über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
der Gemeinde Morbach
am 07.11.2022
- Öffentliche Sitzung -
Zu Punkt 2: Anzeige von Spenden gemäß § 94 Absatz 3 GemO
Sachverhalt:
Die Gemeinde Morbach hat folgende Spenden erhalten:
| Lfd.Nr. | Spender | Betrag | Zweck |
| 1. | Clementine Terwey | 100,- € | Geldspende für die Seniorenarbeit der Seniorenberatung Geheischnis |
| 2. | Provinzial Geschäftsstelle Leis & Kranz | 300,- € | Geldspende für die Anschaffung einer Beameranlage |
| 3. | Bernd Bauer | 200,-€ | Geldspende für das Bodentrampolin des Spielplatzes Hundheim im Ortsbezirk Hundheim |
| 4. | Frauengemeinschaft Haag | 1.200,- € | Geldspende für eine Tür in der Marienkapelle Haag |
| 5. | Förderverein Weiperath | 180,- € | Geldspende für den Ausflug mit Busfahrt der Vorschulkinder zum Belginum |
Die Spenden wurden gemäß § 94 Abs. 3 Satz 4 GemO der Aufsichtsbehörde angezeigt. Diese hat keine Bedenken gegen die Annahme erhoben.
Gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 i. V. m. § 6 Abs. 3 a) Nr. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Morbach entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Annahme der Spenden.
Beschluss:
Der Annahme der Spenden gemäß § 94 Abs. 3 GemO wird zugestimmt.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 9 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Zu Punkt 3: Vergaben
Zu Punkt 3.1: Anschaffung persönlicher Schutzausrüstung für die Feuerwehr
Sachverhalt:
Aufgrund von vorgeschriebenen Prüfungen nach den Unfallverhütungsvorschriften ist die Beschaffung neuer persönlicher Schutzausstattung (PSA) erforderlich, da die vorhandene PSA nicht mehr den notwendigen Schutz unserer Einsatzkräfte bietet. Daneben sind die neu aufgenommenen Feuerwehrkameraden jeweils mit einer PSA auszustatten, so dass diese auch im Einsatz eingesetzt werden können.
Beschafft werden sollen 20 Bundhosen, 35 Überjacken und 10 Latzhosen.
Da es sich hierbei um eine Sonderanfertigung für die Feuerwehr Morbach von der Firma Feuerwehrtechnik Schmitt handelt konnte hier nur ein Angebot eingenommen werden.
Die Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik, Rheinstraße 182, 56564 Neuwied bietet die 20 Bundhosen, 35 Überjacken und 10 Latzhosen für einen Gesamtpreis von 25.269,53 € an.
Für die Beschaffung der PSA sind die entsprechenden Haushaltsmittel bereits im Haushalt auf der Buchungsstelle 126.110-082140-2007-571 „Betriebsausstattung - Brand- und Katastrophenschutz eingeplant.
Beschluss:
Der Auftrag zur Lieferung der 20 Bundhosen, 35 Überjacken und 10 Latzhosen wird der Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik, Rheinstr. 182, 56564 Neuwied zum Preis von 25.269,53 € erteilt.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 9 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Zu Punkt 4: 2. Nachtragshaushaltssatzung 2022
Sachverhalt:
Der Erlass einer 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 ist erforderlich, da
im Ergebnishaushalt sowohl bei den Erträgen als auch bei den Aufwendungen erhebliche Veränderungen gegenüber den veranschlagten Ansätzen eingetreten sind,
im Finanzhaushalt ergeben sich Mehrauszahlungen bzw. Mindereinzahlungen, die auf Anpassungen bei den Investitionen, sowie auf finanzielle Auswirkungen des Ergebnishaushalts zurückzuführen sind.
