- Öffentliche Sitzung -
Zu Punkt 2: Anzeige von Spenden gemäß § 94 Absatz 3 GemO
Die Gemeinde Morbach hat folgende Spenden erhalten:
| Lfd.- Nr. | Spender | Betrag | Zweck |
| 1. | Förderverein Kiga Weiperath e. V. | 156,- € | Abschlussgeschenk Vorschulkinder Kindergarten Weiperath |
| 2. | Förderverein Kiga Weiperath e. V. | 429,- € | Fotoapparat für Dokumentationszwecke Kindergarten Weiperath |
| 3. | Dorfleben Hunschda Felseretscha e. V. | 1.407,70 € | Baumaterial für die Renovierung des Jugendraumes im Ortsbezirk Hunolstein |
| 4. | Förderverein Bischofsdhron | 86,21 € | Klangschalen für den Kindergarten Bischofsdhron |
| 5. | Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mittelmosel-Eifel Mosel Hunsrück | 500,- € | Geldspende für Spielplatzumbau Ortsbezirk Hundheim |
| 6. | Förderverein Kindergarten Bischofsdhron | 50,01 € | Arbeitsmaterialien für Körperprojekt Kindergarten Bischofsdhron |
| 7. | Förderverein Kindergarten Bischofsdhron | 22,22 € | Arbeitsmaterialien für Körperprojekt Kindergarten Bischofsdhron |
| 8. | Förderverein Kindergarten Bischofsdhron | 166,47 € | Fachliteratur Kindergarten Bischofsdhron |
Die Spenden wurden gemäß § 94 Abs. 3 Satz 4 GemO der Aufsichtsbehörde angezeigt. Diese hat keine Bedenken gegen die Annahme erhoben.
Gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 i. V. m. § 6 Abs. 3 a) Nr. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Morbach entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Annahme der Spenden.
Beschluss:
Der Annahme der Spenden gemäß § 94 Abs. 3 GemO wird zugestimmt.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Zu Punkt 3: Festlegung von Prioritäten für Investitionsmaßnahmen im Jahr 2023
Sachverhalt:
Seit dem Haushaltsjahr 2013 wird eine Prioritätenliste für Investitionsmaßnahmen des kommenden und der folgenden Jahre durch den Gemeinderat beschlossen.
Seitens der Verwaltung wurde der vorliegende Entwurf einer Prioritätenliste unter Berücksichtigung der von den gemeindlichen Gremien gefassten Beschlüsse und der für das Haushaltsjahr 2023 zu erwartenden Zuschüsse erarbeitet.
Grundsätzlich ist zu der Prioritätenliste insbesondere für die Fortführung in künftigen Jahren auf Folgendes hinzuweisen:
| • | Die neue Prioritätenliste wird jährlich zur Beschlussfassung vorgelegt werden. In diesen Beschlüssen ist der Gemeinderat selbstverständlich frei, neue geänderte Priorisierungen vorzunehmen. |
| • | Eine Änderung in der Reihenfolge für künftige Jahre kann aus verschiedenen Gründen notwendig werden, z.B.: |
| - gesetzliche Änderungen | |
| - Zuschussgewährungen bzw. -nichtgewährung | |
| - Fortschritte im Planungs- bzw. Ausführungsstand | |
| - Schadensereignisse | |
| - Finanzlage der Gemeinde | |
| | Maßnahmen, die derzeit nur mit „Planung“ in der Prioritätenliste aufgeführt sind, müssen nach Vorliegen der Planung eine Bewertung erfahren und ggfls. in die Prioritätenliste der künftigen Jahre eingearbeitet werden. |
Es erfolgt keine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt.
Zu Punkt 4: Festlegung von Prioritäten für Unterhaltungsmaßnahmen im Jahr 2023
Sachverhalt:
Zur besseren Vorbereitung der Haushaltsplanungen wird seit dem Haushaltsjahr 2013 vor der Erstellung des entsprechenden Entwurfes vom Gemeinderat eine Prioritätenliste für Investitionsmaßnahmen des kommenden und der folgenden Jahre beschlossen. Da sich diese Vorgehensweise in der Praxis bewährt hat, wurde im Jahr 2018 begonnen, auch für den Bereich der besonderen Unterhaltungsmaßnahmen eine Priorisierung vorzunehmen.
Vor diesem Hintergrund werden die Ortsbeiräte regelmäßig gebeten, neben dem Beschluss der investiven Prioritäten auch Unterhaltungsmaßnahmen für die Priorisierung 2023 vorzuschlagen.
Verwaltungsseitig wurden die vorgeschlagenen Maßnahmen gesichtet, gewertet und in eine Bearbeitungsreihenfolge gebracht, welche zur Beschlussfassung vorgeschlagen wird.
Es erfolgt keine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt.