- Öffentliche Sitzung -
Zu Punkt 2: Zustimmung zur Annahme von Spenden gemäß § 94 Abs. 3 GemO
Sachverhalt:
Die Gemeinde Morbach hat folgende Spenden erhalten:
| Lfd.Nr. | Spender | Betrag | Zweck |
| 1. | Förderverein Kindergarten Gonzerath | 178,79 € | Sachspende: 5 Puppen mit verschiedenen Hautfarben für den Kindergarten Gonzerath |
| 2. | Aldi SE Co. Kommanditgesellschaft | 1.000,00 € | Geldspende für die Kindergärten der Gemeinde Morbach |
| 3. | Heimatverein Wenigerath e.V. | 3.000,00 € | Geldspende für ein neues Klettergerüst für den Spielplatz Wenigerath |
| 4. | Förderverein Kindergarten Gonzerath | 400,00 € | Sachspende: 2 Aufführungen „Harzer Puppenbühne“ für den Kindergarten Gonzerath |
| 5. | Raida Orthopädie | 28,68 € | Sachspende: Rock`n Rody Schaukelpferd für den Kindergarten Morbach Schulstraße |
| 6. | Raida Orthopädie | 56,90 € | Sachspende: Socken und Strumpfhosen für den Kindergarten Morbach Schulstraße |
| 7. | Sparkasse Mittelmosel -Eifel – Mosel – Hunsrück | 500,00 € | Geldspende für die Sanierung des Spielplatzes Merscheid |
| 8. | SV Hinzerath e.V. | 2.430,00 € | Sachspende: TV-Bildschirm für Präsentationen im Bürgerhaus Hinzerath |
| 9. | Feuerwehr Haag e.V. | 100,00 € | Geldspende für eine Theateraufführung für die Grundschule Haag |
| 10. | Förderverein Kindergarten Weiperath | 104,35 € | Sachspende: T-Shirts als Abschiedsgeschenk für die Vorschulkinder des Kindergarten Weiperath |
| 11. | Förderverein Kindergarten Bischofsdhron | 1.280,00 € | Geldspende für zwei neue Ordnungswagen für den Kindergarten Bischofsdhron |
| 12. | Fa. Baggerbetrieb Bernd Bauer | 300,00 € | Dienstleistung: Baggerarbeiten für den Ausbau des Spielplatzes Wenigerath |
| 13. | Christlicher Verein für Soziales Balkan e.V. | 396,27 € | Sachspende: Warnwesten für den Kindergarten Morscheid |
| 14. | Förderverein Kindergarten Morbach „Auf der Huhf“ | 30,85 € | Geldspende für das Familienfest des Kindergarten Morbach „Auf der Huhf“ |
| 15. | Heimatverein Merscheid | 481,00 € | Geldspende aus dem Verkaufserlös der Merscheider Chronik für die Erneuerung des Spielplatzes Merscheid |
| 16. | VR-Payment GmbH | 10.400,00 € | Geldspende für die Sanierung des Spielplatzes Merscheid |
| 17. | Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG | 3.680,00 € | Geldspende für die Sanierung des Spielplatzes Merscheid |
Die Spenden wurden gemäß § 94 Abs. 3 Satz 4 GemO der Aufsichtsbehörde angezeigt. Diese hat keine Bedenken gegen die Annahme erhoben.
Gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 i. V. m. § 6 Abs. 3 a) Nr. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Morbach entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Annahme der Spenden.
Beschluss:
Der Annahme der Spenden gemäß § 94 Abs. 3 GemO wird zugestimmt.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Zu Punkt 3: Satzung zur Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeitragssatzung) der Gemeinde Morbach
Sachverhalt:
Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt keine Beschlussfassung.
Zu Punkt 4: Festlegung eines Durchschnittsatzes als Lohn- und Verdienstausfall für Mandatsträger
Sachverhalt:
Nach § 9 Abs. 4 der Hauptsatzung erhalten Mandatsträger neben dem Sitzungsgeld auch eine Entschädigung für nachgewiesenen Lohnausfall. Personen, die einen Lohn- oder Verdienstausfall nicht geltend machen können, denen aber im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten auf Antrag einen Ausgleich in Form eines Durchschnittsatzes, dessen Höhe vom Gemeinderat festgesetzt wird.
Zu diesem Punkt erfolgt keine Beschlussfassung.
Zu Punkt 5: Haushaltsplanung 2025
Zu Punkt 5.1: Festlegung von Prioritäten für Investitionsmaßnahmen im Jahr 2025
Sachverhalt:
Seitens der Verwaltung wurde der vorliegende Entwurf einer Prioritätenliste unter Berücksichtigung der von den gemeindlichen Gremien gefassten Beschlüsse und der für das Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre zu erwartenden Zuschüsse erarbeitet.
Grundsätzlich ist zu der Prioritätenliste insbesondere für die Fortführung in künftigen Jahren auf Folgendes hinzuweisen:
o gesetzliche Änderungen
o Zuschussgewährungen bzw. –nichtgewährung
o Fortschritte im Planungs- bzw. Ausführungsstand
o Schadensereignisse
o Finanzlage der Gemeinde
Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt keine Beschlussfassung. Zunächst erfolgt die Beratung in den einzelnen Fraktionen.
Zu Punkt 5: Haushaltsplanung 2025
Zu Punkt 5.2: Festlegung von Prioritäten für Unterhaltungsmaßnahmen im Jahr 2025
Sachverhalt:
Vor diesem Hintergrund werden die Ortsbeiräte regelmäßig gebeten, neben dem Beschluss der investiven Prioritäten auch Unterhaltungsmaßnahmen für die Priorisierung 2025 vorzuschlagen.
Verwaltungsseitig wurden die vorgeschlagenen Maßnahmen gesichtet, gewertet und in eine Bearbeitungsreihenfolge gebracht, welche in der Anlage zur Beschlussfassung vorgeschlagen wird.
Es erfolgt keine Beschlussfassung. Die Beratung erfolgt zunächst in den Fraktionen des Gemeinderates.
Zu Punkt 6: Vergabeverfahren
Seit der letzten Sitzung erfolgten keine weiteren Vergaben.
Zu Punkt 7: Vergaben
Zu Punkt 7.1: Neuanschaffung Bühnenteile Festsaal Morbach
Sachverhalt:
Beschluss:
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |