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Morbacher Rundschau
Ausgabe 47/2022
Bekanntgaben + Informationen
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Unterrichtung

über die Sitzung des Werkausschusses der Gemeinde Morbach am 09.11.2022

- Öffentliche Sitzung -

Zu Punkt 2: Jahresabschluss 2021 der Gemeindewerke Morbach, Betriebszweig Wasserversorgung

Sachverhalt:

Der unten genannte Beschlussvorschlag resultiert aus dem vorliegenden Lagebericht der Werkleitung und dem Prüfbericht der THS Wirtschaftsprüfung GmbH, Saarbrücken, der den Ausschussmitgliedern und dem Gemeinderat auszugsweise vorliegt und von der Wirtschaftsprüferin Frau Miesel vorgetragen wurde.

Beschluss:

Dem Gemeinderat wird empfohlen,

a) den Jahresabschluss des Betriebszweiges Wasserversorgung zum 31. Dezember 2021 gemäß § 2 Abs. 2 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) in Aktiva und Passiva auf die Bilanzsumme von 11.246.744,05 EUR festzustellen.

b) den Jahresverlust 2021 von 354,17 EUR gemäß § 11 Abs. 7 EigAnVO auf neue Rechnung vorzutragen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 3: Jahresabschluss 2021 der Gemeindewerke Morbach, Betriebszweig Abwasserbeseitigung

Sachverhalt:

Der unten genannte Beschlussvorschlag resultiert aus dem vorliegenden Lagebericht der Werkleitung und dem Prüfbericht der THS Wirtschaftsprüfung GmbH, Saarbrücken, der den Ausschussmitgliedern und dem Gemeinderat auszugsweise vorliegt und von der Wirtschaftsprüferin Frau Miesel vorgetragen wurde.

Beschluss:

Dem Gemeinderat wird empfohlen,

a) den Jahresabschluss des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung zum 31. Dezember 2021 gemäß § 2 Abs. 2 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) in Aktiva und Passiva auf die Bilanzsumme von 12.353.213,11 EUR festzustellen.

b) den Jahresverlust 2021 von 125.987,87 EUR gemäß § 11 Abs. 7 EigAnVO auf neue Rechnung vorzutragen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 4: Auswirkungen eines länger andauernden Stromausfalles auf die Gemeindewerke Morbach als "Kritische Infrastruktur"

Sachverhalt:

Wasserversorgung:

Die Gemeindewerke Morbach verfügen über zehn Hochbehälter mit Aufbereitung, vier Zwischenbehälter, 12 Brunnen und 13 Quellen.

Für den Fall dass der Strom ausfällt, verfügen die Hoch- und Zwischenbehälter zunächst über Wassermengen, die je nach Verbrauch für unterschiedliche Zeiträume ausreichen. Überall dort, wo Quellen in die Hochbehälter zulaufen, die im Moment des Stromausfalles auch ausreichend Schüttung haben, ist die Versorgung der Bevölkerung und Industrie ggf. dauerhaft gewährleistet. Dort wo nur Brunnen zur Verfügung stehen oder die Gesamtversorgung über Transportleitungen zwischen den Hochbehältern gewährleistet wird, ist Strom erforderlich, um die entsprechenden Pumpen betreiben zu können. Insgesamt hängt die Dauer der gewährleisteten Versorgung von den Faktoren Jahreszeit, Wasserverbrauch und Dauer des Stromausfalles ab. Als Faustformel wird davon ausgegangen, dass die Versorgung in der Zeit von Oktober eines Jahres bis ca. Juni des darauffolgenden Jahres wie folgt gewährleistet ist: 2 Tage + X. Die zwei Tage wären bei aktuell üblichem Verbrauch möglich, wobei davon angegangen werden kann, dass die Gewerbebetriebe ohne Strom auch nicht produzieren und daher auch kein Wasser benötigen. Die Privathaushalte werden ebenfalls weniger Wasser verbrauchen, da Waschmaschinen, Spülmaschinen u. ä. ohne Strom ebenfalls nicht funktionieren. Auch wird Duschen, ab ca. sechs Stunden nach Stromausfall, kaum mehr Spaß machen, da das Wasser dann kalt aus der Leitung kommt. Der dadurch wegfallende Verbrauch der Industrie und der geringere Verbrauch der Privathaushalte wird hier mit X angegeben und kann nur schwer vorhergesagt werden. Je nach Verbrauchsrückgang können dies jedoch mehrere Tage sein.

Um die Brunnenpumpen, die Pumpen in den Quellsammelschächten und die Pumpen zwischen den Hochbehältern in Betrieb zu halten, wären mehrere Notstromaggregate erforderlich. Dazu müsste die vorhandene Elektrik auf die Noteinspeisung umgebaut werden. Auch wäre die Versorgung der Aggregate mit Kraftstoff sowie die Versorgung der Fahrzeugflotte der Gemeindewerke mit Treibstoffen zu gewährleisten. Dass sich die Anlagen alle in Wasserschutzgebieten befinden, kommt erschwerend hinzu.

