| Datum: | Mittwoch, 8. Oktober 2025 |
| Ort: | Sitzungssaal des Rathauses |
| Dauer: | 18:35 Uhr bis 20:20 Uhr |
| TOP 1: | Einwohnerfragestunde gemäß § 21 Geschäftsordnung i.V.m. § 16a Gemeindeordnung |
Es wird angefragt, inwieweit die in den in Aufstellung befindlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten enthaltenen Maßnahmen bei weiteren Planungen Berücksichtigung finden.
Bei künftigen Planungen der Gemeinde sind diese Maßnahmen zu berücksichtigen und möglichst umzusetzen. Bürgermeister Besiri gibt einen kurzen Überblick über den Sachstand der Konzepte:
Die Ortsbegehungen mit dem Büro Reihsner, den Ortsvorstehern, der Bauabteilung, dem Bauhof und der Feuerwehr haben im Zeitraum von Januar – Mai 2023 stattgefunden.
Ab Sommer 2023 erfolgten die Bürgerversammlungen in den Ortsbezirken (einige wurden zusammengefasst). Die Ergebnisse der Begehungen wurden vorgestellt und besprochen sowie die Bürger um Beteiligung und Hinweise an das Büro Reihsner gebeten.
Des Weiteren erfolgten Termine mit der Forstverwaltung sowie mit den Feuerwehren.
Im Jahr 2024 konnten sich Bürger unmittelbar vom Büro Reihsner zu ihren Häusern beraten lassen
Fertiggestellt sind bislang die „Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte“ von
Derzeit ist davon auszugehen, dass alle Orte bis Ende des Jahres 2025 abgearbeitet sind.
Sobald die Planung durch die SGD Nord genehmigt ist, wird es eine letzte Vorstellungsrunde in den Orten geben. Anschließend können Maßnahmen durch die Verwaltung umgesetzt werden; diese sind dann auch förderfähig.
In der nächsten Ortsvorsteherdienstbesprechung wird nochmals über den aktuellen Sachstand der Konzepte informiert.
Es wird angefragt nach dem Sachstand des „Zukunft-Check Dorf“ in Gonzerath.
In dieser Frage sollte der Ortsvorsteher angesprochen werden.
| TOP 2: | Vergabe Bauleistung Erneuerung der Treppenanlage im Eingangsbereich des Kindergarten Bischofsdhron |
Sach- und Rechtslage: Der Eingangsbereich des Kindergartens Bischofsdhron weist in seinem derzeitigen baulichen Zustand erhebliche Defizite auf. Insbesondere die bestehende Treppenanlage einschließlich der Podeste ist in einem unterhaltungsbedürftigen und sicherheitstechnisch nicht mehr vertretbaren Zustand. Neben sichtbaren Abnutzungs- und Beschädigungserscheinungen, welche die optische Wirkung des Bauwerks beeinträchtigen, ist insbesondere die Verkehrssicherheit der Anlage nicht mehr gewährleistet. Dies führt dazu, dass eine Nutzung im gegenwärtigen Zustand mittel- bis langfristig mit nicht zu vernachlässigenden Gefahren für Kinder, Eltern, Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher des Kindergartens verbunden ist.
Vor diesem Hintergrund war eine grundlegende Sanierung nicht mehr zielführend, sodass die vollständige Erneuerung der Treppenanlage in gesamter Länge und Breite als wirtschaftlich und technisch zweckmäßig erachtet wurde. Zur Durchführung der Maßnahme wurde ein beschränktes Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden drei leistungsfähige und fachkundige Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Fristgerecht gingen drei Angebote ein. Nach Durchführung der fachtechnischen und rechnerischen Prüfung der eingereichten Angebote ergibt sich, dass die Firma Knob GmbH, Morbach mit einem Angebotspreis in Höhe von 30.230,87 € brutto als wirtschaftlich günstigster Bieter hervorgeht.
Beschluss: Der Vergabe der Bauleistung zum geprüften Preis über 30.230,87 € an die Firma Knob GmbH aus Morbach wird zugestimmt.