A) Ergebnishaushalt :
Mit der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2022 wird das Haushaltssoll
| der Erträge von bisher | 33.891.790,00 € |
| erhöht um | 8.231.225,00 € |
| und neu festgesetzt auf | 42.123.015,00 € |
| der Aufwendungen von bisher | 36.559.540,00 € |
| erhöht um | 1.727.979,00 € |
| und neu festgesetzt auf | 38.287.519,00 € |
B) Finanzhaushalt :
Mit der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2022 wird das Haushaltssoll
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen von bisher | -1.060.110,00 € |
| erhöht um | 6.595.016,00 € |
| und neu festgesetzt auf | 5.534.906,00 € |
| der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von bisher | 2.801.270,00 € |
| erhöht um | 219.330,00 € |
| und neu festgesetzt auf | 3.020.600,00 € |
| der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von bisher | 9.055.390,00 € |
| erhöht um | 363.690,00 € |
| und neu festgesetzt auf | 9.419.080,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von bisher | -6.254.120,00 € |
| vermindert um | -144.360,00 € |
| und neu festgesetzt auf | -6.398.480,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von bisher | 7.314.230,00 € |
| vermindert um | -4.500.656,00 € |
| und neu festgesetzt auf | 2.816.574,00 € |
Der 2. Nachtragshaushalt 2022 ist in Ergebnis- und Finanzhaushalt ausgeglichen.
Der Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2022, nebst 1. Nachtragshaushaltsplan und aller erforderlichen Anlagen liegt/lag in der Zeit vom 31.10.2022 bis 13.11.2022 öffentlich aus und konnte parallel im Internet unter www.morbach.de eingesehen werden.
Beschluss:
Der vorliegenden 2. Nachtragshaushaltssatzung 2022 der Gemeinde Morbach einschließlich Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen wird zugestimmt.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 9 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Zu Punkt 5: Abnahme der Jahresrechnung 2018 und Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten
Sachverhalt:
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 wurde einschließlich der Jahresabschlussbilanz, den Anhängen und dem Rechenschaftsbericht unter Beachtung des § 108 GemO und des § 49 GemHVO erstellt.
Gemäß § 114 GemO i. V. m. der VV zu § 114 GemO nehmen Bürgermeister Andreas Hackethal, sowie der Beigeordnete Dietmar Thömmes und der ehem. Beigeordnete Achim Zender an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Bilanz:
Die Bilanz zum Schluss des Haushaltsjahres weist ein positives Eigenkapital in Höhe von 77.124.660,65 € aus. Das Eigenkapital hat sich im Haushaltsjahr um 1.662.323,91 € erhöht.
Die Eigenkapitalquote bleibt stabil bei 59 % (Vorjahr 58 %).
Das Vermögen der Gemeinde beträgt zum Bilanzstichtag 130.590.446,66 € (Vorjahr: 130.118.242,41 €).
Verbindlichkeiten und Rückstellungen belasten das Vermögen in Höhe von 18.336.196,26 €. Zum vorhergehenden Haushaltsjahr haben sich die Verbindlichkeiten und Rückstellungen insbesondere infolge von Anpassungen um 1.167.411,63 € erhöht (Vorjahr: 17.168.784,63 €).
Das Vermögen in Höhe von 130.590.446,66 € ist mit 35.030.168,74 € durch Zuwendungen und Ertragszuschüssen, die als Sonderposten in der Bilanz ausgewiesen sind, finanziert (Vorjahr: 37.324.374,89 €).
Das Anlagevermögen beträgt zum Bilanzstichtag 118.939.670,43 € (Vorjahr: 119.986.448,54 €). Aus der Anlagenbuchhaltung ergibt sich eine Abschreibung in Höhe von 3.219.188,53 € gegenüber dem Vorjahr von 3.133.415,09 €.
Das Umlaufvermögen erhöht sich um 1.798.634,12 € gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 9.611.630,64 € und beträgt zum Bilanzstichtag 11.410.264,76 €. Der überwiegende Teil sind hierbei öffentlich-rechtliche Forderungen.
Ergebnisrechnung:
In der Ergebnisrechnung (Muster 5 zu §44 GemHVO) 2018 wird ein Jahresüberschuss (Position E23) in Höhe von 2.462.954,17 € ausgewiesen. Das Jahresergebnis 2017 belief sich auf einen Jahresüberschuss von 270.317,33 €. Somit beträgt der Jahresüberschuss 2018 insgesamt 2.192.636,84 € mehr als 2017.
Die Ertragslage des Jahres 2018 bewegte sich geringfügig unterhalb der Erwartungen. Die Steuern und ähnlichen Abgaben (Position E1) lagen bei 23.093.205,11 €, wogegen die Planungen 23.623.400,00 € betrugen. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Erwartungen voll erfüllt wurden. Die Summe der Erträge aus laufenden Verwaltungstätigkeiten (Position E8) beläuft sich auf 35.122.076,93 €.
Die Aufwandslage des Jahres 2018 bewegte sich unterhalb der Erwartungen. Die Summe der Aufwendungen aus laufenden Verwaltungstätigkeiten (Position E15) lagen bei einem Ergebnis von 32.594.067,79 € um -685.492,21 € niedriger als bei der Planung in Höhe von 33.082.730,00 €.
Finanzrechnung:
In der Finanzrechnung (Muster 16 zu § 45 GemHVO) beträgt der positive Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (Position F20) 3.040.863,14 € (Vorjahr: 3.196.866,58 €). Mit diesem kann die Tilgung von Investitionskrediten (Position F36) in Höhe von 382.457,71 € (Vorjahr: 764.274,97 € inklusive Sondertilgung 322.000,00 €) gedeckt werden. Es ergibt sich eine sog. freie Finanzspitze (Position F44) von 2.658.405,43 € (Vorjahr: 2.432.460,57 €).
Die geplanten Investitionen in Höhe von 2.949.980,00 €, zuzüglich übertragener Haushaltsresten aus Investitionstätigkeit 2017 von 1.259.100,00 €, zusammen 4.209.080,00 €, konnten im Haushaltsjahr nur zu einem Teil, nämlich in Höhe von 2.562.078,40 € (Position F32) durchgeführt werden. Durch Verzögerungen bei verschiedenen Maßnahmen konnten die gesteckten Umsetzungsziele nicht gänzlich erreicht werden. Die nicht abgeschlossenen Investitionen werden im Haushaltsfolgejahr weitergeführt. Die Planungen zu den Gesamtkosten der einzelnen Maßnahmen wurden mit dem jeweiligen Haushaltsplan angepasst.
Kreditaufnahmen für Investitionen waren für das Jahr 2018 nicht eingeplant.
Liquiditätskredite wurden auch unterjährig nicht benötigt.
Die geplante Erhebung von Erschließungs- und Ausbaubeiträgen in Höhe von ca. 491.680,03 € konnte nicht vollständig realisiert werden. Es stehen noch Beiträge zur Abrechnung an.
Haushaltsausgleich
Die Ergebnisrechnung (Muster 15 zu § 44 GemHVO) weist ein laufendes Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit (Position E16) in Höhe von 2.528.009,14 € aus. Reduziert um das Saldo der Zins- und sonstigen Finanzerträge und -aufwendungen (Position E19) in Höhe von -65.054,97 €, ergibt sich ein ordentliches Ergebnis (Position E20) in Höhe von 2.462.954,17 €. Insgesamt ergibt sich demnach ein Jahresergebnis (Position E23) in Höhe von 2.462.954,17 €.
Damit ist die Ergebnisrechnung 2018 ausgeglichen.
Die Finanzrechnung (Muster 16 zu § 45 GemHVO) weist einen positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (Position F20) in Höhe von 3.040.863,14 € aus. Mit diesem positiven Saldo können die Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten (Position F36) in Höhe von 382.457,71 € gedeckt werden. Insgesamt ergibt sich eine freie Finanzspitze (Position F44) in Höhe von 2.658.405,43 €.
Damit ist die Finanzrechnung 2018 ausgeglichen.
Formal ist die Jahresrechnung 2018 ausgeglichen, da Ergebnis- und Finanzrechnung ausgeglichen sind.
Schulden:
Die Investitionskredite haben einen Endstand zum 31.12.2018 in Höhe von 5.698.307,76 €. Die Höhe der Tilgung der Investitionskredite im laufenden Geschäftsjahr belief sich auf 382.457,71 € (Position F36).
Dies ergab eine pro Kopf Verschuldung aufgrund der Investitionskredite von ca. 543 € je Einwohner.
Kreditaufnahmen für Investitionen waren für das Jahr 2018 nicht eingeplant. Eine Kreditaufnahme war nicht notwendig.
Liquiditätskredite waren aufgrund der vorhandenen liquiden Mittel nicht erforderlich.
Zusammenfassung:
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit (Position F16) beträgt 3.159.566,50 €.
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit wird vermindert um den Saldo der Zins- und sonstigen Finanzein- und -auszahlungen (Position F19) in Höhe von -118.703,36 €. Die Zins- und sonstigen Finanzein- und -auszahlungen sind von niedrigen Zinsen geprägt.
