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Morbacher Rundschau
Ausgabe 43/2025
Bekanntgaben + Informationen
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Unterrichtung

über die Sitzung des Forst- und Landwirtschaftsausschusses

Datum:

Montag, 6. Oktober 2025

Ort:

Sitzungssaal des Rathauses

Dauer:

18:35 Uhr bis 19:35 Uhr

Öffentlicher Teil

TOP 2:

Mitteilungen des Vorsitzenden

TOP 2.1:

Vergabemitteilung; Ersatzbeschaffung Kastenwagen für den Gemeindeforst Morbach

Sach- und Rechtslage:

Mit Beschluss vom 15.05.2025 hat der Forst- und Landwirtschaftsausschuss das vorgelegte Leistungsverzeichnis zum Ersatz des defekten Kastenwagens für den Gemeindeforst Morbach um eine Baustellenbeklebung erweitert und freigegeben.

Die beschränkte Ausschreibung erfolgte am 08.07.2025 mit einer Gebotsfrist bis zum 30.07.2025, 16:00 Uhr. Die Haltefrist für das Angebot wurde auf den 18.08.2025 festgelegt. Angeschrieben wurden sechs Autohäuser aus der Region. Abgegeben wurden drei Angebote von zwei Autohäusern. Diverse Autohäuser meldeten zurück, dass keine Allradfahrzeug in der ausgeschriebenen Fahrzeugklasse lieferbar wären.

Nach Auswertung der eingegangenen Angebote erhielt das Autohaus Gorges, Morbach, am 06.08.2025 den Zuschlag für einen VW Caddy Maxi, 2,0 l TDI EU6 SCR 4Motion 90 KW zum Angebotspreis von 30.431,44 € netto (36.213,41 € brutto), der Kostenrahmen des Wirtschaftsplanes wurde unterschritten.

Die Angebotsauswertung und der Vergabevermerk sind beigefügt.

TOP 2.2:

Vergabemitteilung; Beschaffung eines Ausbildungsfahrzeuges für den Gemeindeforst Morbach

Sach- und Rechtslage:

Mit Beschluss vom 12.12.2024 hat der Forst- und Landwirtschaftsausschuss das vorgelegte Leistungsverzeichnis zur Beschaffung eines Ausbildungsfahrzeuges für den Gemeindeforst Morbach freigegeben.

Die beschränkte Ausschreibung erfolgte am 08.07.2025 mit einer Gebotsfrist bis zum 30.07.2025, 16:00 Uhr. Die Haltefrist für das Angebot wurde auf den 18.08.2025 festgelegt. Angeschrieben wurden sechs Autohäuser aus der Region. Abgegeben wurden vier Angebote von einem Autohaus. Diverse Autohäuser meldeten zurück, dass keine Allradfahrzeuge in der ausgeschriebenen Fahrzeugklasse lieferbar wären.

Nach Auswertung der eingegangenen Angebote erhielt das Autohaus Gorges, Morbach, am 06.08.2025 den Zuschlag für einen VW Transporter Kombi, 2,0 l TDI 4Motion 110 KW zum Angebotspreis von 42.554,21 € netto (50.639,51 € brutto), als wirtschaftlichstes Angebot. Der Kostenrahmen des Wirtschaftsplanes wurde unterschritten.

Die Angebotsauswertung und der Vergabevermerk sind beigefügt.

TOP 2.3:

Vergabemitteilung; Anhänger für das Ausbildungsfahrzeug des Gemeindeforstes Morbach

Sach- und Rechtslage:

Mit Beschluss vom 12.12.2024 hat der Forst- und Landwirtschaftsausschuss das vorgelegte Leistungsverzeichnis zur Anschaffung eines Anhängers für das neue Ausbildungsfahrzeug freigegeben.

Die beschränkte Ausschreibung erfolgte am 08.07.2025 mit einer Gebotsfrist bis zum 30.07.2025, 16:00 Uhr. Die Haltefrist für das Angebot wurde auf den 18.08.2025 festgelegt. Angeschrieben wurden fünf Lieferanten aus der Region. Abgegeben wurden zwei Angebote von zwei Firmen. Ein Angebot musste ausgeschlossen werden, da es nicht dem Leistungsverzeichnis entsprach.

Nach Auswertung der eingegangenen Angebote erhielt die Firma Anhänger Kirsten GmbH, Wittlich, am 04.08.2025 den Zuschlag für den Deckelanhänger zum Angebotspreis von 4.259,66 € netto (5.069,00 € brutto), der Kostenrahmen des Wirtschaftsplanes wurde unterschritten.

Die Angebotsauswertung und der Vergabevermerk sind beigefügt.

TOP 2.4: Zuschussbewilligungen der Zentralstelle der Forstverwaltung

Die Zentralstelle der Forstverwaltung in Neustadt hat am 24.09.2025 folgende Zuschüsse bewilligt:

Zuwendung zur Bewältigung der durch Extremwetter verursachten Schäden im Wald, Wiederbewaldung durch Pflanzung einen Zuschuss von 11.800 € bewilligt

Zuwendung zur naturnahmen Waldbewirtschaftung bzw. zur Bewältigung der durch Extremwetter verursachten Schäden im Wald, Vorausverjüngung einen Zuschuss von 77.250 € bewilligt

Zuwendung zur naturnahmen Waldbewirtschaftung bzw. zur Bewältigung der durch Extremwetter verursachten Schäden im Wald, Vorausverjüngung einen Zuschuss von 78.125 € bewilligt

Zuwendung zur naturnahmen Waldbewirtschaftung bzw. zur Bewältigung der durch Extremwetter verursachten Schäden im Wald, Vorausverjüngung einen Zuschuss von 86.750 € bewilligt

TOP 3:

Abgabe von Weihnachtsbäumen an private Haushalte 2025

Sach- und Rechtslage:

Der Verkauf von Weihnachtsbäumen soll auch in diesem Jahr wieder in der Morbacher Energielandschaft (MEL) am Forstbetriebshofgebäude stattfinden.

Eine Veränderung der Verkaufspreise soll nicht erfolgen. Folgende Preise werden vorgeschlagen:

Edeltannen (Nobilis und Nordmanntanne)

20,00 €

Fichten

10,00 €

Fichten über Haushaltsgröße (Gewerbe etc.) lfdm.

9,00 €

Schmuckreisig pro Ast.

1,00 €

Damit bewegen sich die Preise weiterhin im regulären Preisgefüge der gewerblichen Mitbewerber.

Auch in diesem Jahr wird es wieder ein Rahmenprogramm geben. Der Kindergarten Weiperath befindet sich derzeit noch in interner Abstimmung.

Beschluss:

Folgende Preise (inkl. Mehrwertsteuer) werden zum Verkauf von Weihnachtsbäumen aus Gemeindekulturen für das Jahr 2025 festgesetzt:

a) Edeltannen (Nobilis und Nordmanntanne)

20,00 €/Stück

b) Fichten

10,00 €/Stück

c) Fichten über Haushaltsgröße (Gewerbe etc.)

9,00 €/lfdm

d) Schmuckreisig

1,00 €/pro Ast.

Auf Wunsch werden die Bäume eingenetzt (kostenlos).

Der Verkauf erfolgt in der Morbacher Energielandschaft (MEL) am Forstbetriebshofgebäude. Ein Begleitprogramm wird organisiert.

Als Verkaufstermin wird festgelegt:

Samstag, 13. Dezember 2025 von 9.00 bis 14.00 Uhr.

Abstimmungsergebnis:

10 Ja

0 Nein

0 Enthaltung

TOP 4:

Festsetzung der Holztaxe für Brennholz aus dem Gemeindewald für das Wirtschaftsjahr 2026

Sach- und Rechtslage:

In den vergangenen Jahren wurde im Einvernehmen mit dem Forstamt und dem Revierleiter empfohlen, zur Vermeidung von Nachfragekonzentrationen im Gemeindewald, die Brennholzpreise denen von Landesforsten im Bereich des Forstamtes Idarwald anzugleichen.

