (Zum Kaisergarten) wird wie folgt beantwortet: Die Anfrage wird zur Weitergabe an die zuständige Stelle der Gemeindeverwaltung weitergeleitet.