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Morbacher Rundschau
Ausgabe 43/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Aufruf zur Entfernung von Grabstätten auf dem Friedhof in Bischofsdhron

Gemäß § 10 der Friedhofssatzung der Gemeinde Morbach vom 12.11.2018 sind die Nutzungszeiten bzw. Ruhefristen für nachstehende Grabstätten abgelaufen:

Die Nutzungs- bzw. Verfügungsberechtigten werden daher gemäß § 24 der Friedhofssatzung der Gemeinde Morbach vom 12.11.2018 aufgerufen, die Grabmale und sonstigen Grabausstattungen bis zum 24. Januar 2025 zu entfernen.

Gemeindeverwaltung Morbach
Morbach, den 24.10.2024
Andreas Hackethal, Bürgermeister