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Morbacher Rundschau
Ausgabe 42/2022
Bekanntgaben + Informationen
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Unterrichtung

über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Morbach am 11.10.2022

Öffentliche Sitzung

Zu Punkt 2: Mitteilungen des Vorsitzenden

Sachverhalt:

Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden davon Kenntnis, dass

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folgende Ausschusssitzungen - u.a. zur Vorbereitung der heutigen Sitzung - stattgefunden haben:

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Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 04.10.2022

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Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschuss am 05.10.2022

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die Investitions- und Strukturbank RLP mit Bescheid vom 12.09.2022 die Fördermittel aus dem Digitalpakt Schule 2019 bis 2024 in Höhe von 177.042,98 € bewilligt hat.

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es im Vergabeverfahren zur Ausschreibung des Neubaugebiets Hundheim zu einer Beanstandung durch einen beteiligten Bieter gekommen ist und eine Prüfung durch die Vergabeprüfstelle erfolgt.

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die ADD Trier eine weitere Landeszuwendung in Höhe von 215.000,- € für den Umbau des Schulgebäudes Morbach-Morscheid bewilligt hat.

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eine weitere Zuwendung des Landes in Höhe von 43.000,- € für einen Anbau der Friedhofskapelle Morbach bewilligt wurde.

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die ADD Trier zur Unterstützung des inklusiven Unterrichts von blinden Schülerinnen und Schülern einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 750,- € bewilligt hat.

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Die Zentralstelle der Forstverwaltung RLP eine Zuwendung zur Bewältigung der durch Extremwetter verursachten Schäden im Wald (Wiederbewaldung durch Pflanzung) in Höhe von 18.125,- € beschieden hat.

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der Direktor des Amtsgerichts Bernkastel-Kues mit Schreiben vom 05.10.2022 Herrn Anton Boschet zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk „Morbach“ wiederberufen hat.

Zu Punkt 3: Bebauungsplan "Merscheid III - In der Grub, 3. Änderung": Entwurfsbeschluss

Sachverhalt:

Der Gemeinderat Morbach hat am 28.6.2022 beschlossen, im Ortsbezirk Merscheid den Bebauungsplan „Merscheid III - In der Grub“ für einen Teilbereich zu ändern, um einen größeren Spielraum bei den Höhenfestsetzungen zu schaffen.

Die Änderung beschränkt sich auf die maximal zulässigen Traufhöhen.

Beschluss:

Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Sitzungsvorlage zur nochmaligen Prüfung in den Bau- und Liegenschaftsausschuss rücküberwiesen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 23

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 4: Festlegung von Prioritäten für Investitionsmaßnahmen im Jahr 2023

Sachverhalt:

Seit dem Haushaltsjahr 2013 wird eine Prioritätenliste für Investitionsmaßnahmen des kommenden und der folgenden Jahre durch den Gemeinderat beschlossen.

Seitens der Verwaltung wurde der vorliegende Entwurf einer Prioritätenliste unter Berücksichtigung der von den gemeindlichen Gremien gefassten Beschlüsse und der für das Haushaltsjahr 2023 zu erwartenden Zuschüsse erarbeitet.

Grundsätzlich ist zu der Prioritätenliste insbesondere für die Fortführung in künftigen Jahren auf Folgendes hinzuweisen:

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Die neue Prioritätenliste wird jährlich zur Beschlussfassung vorgelegt werden. In diesen Beschlüssen ist der Gemeinderat selbstverständlich frei, neue geänderte Priorisierungen vorzunehmen.

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Eine Änderung in der Reihenfolge für künftige Jahre kann aus verschiedenen Gründen notwendig werden, z.B.:

gesetzliche Änderungen

Zuschussgewährungen bzw. -nichtgewährung

Fortschritte im Planungs- bzw. Ausführungsstand

Schadensereignisse

Finanzlage der Gemeinde

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Maßnahmen, die derzeit nur mit „Planung“ in der Prioritätenliste aufgeführt sind, müssen nach Vorliegen der Planung eine Bewertung erfahren und ggfls. in die Prioritätenliste der künftigen Jahre eingearbeitet werden.

Beschluss:

Der vorliegenden Prioritätenliste für das Haushaltsjahr 2023 wird zugestimmt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 23

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 5: Festlegung von Prioritäten für Unterhaltungsmaßnahmen im Jahr 2023

Sachverhalt:

Zur besseren Vorbereitung der Haushaltsplanungen wird seit dem Haushaltsjahr 2013 vor der Erstellung des entsprechenden Entwurfes vom Gemeinderat eine Prioritätenliste für Investitionsmaßnahmen des kommenden und der folgenden Jahre beschlossen. Da sich diese Vorgehensweise in der Praxis bewährt hat, wurde im Jahr 2018 begonnen, auch für den Bereich der besonderen Unterhaltungsmaßnahmen eine Priorisierung vorzunehmen.

Vor diesem Hintergrund werden die Ortsbeiräte regelmäßig gebeten, neben dem Beschluss der investiven Prioritäten auch Unterhaltungsmaßnahmen für die Priorisierung 2023 vorzuschlagen.

Verwaltungsseitig wurden die vorgeschlagenen Maßnahmen gesichtet, gewertet und in eine Bearbeitungsreihenfolge gebracht, welche in der Anlage zur Beschlussfassung vorgeschlagen wird.

Beschluss:

Der vorliegenden Prioritätenliste für das Haushaltsjahr 2023 wird zugestimmt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 23

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0