Außerordentliche Einzahlungen sowie außerordentliche Auszahlungen (Summe Position F21) waren keine zu berücksichtigen.
Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (Position F23) beträgt 3.040.863,14 €. Er liegt damit um 156.003,44 € unter dem Wert von 2017 in Höhe von 3.196.735,54 €.
Im Jahr 2018 wurde weder Investitions- noch Liquiditätskredite aufgenommen.
Der Kassenbestand zum 31.12.2018 für die Gemeinde Morbach beträgt 2.504.207,21 €.
Die vorhandenen Investitionskredite wurden planmäßig in Höhe von 382.457,71 € getilgt.
Das Jahresergebnis (Position E23) 2018 beträgt 2.462.954,17 € (Vorjahr: 270.317,33 €).
Es ergibt sich eine sog. freie Finanzspitze (Position F44) von 2.658.405,43 € (Vorjahr: 2.432.460,57 €).
Weitere Erläuterungen können aus der Jahresrechnung 2018 entnommen werden.
Beschluss:
Es wird beschlossen:
| 1. | Der Jahresabschluss der Gemeinde Morbach zum 31. Dezember 2018 wird gemäß § 114 GemO in Aktiva und Passiva auf die Bilanzsumme von 130.590.446,66 € festgestellt. |
| 2. | Der Jahresüberschuss in Höhe von 2.462.954,17 € wird festgestellt. |
| 3. | Aufgrund des vorliegenden Rechenschaftsberichtes und des Ergebnisses der Rechnungsprüfung wird dem Bürgermeister Andreas Hackethal sowie den Beigeordneten Dietmar Thömmes, ehem. Beigeordneten Achim Zender und ehem. Beigeordneten Brigitte Heintel gemäß § 114 GemO Entlastung erteilt. |
| 4. | Die vom Rechnungsprüfungsausschuss getroffenen Feststellungen sind zu beachten und über die Stellungnahme der Verwaltung sowie über die Erledigung der Empfehlungen im Haupt- und Finanzausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss zu berichten. |
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
| Sonderinteresse: | 2 (Bürgermeister Hackethal Andreas, Zender Achim) |
Zu Punkt 6: Abnahme der Jahresrechnung 2019 und Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten
Sachverhalt:
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 wurde einschließlich der Jahresabschlussbilanz, den Anhängen und dem Rechenschaftsbericht unter Beachtung des § 108 GemO und des § 49 GemHVO erstellt.
Gemäß § 114 GemO i. V. m. der VV zu § 114 GemO nehmen Bürgermeister Andreas Hackethal, sowie die Beigeordneten Dietmar Thömmes, Karl-Heinz Erz und Uwe Andretta sowie der ehemalige Beigeordnete Achim Zender an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Bilanz:
Die Bilanz zum Schluss des Haushaltsjahres weist ein positives Eigenkapital in Höhe von 75.285.837,65 € aus. Das Eigenkapital hat sich im Haushaltsjahr um 1.838.823,00 € verringert.
Die Eigenkapitalquote bleibt stabil bei 58 % (Vorjahr 59 %).
Das Vermögen der Gemeinde beträgt zum Bilanzstichtag 129.675.646,91 € (Vorjahr: 130.590.446,66 €).
Verbindlichkeiten und Rückstellungen belasten das Vermögen in Höhe von 18.544.820,37 €. Zum vorhergehenden Haushaltsjahr haben sich die Verbindlichkeiten und Rückstellungen insbesondere infolge von Anpassungen um 208.624,11 € erhöht (Vorjahr: 18.336.196,26 €).
Das Vermögen in Höhe von 129.675.646,91 € ist mit 35.724.605,43 € durch Zuwendungen und Ertragszuschüssen, die als Sonderposten in der Bilanz ausgewiesen sind, finanziert (Vorjahr: 35.030.168,74 €).
Das Anlagevermögen beträgt zum Bilanzstichtag 117.316.957,75 € (Vorjahr: 118.939.670,43 €). Aus der Anlagenbuchhaltung ergibt sich eine Abschreibung in Höhe von 3.092.750,27 € gegenüber dem Vorjahr von 3.219.188,53 €.
