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Morbacher Rundschau
Ausgabe 41/2024
Bekanntgaben + Informationen
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Unterrichtung über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Morbach

am 17.09.2024

- Öffentliche Sitzung -

Zu Punkt 2: Zustimmung zur Annahme von Spenden gemäß § 94 Abs. 3 GemO

Sachverhalt:

Die Gemeinde Morbach hat folgende Spenden erhalten:

Die Spenden wurden gemäß § 94 Abs. 3 Satz 4 GemO der Aufsichtsbehörde angezeigt. Diese hat keine Bedenken gegen die Annahme erhoben.

Gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 i. V. m. § 6 Abs. 3 a) Nr. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Morbach entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Annahme der Spenden.

Beschluss:

Der Annahme der Spenden gemäß § 94 Abs. 3 GemO wird zugestimmt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 3: Satzung zur Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeitragssatzung) der Gemeinde Morbach

Sachverhalt:

Aus Gründen der Rechtsangleichung an die aktuelle Rechtsprechung ist eine Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) auf der Grundlage des Baugesetzbuches erforderlich. Die Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung vom 25.09.1987 geändert durch Satzung vom 09.02.1993 erfolgt in Anlehnung an die Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz.

Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt keine Beschlussfassung.

Zu Punkt 4: Festlegung eines Durchschnittsatzes als Lohn- und Verdienstausfall für Mandatsträger

Sachverhalt:

Nach § 9 Abs. 4 der Hauptsatzung erhalten Mandatsträger neben dem Sitzungsgeld auch eine Entschädigung für nachgewiesenen Lohnausfall. Personen, die einen Lohn- oder Verdienstausfall nicht geltend machen können, denen aber im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten auf Antrag einen Ausgleich in Form eines Durchschnittsatzes, dessen Höhe vom Gemeinderat festgesetzt wird.

Zu diesem Punkt erfolgt keine Beschlussfassung.

Zu Punkt 5: Haushaltsplanung 2025

Zu Punkt 5.1: Festlegung von Prioritäten für Investitionsmaßnahmen im Jahr 2025

Sachverhalt:

Seit dem Haushaltsjahr 2013 wird eine Prioritätenliste für Investitionsmaßnahmen des kommenden und der folgenden Jahre durch den Gemeinderat beschlossen.

Seitens der Verwaltung wurde der vorliegende Entwurf einer Prioritätenliste unter Berücksichtigung der von den gemeindlichen Gremien gefassten Beschlüsse und der für das Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre zu erwartenden Zuschüsse erarbeitet.

Grundsätzlich ist zu der Prioritätenliste insbesondere für die Fortführung in künftigen Jahren auf Folgendes hinzuweisen:

  • Die neue Prioritätenliste wird jährlich zur Beschlussfassung vorgelegt werden. In diesen Beschlüssen ist der Gemeinderat selbstverständlich frei, neue geänderte Priorisierungen vorzunehmen.
  • Eine Änderung in der Reihenfolge für künftige Jahre kann aus verschiedenen Gründen notwendig werden, z.B.:

o gesetzliche Änderungen

o Zuschussgewährungen bzw. –nichtgewährung

o Fortschritte im Planungs- bzw. Ausführungsstand

o Schadensereignisse

o Finanzlage der Gemeinde

  • Maßnahmen, die derzeit nur mit „Planung“ in der Prioritätenliste aufgeführt sind, müssen nach Vorliegen der Planung eine Bewertung erfahren und ggfls. in die Prioritätenliste der künftigen Jahre eingearbeitet werden.

Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt keine Beschlussfassung. Zunächst erfolgt die Beratung in den einzelnen Fraktionen.

Zu Punkt 5: Haushaltsplanung 2025

Zu Punkt 5.2: Festlegung von Prioritäten für Unterhaltungsmaßnahmen im Jahr 2025

Sachverhalt:

Zur besseren Vorbereitung der Haushaltsplanungen wird seit dem Haushaltsjahr 2013 vor der Erstellung des entsprechenden Entwurfes vom Gemeinderat eine Prioritätenliste für Investitionsmaßnahmen des kommenden und der folgenden Jahre beschlossen. Da sich diese Vorgehensweise in der Praxis bewährt hat, wurde im Jahr 2018 begonnen, auch für den Bereich der besonderen Unterhaltungsmaßnahmen eine Priorisierung vorzunehmen.

Vor diesem Hintergrund werden die Ortsbeiräte regelmäßig gebeten, neben dem Beschluss der investiven Prioritäten auch Unterhaltungsmaßnahmen für die Priorisierung 2025 vorzuschlagen.

Verwaltungsseitig wurden die vorgeschlagenen Maßnahmen gesichtet, gewertet und in eine Bearbeitungsreihenfolge gebracht, welche in der Anlage zur Beschlussfassung vorgeschlagen wird.

Es erfolgt keine Beschlussfassung. Die Beratung erfolgt zunächst in den Fraktionen des Gemeinderates.

Zu Punkt 6: Vergabeverfahren

Seit der letzten Sitzung erfolgten keine weiteren Vergaben.

Zu Punkt 7: Vergaben

Zu Punkt 7.1: Neuanschaffung Bühnenteile Festsaal Morbach

Sachverhalt:

Die Bühnenteile werden gegen die vorhandenen alten Teile ausgetauscht und sind für den Einsatz im Festsaal in Morbach sowie für die Vermietung an Vereine geplant. Eine Neuanschaffung ist erforderlich, da die vorhandenen Bühnenteile bereits aus dem Jahr 1984 stammen und mittlerweile beschädigt und stark abgenutzt sind. Die vorhandenen Bühnenteile sind bereits abgeschrieben.

Beschluss:

Der Auftrag zur Lieferung von 55 Stück Bühnenteilen für den Festsaal wird an die Fa Schnackenberg, 42369 Wuppertal zum geprüften Angebotspreis in Höhe von 16.624,30 € vergeben.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0