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Morbacher Rundschau
Ausgabe 48/2022
Bekanntgaben + Informationen
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Öffentliche Bekanntmachung

Baugrundstücke in Morbach und Bischofsdhron können erworben werden

In der Gemeinde Morbach sind folgende Baugrundstücke frei geworden:

Baugebiet Morbach XVI – Auf der Huhf, 3. Teilgebiet

Baugebiet Bischofsdhron III – Auf der Rau, 1. Teilgebiet

Flur 7, Nr. 11/40, Zur Rau 10 510 qm (Kaufpreis 55,00 Euro pro qm)

Bis zum 15. Dezember 2022 kann ein Antrag auf Kauf eines gemeindlichen Baugrundstücks gestellt werden.

Der Verkauf erfolgt nur nach vorherigem schriftlichem Antrag. Der Antragsvordruck steht auf der Homepage der Gemeinde Morbach zum Download bereit oder kann bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Saskia Marx, Tel. Nr. 71303 angefordert werden.

Eine telefonische Antragstellung, per elektronischer Post (Email) oder über Dritte wird ausdrücklich nicht akzeptiert. Es gilt ausschließlich die persönliche schriftliche Antragstellung.

Bei mehreren Interessenten wird die Reihenfolge des Grundstückszugriffs durch Losentscheid getroffen.

Auf gesonderte Anforderung ist eine Anzahlung in Höhe von 5.000,00 € zu leisten. Die Anzahlung wird auf den endgültigen Kaufpreis angerechnet.

Es besteht eine Bauverpflichtung innerhalb von 5 Jahren.

Nähere Auskünfte zum Verkauf erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Saskia Marx, OG 203, Tel. Nr. 71303.

Gemeindeverwaltung Morbach
Morbach, den 16.11.2021
gez. (Andreas Hackethal) Bürgermeister