Das Umlaufvermögen erhöht sich um 695.080,21 € gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 11.410.264,76 € und beträgt zum Bilanzstichtag 12.105.344,97 €. Der überwiegende Teil sind hierbei öffentlich-rechtliche Forderungen.
Ergebnisrechnung:
In der Ergebnisrechnung (Muster 5 zu §44 GemHVO) 2019 wird ein Jahresfehlbetrag (Position E23) in Höhe von -1.838.835,23 € ausgewiesen. Das Jahresergebnis 2018 belief sich auf einen Jahresüberschuss von 2.462.954,17 €. Somit beträgt der Jahresfehlbetrag 2019 insgesamt 4.301.789,40 € weniger als 2018.
Die Ertragslage des Jahres 2019 bewegte sich oberhalb der Erwartungen. Die Steuern und ähnlichen Abgaben (Position E1) lagen bei 22.253.254,90 €, wogegen die Planungen 21.872.200 € betrugen. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Erwartungen voll erfüllt wurden. Die Summe der Erträge aus laufenden Verwaltungstätigkeiten (Position E8) beläuft sich auf 33.271.746,33 €.
Die Aufwandslage des Jahres 2019 bewegte sich oberhalb der Erwartungen. Die Summe der Aufwendungen aus laufenden Verwaltungstätigkeiten (Position E15) lagen bei einem Ergebnis von 33.723.766,24 € um 1.615.763,24 € höher als bei der Planung in Höhe von 31.627.670 €.
Finanzrechnung:
In der Finanzrechnung (Muster 16 zu § 45 GemHVO) beträgt der positive Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (Position F20) 2.559.840,57 € (Vorjahr: 3.159.566,50 €). Mit diesem kann die Tilgung von Investitionskrediten (Position F36) in Höhe von 529.612,45 € (Vorjahr: 382.457,71 €) gedeckt werden. Es ergibt sich eine sog. freie Finanzspitze (Position F44) von 2.030.228,12 € (Vorjahr: 2.658.405,43 €).
Die geplanten Investitionen in Höhe von 4.177.790,00 €, zuzüglich übertragener Haushaltsresten aus Investitionstätigkeit 2018 von 1.409.796,00 €, zusammen 5.587.586,00 €, konnten im Haushaltsjahr nur zu einem Teil, nämlich in Höhe von 4.100.261,31 € (Position F32) durchgeführt werden. Durch Verzögerungen bei verschiedenen Maßnahmen konnten die gesteckten Umsetzungsziele nicht gänzlich erreicht werden. Die nicht abgeschlossenen Investitionen werden im Haushaltsfolgejahr weitergeführt. Die Planungen zu den Gesamtkosten der einzelnen Maßnahmen wurden mit dem jeweiligen Haushaltsplan angepasst.
Kreditaufnahmen für Investitionen waren für das Jahr 2019 nicht eingeplant.
Liquiditätskredite wurden auch unterjährig nicht benötigt.
Die geplante Erhebung von Erschließungs- und Ausbaubeiträgen in Höhe von ca. 651.360,52 € konnte nicht vollständig realisiert werden. Es stehen noch Beiträge zur Abrechnung an.
Haushaltsausgleich
Die Ergebnisrechnung (Muster 15 zu § 44 GemHVO) weist ein laufendes Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit (Position E16) in Höhe von -452.019,91 € aus. Reduziert um das Saldo der Zins- und sonstigen Finanzerträge und -aufwendungen (Position E19) in Höhe von -1.386.815,32 €, ergibt sich ein ordentliches Ergebnis (Position E20) in Höhe von -1.838.835,23 €. Insgesamt ergibt sich demnach ein Jahresergebnis (Position E23) in Höhe von -1.838.835,23 €.
Damit ist die Ergebnisrechnung 2019 nicht ausgeglichen.
Die Finanzrechnung (Muster 16 zu § 45 GemHVO) weist einen positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (Position F20) in Höhe von 2.559.840,57 € aus. Mit diesem positiven Saldo können die Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten (Position F36) in Höhe von 529.612,45 € gedeckt werden. Insgesamt ergibt sich eine freie Finanzspitze (Position F44) in Höhe von 2.030.228,12 €.
Damit ist die Finanzrechnung 2019 ausgeglichen.
