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Morbacher Rundschau
Ausgabe 47/2024
Bekanntgaben + Informationen
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Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der GEMEINDE MORBACH am 24.10.2024

über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses

der Gemeinde Morbach

am 24.10.2024

- Öffentliche Sitzung-

Zu Punkt 1: Feststellungen zur Belegprüfung der Jahresrechnung 2021; Stellungnahme zu den Prüffeststellungen

Beschluss:

Es wird beschlossen, die Prüffeststellungen zur Jahresrechnung 2021 mit den Prüffeststellungen 2022 gemeinsam vorzunehmen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 2: Feststellungen zur Belegprüfung der Jahresrechnung 2022; Stellungnahme zu den Prüffeststellungen

Sachverhalt:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.10.2024 die Belegprüfung für die Jahresrechnung 2021 und 2022 durchgeführt und Einzelfeststellungen getroffen, zu denen die Fachabteilungen der Gemeindeverwaltung Stellung bezog.

1. Im Zuge der letzten Prüfung wurde vereinbart, dass die Ermittlung der Überstunden- und Urlaubsrückstellungen per 31.12.2021 nachvollziehbar zu ermitteln sind. Dies wurde von der Verwaltung umgesetzt. Die Ansätze der Rückstellungsbeträge sind in den Jahresrechnungen nachvollziehbar und plausibel.

Stellungnahme:

Es wird positiv festgestellt, dass die Ermittlung der Überstunden- und Urlaubsrückstellungen nachvollziehbar umgesetzt wurde.

2. Der Zweckverband Gewerbepark HuMos hat eine eigene Jahresrechnung. Seitens des Rechnungsprüfungsausschusses wird moniert, dass die Jahresrechnungen des ZV Gewerbepark HuMos mit großer Zeitverzögerung erstellt werden. Für 2017 und die Folgejahre liegen noch keine Jahresabschlüsse vor.

Stellungnahme:

Die Verwaltung ist bemüht die Jahresrechnungen voranzubringen.

3. Aufgrund der Strompreisentwicklung bittet der Rechnungsprüfungsausschuss um Darlegung wie die Stromlieferverträge zustande kommen.

Stellungnahme:

Seitens der Verwaltung wurde das Ausschreibeverfahren, die Vertragssituation und die Preisentwicklung dargelegt

4. Bei der Vermietung und Verpachtung ist aufgefallen, dass die Mietpreise über Jahre konstant sind und keine Anpassungen erfolgt sind. Die Verwaltung wurde gebeten die Handhabung und Organisation bezüglich Vermietung und Verpachtung darzulegen. Seitens der Verwaltung wurde eine Übersicht zu Vermiet- und Mietobjekten zur Verfügung gestellt. Die Auflistungen und Erläuterungen zu einzelnen Objekten zeigen, dass grundlegende Überlegungen bzgl. der weiteren Nutzung sowie erforderliche Maßnahmen an diversen Einrichtungen festzulegen sind. Seitens des Rechnungsprüfungsausschusses wird vorgeschlagen, den Zustand und die Nutzung der vermieteten Gebäude zu dokumentieren. In Abstimmung mit den Fraktionen im Gemeinderat sollen unter Hinzuziehung des Bau- und Liegenschaftsausschusses im Frühjahr 2025 Häuser- und Räumlichkeiten besichtigt werden.

Stellungnahme:

Die Verwaltung befürwortet das Vorgehen um eine konstruktive Planung in die Wege leiten zu können.

5. Es stehen noch einige Beitragsrechnungen für Straßenausbaubeiträgen aus. Verwaltungsseitig wird der Sachstand erläutert. Der in der Jahresrechnung dargestellte ausstehende Betrag von 2,2 Mio Euro ist in dieser Höhe keine Finanzierungslücke, da gemeindliche Bauplätze bereits erschlossen verkauft wurden. Die Grundsteuerreform zum 01.01.2025 sowie die Einführung von Wiederkehrenden Beiträgen binden personelle Kräfte, weswegen es zu Verzögerungen bei der Erstellung der Bescheide kommt. Unter Wahrung der Fristen sollen die Bescheide nunmehr zeitnah erstellt werden.

Stellungnahme:

Die Verwaltung ist bemüht die Beitragsabrechnungen weiter voranzubringen.

6. Mit der jetzt vorgenommenen Prüfungshandlung wurde die zeitliche Lücke zwischen Abschlusszeitpunkt und gegenwärtigen Zeitpunkt fast geschlossen. Nach der Vorstellung der Jahresrechnungen wird seitens des Rechnungsprüfungsausschusses nahegelegt, dass die Jahresrechnungen idealerweise im Folgejahr zu prüfen sind. Das erleichtert die Prüfungshandlung und ist auch für die Aufstellung des Gemeindehaushaltes für das Folgejahr relevant, da durch die Jahresrechnung die IST-Situation abgebildet wird. Die Jahresrechnungen 2023 und 2024 sollen in 2025 erstellt und geprüft werden, um dann künftig in einem Jahresrhythmus fortfahren zu können. Seitens des Rechnungsprüfungsausschusses wird gewünscht, dass die Feststellung der Jahresrechnung 2023 und dazugehörige Belegprüfung im Frühjahr 2025 erfolgen soll. Die Feststellung der Jahresrechnung 2024 und dazugehörige Belegprüfung 2024 soll im Herbst 2025 erfolgen.

Stellungnahme:

Die Verwaltung befürwortet das Vorgehen und setzt sich zum Ziel die Jahresrechnungen 2023 und 2024 im Jahre 2025 zum Abschluss zu bringen.

7. Alle Fragen der Ausschussmitglieder konnten von der Verwaltung beantwortet werden. Angefragte Dokumente wurden vorgelegt. Bei den stichprobenartigen Belegprüfungen wurden keinerlei Unstimmigkeiten festgestellt.

Beschluss:

Die Stellungnahmen der Gemeindeverwaltung zu den Prüfungsfeststellungen des Rechnungsprüfungsausschusses zur Belegprüfung der Jahresrechnung 2021 und 2022 werden zur Kenntnis genommen. Die Prüffeststellungen sind mit den vorstehenden Stellungnahmen der Gemeindeverwaltung erledigt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 3: Prüfung der Jahresrechnung 2021

Beschluss:

Dem Gemeinderat wird empfohlen, dem Bürgermeister, den Beigeordneten sowie den ehemaligen Beigeordneten für die vorliegende Jahresrechnung 2021 die Entlastung zu erteilen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 4: Prüfung der Jahresrechnung 2022

Beschluss:

Dem Gemeinderat wird empfohlen, dem Bürgermeister, den Beigeordneten sowie den ehemaligen Beigeordneten für die vorliegende Jahresrechnung 2022 die Entlastung zu erteilen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0