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Morbacher Rundschau
Ausgabe 46/2023
Bekanntgaben + Informationen
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Sitzung des Energie- und Umweltausschuss (EUA)es der GEMEINDE MORBACH am 30.10.2023

- Öffentliche Sitzung -

Zu Punkt 1: Verpflichtung eines Ausschussmitgliedes

Bürgermeister Andreas Hackethal verpflichtet Herrn Wolfgang Herz als Ausschussmitglied.

Zu Punkt 2: Beschluss zur Verwendung von KIPKI-Mitteln als Vorbereitung der Antragsstellung

Sachverhalt:

Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)

Das Land RLP stellt allen Kreisen und Gemeinden entsprechend ihrer Einwohnerzahl über das Programm KIPKI zweckgebunden Gelder auf Antrag für Projekte zur Verfügung. Die Gemeinde Morbach kann eine Summe von 308.731,19 € als Pauschalförderung zweckgebunden beantragen.

Verwendet werden müssen die Mittel für

  • Maßnahmen für den kommunalen Klimaschutz (mindestens 75%)
  • Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (höchstens 25%)

Ein Förderantrag kann ab dem 03.07.2023 und bis zum 31.01.2024 gestellt werden. Die Zeit der Antragsbearbeitung kann laut Energieagentur RLP einige Wochen dauern.

Vorab muss die Durchführbarkeit von Projekten geprüft werden (rechtliche Fragen, z.B. FNP-konform, Baugenehmigungen erforderlich? Naturschutz etc.) sowie personelle Kapazitäten. Weiterhin wird die Einholung von Richtpreisangeboten als Grundlage für den Förderantrag empfohlen. Antragsberechtigt ist die Gemeinde Morbach; sie kann Mittel an die gemeindlichen Werke weiterleiten.

Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids – ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wird ausgeschlossen. Die Mittel müssen spätestens am 31.01.2026 abgerufen werden. Umgesetzt werden müssen die Maßnahmen bis spätestens 30.06.2026.

Die sog. Positivliste (s. Anhang) stellt eine Reihe förderfähiger Maßnahmen vor, wie z.B.:

Maßnahmen zur Effizienssteigerung, Ausbau erneuerbarer Energien (unter Ausschluss von EEG- oder KfW-geförderten Anlagen), Stromspeicher, Effizienssteigerung kommunaler Gebäude, Einsatz von LED-Beleuchtung, Elektromobilität, Förderprogramme für Bürger etc., aber auch Maßnahmen zur Klimawandelanpassung wie z.B. Maßnahmen zum Starkregenschutz, Beschattungseinrichtungen, Klimaanlagen, Begrünung.

Bei der Verwendung der KIPKI-Mittel ist das Beihilferecht zu beachten.

Danach sind z.B. gemeindliche Gebäude, die vermietet werden können (auch für Veranstaltungen: Bürgerhäuser, Baldenauhalle) nicht förderfähig. PV-Anlagen z.B. auf Kindergartendächern dürfen nur so groß sein, dass immer (auch in den Ferien) eine 100%ige Stromabnahme gewährleistet ist – es darf nichts ins Stromnetz eingespeist werden.

Eine direkte Beteiligung der Bürger durch Förderprogramme, etwa für den Kauf von „energieeffizienter Weißer Ware (Waschmaschine, Kühlschrank, Trockner etc.)“ ist mit sehr hohem bürokratischem und personellem Aufwand verbunden (Nachweis fachgerechter Entsorgung der Altgeräte, Definition der verschiedenen Energieeffizienzklassen, ab welcher gefördert wird – werden nur hochpreisige Kühlschränke gefördert, die als einzige einen bestimmten Effizienzwert erreichen? - usw.). Die Energieagentur RLP hält dies für sehr aufwendig und rät davon ab.

Sog. „Balkon-PV-Anlagen“ werden wahrscheinlich über den Kreis Bernkastel-Wittlich mit KIPKI-Mitteln gefördert; eine Doppelförderung ist nicht zulässig.