Formal ist die Jahresrechnung 2019 nicht ausgeglichen, da die Ergebnisrechnung nicht ausgeglichen ist. Durch gutes wirtschaften, insbesondere durch die freien Finanzspitzen in den letzten Jahren, kann aber dieses Ergebnis aufgefangen werden.
Schulden:
Die Investitionskredite haben einen Endstand zum 31.12.2019 in Höhe von 5.181.513,55 €. Die Höhe der Tilgung der Investitionskredite im laufenden Geschäftsjahr belief sich auf 529.612,45 € (Position F36).
Dies ergab eine pro Kopf Verschuldung aufgrund der Investitionskredite von ca. 496 € je Einwohner.
Kreditaufnahmen für Investitionen waren für das Jahr 2019 nicht eingeplant. Eine Kreditaufnahme war nicht notwendig.
Liquiditätskredite waren aufgrund der vorhandenen liquiden Mittel nicht erforderlich.
Zusammenfassung:
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit (Position F16) beträgt 2.571.611,84 €.
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit wird vermindert um den Saldo der Zins- und sonstigen Finanzein- und -auszahlungen (Position F19) in Höhe von -11.771,27 €. Die Zins- und sonstigen Finanzein- und -auszahlungen sind von niedrigen Zinsen geprägt.
Außerordentliche Einzahlungen sowie außerordentliche Auszahlungen (Summe Position F21) waren keine zu berücksichtigen.
Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (Position F23) beträgt 2.559.840,57 €. Er liegt damit um 481.022,57 € unter dem Wert von 2018 in Höhe von 3.040.863,14 €
Im Jahr 2019 wurde weder Investitions- noch Liquiditätskredite aufgenommen.
Der Kassenbestand zum 31.12.2019 für die Gemeinde Morbach beträgt 1.408.172,90 €.
Die vorhandenen Investitionskredite wurden planmäßig in Höhe von 529.612,45 € getilgt.
Das Jahresergebnis (Position E23) 2019 beträgt -1.838.835,23 € (Vorjahr: 2.462.954,17 €).
Es ergibt sich eine sog. freie Finanzspitze (Position F44) von 2.030.228,12 € (Vorjahr: 2.658.405,43 €).
Weitere Erläuterungen können aus der Jahresrechnung 2019 entnommen werden.
Beschluss:
Es wird beschlossen:
| 1. | Der Jahresabschluss der Gemeinde Morbach zum 31. Dezember 2019 wird gemäß § 114 GemO in Aktiva und Passiva auf die Bilanzsumme von 129.675.646,91 € festgestellt. |
| 2. | Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -1.838.835,23 € wird festgestellt. |
| 3. | Aufgrund des vorliegenden Rechenschaftsberichtes und des Ergebnisses der Rechnungsprüfung wird dem Bürgermeister Andreas Hackethal sowie den Beigeordneten Dietmar Thömmes, Karl-Heinz Erz, Uwe Andretta, ehem. Beigeordneten Achim Zender und ehem. Beigeordneten Brigitte Heintel gemäß § 114 GemO Entlastung erteilt. |
| 4. | Die vom Rechnungsprüfungsausschuss getroffenen Feststellungen sind zu beachten und über die Stellungnahme der Verwaltung sowie über die Erledigung der Empfehlungen im Haupt- und Finanzausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss zu berichten. |
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 8 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
| Sonderinteresse: | 2 (Bürgermeister Hackethal Andreas, Zender Achim) |
Zu Punkt 7: Abnahme der Jahresrechnung 2020 und Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten
Sachverhalt:
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wurde einschließlich der Jahresabschlussbilanz, den Anhängen und dem Rechenschaftsbericht unter Beachtung des § 108 GemO und des § 49 GemHVO erstellt.
Gemäß § 114 GemO i. V. m. der VV zu § 114 GemO nehmen Bürgermeister Andreas Hackethal, sowie der Beigeordnete Dietmar Thömmes, Beigeordneter Karl-Heinz Erz und Beigeordneter Uwe Andretta an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Bilanz:
Die Bilanz zum Schluss des Haushaltsjahres weist ein positives Eigenkapital in Höhe von 82.689.846,72 € aus. Das Eigenkapital hat sich im Haushaltsjahr um 7.404.009,07 € erhöht.
Die Eigenkapitalquote bleibt stabil bei 59 % (Vorjahr 58 %).