Landesforsten hat die Preise für die Brennholzsaison 2025/26 für Brennholz auf den Vorjahreswerten belassen. Brennholz lang (Holz liegt an der Waldstraße) für „Weiße“ Harthölzer (Buche/Hainbuche/Ahorn/Eiche) auf 51,10 €/RM, sonstige Baumarten (Pappel, Weide, Linde, Erle und Birke) auf 42,00 €/RM festgesetzt und die maximale Abgabemenge pro Haushalt auf 10 FM/Haushalt (ca. 14 RM/Haushalt) erneut festgelegt. Es wird vorgeschlagen den bisherigen Taxpreis bei 45,00 €/RM für Buche und Eiche zu belassen und für Birke ebenfalls auf 33,00 €/RM bei zu behalten. Damit liegt der Eigenbetrieb Gemeindeforst Morbach im Mittel weiter unter den Preisen von Landesforsten. Die Reduzierung der Menge pro Haushalt auf 25 RM soll auch 2026 bestehen bleiben, obwohl die Nachfrage bereits in 2025 mäßig war.

Für den Eigenbetrieb Gemeindeforst Morbach wird weiterhin vorgeschlagen in erster Linie die einheimischen Brennholzkunden zu bedienen.

Beschluss: Zur Abgabe von Brennholz an private Selbstwerber für den Eigenbedarf aus dem Gemeindewald werden für die genannten Sortimente (Buche/Eiche/Birke) die Richtpreise bzw. Taxpreise beibehalten:

Die vorstehenden Preise gelten für normale Verhältnisse. Bei besonders schwierigen Geländeverhältnissen können diese entsprechend dem Schwierigkeitsgrad reduziert werden.

Die Fällung stehender Bäume darf nur durch Personen erfolgen, die mit der Holzernte vertraut sind (Forstwirtsausbildung erforderlich!). Die Waldbesitzerin übernimmt keine Haftung für Sach- und Personenschäden, die bei der Selbstwerbung entstehen.

Bei der Nachfrage nach stofflicher Nutzung sowohl als Industrieholz, als auch für die energetische Nutzung als Brennholz, wird der Eigenbetrieb Gemeindeforst Morbach in erster Linie die Brennholzkunden bedienen. Weiterhin ist das Brennholz aus dem Gemeindewald Morbach grundsätzlich bzw. bis zur Sättigung der örtlichen Nachfrage nur an Einwohner der Gemeinde Morbach auf dem Wege der öffentlichen Versteigerung abzugeben. Es wird eine Abgabebegrenzung pro Haushalt auf 25 Raummeter festgelegt.

Sobald die Nachfrage innerhalb der Gemeinde abgedeckt ist, kann die Werkleitung in Absprache mit den Revierleitern vorstehende Einschränkungen aufheben.

Ein Verkauf von Brennholz an gewerbliche Brennholzwerber aus dem Gemeindewald soll erst nach der vorgenannten Bedarfsdeckung bei den Privatkunden erfolgen. Bei Verkauf an gewerbliche Holzwerber wird zu den o.g. Preisen die Mehrwertsteuer (MwSt.) in der gesetzlichen Höhe hinzugerechnet.

Abstimmungsergebnis:

10 Ja

0 Nein

0 Enthaltung

TOP 5:

Bericht der Revierleitungen

Revierleiter Guido Haag berichtet davon, dass die befürchteten Borkenkäferkalamitäten in diesem Jahr ausgeblieben sind und daher vermehrt hiebsreife frische Fichte gehauen wurde. Auch wurden die Fördermöglichkeiten für Verjüngungsmaßnahmen in Anspruch genommen. Weiter fanden Stammzahlreduzierungen und damit planmäßige Durchforstungen statt. Die Eichenprachtkäfersituation habe sich etwas entschärft, was auf die Sanitärhiebe in der vergangenen Saison zurück zu führen ist. Für die kommende Laubholzsaision wird an der an der Verjüngung von alten Eichenbeständen gearbeitet, was durch die aktuelle Eichenmast stark begünstigt wird.

Revierleiter Jannik Messemer stellt die Arbeiten vor, die mit dem Bergwaldprojekt in seinem Revier durchgeführt wurden und wie ein sogenannter Regolenbau funktioniert. Folgend erläutert er die aktuellen Probleme mit Wildverbiss an dem Waldvoranbau der Jahre 2024 und 2025 und wie eine bessere Bejagung hier Abhilfe schaffen kann. Als Fazit zieht er, dass die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Jagdpächtern und dem Gemeindeforst verbessert werden muss. In diesem Zusammenhang müssen auch neue Wege in der Bejagung in Auge gefasst werden, hierzu wird in den nächsten Sitzungen weiter berichtet.