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Morbacher Rundschau
Ausgabe 47/2024
Bekanntgaben + Informationen
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Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschusses der GEMEINDE MORBACH am 12.11.2024

über die Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschusses der Gemeinde Morbach am 12.11.2024

- Öffentliche Sitzung

Zu Punkt 2: Verpflichtung von Ausschussmitgliedern

Die Verpflichtung der neuen Ausschussmitglieder erfolgte bereits in der Sitzung am 8.10.2024.

Zu Punkt 3: Vorstellung Sanierungsplanung Freibad Morbach

Sachverhalt:

Am 15.11.2021 beschloss der Gemeinderat, das Freibad unter „Beibehaltung des Badcharakters“ zu sanieren. Am 16.04.2024 hat der Gemeinderat den Begriff der „Beibehaltung des Badcharakters“ mit folgenden Aussagen konkretisiert:

Erhaltung möglichst vieler der 50 m Bahnen, bei gleichzeitiger Reduzierung der Wassermenge

Energetische Sanierung auf Stand der aktuellen Technik unter Berücksichtigung regenerativer Energieträger

Verfolgung des Ansatzes der geringstmöglichen Folgekosten im laufenden Betrieb

Beibehaltung einer Sprunganlage bis 3 m

Attraktivierung des Bades mit einer Rutschenanlage

Änderung des Baby- und Kleinkinderbeckens in einen Kleinkinderwasserspielplatz mit Babybecken

Realisierung einer barrierefreien Gebäudelösung, möglichst ohne technische Niveauüberwindung• Schwimmmeisterraum in Beckennähe

Beibehaltung einer modernen Kiosklösung• Ausreichend Schattenplätze auf den Liegewiesen

Die aus diesen Vorgaben resultierende Vorplanung der Sanierung des Freibades Morbach stellt die Grundlage dar, um einen Antrag auf Sportförderung beim Landkreis Bernkastel-Wittlich zu stellen. Sollte der Landkreis die Freibadsanierung Morbach auf die Förderliste aufnehmen, kann anschließend die Zuschussmöglichkeit mit dem Land besprochen werden.

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung von 20:15 bis 20:45 Uhr. Die anwesenden Zuhörer erhalten Gelegenheit, Fragen zur Planung zu stellen.

Beschluss:

Der vorgestellte Entwurf zur Sanierung des Freibads Morbach wird begrüßt und zustimmend zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, auf dieser Grundlage einen Sportförderantrag beim Landkreis Bernkastel-Wittlich zu stellen.

Die Vertreterin des Jugendparlamentes begrüßt das vorgestellte Konzept.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 4: Vergabe;

Zu Punkt 4.1: Planung zur Erschließung von Gewerbegrundstücken in der MEL (ABO Kraft & Wärme sowie A.R.T.) mit Wasser / Abwasser

Sachverhalt:

Zur Erschließung der Gewerbegrundstücke in der Energielandschaft, die von ABO Kraft & Wärme (Biogasanlage) gepachtet sowie von der A.R.T. zur Errichtung eines Wertstoffhofes gekauft wurden, müssen Wasser- und Abwasserleitungen verlegt werden. Eine bereits erfolgte Voruntersuchung ergab, dass die Entwässerung im freien Gefälle erfolgen kann.

In der Energielandschaft ist die bisherige Erschließungsplanung schon durch das Büro Jakobs-Fuchs erstellt worden, insofern sind hier gute Vorkenntnise vorhanden, die eine Beauftragung dieses Büros nahelegen. Aufgrund der Vorkenntnisse und der bisher bearbeiteten Planungen wurde nur das Büro Jakobs-Fuchs für ein Angebot angefragt.

Dies wurde am 18.10.2024 vorgelegt. Die Arbeiten werden nach HOAI gemäß § 5 und Anlage 12 in die Honorarzone II, Mindestsatz, eingeordnet.

Beschluss:

Auf Grundlage des Angebots vom 18.10.2024 wird die Planung zur Erschließung der Gewerbeflächen MEL mit Wasser / Abwasser für die Grundstücke von ABO Kraft & Wärme (Biogasanlage) sowie den geplanten Wertstoffhof der A.R.T. an das Ingenieurbüro Jakobs & Fuchs vergeben.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0