Das Vermögen der Gemeinde beträgt zum Bilanzstichtag 139.135.073,26 € (Vorjahr: 129.675.646,91 €).
Verbindlichkeiten und Rückstellungen belasten das Vermögen in Höhe von 19.128.344,41 €. Zum vorhergehenden Haushaltsjahr haben sich die Verbindlichkeiten und Rückstellungen insbesondere infolge von Anpassungen um 583.524,04 € erhöht (Vorjahr: 18.544.820,37 €).
Das Vermögen in Höhe von 139.135.073,26 € ist mit 36.085.547,09 € durch Zuwendungen und Ertragszuschüssen, die als Sonderposten in der Bilanz ausgewiesen sind, finanziert (Vorjahr: 35.724.605.43 €).
Das Anlagevermögen beträgt zum Bilanzstichtag 117.282.605,21 € (Vorjahr: 117.316.957,75 €). Aus der Anlagenbuchhaltung ergibt sich eine Abschreibung in Höhe von 3.114.514,77 € gegenüber dem Vorjahr von 3.092.750,27 €.
Das Umlaufvermögen erhöht sich um 9.508.927,57 € gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 12.105.344,97 € und beträgt zum Bilanzstichtag 21.614.272,54 €. Der überwiegende Teil sind hierbei öffentlich-rechtliche Forderungen.
Ergebnisrechnung:
In der Ergebnisrechnung (Muster 5 zu §44 GemHVO) 2020 wird ein Jahresüberschuss (Position E23) in Höhe von 7.403.996,55 € ausgewiesen. Das Jahresergebnis 2019 belief sich auf einen Jahresfehlbetrag von -1.838.835,23 €. Somit beträgt der Jahresüberschuss 2020 insgesamt 9.242.831,78 € mehr als 2019.
Die Ertragslage des Jahres 2020 bewegte sich weit oberhalb der Erwartungen. Die Steuern und ähnlichen Abgaben (Position E1) lagen bei 27.995.866,35 €, wogegen die Planungen 24.244.600,00 € betrugen. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Erwartungen voll erfüllt wurden. Die Summe der Erträge aus laufenden Verwaltungstätigkeiten (Position E8) beläuft sich auf 41.039.472,95 €.
Die Aufwandslage des Jahres 2020 bewegte sich fast punktgenau auf Grundlage der Erwartungen. Die Summe der Aufwendungen aus laufenden Verwaltungstätigkeiten (Position E15) lagen bei einem Ergebnis von 34.523.180,20 € um -107.139,80 € niedriger als bei der Planung in Höhe von 34.630.320,00 €.
Finanzrechnung:
In der Finanzrechnung (Muster 16 zu § 45 GemHVO) beträgt der positive Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (Position F20) 11.495.857,29 € (Vorjahr: 2.559.840,57 €). Mit diesem kann die Tilgung von Investitionskrediten (Position F36) in Höhe von 498.918,17 € (Vorjahr: 529.612,45 €) gedeckt werden. Es ergibt sich eine sog. freie Finanzspitze (Position F44) von 10.996.939,22 € (Vorjahr: 2.030.228,12 €).
Die geplanten Investitionen in Höhe von 3.191.980,00 €, zuzüglich übertragener Haushaltsresten aus Investitionstätigkeit 2019 von 1.696.554,00 €, zusammen 4.888.534,00 €, konnten im Haushaltsjahr nur zu einem Teil, nämlich in Höhe von 2.717.973,76 € (Position F32) durchgeführt werden. Durch Verzögerungen bei verschiedenen Maßnahmen konnten die gesteckten Umsetzungsziele nicht gänzlich erreicht werden. Die nicht abgeschlossenen Investitionen werden im Haushaltsfolgejahr weitergeführt. Die Planungen zu den Gesamtkosten der einzelnen Maßnahmen wurden mit dem jeweiligen Haushaltsplan angepasst.
Kreditaufnahmen für Investitionen waren für das Jahr 2020 nicht eingeplant.
Liquiditätskredite wurden auch unterjährig nicht benötigt.
Die geplante Erhebung von Erschließungs- und Ausbaubeiträgen in Höhe von ca. 1.920.883,93 € konnte nicht realisiert werden. Es stehen noch Beiträge zur Abrechnung an.
