Zu Punkt 2: Bebauungsplan "Hundheim II - Auf der Noh, Teilgebiet 1, 2. Änderung": Beratung zum Entwurf
Sachverhalt:
Der Gemeinderat Morbach hat am 15.2.2022 beschlossen, im Ortsbezirk Hundheim den Bebauungsplan „Hundheim II - Auf der Noh, 1. Änderung“ für die derzeit noch nicht erschlossenen Flächen des Bebauungsplangebietes zu ändern, um eine bessere Ausnutzung der Baugrundstücke zu ermöglichen (insbesondere durch Anhebung der Geschossigkeit von einer eingeschossigen auf eine zweigeschossige Bebauung und einer entsprechenden Erhöhung der zulässigen Traufhöhen).
Darüber hinaus sollen in der Planzeichnung die Baugrenzen im rückwärtigen Bereich begradigt und damit etwas mehr Spielraum für die Stellung der Gebäude ermöglich werden.
Beschluss:
Dem vorliegenden Entwurf wird zugestimmt.
Die Planunterlagen werden für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben.
Der Änderungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Von den frühzeitigen Beteiligungsschritten wird abgesehen.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wird eine Offenlage durchgeführt. Zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird den berührten Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Zu Punkt 3: Bebauungsplan "Morbach XI - In der Bremerwiese, 2. Änderung": Auswertung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung und Satzungsbeschluss
Sachverhalt:
Die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ist abgeschlossen. Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen liegt als Anlage dieser Sitzungsvorlage bei. Die Auswertung enthält Beschlussempfehlungen zur Abwägung und zum Umgang mit den Anregungen bei der Bebauungsplanung.
Nach Prüfung der Stellungnahmen durch die gemeindlichen Gremien kann der abschließende Satzungsbeschluss gefasst werden.
Beschluss:
Über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird entsprechend der vorliegenden Abwägungsvorschläge entschieden.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Morbach XI - In der Bremerwiese einschließlich der gestalterischen Festsetzungen nach der Landesbauordnung wird entsprechend dem offengelegten Planentwurf und unter Berücksichtigung der getroffenen Abwägung zur durchgeführten Beteiligung als Satzung beschlossen.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Zu Punkt 4: Vergaben
Zu Punkt 4.1: Abbruch Wohnhaus Hundheim, Rochusstraße 25-27; Auftragserteilung / Vergabe
Sachverhalt:
Das obige bebaute Grundstück wurde im Wege der Zwangsversteigerung durch die Gemeinde erworben.
Das aufstehende Gebäude befindet sich in einem baufälligen/einsturzgefährdenden Zustand und muss abgerissen werden.
In Abstimmung mit dem Ortsbezirk soll hier - insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Innenentwicklung - der Abbruch des Gebäudes angestrebt werden um dort einen gemeindlichen Bauplatz schaffen zu können.
Für den Abbruch des Gebäudes wurden Angebote von drei Fachfirmen eingeholt. Nach Prüfung und Auswertung hat die Firma Quarzitsteinwerk Meter GmbH, Morbach-Morscheid, das wirtschaftlichste Angebot zum Preis von 38.080,00 Euro abgegeben.
Beschluss:
Der Auftrag für den Abbruch des Gebäudes Hundheim, Rochusstraße 25-27, wird an die Firma Quarzitsteinwerk Meter GmbH, Morbach-Morscheid, auf der Grundlage des Angebotes vom 22.08.2022 zum geprüften Preis von 38.080,00 Euro erteilt.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Zu Punkt 4.2: Erschließung Neubaugebiet Hundheim "Auf der Noh"; Vergabebeschluss
Sachverhalt:
Die Bauarbeiten für die Herstellung der Erschließungsanlage für das Neubaugebiet Hundheim „Auf der Noh“, wurden am 15., 22. und 29.07.2022 in der Morbacher Rundschau öffentlich ausgeschrieben und zeitgleich auf der Homepage der Gemeinde Morbach veröffentlicht sowie auf den Vergabeplattformen www.subreport-elvis.de und www.service.bund.de eingestellt.