Finanzierung:
Die Finanzierung ist innerhalb des Finanzhaushalts- Teilhaushalt 3 – Bauverwaltung- gesichert
Abstimmungsergebnis:
11 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
| TOP 3: | Vergabe Bauleistung Fundamente entlang Bruchsteinmauer in der Dhron Ortsbezirk Rapperath |
Sach- und Rechtslage: Im Bereich der Bruchsteinwand entlang der Dhron im Ortsbezirk Rapperath sind in den vergangenen Jahren wiederholt Schäden infolge von Unterspülungen aufgetreten. Durch anhaltende Wasser- und Witterungseinflüsse wurden die Fundamente der Wand sukzessive untergraben, sodass die Standsicherheit in weiten Teilen nicht mehr gewährleistet ist.
Die fortschreitende Erosion hat dazu geführt, dass einzelne Mauerabschnitte bereits deutlich in ihrer Tragfähigkeit beeinträchtigt sind. Ohne zeitnahes Eingreifen bestünde die Gefahr einer weiteren Schädigung bis hin zu Teilabbrüchen der Wand, was sowohl aus verkehrssicherungspflichtiger Sicht als auch aus Gründen der Substanzerhaltung nicht hinnehmbar wäre.
Zur dauerhaften Stabilisierung und Sicherung der Anlage ist daher eine Unterfangung der Fundamente mittels Betons vorgesehen. Diese Maßnahme gewährleistet eine nachhaltige Verbesserung der Standsicherheit sowie den langfristigen Erhalt der Bruchsteinwand, die auch ortsbildprägend ist.
Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden drei geeignete Fachunternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zwei Firmen haben fristgerecht ein Angebot eingereicht. Nach fachtechnischer und rechnerischer Prüfung der Angebote ergibt sich, dass die Firma Martini Bau mit einem geprüften Angebotspreis in Höhe von 17.750,87 € brutto als wirtschaftlich günstigster Bieter zu werten ist. Das Angebot erfüllt sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Anforderungen.
Beschluss:
Der Vergabe der Bauleistung zum geprüften Preis über 17.750,87 € an die Firma Martini Bau aus Morscheid-Riedenburg wird zugestimmt.
Finanzierung:
Die Finanzierung ist innerhalb des Finanzhaushalts- Teilhaushalt 3 – Bauverwaltung- gesichert
Abstimmungsergebnis:
11 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
| TOP 4: | Vergabe Bauleistung Erweiterung der Urnengrabwand Friedhof Hunolstein |
Sach- und Rechtslage:
Die auf dem Friedhof Hunolstein vorhandene Urnengrabkammerwand ist nahezu vollständig belegt. Derzeit steht lediglich noch ein einzelnes Urnengrab zur Verfügung. Um auch künftig eine bedarfsgerechte Bestattungsvorsorge gewährleisten und Engpässe im Trauerfall vermeiden zu können, ist eine Erweiterung der bestehenden Urnengrabkammerwand zwingend erforderlich.
Zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Verfügbarkeit von Urnengrabplätzen und zur Vermeidung von zeitlichen Verzögerungen im Bestattungswesen wurde daher die Erweiterung der Anlage um neun zusätzliche Urnengrabkammern geplant. Die Maßnahme dient der nachhaltigen Vorsorge, der Wahrung der Pietät sowie der Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung der Gemeinde, Bestattungsplätze in ausreichender Zahl vorzuhalten.
Für die Durchführung der Baumaßnahme wurden drei geeignete und fachlich qualifizierte Fachunternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Alle drei angefragten Firmen haben fristgerecht ein Angebot vorgelegt. Nach Durchführung der fachtechnischen und rechnerischen Angebotsprüfung stellt sich die Firma Knob, Morbach, mit einem geprüften Angebotspreis in Höhe von 16.141,04 € brutto als wirtschaftlich günstigster Bieter dar. Das Angebot erfüllt die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Anforderungen vollumfänglich.
Andreas Tuschik stellt den Antrag, zur weiteren Diskussion des Tagesordnungspunktes die Nichtöffentlichkeit herzustellen. Der Vorsitzende stellt die Nichtöffentlichkeit her. Die Ausschussmitglieder stimmen der Herstellung der Nichtöffentlichkeit einstimmig zu. Beschlüsse werden in der nachfolgenden nichtöffentlichen Diskussion nicht gefasst. Zur Abstimmung über die Vergabe stellt der Vorsitzende die Öffentlichkeit wieder her.
Beschluss:
Der Vergabe der Bauleistung zum geprüften Preis über 16.141,04 € an die Firma Knob Bau aus Morbach wird zugestimmt.
Finanzierung:
Die Finanzierung ist innerhalb des Finanzhaushalts- Teilhaushalt 3 – Bauverwaltung- gesichert
Abstimmungsergebnis:
11 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
| TOP 5: | Vorstellung Bedarfsplanung Verkehrs-und Parkraumkonzept am Kindergarten und der Grundschule "Blandine Merten" in Morscheid |
Sach- und Rechtslage: Im Zusammenhang mit der Sanierung der Grundschule Blandine Merten in Morscheid (Fertigstellung 2024) soll auch das Parkraumkonzept für den Bereich des Kindergartens und der Grundschule umgesetzt werden.
Hierzu ist vorgesehen, die auf der gegenüberliegenden Straßenseite der K118 vorhandene, unbefestigte Fläche, die bereits jetzt schon als Parkfläche für Mitarbeiter sowie Eltern der Kindergarten- und Schulkinder genutzt wird, auszubauen.
Die Fläche soll bituminös und mit Pflaster befestigt werden, um unter anderem auch den Bussen dauerhaft als Wendemöglichkeit zur Verfügung zu stehen. Dabei wird besonders auf die Umsetzung einer geringen Oberflächenversiegelung hingewiesen.
Laut Kostenberechnung belaufen sich die Kosten auf rd. 335.000,00 €.
Gesamtkosten: — 335.000,00 €
beantragte Fördermittel (I-Stock): — 201.150,00 €
Eigenanteil: — 133.850,00 €
Die Entwurfsplanung wird durch das Architektur- und Ingenieurbüro Jakobs-Fuchs, vorgestellt.
Beschluss: Der vorgestellten Entwurfsplanung Verkehrs- und Parkraumkonzept am Kindergarten und der Grundschule „Blandine Merten“ in Morscheid wird zugestimmt. Die Finanzierung ist im Haushalt 2026 sicherzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel zu beantragen und danach die Ausschreibung der Baumaßnahme vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis:
11 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
| TOP 6: | Ausbau der Innerortsstraße "Zum Sportplatz" im Ortsbezirk Hoxel; Vorstellung der Entwurfsplanung und Festlegung der Ausbauart |
Sach- und Rechtslage: Die Innerortsstraße „Zum Sportplatz“ im Ortsbezirk Hoxel steht zum Ausbau an. Die derzeitige asphaltierte Innerortsstraße weist erhebliche Beschädigungen auf, sodass eine weitere Instandsetzung nur mit einem großen Aufwand zu realisieren wäre. Außerdem ist die vorhandene Wasserführung ebenfalls zum größten Teil beschädigt. Demnach begründet sich die Ausbaumaßnahme als einzige wirtschaftlich sinnvolle Alternative.
Die Planung zur Erneuerung der Verkehrsanlagen (Fahrbahn und Gehwege) erfolgt auf einer Länge von ca. 145,00 m wobei etwa 20 m außerhalb der jetzigen Bebauung im Rahmen von Angleichungen überplant und ausgebaut werden. Die Ausbaustrecke wird komplett im Vollausbau erneuert. Die derzeit ohne Gehwege vorhandene Gemeindestraße wird in einer den Verkehrsmengen entsprechenden und den örtlichen Gegebenheiten angepassten Breite ausgebaut.
Die Umgestaltung der Verkehrsanlagen erfolgt im Zusammenhang mit umfangreichen Erneuerungen der Wasserleitung einschließlich einiger Hausanschlussleitungen, sowie die Erneuerung eines Teilstückes der Kanalisation und punktueller Reparaturen der Schmutzwasserleitung sowie der Hausanschlüsse.
Die Straße wird mit einer Regelbreite der Fahrbahn von 4,00 m und mit einem einseitigen
Gehweg von 0,88 m ausgebaut. Als Wasserführung ist eine einseitige Muldenrinne vorgesehen.