Abwasserbeseitigung:

Die Gemeindewerke Morbach verfügen über drei Kompaktkläranlagen, vier Teichkläranlagen und vier Pumpstationen.

Die Kompaktkläranlagen benötigen für die Rechen, Schlammpumpen und für die Belüftung große Mengen an Strom. Daher gilt für die Kompaktkläranlagen, dass bei einem Stromausfall mit einer reduzierten Reinigungsleitung nach ca. vier Stunden zu rechnen und mit einem Absterben der Biologie nach ca. acht bis zehn Stunden. Ein endgültiger Ausfall der Biologie, mit der Wahrscheinlichkeit, dass die Kläranlage vollständig entleert, gereinigt und wie neu angefahren werden muss, ist nach ca. 24 Stunden gegeben. Eine Reinigungsleistung ist dann kaum noch zu erwarten.

Die vorhandenen vier Pumpstationen pumpen der Kläranlage Morbach zu und verfügen teils über Stauräume, deren Überläufe in Gewässer abschlagen, wenn der maximale Füllstand erreicht ist. Je nach Witterung kann dies in wenigen Stunden (unter 4-6 Stunden) vorliegen.

Die Teichkläranlagen benötigen für die Rechenanlage und die Belüfter Strom. Anders als bei den Kompaktanlagen werden aber keine Umwälzpumpen benötigt. Allein durch die Oberfläche der Teichbecken ist eine gewisse Eigenbelüftung gegeben, so dass die Biologie mehrere Tage, vielleicht sogar Wochen unbeschadet überlebt. Allein die Reinigungsleistung nimmt in dieser Zeit ab. Diese Art von Anlagen trotzen einem länger andauernden Stromausfall am besten. Die Teichkläranlage in Wederath ist sogar gänzlich auf einen Betrieb ohne Strom ausgelegt. Der Sauerstoffbedarf der Biologie wird vollständig über die großen Wasserflächen gedeckt. Hier ist auf Dauer von einer Reinigungsleistung gemäß Erlaubnis auszugehen.

Aufgrund der hohen Stromverbräuche der einzelnen Anlagen, speziell der Lüfter, ist ein Betrieb mit Notstromaggregaten eher als schwierig bis unmöglich anzusehen.

Fazit:

Um genauere Planungen für den Bereich Wasser und Abwasser vornehmen zu können, ist eine Vorschrift von erforderlich, welche den Zeitraum beschreibt, für den die Ver- und Entsorgung nach welchen Regeln zu gewährleisten ist. Danach kann das bestehende Konzept überarbeitet werden um die neuen Vorgaben zu erfüllen. Auf das Konzept kann eine Kostenschätzung zur Umsetzung der Maßnahmen folgen und eine Finanzierung geklärt werden. Ohne genauere Vorgaben besteht die Gefahr, dass die selbst gewählten Maßnahmen als überzogen angesehen werden und nicht in die jeweiligen Wasser- ober Abwasserpreise einkalkuliert werden dürfen (Erforderlichkeitsgrundsatz).

Eine Beschlussfassung erfolgt nicht.

Zu Punkt 5: Stromkostenentwicklung Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung ab 2023

Sachverhalt:

An der aktuellen Bündelausschreibung Strom des vom Gemeinde- und Städtebund beauftragten GT Services haben die Gemeinde Morbach, als auch die Gemeindewerke Morbach teilgenommen. Auf das Basisjahr 2021 gerechnet, werden im Jahr 2023 bis 2025 Mehrkosten auf die Betriebszweige Wasser und Abwasser zukommen.

Jeder Werkezweig hat aktuell zwei Großkundenverträge, die noch bis Ende 2023 zu berechenbaren Konditionen laufen. Die aktuelle Ausschreibung, die auch diese Tarife enthielt, fand jedoch keinen Bieter, der die Strompreise für 2024 bis 2026 garantieren wollte. Derzeit wird in diesem Bereich nachverhandelt. Das Verhandlungsergebnis ist noch offen.

Alleine die Stromkostensteigerungen können im Bereich Wasser zu 0,12 € Gebührensteigerungen pro cbm Frischwasser im Jahr 2023 führen. Im Bereich Abwasser beläuft sich die Kostensteigerung für 2023 auf ca. 0,54 € pro cbm Schmutzwasser. Eine positive Auswirkung der zu erhoffenden Strompreisbremse kann hier aktuell noch nicht dargestellt werden, da die Rahmenbedingungen noch nicht bekannt sind und auch für die Erstellung der Wirtschaftspläne noch nicht vorliegen werden.

Eine Beschlussfassung zu diesem Thema erfolgt nicht.