- Öffentliche Sitzung
Zu Punkt 2: Verpflichtung von Ausschussmitgliedern
Die Verpflichtung der neuen Ausschussmitglieder erfolgte bereits in der Sitzung am 8.10.2024.
Zu Punkt 3: Vorstellung Sanierungsplanung Freibad Morbach
Sachverhalt:
Am 15.11.2021 beschloss der Gemeinderat, das Freibad unter „Beibehaltung des Badcharakters“ zu sanieren. Am 16.04.2024 hat der Gemeinderat den Begriff der „Beibehaltung des Badcharakters“ mit folgenden Aussagen konkretisiert:
| • | Erhaltung möglichst vieler der 50 m Bahnen, bei gleichzeitiger Reduzierung der Wassermenge |
| • | Energetische Sanierung auf Stand der aktuellen Technik unter Berücksichtigung regenerativer Energieträger |
| • | Verfolgung des Ansatzes der geringstmöglichen Folgekosten im laufenden Betrieb |
| • | Beibehaltung einer Sprunganlage bis 3 m |
| • | Attraktivierung des Bades mit einer Rutschenanlage |
| • | Änderung des Baby- und Kleinkinderbeckens in einen Kleinkinderwasserspielplatz mit Babybecken |
| • | Realisierung einer barrierefreien Gebäudelösung, möglichst ohne technische Niveauüberwindung• Schwimmmeisterraum in Beckennähe |
| • | Beibehaltung einer modernen Kiosklösung• Ausreichend Schattenplätze auf den Liegewiesen |
Die aus diesen Vorgaben resultierende Vorplanung der Sanierung des Freibades Morbach stellt die Grundlage dar, um einen Antrag auf Sportförderung beim Landkreis Bernkastel-Wittlich zu stellen. Sollte der Landkreis die Freibadsanierung Morbach auf die Förderliste aufnehmen, kann anschließend die Zuschussmöglichkeit mit dem Land besprochen werden.
Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung von 20:15 bis 20:45 Uhr. Die anwesenden Zuhörer erhalten Gelegenheit, Fragen zur Planung zu stellen.
Beschluss:
Der vorgestellte Entwurf zur Sanierung des Freibads Morbach wird begrüßt und zustimmend zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, auf dieser Grundlage einen Sportförderantrag beim Landkreis Bernkastel-Wittlich zu stellen.
Die Vertreterin des Jugendparlamentes begrüßt das vorgestellte Konzept.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Zu Punkt 4: Vergabe;
Zu Punkt 4.1: Planung zur Erschließung von Gewerbegrundstücken in der MEL (ABO Kraft & Wärme sowie A.R.T.) mit Wasser / Abwasser
Sachverhalt:
Zur Erschließung der Gewerbegrundstücke in der Energielandschaft, die von ABO Kraft & Wärme (Biogasanlage) gepachtet sowie von der A.R.T. zur Errichtung eines Wertstoffhofes gekauft wurden, müssen Wasser- und Abwasserleitungen verlegt werden. Eine bereits erfolgte Voruntersuchung ergab, dass die Entwässerung im freien Gefälle erfolgen kann.
In der Energielandschaft ist die bisherige Erschließungsplanung schon durch das Büro Jakobs-Fuchs erstellt worden, insofern sind hier gute Vorkenntnise vorhanden, die eine Beauftragung dieses Büros nahelegen. Aufgrund der Vorkenntnisse und der bisher bearbeiteten Planungen wurde nur das Büro Jakobs-Fuchs für ein Angebot angefragt.
Dies wurde am 18.10.2024 vorgelegt. Die Arbeiten werden nach HOAI gemäß § 5 und Anlage 12 in die Honorarzone II, Mindestsatz, eingeordnet.
Beschluss:
Auf Grundlage des Angebots vom 18.10.2024 wird die Planung zur Erschließung der Gewerbeflächen MEL mit Wasser / Abwasser für die Grundstücke von ABO Kraft & Wärme (Biogasanlage) sowie den geplanten Wertstoffhof der A.R.T. an das Ingenieurbüro Jakobs & Fuchs vergeben.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |