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Morbacher Rundschau
Ausgabe 41/2022
Bekanntgaben + Informationen
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Unterrichtung über die Sitzung des Ortsbeirates Gonzerath am 14.09.2022

über die Sitzung des Ortsbeirates Gonzerath

am 14.09.2022

- Öffentliche Sitzung -

Zu Punkt 2.1: Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Wohnhaus in Gonzerath mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Gonzerath II - Vor Dreifallen/Klettbach

Sachverhalt:

Die Eigentümer des Grundstücks der Gemarkung Gonzerath, Flur 6, Flurstück 194/4 beantragen die Errichtung eines Anbaus im Kellergeschoss an das bestehende Wohnhaus, um eine Einliegerwohnung zu schaffen.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gonzerath II - Vor Dreifallen/Klettbach. Der geplante Anbau überschreitet die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze um 86 cm und insgesamt mit einer Fläche von 6,23 m². Zudem soll der Anbau entgegen des Bebauungsplanes ein 11° geneigtes Dach erhalten, um die Fensteranlagen im Erdgeschoss nicht zu beeinträchtigen. Durch die neue Wohneinheit werden entsprechend der Stellplatzsatzung der Gemeinde Morbach zwei weitere Stellplätze benötigt. Insgesamt müssen für das Haus vier Stellplätze nachgewiesen werden. Da das Grundstück aufgrund der nichtüberbaubaren Grünflächen im vorderen Bereich eingeschränkt ist, sollen die Stellplätze hintereinander angeordnet werden (sog. gefangene Stellplätze). Zudem ergibt sich durch den Anbau und die erforderlichen Stellplätze eine Überschreitung der max. erlaubten befestigten Fläche um ca. 1,3 %.

Die vorgesehene abweichende Bebauung ist städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

Beschluss:

Für das Bauvorhaben „Anbau an das bestehende Wohnhaus in Gonzerath“, Flur 6, Flurstück 194/4 mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Gonzerath II - Vor Dreifallen/Klettbach wird das Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 1

Zu Punkt 3: Verwendung von Budgetierungsmitteln

Zu Punkt 3.1: Beschaffung eines Fahrradständers für die Schackberghalle

Sachverhalt:

An der Schackberghalle gibt es aktuell keine Möglichkeit Fahrräder abzustellen und zu sichern. So kommt es vor, dass Fahrräder in Fluren innerhalb des Gebäudes, die als Rettungswege fungieren und frei gehalten werden müssen, abgestellt werden.

Um den Bürgern das abstellen sowie das sichern von Fahrrädern zu ermöglichen, sollen drei Fahrradständer in Form von Metallbügeln im Außengelände der Schackberghalle installiert werden.

Die Materialkosten hierzu belaufen sich auf rd. 250,00 € und sollen ein Eigenleistung aufgestellt werden.

Beschluss:

Der Beschaffung und Montage von drei Metallbügeln als Fahrradständer für die Schackberghalle in Gonzerath wird zugestimmt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 3.2: Beschaffung von Akku-Geräten für die geringfügig Beschäftigen

Sachverhalt:

Für die Reinigung und Grünpflege des Ortsbezirks Gonzerath ist es erforderlich einen Saughäcksler sowie eine Heckenschere für den geringfügig Beschäftigten Mitarbeiter anzuschaffen. Aufgrund der Weiterentwicklung sollen akkubetriebene Geräte angeschafft werden.

Somit soll ein Saughäcksler der Marke Stiehl SHA 56, eine Heckenschere Stihl HSA 56 sowie zusätzliche Akkus inkl. Ladegerät angeschafft werden. Hierzu erfolgten Anfragen bei mehreren Anbietern.

Annehmbarster Bieter ist die Fa. Raiffeisen-Markt GmbH aus Wittlich zum Gesamtpreis in Höhe von 629,00 €.

