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Morbacher Rundschau
Ausgabe 48/2024
Bekanntgaben + Informationen
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Sitzung des Forst- und Landwirtschaftsausschusses der GEMEINDE MORBACH am 14.11.2024

am 14.11.2024

- Öffentliche Sitzung

Zu Punkt 2: Verpflichtung von Ausschussmitgliedern

Sachverhalt:

Unter Hinweis auf ihre in der Gemeindeordnung fixierten Rechte und Pflichten verpflichtet Bürgermeister Andreas Hackethal die Ausschussmitglieder per Handschlag namens der Gemeinde Morbach.

Zu Punkt 3: Benennung Ausschussmitglied als Kontaktperson zum Abschlussprüfer

Sachverhalt:

Nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Abschlussprüfung (GoA), hat der Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Abschlussprüfungen jederzeit das Recht sich an die zuständigen Gremien, wie den Forst- und Landwirtschaftsausschuss und den Gemeinderat zu wenden, ohne die Verwaltung hierüber zu informieren. Um die Kommunikation zu erleichtern, bittet der Wirtschaftsprüfer um Benennung einer Kontaktperson aus dem Ausschuss, der hierfür bereit wäre.

Wie die Wirtschaftsprüfer erläutern, wird die Kontaktperson über folgende Vorgänge informiert:

  • Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
  • Geplanter Umfang der Abschlussprüfung
  • Zeitlicher Ablauf der Abschlussprüfung
  • Bedeutsame Feststellungen aus der Abschlussprüfung

In der letzten Legislaturperiode wurde erstmalig eine Kontaktperson zum Wirtschaftsprüfer benannt und Herr Wilhelm Feilen, Weiperath hat als Kontaktperson fungiert.

Beschluss:

Der Forst- und Landwirtschaftsausschuss benennt

Herrn Wilhelm Feilen, Weiperath

als Kontaktperson des Wirtschaftsprüfers für die neue Legislaturperiode.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 4: Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebes Gemeindeforst Morbach

Sachverhalt:

Der unten genannte Beschlussvorschlag resultiert aus dem vorliegenden Lagebericht der Werkleitung und dem Prüfbericht der THS Wirtschaftsprüfung GmbH, Saarbrücken, der den Ausschussmitgliedern und dem Gemeinderat auszugsweise vorliegt.

Beschluss:

Dem Gemeinderat wird empfohlen:

a) den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Gemeindeforst Morbach zum 31. Dezember 2023 gemäß § 2 Abs. 2 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) in Aktiva und Passiva auf die Bilanzsumme von 22.738.542,11 EUR festzustellen.

b) den Jahresgewinn 2023 in Höhe von 250.468,08 EUR gemäß § 11 Abs. 7 EigAnVO auf neue Rechnung vorzutragen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 5: Festsetzung der Holztaxe für Brennholz aus dem Gemeindewald für das Wirtschaftsjahr 2025

Sachverhalt:

In den vergangenen Jahren wurde empfohlen, im Einvernehmen mit dem Forstamt und dem Revierleiter, zur Vermeidung von Nachfragekonzentrationen im Gemeindewald, die Brennholzpreise denen von Landesforsten im Bereich des Forstamtes Idarwald anzugleichen.

Landesforsten hat die Preise für die Brennholzsaison 2024/25 für Brennholz auf den Vorjahreswerten belassen. Brennholz lang (Holz liegt an der Waldstraße) für „Weiße“ Harthölzer (Buche/Hainbuche/Ahorn/Eiche) auf 51,10 €/RM, sonstige Baumarten (Pappel, Weide, Linde, Erle und Birke) auf 42,00 €/RM festgesetzt und die maximale Abgabemenge pro Haushalt auf 10 FM/Haushalt (ca. 14 RM/Haushalt) erneut festgelegt. Es wird vorgeschlagen den bisherigen Taxpreis bei 45,00 €/RM für Buche und Eiche zu belassen und für Birke ebenfalls auf 33,00 €/RM bei zu behalten. Damit liegt der Eigenbetrieb Gemeindeforst Morbach im Mittel weiter unter den Preisen von Landesforsten. Die Reduzierung der Menge pro Haushalt auf 25 RM soll auch 2025 bestehen bleiben.

Bereitstellung

Buche / Eiche / Birke

Bezeichnung

Schlagabraum / Kronenholz, ungerückt

(Buche/Eiche)

Holz liegt im Wald-Bestand

Schlagabraum / Kronenholz, vorkonzentriert bzw. gerückt

(Buche/Eiche)

Holz wurde vorgezogen, liegt an Rückegasse/Waldstraße

Vollbäume aus Stangenholz stehend auf dem Stock (Buche/Eiche)

Fällung und Aufarbeitung durch den Käufer (Forstwirt-Ausbildung erforderlich)

Vollbäume aus Stangenholz umgeschnitten, ungerückt (Buche/Eiche)

Holz liegt im Wald-Bestand

Vollbäume aus Stangenholz umgeschnitten, ungerückt (Birke/Ahorn/sonstiges Laubholz)

Holz liegt im Wald-Bestand

Brennholz, lang, gefällt, gerückt (Buche/Eiche)

Holz liegt an Waldstraße

Brennholz, kurz, gefällt, gerückt (Birke aus Harvesteraufarbeitung)

Holz liegt an Waldstraße

Für den Eigenbetrieb Gemeindeforst Morbach wird weiterhin vorgeschlagen in erster Linie die einheimischen Brennholzkunden zu bedienen.