Die Ausschreibung beinhaltet die Herstellung aller Ver- und Entsorgungsanlagen der Gemeindewerke sowie die erstmalige Herstellung der Erschließungsstraßen im Vorstufenausbau im Rahmen einer Gesamtvergabe, auf der Grundlage der vom Gemeinderat am 22.03. und 29.05.2022 beschlossenen Vergabeunterlagen.
Die der Ausschreibung zugrundeliegende Entwurfsplanung haben der Ortsbeirat Hundheim am 10.03.2022, der Werkausschuss am 15.03.2022, der Bau- und Liegenschaftsausschuss ebenfalls am 15.03.2022 und der Gemeinderat am 04.04.2022 zugestimmt.
Die Submission erfolgte am 10.08.2022. Sieben Firmen haben an der Ausschreibung teilgenommen und ein Angebot abgegeben. Es wurde kein Hauptangebot ausgeschlossen. Zwei Firmen haben insgesamt vier Nebenangebote abgegeben, wovon eine Firma drei und eine weitere Firma ein Nebenangebot abgegeben hat. Alle Nebenangebote betrafen Titel der Gemeindewerke. Drei der vier Nebenangebote waren auszuschließen.
Nach erfolgter Prüfung und Wertung der Angebote wurde die Firma HGM-Bau GmbH, Bischofsdhron, Auf der Acht 2, 54497 Morbach, mit einer geprüften Brutto-Angebotssumme von 1.381.573,16 EUR für die gesamte Erschließungsmaßnahme als preisgünstigster Bieter festgestellt.
Davon entfallen
| - | auf die Gemeinde Morbach (Straßenbau) | 412.999,85 EUR |
| - | auf die Gemeindewerke | 968.573,31 EUR |
| davon | ||
| - | Wasserversorgung | 179.355,19 EUR |
| - | Abwasserbeseitigung | 789.218,12 EUR |
Beschluss:
Dem Gemeinderat wird empfohlen, den Auftrag für die erstmalige Herstellung der Erschließungsstraßen im Vorstufenausbau zur Erschließung des Baugebietes Hundheim, „Auf der Noh“ im Rahmen der Gesamtvergabe, mit der Herstellung der Wasserversorgungs- und der Abwasserbeseitigungsanlagen sowie der Oberflächenentwässerungsanlagen, an die Firma HGM-Bau GmbH, Bischofsdhron, Auf der Acht 2, 54497 Morbach zum geprüften Angebotspreis von 1.381.573,16 EUR einschließlich Umsatzsteuer, zu vergeben. Die Auftragssumme der Gemeinde Morbach für die Straßenbauarbeiten im Vorstufenausbau beläuft sich auf 412.999,95 EUR. Im genannten Betrag sind die anteiligen Kosten der Baustelleneinrichtung enthalten.
Im Gemeindehaushalt 2022 sind für die Vergabe der Straßenbauarbeiten Verpflichtungsermächtigung von 344.000 EUR eingeplant. Weitere Finanzmittel sind durch Ausgabeneinsparungen bei der Leistung Straßenbau Gonzerath zur Finanzierung der Auftragsvergabe verfügbar. Mit dem Nachtragshaushalt 2022 sind die erforderlichen Mittel entsprechend dem Baufortschritt einzuplanen (Beschluss GR v. 22.03.2022).
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 9 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
| Sonderinteresse: | 2 (Theo Schommer, Tobias Martini) |
Zu Punkt 5: Bausachen
Zu Punkt 5.1: Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten in Morbach mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kernbereich IV - Birkenfelder Straße
Sachverhalt:
Es liegt eine Bauvoranfrage zur „Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten“ auf dem Grundstück Gemarkung Morbach, Flur 5, Flurstück 706/16 vor. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Morbach - Kernbereich IV - Birkenfelder Straße.
