- Öffentliche Sitzung –
Zu Punkt 1: Verpflichtung eines Ratsmitgliedes
Sachverhalt:
Unter Hinweis auf seine in der Gemeindeordnung fixierten Rechten und Pflichten verpflichtet Ortsvorsteher Wolfgang Merten Ratsmitglied Stefan Backes per Handschlag namens der Gemeinde Morbach.
Zu Punkt 2: Einwohnerfragestunde gemäß § 21 Geschäftsordnung i.V.m. § 16 a Gemeindeordnung
Sachverhalt:
Von der Einwohnerfragestunde wurde kein Gebrauch gemacht.
Zu Punkt 3: Aufhebung eines Wirtschaftsweges im Ortsbezirk Rapperath - Satzungsbeschluss
Sachverhalt:
Wirtschaftswege sind öffentliche Einrichtungen im Sinne von § 14 Gemeindeordnung (GemO), die der Daseinsvorsorge dienen, indem sie den Eigentümern der erschlossenen land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke eine Zuwegung gewähren.
Der Wirtschaftsweg Gemarkung Rapperath Flur 14, Flurstück 47 hat seine Erschließungsfunktion insoweit verloren, dass die Parzelle in die angrenzenden Grundstücke eingebunden wurde und eine echte Verbindungsfunktion nicht mehr besteht. Der Fortbestand des Weges ist somit weder im Interesse der Anlieger noch im öffentlichen Interesse erforderlich und kann nunmehr aufgehoben werden.
Der Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Rapperath Flur 14, Flurstück 4/2 und 4/1 beabsichtigt, die Wegeparzelle Flur 14, Flurstück 47 zu erwerben. Der angrenzende Nachbar Flur 14, Flurstück 3/1 ist mit dem Erwerb einverstanden.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden gegen die Aufhebung keine Bedenken erhoben. Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel, Bernkastel - Kues, mit Schreiben vom 06.03.2024 und die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, mit Schreiben vom 08.03.2024 haben der Aufhebung und dem Verkauf der Wegeflächen zugestimmt.
Beschluss:
Der vorliegenden Satzung der Gemeinde Morbach über die Aufhebung des Wirtschaftsweges Gemarkung Rapperath Flur 14, Flurstück 47 wird beschlossen.
| Beschlussergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 6 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Zu Punkt 4: Neufestsetzung der Friedhofsordnung
Sachverhalt:
Zur Neuordnung des Friedhofs und Neuverteilung der Rasengräber sollen Gräber, deren Liegezeit abgelaufen sind, angeschrieben und entfernt werden. Ortsvorsteher Wolfang Merten schildert den Sachverhalt.
Beschluss:
Der Ortsvorsteher wird ermächtigt einen Termin mit der Verwaltung zu machen. Zur Neuordnung des Friedhofs soll eine Liste zum Abbau der Gräber, deren Liegezeit abgelaufen sind, erstellt werden und seitens der Verwaltung angeschrieben werden.
| Beschlussergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 6 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Zu Punkt 5: Verwendung von Budgetierungsmitteln;
Zu Punkt 5.1: Beschaffung eines neuen Maibaumständers
Beschluss:
Es soll ein neuer Maibaumständer angeschafft werden. Im Rahmen dessen, soll über einen neuen Standort nachgedacht werden. Der Ortsvorsteher wird ermächtigt entsprechende Angebote einzuholen.
| Beschlussergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 6 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Zu Punkt 5.2: Verwendung und Umgang mit vorhandenem Inventar
Beschluss:
Der Rasenmäher und Freischneider des Ortsbezirks soll überprüft werden. Es soll das Inventar im Jugendraum, auf dem Sportplatz einschl. Grillhütte und im Gemeindehaus nochmals gesichtet und eventuell ergänzt werden.
Für das Ausleihen von Tischen und Stühlen im Gemeindehaus werden folgende Gebühren festgelegt: pro Tisch 5,00 € und pro Stuhl 2,00 €.
| Beschlussergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 6 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Zu Punkt 6: Gebührenregelung für die Grillhütte und das Sportlerheim
Beschluss:
Die Grillhütte und das Sportlerheim soll weiterhin durch den Ortsbezirk geführt werden.
Es werden folgende Gebührensätze festgelegt:
| Anmietung | Tag | Jeden weiteren Tag |
| Grillhütte mit Toiletten | 40,00 € | 20,00 € |
| Sportlerheim mit Toiletten | 50,00 € | 30,00 € |
| Grillhütte und Sportlerheim | 70,00 € | 50,00 € |
| Reinigung | 40,00 € |
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| Kaution | 80,00 € |
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| Beschlussergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 6 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Zu Punkt 7: Terminierung und Gestaltung des Seniorentages
Sachverhalt:
Der nächste Seniorennachmittag soll am 15.12.2024 im Gemeindehaus stattfinden. Alle Senioren ab dem 65. Lebensjahr sind hierzu recht herzlich eingeladen. Zur besseren Planung wird eine vorherige Anmeldung befürwortet. Genauere Informationen werden noch bekannt gegeben.
Über diesen Tagesordnungspunkt wurde kein Beschluss gefertigt.
Zu Punkt 8: Bildung des Senioren- und Behindertenbeirates;
Vorschlag für ein Mitglied und Stellvertreter
Sachverhalt:
Mit der Satzung der Gemeinde Morbach über die Bildung eines Senioren- und Behindertenbeirates vom 15.10.2012 hat der Gemeinderat Morbach den „Morbacher Senioren- und Behindertenbeirat“ geschaffen.
Die Mitglieder des Senioren- und Behindertenbeirates werden auf die Dauer der Wahlzeit des Gemeinderates berufen. Die Amtszeit des vorangegangenen Gemeinderates hat am 30.06.2024 geendet. Somit ist auch der Senioren- und Behindertenbeirat neu zu wählen.
Gemäß § 5 Abs. 2 der o.g. Satzung werden die Mitglieder des Beirates auf Vorschlag der Ortsbeiräte vom Gemeinderat berufen.
Einwohner mit Wohnsitz in der Gemeinde Morbach, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und Behinderte mit körperlichen, geistigen und seelischen Einschränkungen im Sinne des § 2 Abs. 1 SGB IX können vorgeschlagen werden.
Jeder Ortsbeirat kann ein Mitglied sowie ein stellvertretendes Mitglied vorschlagen.
Beschluss:
Für den Senioren- und Behindertenbeirat werden dem Gemeinderat folgende Personen vorgeschlagen:
| Mitglied: | Doris Janosch |
| Stellvertreter: | Thomas Schabbach |
| Beschlussergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 6 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Zu Punkt 9: Anfragen und Mitteilungen
Sachverhalt:
Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden davon Kenntnis, dass