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Morbacher Rundschau
Ausgabe 47/2025
Bekanntgaben + Informationen
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Unterrichtung

- öffentlicher Teil - über dieSitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Datum:

Montag, 3. November 2025

Ort:

Sitzungssaal OG

Dauer:

17:30 Uhr bis 18:35 Uhr

TOP 2:

Erwerb eines neuen Salzstreuers für den MAN LKW des Bauhofes Morbach

Sach- und Rechtslage:

Die Ersatzbeschaffung des Salzstreuers ist Bestandteil des Fahrzeug- & Gerätekonzeptes 2025. Im Haushalt sind hierfür 32.000,00 € eingestellt.

Für die Beschaffung eines Salzstreuers wurden drei Angebote eingeholt. Ein Anbieter hat kein Angebot abgegeben.

Nach Wertung der eingereichten Angebote erfüllen alle Salzstreuer die Anforderungen. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Fa. Merbag Mitte-West GmbH, 56566 Neuwied abgegeben. In Abstimmung mit dem Bauhof wird verwaltungsseitig empfohlen, den Zuschlag für den Erwerb eines Salzstreuers des Fabrikats Aebi Schmidt Stratos S30-27 an die Fa. Merbag zu erteilen.

Beschluss:

Der Auftrag zur Lieferung eines Salzstreuers, Fabrikat Aebi Schmidt Stratos S30-27 für den Bauhof der Gemeinde Morbach wird auf der Grundlage des Angebotes der Fa. Merbag Mitte-West GmbH, 566566 Neuwied zum Angebotspreis von insgesamt 25.269,90 € als wirtschaftlichstes Angebot erteilt.

Finanzierung:

Bei Leistung 114301 Maßnahme 3003 sind ausreichend Haushaltsmittel veranschlagt.

Abstimmungsergebnis:

11 Ja

0 Nein

0 Enthaltung

TOP 3:

Förderung der Sanierung des Freibades Morbach durch das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" (SKS)

Sach- und Rechtslage:

Mit E-Mail vom 16.10.2025 teilt die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Sportförderung mit, dass der Projektaufruf des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) im Rahmen des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität vorliegt. Nach diesem Programm können entsprechende Projekte mit 45 % gefördert werden. Der Deckel greift, anders als bei der Sportförderung des Landes nicht bei 4.000.000,00 € sondern erst bei 18.000.000,00 € förderfähigen Kosten. Allerdings hat dieses Förderprogramm Großmaßnahmen zum Ziel, bei denen das Mindestvolumen 560.000,00 € beträgt. Explizit genannt im Förderprogramm ist die Sanierung von Schwimmbädern. Die Antragstellung erfolgt nur digital in einem Portal des Bundes, welches ab dem 10.11.2025 freigeschaltet wird. Anmeldeschluss für die erste Förderrunde ist der 15.01.2026. Die Förderbescheide sollen dann bereits Ende Februar 2026 ergehen.

Die bisher vorhandenen Unterlagen über die Sanierung und den Umbau des Freibades Morbach können in leicht modifizierter Weise eingereicht werden und sind geeignet eine Förderung von über 4.000.000.00 € erreichen zu können. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den Förderantrag bei Kreis- und Land ruhen zu lassen und zunächst die Bundesförderung nach dem Programm SKS zu beantragen.

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt den Förderantrag für die Sanierung und den Umbau des Freibades Morbach nach dem Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) im Rahmen des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität zu stellen und alle erforderlichen Unterlagen einzureichen.

Hierbei ist gemäß § 22 GemO folgendes Ratsmitglied befangen: Dr. Jürgen Jakobs. Er nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil.

Abstimmungsergebnis:

10 Ja

0 Nein

0 Enthaltung

1 Befangenheit gemäß §22 GemO

TOP 4:

Zuschuss für den DRK Ortsverein Morbach e.V. zur Anschaffung eines Mannschafttransportwagens (MTW)

Sach- und Rechtslage:

Der DRK Ortsverein Morbach e. V. beantragt mit Schreiben vom 01.10.2025 einen Zuschuss für die Kosten der Ersatzbeschaffung des Mannschafttransportfahrzeuges (MTW).

Der mittlerweile 20 Jahre alte MTW ist stark reparaturanfällig und entspricht nicht mehr den modernen Anforderungen an Sicherheit und Funktionalität. Darüber hinaus wird der MTW zur Erfüllung der vielseitigen Aufgaben, wie z.B. Sanitätsdienste bei Veranstaltungen, Unterstützung des Rettungsdienstes, Durchführung von Blutspendeaktionen, Aus- und Weiterbildung in Erster Hilfe, Bereitstellungseinsätze bei Feuerwehreinsätzen und Katastrophenlagen, benötigt, so dass die Ersatzbeschaffung aus eigenen Vereinsmitteln erfolgt.

Der Kauf aus eigenen Mitteln des Ortsvereins bringt den Vorteil mit sich, dass das Fahrzeug gänzlich dem Ortsverein gehört und dieser so die volle Verfügungsmacht darüber innehat.

Die Rufbereitschaft des DRK Ortsvereins Morbach e. V. unterstützt seit vielen Jahren den ansässigen Rettungsdienst in und um Morbach. Die Ersatzbeschaffung war dringend notwendig, um diesen hohen Ansprüchen weiterhin gerecht werden zu können. Für ca. 70 Einsätze im Jahr werden die ehrenamtlichen Einsatzkräfte des Ortsvereins angefordert.

Bei der Ersatzbeschaffung handelt es sich um einen neuen Mercedes-Benz Vito mit Allradantrieb, Dieselmotor (Euro 6), 140 PS mit Automatikgetriebe und allen zurzeit notwendigen Sicherheitseinrichtungen. Erworben wurde das Fahrzeug von der Firma Merbag in Trier.

Im Kaufpreis von 62.000,00 Euro waren das Fahrzeug, die Sondersignalanlage, die Beklebung, die rettungsdienstliche Beladung und eine neue Digitalfunkanlage enthalten

Die Auszahlung des Zuschusses wird im Nachtragshaushalt 2025, Haushaltsstelle 412.001.541.900, eingeplant.

Beschluss:

Für die Ersatzbeschaffung des Mannschaftstransportwagen (MTW) des DRK Ortsvereins Morbach e. V. wird ein Zuschuss i. H. v. 12.400,00 Euro gewährt.

Abstimmungsergebnis:

11 Ja

0 Nein

0 Enthaltung

TOP 5:

1. Nachtragshaushaltssatzung 2025

Sach- und Rechtslage:

Der Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 ist erforderlich, da

im Ergebnishaushalt sowohl bei den Erträgen als auch bei den Aufwendungen erhebliche Veränderungen gegenüber den veranschlagten Ansätzen eingetreten sind,

im Finanzhaushalt ergeben sich Mehrauszahlungen bzw. Mindereinzahlungen, die auf Anpassungen bei den Investitionen, sowie auf finanzielle Auswirkungen des Ergebnishaushalts zurückzuführen sind.

A) Ergebnishaushalt

Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 wird das Haushaltssoll der Erträge von bisher 44.387.220,00 €

erhöht um 12.155.480,00 €

und neu festgesetzt auf 56.542.700,00 €

der Aufwendungen von bisher 44.052.120,00 €

erhöht um 3.810.410,00 €

und neu festgesetzt auf 47.862.530,00 €.

B) Finanzhaushalt

Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 wird das Haushaltssoll der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen F20 von bisher -403.200,00 €

erhöht um 9.342.060,00 €

und neu festgesetzt auf 8.938.860,00 €

der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit F27 von bisher 1.992.730,00 €

erhöht um -1.076.250,00 €

und neu festgesetzt auf 916.480,00 €

der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit F32 von bisher 5.516.410,00 €

vermindert um. -2.480.720,00 €

und neu festgesetzt auf 3.035.690,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit F33

von bisher -3.523.680,00 €

erhöht um 1.404.470,00 €

und neu festgesetzt auf -2.119.210,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit F40

von bisher 3.926.880,00 €

vermindert um -10.746.530,00 €

und neu festgesetzt auf -6.819.650,00 €

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025, nebst 1. Nachtragshaushaltsplan und aller erforderlichen Anlagen liegt/lag in der Zeit vom 01.11.2025 bis 14.11.2025 öffentlich aus und konnte parallel im Internet unter www.morbach.de eingesehen werden.

Beschluss:

Der vorliegenden 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 der Gemeinde Morbach einschließlich Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

11 Ja

0 Nein

0 Enthaltung

TOP 6:

Anfragen und Mitteilungen

Es liegen keine Mitteilungen vor.

Die SPD-Fraktion regt an zu prüfen, ob das Amt der Gleichstellungsbeauftragen der Gemeinde Morbach neu vergeben werden kann. Herr Bürgermeister Besiri informiert darüber, dass die Verwaltung sich diesem Thema annehmen wird.