Der Bauherr beantragt die Befreiung von der festgesetzten Baulinie. Diese soll mit zum öffentlichen Verkehrsraum angeordneten Balkonen um ca. 1,20 m überschritten werden. Die Balkone überschreiten zudem auch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes und liegen in der Verkehrsfläche des angrenzenden Bebauungsplanes.
Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann gem. § 31 Abs. 2 BauGB befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Durch die herausstehenden Balkone wird die einheitliche Fassadenfront der geschlossenen Bauweise unterbrochen. Zudem ist eine Beeinträchtigung des Fußgängerweges zu erwarten. Die beantragte Abweichung ist daher städtebaulich nicht vertretbar.
Beschluss:
Der beantragten Befreiung für das Bauvorhaben „Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten“ auf dem Grundstück Gemarkung Morbach, Flur 5, Flurstück 706/16 wird nicht zugestimmt. Das Einvernehmen nach § 36 BauGB wird nicht erteilt.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Zu Punkt 5.2: Bauvoranfrage zur Errichtung einer Garage und eines Stellplatzes in Verbindung mit einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Morbach II - An der Hunsrückhöhenstraße
Sachverhalt:
Die Bauherren beabsichtigen die Errichtung einer Garage und eines Stellplatzes auf dem Grundstück der Gemarkung Morbach, Flur 4, Flurstück 103/11, um dem Stellplatzmehrbedarf Ihres Mehrfamilienhauses gerecht zu werden. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Morbach II - An der Hunsrückhöhenstraße, welcher an dieser Stelle „Gartenland“ festsetzt. Die Anordnung der Garage innerhalb der bebaubaren Fläche ist aufgrund von Platzmangel nicht möglich.
In der Vergangenheit wurden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bereits Befreiungen von der Festsetzung „Gartenland“ erteilt, sodass hier kein Präzedenzfall geschaffen wird. Das Bauvorhaben hält zudem ausreichend Abstand zur Hunsrückhöhenstraße ein.
Die vorgesehene abweichende Bebauung ist städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
Beschluss:
Für das Bauvorhaben „Errichtung einer Garage und eines Stellplatzes“ auf dem Grundstück der Gemarkung Morbach, Flur 4, Flurstück 103/11 in Verbindung mit einer Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Fläche für Gartenland, wird das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Zu Punkt 5.3: Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Wohnhaus in Gonzerath mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Gonzerath II - Vor Dreifallen/Klettbach
Sachverhalt:
Die Eigentümer des Grundstücks der Gemarkung Gonzerath, Flur 6, Flurstück 194/4 beantragen die Errichtung eines Anbaus im Kellergeschoss an das bestehende Wohnhaus, um eine Einliegerwohnung zu schaffen.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gonzerath II - Vor Dreifallen/Klettbach. Der geplante Anbau überschreitet die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze um 86 cm und insgesamt mit einer Fläche von 6,23 m². Zudem soll der Anbau entgegen des Bebauungsplanes ein 11° geneigtes Dach erhalten, um die Fensteranlagen im Erdgeschoss nicht zu beeinträchtigen. Durch die neue Wohneinheit werden entsprechend der Stellplatzsatzung der Gemeinde Morbach zwei weitere Stellplätze benötigt. Insgesamt müssen für das Haus vier Stellplätze nachgewiesen werden. Da das Grundstück aufgrund der nichtüberbaubaren Grünflächen im vorderen Bereich eingeschränkt ist, sollen die Stellplätze hintereinander angeordnet werden (sog. gefangene Stellplätze). Zudem ergibt sich durch den Anbau und die erforderlichen Stellplätze eine Überschreitung der max. erlaubten befestigten Fläche um ca. 1,3 %.
Die vorgesehene abweichende Bebauung ist städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
Beschluss:
Für das Bauvorhaben „Anbau an das bestehende Wohnhaus in Gonzerath“, Flur 6, Flurstück 194/4 mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Gonzerath II - Vor Dreifallen/Klettbach wird das Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |