Öffentliche Sitzung
Zu Punkt 2: Bebauungsplan "Merscheid III - In der Grub, 3. Änderung": Entwurfsbeschluss
Sachverhalt:
Der Gemeinderat Morbach hat am 28.6.2022 beschlossen, im Ortsbezirk Merscheid den Bebauungsplan „Merscheid III - In der Grub“ für einen Teilbereich zu ändern, um einen größeren Spielraum bei den Höhenfestsetzungen zu schaffen.
Die Änderung beschränkt sich auf die maximal zulässigen Traufhöhen.
Beschluss:
Dem vorliegenden Entwurf wird zugestimmt.
Die Planunterlagen werden für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben.
Der Änderungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt. Von den frühzeitigen Beteiligungsschritten wird abgesehen. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wird eine Offenlage durchgeführt. Zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird den berührten Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Zu Punkt 3: Vergaben
Zu Punkt 3.1: Ausschreibungsbeschluss des Stegs "Viaduktschleife" auf Grundlage des beigefügten LVs
Sachverhalt:
Die im Naturpark Saar-Hunsrück liegende Viaduktschleife (5,2 Kilometer) hatte bislang im Bereich des Erlenbruchs lediglich provisorische Holzstege, die im Jahr 2020 errichtet wurden. Zur endgültigen Fertigstellung des Weges soll der Steg - entsprechend dem HFA-Beschluss vom 20.06.2022 - nun mit Douglasienholz landschaftsangepasst gestaltet und naturverträglich mit Krinner Schraubfundamenten auf einer Länge von 85 Metern und einer Breite von 1 Meter mit einseitigem Handlauf ersetzt werden. Die Montage mit diesen speziellen und langlebigen, jedoch kostenintensiven Fundamenten ist sehr naturschonend, da diese in das Erdreich gedreht und nicht betoniert werden. Dadurch wird ein möglicher Eingriff ins Bachtal minimiert.
Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf etwa 37.000 € geschätzt. Ein Förderantrag über den Naturpark Saar-Hunsrück wurde gestellt und mit Schreiben vom 28.07.2022 mit einer Förderung in Höhe von 29.600 € bewilligt.
Auf Grundlage des beigefügten Leistungsverzeichnisses (LV) soll die Ausschreibung erfolgen (freihändige Vergabe VOB).
Beschluss:
Auf Grundlage des beigefügten Leistungsverzeichnisses mit Ergänzung der nachfolgenden Punkte soll der Bau des Steges „Viaduktschleife“ ausgeschrieben werden:
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Zu Punkt 4: Bausachen
Zu Punkt 4.1: Antrag nach dem Bundesimmissionsschutz für den Neubau eines Kesselhauses mit Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Morbach V - An der Hochwaldstraße
Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag nach dem Bundesimmissionsschutz für den Neubau eines Kesselhauses auf den Grundstücken der Gemarkung Morbach, Flur 6, Flurstücke 163/10, 165/36, 217/3 vor. Das jetzige Kesselhaus soll im Anschluss zurückgebaut werden.
Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Morbach V - An der Hochwaldstraße. Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Hinblick auf die zulässige Gebäudehöhe, die Baugrenze und den Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Hinsichtlich der erforderlichen Befreiungen wurde bereits im Mai 2022 eine Bauvoranfrage gestellt, welche positiv beschieden wurde. Aufgrund der betriebstechnischen Einrichtung hat sich nun die Höhe des Gebäudes von ursprünglich geplanten 16 m auf rund 18 m erhöht und überschreitet damit die festgesetzte max. Gebäudehöhe von 12 m. Der Schornstein hat eine Höhe von rund 21,50 m (ursprünglich 25 m). Der vorgesehene Standort der neuen Kesselanlage befindet sich wie beim Vorgänger außerhalb der Baugrenzen in einer im Bebauungsplan festgesetzten „Fläche für Bahnanlagen“. Zudem wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes teilweise überschritten.
Die vorgesehene abweichende Bebauung ist städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden bereits Befreiungen von den Festsetzungen erteilt.
Beschluss:
Für den Antrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz für das Bauvorhaben „Neubau eines Kesselhauses“ auf dem Grundstück der Gemarkung Morbach, Flur 6, Flurstücke 163/10, 165/36, 217/3 wird das Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 1
Stimmenthaltungen: 0