Beschluss:

Der Ortsvorsteher wird beauftragt die Akku-Geräte bei der Fa. Raiffeisen-Markt GmbH aus Wittlich zum Gesamtpreis in Höhe von 629,00 € zu beschaffen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 3.3: Ersatzbeschaffung für die am Friedhof gefällte Linde

Sachverhalt:

Am Friedhof musste am Haupteingang gegenüber der Leichenhalle eine alte Linde gefällt werden. Dieser Baum wurde durch einen Baumgutachter der Gemeinde bei einer turnusgemäßen Prüfung untersucht und es wurde eine Stammfäule von der Krone an zwei Meter in den Hauptstamm hinein nach unten festgestellt. Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht war eine Fällung der Linde dringend erforderlich. Auch weitere Bäume auf dem Friedhof hatten Totholzstellen, Äste, Kronensicherungen o.ä., welche entfernt werden mussten.

Als Kompensationsmaßnahme zur gefällten Linde auf dem Friedhof werden drei neue Bäume gepflanzt.

Beschluss:

Der Ortsvorsteher beschafft drei neue Eichen- oder Lindenbäume als Ersatz für die gefällte Linde des Friedhofs zu einem Preis von 360,- €

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 3.4: Finanzielle Mittel zur Gestaltung des Platzes ehemalige Trafostation Klettbach

Sachverhalt:

Die Trafostation an der Straßenecke Waldweg / Klettbach wurde im letzten Jahr zurückgebaut. Die Fläche wurde mit Mutterboden abgedeckt und eingesät. Hier wurde angeregt eine Ruhebank aufzustellen.

Beschluss:

Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt wird vertagt.

Zu Punkt 3.5: Blumenzwiebelaktion II

Sachverhalt:

Die im November 2020 durchgeführte Pflanzaktion von 800 Narzissen-Zwiebeln war ein schöner Beitrag zur Verschönerung des Ortsbezirks im Frühjahr.

Bereits in 2021 war eine weitere Aktion angedacht, aber durch die Pandemie nicht zustande gekommen.

Die Pflanzung von weiteren Blumenzwiebeln bereits Anfang Oktober diesen Jahres sollte durchgeführt werden.

Beschluss:

Der Ortsvorsteher wird mit der Beschaffung von 1.000 Stück Narzissen-Zwiebeln beauftragt.

Hierfür werden 300,00 € aus dem Investitionsbudget zur bereitgestellt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 4: Anfragen und Mitteilungen

Anfragen:

Frage 1:

Aus den Reihen des Ortsbeirates wird angefragt wie die Gemeinde aufgrund der Aufforderung zur Ressourceneinsparung mit einer eventuellen Abschaltung der allgemeinen Straßenbeleuchtung umgeht.

Antwort 1:

Die Westnetz GmbH als zuständiges Unternehmen der Straßenbeleuchtung arbeitet zurzeit an einem Konzept hinsichtlich der Verfahrensweise. Zusätzlich soll im Kreis Bernkastel-Wittlich einheitlich gehandelt werden, wozu es auch bereits intensive Abstimmungsgespräche gegeben hat.

Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden Kenntnis, dass:

  • der Zukunfts-Check-Dorf jetzt nach der Sommerpause weitergeführt wird.

  • am Funkmast im Gewerbegebiet eine Sendeanlage der Telefónica Germany verbaut wird, um die Mobilfunkversorgung im O² - Netz zu verbessern.

  • die Sendeanlage der Vodafone auf dem Dach der Fa. Conen ebenfalls aufgewertet wird, um zukünftig im 5G und LTE Standard zu senden

  • eine Begehung des Gemeinderates in Bezug auf unsere Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung auch in unserem Ortsbezirk stattgefunden hat, mit dem Ergebnis, dass beide Anlagen ihrem Alter entsprechend voll funktionstüchtig sind und nur leichten Überarbeitungsbedarf vorweisen.

  • mit den Arbeiten an den Bachläufen, die in den Klettbach münden, nächste Woche begonnen wird.