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Morbacher Rundschau
Ausgabe 47/2025
Bekanntgaben + Informationen
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Unterrichtung

über die Sitzung des Forst- und Landwirtschaftsausschusses

Datum:

Donnerstag, 6. November 2025

Ort:

Sitzungssaal des Rathauses

Dauer:

18:35 Uhr bis 19:37 Uhr

Öffentlicher Teil

TOP 2: Mitteilungen des Vorsitzenden

Die Anwesenden erhalten ohne Aussprache Kenntnis davon, dass die Zentralstelle der Forstverwaltung in Neustadt hat am 16.10.2025 eine Zuwendung zur Bewältigung der durch Extremwetter verursachten Schäden im Wald, Wiederbewaldung durch Pflanzung einen Zuschuss von 83.000 € bewilligt hat.

TOP 3: Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebes Gemeindeforst Morbach

Sach- und Rechtslage:

Der unten genannte Beschlussvorschlag resultiert aus dem vorliegenden Lagebericht der Werkleitung und dem Prüfbericht der THS Wirtschaftsprüfung GmbH, Saarbrücken, der den Ausschussmitgliedern und dem Gemeinderat auszugsweise vorliegt.

Beschluss:

Es wird beschlossen:

a)

den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Gemeindeforst Morbach zum 31. Dezember 2024 gemäß § 2 Abs. 2 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) in Aktiva und Passiva auf die Bilanzsumme von 22.385.642,11 EUR festzustellen.

b)

den Jahresverlust 2024 in Höhe von 248.100,37 EUR gemäß § 11 Abs. 7 EigAnVO auf neue Rechnung vorzutragen.

c)

der ausgabewirksame Jahresverlust von 174.523,41 EUR wird, aus allgemeinen Haushaltsmitteln des Gemeindehaushalts im Jahre 2026, zugunsten des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Gemeindeforst Morbach zum 31.12.2024 abgedeckt.

Abstimmungsergebnis:

11 Ja

0 Nein

0 Enthaltung

TOP 4: Überschussauszahlung Eigenbetrieb Gemeindeforst Morbach

Sach- und Rechtslage:

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Gemeindeforst Morbach für das Jahr 2024 weist einen Jahresverlust von 248.100,37 € vor, der zu einem ausgabewirksamen Verlust von 174.523,41 € führt. Der Jahresverlust stellte sich unter anderem dadurch ein, dass die zugesagten Fördermittel für Voranbaumaßnahmen im Jahr 2024 von Landesforsten nicht ausgezahlt wurden. Die Ausführung und die dazugehörigen Rechnungen, jedoch sehr wohl zu Lasten des Wirtschaftsjahres 2024 zur Auszahlung kamen. Diese Zuschüsse konnten zwischenzeitlich im Jahr 2025 weitestgehend vereinnahmt werden, so dass der Verlust des Jahres 2024 damit „rechnerisch“ ausgeglichen werden könnte.

Der § 11 Abs. 8 EigAnVo verlangt jedoch die Übernahme des ausgabewirksamen Verlustes eines Eigenbetriebes durch die Gemeinde. Dieser Verpflichtung wird die Gemeinde im Jahr 2026 auch nachkommen.

Die nun eingegangenen Zuschüsse und die Pflicht der Gemeinde zum Ausgleich des Defizites, führen zu einer Doppelung von Mittel beim Eigenbetrieb. Daher soll im Gegenzug, der Betrag von 174.523,41 €, als Überschussauszahlung aus den vorhandenen liquiden Mitteln des Eigenbetriebes Gemeindeforst Morbach, an die Gemeinde Morbach erfolgen. Die beiden Zahlungen werden dann in 2026 zu einem Nullsummenspiel für die Gemeinde Morbach führen.

Beschluss:

Der Eigenbetrieb Gemeindeforst Morbach schüttet im Jahr 2026 einen Betrag von 174.523,41 € aus Überschüssen an liquiden Mitteln an die Gemeinde Morbach aus.

Abstimmungsergebnis:

11 Ja

0 Nein

0 Enthaltung

TOP 5: Vollmechanisierte Harvesteraufarbeitung 2026; Freigabe Leistungsverzeichnis

Sach- und Rechtslage:

Auch im Jahr 2026 sollen wieder vollmechanisierte Harvesteraufarbeitung für den Eigenbetrieb Gemeindeforst Morbach ausgeschrieben werden.

Für 2026 ist die Ausschreibung in zwei Losen á 3.000 fm Holz mit einer Optionsmenge je Los von 1.500 fm vorgesehen. Bieter sollen nicht auf ein Los beschränkt werden.

Die Ausschreibung erfolgt über das anliegende Angebotsformblatt, welches mit dem von Landesforsten fast identisch ist, in einer öffentlichen europaweiten Ausschreibung. Die Auswertung erfolgt wie bisher über die Durchschnittsbetrachtung.

Der Richtsatz pro Festmeter vollmechanisch aufgearbeitetem Holz liegt bei 28 €. Es ist von einem Auftragswert von 252.000 € auszugehen (9.000 fm x 28,00 €).

Die Bieter geben einen v. H. Satz als Gebot ab. Dieser findet auf eine bereits vorgegebene bepreiste Matrix Anwendung, die im Angebotsformblatt angegeben ist.

Neben den Bietervoraussetzungen ist das einzige Zuschlagskriterium der Preis, der über eine Auswertungstabelle, welche die Werte des Angebotsformblattes enthält, ermittelt wird. Eine Beispielauswertung liegt der Vorlage bei.

Entsprechende Wirtschaftsplanmittel sind in jedem Jahr eingestellt.

Beschluss:

Das vorliegende Leistungsverzeichnis wird zur Ausschreibung freigegeben.

Finanzierung:

Mittel sind im Wirtschaftsplan 2026 vorgesehen.

Abstimmungsergebnis:

11 Ja

0 Nein

0 Enthaltung

TOP 6: Bericht der Revierleitung

Revierleiter Guido Haag führt zum Jahresverlust des Eigenbetriebes Gemeindeforst Morbach für das Jahr 2024 aus, dass zum Einen für 2024 zugesagte Zuschüsse der Zentralstelle der Forstverwaltung erst in 2025 eingegangen sind und zum Anderen, Borkenkäferkalamitäten glücklicherweise ausblieben. Die Vertragsunternehmer wurden daher für Pflegemaßnahmen eingesetzt für die kein Holzgelderlös entstand.

Weiter macht er Ausführungen zum aktuellen Stand des Brennholzeinschlages. Er beruhigt, dass in der kommenden Brennholzsaison ausreichend Brennholz zur Verfügung stehe, da großflächig Eichennaturverjüngung begünstigt werden soll und dafür einiges an alten Bäumen gefällt werden müsse.

Revierleiter Janik Messemer gibt einen Überblick über die Eichendurchforstungen in Morscheid, die aufgrund von Eichenpachtkäferbefall erforderlich wurden. Weiter informiert er darüber, dass aktuell Versuche mit Horizontalgattern zum Schutz vor Wildverbiss stattfinden. Diese sollen die Gatterkosten senken. Über den Erfolg wird weiter berichtet.

Forstamtsleiter Jasper Schneberger stellt die aktuelle Situation am Industrieholzmarkt in Bezug auf Laubholz dar und schildert wie die wenigen Laubindustrieholzkunden ihre Bedarfe decken und die Preise auf niedrigem Niveau halten. Er geht auch auf die Schädlingssituation ein und auf die Brennholzversorgung aus dem Staatswald für die Nationalparkkunden sowie für die Brennholzkunden aus der Gemeinde Morbach.