Haushaltsausgleich
Die Ergebnisrechnung (Muster 15 zu § 44 GemHVO) weist ein laufendes Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit (Position E16) in Höhe von 6.516.292,75 € aus. Reduziert um das Saldo der Zins- und sonstigen Finanzerträge und -aufwendungen (Position E19) in Höhe von 887.703,80 €, ergibt sich ein ordentliches Ergebnis (Position E20) in Höhe von 7.403.996,55 €. Insgesamt ergibt sich demnach ein Jahresergebnis (Position E23) in Höhe von 7.403.996,55 €.
Damit ist die Ergebnisrechnung 2020 ausgeglichen.
Die Finanzrechnung (Muster 16 zu § 45 GemHVO) weist einen positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (Position F20) in Höhe von 11.495.857,29 € aus. Mit diesem positiven Saldo können die Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten (Position F36) in Höhe von 498.918,17 € gedeckt werden. Insgesamt ergibt sich eine freie Finanzspitze (Position F44) in Höhe von 10.996.939,22 €.
Damit ist die Finanzrechnung 2020 ausgeglichen.
Formal ist die Jahresrechnung 2020 ausgeglichen, da Ergebnis- und Finanzrechnung ausgeglichen sind.
Schulden:
Die Investitionskredite haben einen Endstand zum 31.12.2020 in Höhe von 4.682.582,96 €. Die Höhe der Tilgung der Investitionskredite im laufenden Geschäftsjahr belief sich auf 498.918,17 € (Position F36).
Dies ergab eine pro Kopf Verschuldung aufgrund der Investitionskredite von ca. 444 € je Einwohner.
Kreditaufnahmen für Investitionen waren für das Jahr 2020 nicht eingeplant. Eine Kreditaufnahme war nicht notwendig.
Liquiditätskredite waren aufgrund der vorhandenen liquiden Mittel nicht erforderlich.
Zusammenfassung:
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit (Position F16) beträgt 11.558.860,66 €.
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit wird vermindert um den Saldo der Zins- und sonstigen Finanzein- und -auszahlungen (Position F19) in Höhe von -63.003,37 €. Die Zins- und sonstigen Finanzein- und -auszahlungen sind von niedrigen Zinsen geprägt.
Außerordentliche Einzahlungen sowie außerordentliche Auszahlungen (Summe Position F21) waren keine zu berücksichtigen.
Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (Position F23) beträgt 11.495.857,29 €. Er liegt damit um 8.936.016,72 € über dem Wert von 2019 in Höhe von 2.559.840,57 €.
Im Jahr 2020 wurde weder Investitions- noch Liquiditätskredite aufgenommen.
Der Kassenbestand zum 31.12.2020 für die Gemeinde Morbach beträgt 11.989.396,83 €.
Die vorhandenen Investitionskredite wurden planmäßig in Höhe von 498.918,17 € getilgt.
Das Jahresergebnis (Position E23) 2020 beträgt 7.403.996,55 € (Vorjahr: -1.838.835,23 €).
Es ergibt sich eine sog. freie Finanzspitze (Position F44) von 10.996.939,22 € (Vorjahr: 2.030.228,12 €).
Weitere Erläuterungen können aus der Jahresrechnung 2020 entnommen werden.
Beschluss:
Es wird beschlossen:
| 1. | Der Jahresabschluss der Gemeinde Morbach zum 31. Dezember 2020 wird gemäß § 114 GemO in Aktiva und Passiva auf die Bilanzsumme von 139.135.073,26 € festgestellt. |
| 2. | Der Jahresüberschuss in Höhe von 7.403.996,55 € wird festgestellt. |
| 3. | Aufgrund des vorliegenden Rechenschaftsberichtes und des Ergebnisses der Rechnungsprüfung wird dem Bürgermeister Andreas Hackethal sowie den Beigeordneten Dietmar Thömmes, Karl-Heinz Erz und Uwe Andretta gemäß § 114 GemO Entlastung erteilt. |
| 4. | Die vom Rechnungsprüfungsausschuss getroffenen Feststellungen sind zu beachten und über die Stellungnahme der Verwaltung sowie über die Erledigung der Empfehlungen im Haupt- und Finanzausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss zu berichten. |
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 9 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
| Sonderinteresse: | 1 (Bürgermeister Hackethal Andreas) |