Der Querschnitt gliedert sich wie folgt auf:
- Fahrbahnbreite 4,00 m einschließlich einseitiger Muldenrinne (b = 0,50 m)
- Gehweg 0,88 m
Im Rahmen der Angleichungen unterhalb des vorhandenen Eisenbahnviaduktes gliedert sich der Querschnitt wie folgt auf:
- Fahrbahnbreite 4,00 m
Die Muldenrinne zwischen Fahrbahn und Gehweg dient zur Sicherstellung der Oberflächenentwässerung. Dadurch ist der Begegnungsfall PKW / LKW durch Mitnutzung des Gehweges gewährleistet. Zur erstmaligen Herstellung des Gehweges und zur Umsetzung der Straßenbaumaßnahme ist im kompletten Ausbaubereich kein Grunderwerb notwendig.
Fahrbahnbefestigung
Die Befestigung der Fahrbahn wurde unter Berücksichtigung der Trassierung, der Steigungsverhältnisse und der Verkehrsbelastung wie folgt bemessen und festgelegt:
Fahrbahn (Belastungsklasse 0,3 nach RStO 12, Tafel 1, Zeile 1)
4,0 cm Asphaltbeton AC 8 D N
10,0 cm bituminöse Tragschicht AC 32 T N
41,0 cm Frostschutzschicht 0/56 mm
55,0 cm Gesamtaufbau
Gehweg
8,0 cm Betonsteinpflaster
5,0 cm Pflasterbett
20,0 cm Schottertragschicht 0/32 mm
22,0 cm Frostschutzschicht 0/56 mm
55,0 cm Gesamtaufbau
Laut Kostenberechnung belaufen sich die Kosten auf rd. 305.000,00 €
Gesamtkosten: — 305.000,00 €
Beiträge: — 213.500,00 €
beantragte Fördermittel (I-Stock): — 54.900,00 €
Eigenanteil: — 36.600,00 €
Die Entwurfsplanung wird durch das Architektur- und Ingenieurbüro Jakobs-Fuchs, vorgestellt.
Beschluss: Die Finanzierung ist im Haushalt 2026 sicherzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel zu beantragen und danach die Ausschreibung der Baumaßnahme vorzubereiten.
Der vorliegenden Planung zum Ausbau der Innerortsstraße „Zum Sportplatz“ im Ortsbezirk Hoxel wird zugestimmt und folgende Ausbauart beschlossen:
Straße: Zum Sportplatz
Ausbaulänge: — 145,00 m
Gesamtbreite: — 4,88 m
Fahrbahn, bituminös: — 3,42 m
Muldenrinne: — 0,50 m
Versorgungsstreifen: — 0,80 m
Tiefbordstein je: — 0,08 m
Abstimmungsergebnis:
11 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
| TOP 7: | Ausbau der Innerortsstraßen "Mühlentalweg und "Borgasse" im Ortsbezirk Morscheid-Riedenburg; Vorstellung der Entwurfsplanung und Festlegung der Ausbauart |
Sach- und Rechtslage: Die Innerortsstraßen „Mühlentalweg und Borgasse“ im Ortsbezirk Morscheid-Riedenburg stehen zum Ausbau an. Die derzeitige asphaltierte Innerortsstraße weist erhebliche Beschädigungen auf, sodass eine weitere Instandsetzung nur mit einem großen Aufwand zu realisieren wäre. Außerdem ist die vorhandene Wasserführung ebenfalls zum größten Teil beschädigt. Demnach begründet sich die Ausbaumaßnahme als einzige wirtschaftlich sinnvolle Alternative.
Die Planung zur Erneuerung der Verkehrsanlagen (Fahrbahn und Gehwege) erfolgt auf einer
Gesamtlänge von ca. 298,45 m wobei sich die Ausbaulänge der Straße „Mühlentalweg“ auf 84,75 m beläuft und die Ausbaulänge der „Borgasse“ auf 213,70 m. Die Ausbaustrecken werden komplett im Vollausbau erneuert. Die derzeit ohne Gehwege vorhandene Gemeindestraße wird in einer den Verkehrsmengen entsprechenden und den örtlichen Gegebenheiten angepassten Breite ausgebaut.
Die Umgestaltung der Verkehrsanlagen erfolgt im Zusammenhang mit umfangreichen Erneuerungen der Wasserleitung einschließlich einiger Hausanschlussleitungen, sowie die Erneuerung der Kanalisation und punktueller Reparaturen der Schmutzwasserleitung sowie der Hausanschlüsse.