Aus den genannten Gründen schlägt die Verwaltung die folgenden Projekte vor:

  • Installation einer LED-Flutlichtanlage für den auch als Schulsportplatz genutzten Sportplatz Morbach (ca. 80.000 €)
  • Umbau der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchtmittel; hier steht noch eine Restinvestition der Gemeinde von ca. 250.000 € durch die Gemeinde aus.

Diese Maßnahmen sind innerhalb des Förderzeitraums umsetzbar und sorgen kurzfristig für eine deutliche CO2-Einsparung sowie eine nachhaltige Senkung der Energiekosten im Gemeindehaushalt.

Die verbleibenden rd. 22.000 € zum vollständigen Umbau der LED-Straßenbeleuchtung müssen durch die Gemeinde finanziert werden.

Beschluss:

Für die Verwendung der KIPKI-Mittel werden die folgenden Maßnahmen beschlossen.

  • Installation einer LED-Flutlichtanlage für den auch als Schulsportplatz genutzten Sportplatz Morbach
  • Umbau der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchtmittel.

Die Verwaltung wird aufgefordert, umgehend Richtpreisangebote einzuholen und den Förderantrag für die Maßnahmen zu stellen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 3: Umrüstung der abgängigen Büroleuchten im Rathaus auf energieeffiziente LED-Leuchten mit Bewegungs- und Helligkeitssensoren; Förderung durch Westenergie

Sachverhalt:

Die Beleuchtung der Rathausbüros ist in die Jahre gekommen und zu einem großen Teil abgängig. Ersatzteile sind kaum noch zu bekommen. Zudem sind die Leuchten mit je vier Energiesparleuchtmitteln älterer Bauart bestückt; pro Leuchte sind Leuchtmittel mit 232 Watt installiert.

Die neuen Leuchten, ebenfalls mit Bewegungs- und Helligkeitssensoren bestückt und mit LEDs ausgestattet, haben nur noch eine Leistung von 93 Watt/Leuchte, sie sind deutlich energieeffizienter. Sie schalten sich zudem bei ausreichender Helligkeit oder unbesetzten Büros automatisch nach wenigen Minuten selbstständig ab. Laut einem Angebot vom Juli 2023 wird die Anschaffung von 60 Stück dieser Leuchten für die Rathausbüros rd. 42.000 € kosten.

Von einer Effizienssteigerung von 60% bei der Bürobeleuchtung und einer Einsparung von rd. 7.000 kW/h pro Jahr ist auszugehen.

Der Energiedienstleister Westenergie hat angeboten, das Projekt mit dem firmeneigenen Förderprogramm KEK, Kommunales Energiekonzept, zu unterstützen. Die Verwaltung hat diese Förderung bei Westenergie vorab beantragt und hat eine Zuschusszusage (förderwürdig) – sollte die Maßnahme durch die Gremien beschlossen werden - von 30.000 € erhalten.

Beschluss:

Der Neuanschaffung energieeffizienter LED-Leuchten für die Rathausbüros wird zugestimmt.

Die bereits zugesagte Förderung der energieeffizienten LED-Büroleuchten durch das Förderprogramm KEK von Westenergie in Höhe von 30.000 € wird begrüßt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 4: Anfragen und Mitteilungen

Anfragen:

Es wird angefragt, ob es schon Rückmeldungen zur Initiative des Landkreises bzgl. Carsharing-Projekten gibt.

Es sind keine konkreten Projekte bekannt.

Es wird angefragt, ob bereits erste Schritte unternommen wurden bzw. geplant sind für eine nach neuer Gesetzgebung geforderte kommunale Wärmeplanung.

Der Gemeinderat hat die Verwaltung bereits beauftragt, einen Förderantrag für eine kommunale Wärmeplanung auf den Weg zu bringen. Vor Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sind jedoch noch grundlegende Fragen zu klären.

Es wird angefragt, ob die Gemeinde bei der Heizungsumstellung Unterstützung anbieten kann.

Es wird auf vorhandene Fördermittel verwiesen und auf die Problematik, die sich im Falle einer Doppelförderung ergibt. Im Hinblick auf Beratungsleistungen ist auch auf die regelmäßigen kostenfreien Beratungen in der Gemeinde durch die Verbraucherzentrale hinzuweisen.