Beschluss:

Zur Abgabe von Brennholz an private Selbstwerber für den Eigenbedarf aus dem Gemeindewald werden für die genannten Sortimente (Buche/Eiche/Birke) die Richtpreise bzw. Taxpreise beibehalten:

Bereitstellung

Buche / Eiche / Birke

Anmerkung

Schlagabraum / Kronenholz, ungerückt (Buche/Eiche)

Holz liegt im Wald-Bestand

Schlagabraum / Kronenholz, vorkonzentriert bzw. gerückt Buche/Eiche)

Holz wurde vorgezogen, liegt an Rückegassen/Waldstraße

Vollbäume aus Stangenholz stehend auf dem Stock (Buche/Eiche)

Fällung und Aufarbeitung durch den Käufer (Forstwirt-Ausbildung erforderlich)

Vollbäume aus Stangenholz umgeschnitten, ungerückt (Buche/Eiche)

Holz liegt im Wald-Bestand

Vollbäume aus Stangenholz umgeschnitten, ungerückt (Birke/Ahorn/sonstiges Laubholz))

Holz liegt im Wald-Bestand

Brennholz, lang, gefällt, gerückt (Buche/Eiche)

Holz liegt an Waldstraße

Brennholz, kurz, gefällt, gerückt (Birke aus Harvesteraufbereitung)

Holz liegt an Waldstraße

Die vorstehenden Preise gelten für normale Verhältnisse. Bei besonders schwierigen Geländeverhältnissen können diese entsprechend dem Schwierigkeitsgrad reduziert werden.

Die Fällung stehender Bäume darf nur durch Personen erfolgen, die mit der Holzernte vertraut sind (Forstwirtsausbildung erforderlich!). Die Waldbesitzerin übernimmt keine Haftung für Sach- und Personenschäden, die bei der Selbstwerbung entstehen.

Bei der Nachfrage nach stofflicher Nutzung sowohl als Industrieholz, als auch für die energetische Nutzung als Brennholz, wird der Eigenbetrieb Gemeindeforst Morbach in erster Linie die Brennholzkunden bedienen. Weiterhin ist das Brennholz aus dem Gemeindewald Morbach grundsätzlich bzw. bis zur Sättigung der örtlichen Nachfrage nur an Einwohner der Gemeinde Morbach auf dem Wege der öffentlichen Versteigerung abzugeben. Es wird eine Abgabebegrenzung pro Haushalt auf 25 Raummeter festgelegt.

Sobald die Nachfrage innerhalb der Gemeinde abgedeckt ist, kann die Werkleitung in Absprache mit den Revierleitern vorstehende Einschränkungen aufheben.

Ein Verkauf von Brennholz an gewerbliche Brennholzwerber aus dem Gemeindewald soll erst nach der vorgenannten Bedarfsdeckung bei den Privatkunden erfolgen. Bei Verkauf an gewerbliche Holzwerber wird zu den o.g. Preisen die Mehrwertsteuer (MwSt.) in der gesetzlichen Höhe hinzugerechnet.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 6: Abgabe von Weihnachtsbäumen an private Haushalte 2024

Sachverhalt:

Der Verkauf von Weihnachtsbäumen soll auch in diesem Jahr wieder in der Morbacher Energielandschaft (MEL) am Forstbetriebshofgebäude stattfinden.

Eine Veränderung der Verkaufspreise soll nicht erfolgen. Folgende Preise werden vorgeschlagen:

Edeltannen (Nobilis und Nordmanntanne)

Fichten

Fichten über Haushaltsgröße (Gewerbe etc.) lfdm.

Schmuckreisig pro Ast.

Damit bewegen sich die Preise weiterhin im regulären Preisgefüge der gewerblichen Mitbewerber.

Der Kindergarten Weiperath wird dankenswerter Weise wieder das Rahmenprogramm übernehmen.

Beschluss:

Folgende Preise (incl. Mehrwertsteuer) werden zum Verkauf von Weihnachtsbäumen aus Gemeindekulturen für das Jahr 2024 festgesetzt:

a) Edeltannen (Nobilis und Nordmanntanne)

b) Fichten

c) Fichten über Haushaltsgröße (Gewerbe etc.)

d) Schmuckreisig

Auf Wunsch werden die Bäume eingenetzt (kostenlos).

Der Verkauf erfolgt in der Morbacher Energielandschaft (MEL) am Forstbetriebshofgebäude. Ein Begleitprogramm wird vom Kindergarten Weiperath gestaltet.

Als Verkaufstermin wird festgelegt:

Samstag, 14. Dezember 2024 von 9.00 bis 14.00 Uhr.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 7: Forsteinrichtungswerk 2026; Zuschussantrag

Sachverhalt:

Das letzte Forsteinrichtungswerk des Gemeindeforstes Morbach ist vom Stichtag 01.10.2016. Es ist alle zehn Jahre neu aufzustellen. Es liefert wichtige Daten über den Forstbetrieb wie Zuwachs, Baumartenverteilung, Schutzzonen, