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Morbacher Rundschau
Ausgabe 43/2025
Bekanntgaben + Informationen
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Unterrichtung

über die Sitzung des Ortsbeirates Merscheid

Datum:

Montag, 6. Oktober 2025

Ort:

Gemeindehaus Merscheid

Dauer:

18:30 Uhr bis 18:47 Uhr

Öffentlicher Teil

TOP 2:

Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung im Ortsbezirk Merscheid "Merscheid - Rapperather Straße"

Sach- und Rechtslage:

Im Ortsbezirk Merscheid soll durch die Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) der bebaubare Innenbereich am südlichen Ortseingang an der Rapperather Straße unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen klargestellt und abgegrenzt werden. Mit der Satzung wird das Ziel verfolgt, einen neuen Ortseingang auszubilden und eine bessere Ausnutzung bereits baulich geprägter Flächen für die bauliche Entwicklung des Ortes zu ermöglichen.

Entlang der K80 wurde in der Vergangenheit bereits über die OD-Grenze hinaus ein Fußweg bis zum Kindergarten gebaut, um den Kindergarten an die oberhalb liegenden Häuser fußläufig anzubinden. Die angrenzenden Flächen bieten nun die Möglichkeit, für die Innenentwicklung des Ortes genutzt zu werden, in Zuordnung zum Kindergarten ggf. einen Parkplatz für den Kindergarten anzulegen und den übrigen Bereich mit 2 Wohngebäuden bzw. auch gemischt genutzten Gebäuden zu bebauen, so dass ein neuer Ortseingang entstehen kann. Die Erschließung mit Kanal und Wasser ist für diese Flächen noch herzustellen. Die straßenmäßige Erschließung ist über die K 80 grundsätzlich gegeben, dies erfordert jedoch eine Ausnahmeregelung von der Bauverbotszone im Vorgriff auf eine spätere Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze. Der Satzungsentwurf dient auch dazu, die Ausnahme von der Bauverbotszone sowie weitere Details im Rahmen des Beteiligungsverfahrens mit der Fachbehörde zu regeln.

Bei der Aufstellung einer Ergänzungssatzung gelten die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung des sogenannten vereinfachten Verfahrens.

Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens kann der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist gegeben oder wahlweise die förmliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange kann Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist gegeben oder wahlweise die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Nach Durchführung der Beteiligungsphase ist über die vorgetragenen Stellungnahmen zu entscheiden. Nach erfolgter Abwägung der verschiedenen Belange kann ein abschließender Satzungsbeschluss gefasst werden.

Beschluss:

Für das im vorliegenden Plan abgegrenzte Gebiet am südlichen Ortseingang des Ortsbezirkes Merscheid an der Rapperather Straße wird die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Merscheid – Rapperather Straße“ beschlossen, um den bebaubaren Innenbereich unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen klarzustellen und abzugrenzen.

Dem vorliegenden Satzungsentwurf wird zugestimmt. Die Planunterlagen werden für die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wird eine Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden erfolgt nach § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja

0 Nein

0 Enthaltung

TOP 3:

Anfragen und Mitteilungen

Anfragen:

Frage: Ist es möglich, im Bereich der Kreisstraße K80 innerhalb der geschlossenen Ortschaft die Einrichtung einer Tempo-30-Zone zu prüfen bzw. zu realisieren?

Antwort: Die Frage muss seitens der Verwaltung beantwortet werden.

Frage: Ob die Straße hinter den Häusern der Merscheider Straße und die Straße „Gornhausener weg ebenfalls ein Ortsschild erhalten?

Antwort: Die Frage muss seitens der Verwaltung beantwortet werden.

Frage: Wann die Parkmöglichkeit am „hohlen Baum“ neu geschottert wird?

Antwort: Die Frage muss seitens der Verwaltung beantwortet werden.

Frage: Wann mit den Bauarbeiten und der Neugestaltung des Friedhofes begonnen wird und ob die Gestaltung mit dem Ortsbeirat in einem gemeinsamen Termin abgesprochen werden kann.

Antwort: Die Frage muss seitens der Verwaltung beantwortet werden.

Mitteilungen:

Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden davon Kenntnis, dass

• nach Rücksprache mit dem Wehrführer die Anschaffung von separaten/eigenen Umkleidemöglichkeiten für die Feuerwehrfrauen unserer aktiven Feuerwehr Merscheid zeitnah umgesetzt werden

• neben unserer Weihnachtskrippe auch wieder der große Adventsbaum zur Vorweihnachtszeit an unserem Spielplatz aufgestellt wird

• im Rahmen der Teilnahme an der Illuminations-Beleuchtung eines Bauwerkes anlässlich „50 Jahre Einheitsgemeinde Morbach – 19 Ortsbezirke – 1 Gemeinde“ am Sonntag, 21- Dezember 2025 unser Bürgerhaus „Alte Schule“ professionell beleuchtet wird.

• der Seniorennachmittag am 9. November 2025, ab 14:30 Uhr stattfindet und alle Seniorinnen und Senioren mit Partner herzlich eingeladen sind.

Sitzungsende: 18:47 Uhr