- Öffentliche Sitzung -
Zu Punkt 2: Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebes Gemeindeforst Morbach
Sachverhalt:
Der Beschlussvorschlag resultiert aus dem vorliegenden Lagebericht der Werkleitung und dem Prüfbericht der THS Wirtschaftsprüfung GmbH, Saarbrücken, der den Ausschussmitgliedern und dem Gemeinderat auszugsweise vorliegt und von der Wirtschaftsprüferin Frau Miesel vorgetragen wurde .
Beschluss:
Es wird beschlossen:
| a) | den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Gemeindeforst Morbach zum 31. Dezember 2021 gemäß § 2 Abs. 2 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) in Aktiva und Passiva auf die Bilanzsumme von 22.032.939,60 EUR festzustellen. |
| b) | den Jahresgewinn 2021 in Höhe von 170.865,08 EUR gemäß § 11 Abs. 7 EigAnVO auf neue Rechnung vorzutragen. |
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Zu Punkt 3: Abgabe von Weihnachtsbäumen an private Haushalte 2022
Sachverhalt:
Der Verkauf von Weihnachtsbäumen soll in diesem Jahr wieder in der Morbacher Energielandschaft (MEL) am Forstbetriebshofgebäude stattfinden.
Folgende Preise werden neu vorgeschlagen:
| Edeltannen (Nobilis und Nordmanntanne) | bisher 19,00 €/Stück | neu 20,00 € |
| Fichten | bisher 9,00 €/Stück | neu 10,00 € |
| Fichten über Haushaltsgröße (Gewerbe etc.) | bisher 8,00 €/lfdm. | neu 9,00 € |
| Schmuckreisig wie | bisher 1,00 €/pro Ast. | 1,00 € |
Damit bewegen sich die Preise weiterhin im regulären Preisgefüge der gewerblichen Mitbewerber.
Nach zweijährigem Ausfall durch die Corona Pandemie, soll in diesem Jahr wieder ein Rahmenprogramm stattfinden. Der Kindergarten Weiperath wird dieses wieder übernehmen.
Beschluss:
Folgende Preise (incl. Mehrwertsteuer) werden zum Verkauf von Weihnachtsbäumen aus Gemeindekulturen für das Jahr 2022 festgesetzt:
| a) | Edeltannen (Nobilis und Nordmanntanne) | 20,00 €/Stück |
| b) | Fichten | 10,00 €/Stück |
| c) | Fichten über Haushaltsgröße (Gewerbe etc.) | 9,00 €/lfdm |
| d) | Schmuckreisig | 1,00 €/pro Ast. |
Auf Wunsch werden die Bäume eingenetzt (kostenlos).
Der Verkauf erfolgt in der Morbacher Energielandschaft (MEL) am Forstbetriebshofgebäude. Ein Begleitprogramm soll nach zwei Jahren Corona Pandemie in diesem Jahr wieder stattfinden und vom Kindergarten Weiperath gestaltet werden.
Als Verkaufstermin wird festgelegt:
Samstag, 10. Dezember 2022 von 9.00 bis 14.00 Uhr.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Zu Punkt 4: Festsetzung der Holztaxe für Brennholz aus dem Gemeindewald für das Wirtschaftsjahr 2023
Sachverhalt:
In den vergangenen Jahren wurde empfohlen, im Einvernehmen mit dem Forstamt und dem Revierleiter, zur Vermeidung von Nachfragekonzentrationen im Gemeindewald, die Brennholzpreise denen von Landesforsten im Bereich des Forstamtes Idarwald anzugleichen.
Landesforsten hat die Preise für die Brennholzsaison 2022/23 für Brennholz, lang (Holz liegt an der Waldstraße) für „Weiße“ Harthölzer (Buche/Hainbuche/Ahorn/Eiche) auf 48,57 €/RM, sonstige Baumarten (Pappel, Weide, Linde, Erle und Birke) auf 39,28 €/RM festgesetzt und die maximale Abgabemenge pro Haushalt auf 10 FM/Haushalt (ca. 14 RM/Haushalt) gesenkt. Es wird vorgeschlagen den bisherigen Taxpreis von 33,00 € für Buche und Eiche auf 42,00 €/RM (+ 27%) und bisher 24,00 €/RM für Birke auf 30,00 €/RM (+ 25 %) zu erhöhen. Damit liegt der Eigenbetrieb Gemeindeforst Morbach im Mittel weiter unter den Preisen von Landesforsten. Die Einhaltung der Maximalmenge pro Haushalt von 30 RM soll stringent überprüft werden. Eine Reduzierung auf 25 RM pro Haushalt sollte diskutiert werden.
Für den Eigenbetrieb Gemeindeforst Morbach wird weiterhin vorgeschlagen in erster Linie die einheimischen Brennholzkunden zu bedienen.
Beschluss:
Zur Abgabe von Brennholz an private Selbstwerber für den Eigenbedarf aus dem Gemeindewald werden für die genannten Sortimente (Buche/Eiche/Birke/Fichte) die Richtpreise bzw. Taxpreise neu festgesetzt:
Die vorstehenden Preise gelten für normale Verhältnisse. Bei besonders schwierigen Geländeverhältnissen können diese entsprechend dem Schwierigkeitsgrad reduziert werden.
Die Fällung stehender Bäume darf nur durch Personen erfolgen, die mit der Holzernte vertraut sind (Forstwirtsausbildung erforderlich!). Die Waldbesitzerin übernimmt keine Haftung für Sach- und Personenschäden, die bei der Selbstwerbung entstehen.
Bei der Nachfrage nach stofflicher Nutzung sowohl als Industrieholz, als auch für die energetische Nutzung als Brennholz, wird der Eigenbetrieb Gemeindeforst Morbach in erster Linie die Brennholzkunden bedienen. Weiterhin ist das Brennholz aus dem Gemeindewald Morbach grundsätzlich bzw. bis zur Sättigung der örtlichen Nachfrage nur an Einwohner der Gemeinde Morbach auf dem Wege der öffentlichen Versteigerung abzugeben. Es wird eine Abgabebegrenzung pro Haushalt auf 25 Raummeter festgelegt.
Sobald die Nachfrage innerhalb der Gemeinde abgedeckt ist, kann die Werkleitung in Absprache mit den Revierleitern vorstehende Einschränkungen aufheben.
Ein Verkauf von Brennholz an gewerbliche Brennholzwerber aus dem Gemeindewald soll erst nach der vorgenannten Bedarfsdeckung bei den Privatkunden erfolgen. Bei Verkauf an gewerbliche Holzwerber wird zu den o.g. Preisen die Mehrwertsteuer (MwSt.) in der gesetzlichen Höhe hinzugerechnet.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |