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Morbacher Rundschau
Ausgabe 44/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Verpachtung von gemeindeeigenen Grundstücken im Ortsbezirk Hinzerath

Im Ortsbezirk Hinzerath sind die gemeindeeigenen Grundstücke

Flur 7, Nr. 59/1 und Flur 7, Nr. 60/1

neu zu verpachten:

Die Grundstücke Gemarkung Hinzerath, Flur 7, Nr. 59/1 (2.800 qm Grünland) und Nr. 60/1 (7.200 qm Grünland), sind mit einer Fläche von rund 10.000 qm ab dem 01.01.2024 neu zu verpachten. Die Grünfläche ist zu erhalten und darf nicht als Ackerfläche umgebrochen werden.

Die Verpachtung erfolgt im Wege der freihändigen Vergabe durch Einholung schriftlicher Gebote. Die schriftlichen Gebote sind bis spätestens Donnerstag, den 05. Dezember 2023, 14:30 Uhr, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Angebot Landverpachtung Hinzerath", an die Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach/Hunsrück, einzureichen.

Das Mindestgebot beträgt 100,00 Euro/ha.

Die Gemeinde ist weder an das Höchstgebot gebunden, noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet.

Morbach, den 10.10.2023
Gemeindeverwaltung Morbach
Andreas Hackethal, Bürgermeister