Die Straße „Mühlentalweg“ wird im ersten Ausbaubereich mit einer Regelbreite der Fahrbahn von 4,50 m ausgebaut. Als Wasserführung ist eine einseitige Muldenrinne vorgesehen. Im zweiten Ausbaubereich wird diese mit einer Regelbreite der Fahrbahn von 4,00 m und mit einem einseitigen Gehweg von 1,00 m ausgebaut. Als Wasserführung ist hier eine beidseitige Muldenrinne vorgesehen. Der Querschnitt gliedert sich wie folgt auf:
- Fahrbahnbreite 4,50 m einschließlich einseitiger Muldenrinne (b = 0,50 m)
Der weiterführende Querschnitt gliedert sich wie folgt:
- Fahrbahnbreite 4,00 m einschließlich beidseitiger Muldenrinne (b = 0,50 m)
- Gehweg 1,00 m
Die Muldenrinnen dienen zur Sicherstellung der Oberflächenentwässerung.
Die Straße „Borgasse“ wird im ersten Ausbaubereich mit einer Regelbreite der Fahrbahn von 4,00 m und mit einem einseitigen Gehweg von 0,88 m ausgebaut. Als Wasserführung ist eine beidseitige Muldenrinne vorgesehen. Im zweiten Ausbaubereich wird diese mit einer Regelbreite der Fahrbahn von 3,50 m und mit einem einseitigen Gehweg von 0,88 m ausgebaut. Als Wasserführung ist hier eine einseitige Muldenrinne vorgesehen.
Fahrbahnbefestigung
Die Befestigung der Fahrbahn wurde unter Berücksichtigung der Trassierung, der Steigungsverhältnisse und der Verkehrsbelastung wie folgt bemessen und festgelegt:
Fahrbahn (Belastungsklasse 0,3 nach RStO 12, Tafel 1, Zeile 1)
4,0 cm Asphaltbeton AC 8 D N
10,0 cm bituminöse Tragschicht AC 32 T N
41,0 cm Frostschutzschicht 0/56 mm
55,0 cm Gesamtaufbau
Gehweg
8,0 cm Betonsteinpflaster
5,0 cm Pflasterbett
20,0 cm Schottertragschicht 0/32 mm
22,0 cm Frostschutzschicht 0/56 mm
55,0 cm Gesamtaufbau
Laut Kostenberechnung belaufen sich die Kosten auf rd. 615.000,00 €
Gesamtko
sten: — 615.000,00 €
Beiträge: — 430.500,00 €
beantragte Fördermittel (I-Stock) — 110.700,00 €
Eigenanteil: — 73.800,00 €
Die Entwurfsplanung wird durch das Architektur- und Ingenieurbüro Jakobs-Fuchs, vorgestellt.
Beschluss: Die Finanzierung ist im Haushalt 2026 sicherzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel zu beantragen und danach die Ausschreibung der Baumaßnahme vorzubereiten. Der vorliegenden Planung zum Ausbau der Innerortsstraßen „Mühlentalweg und Borgasse“ im Ortsbezirk Morscheid-Riedenburg wird zugestimmt und folgende Ausbauart beschlossen:
| Straße: | Mühlentalweg | Mühlentalweg II |
| Ausbaulänge: | 84,75 m | |
| Gesamtbreite: | 4,50 m | 5,00 m |
| Fahrbahn, bituminös: | 3,92 m | 3,00 m |
| Muldenrinne: | 0,50 m | je 0,50 m |
| Versorgungsstreifen: | 0,92 m | |
| Tiefbordstein: | 0,08 m | 0,08 m |
| Straße: | Borgasse I | Borgasse II |
| Ausbaulänge: | 213,70 m | |
| Gesamtbreite: | 4,88 m | 4,38 m |
| Fahrbahn, bituminös: | 3,00 m | 2,92 m |
| Muldenrinne je: | 0,50 m | 0,50 m |
| Versorgungsstreifen: | 0,80 m | 0,80 m |
| Tiefbordstein: | 0,08 m | je 0,08 m |
Abstimmungsergebnis:
11 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
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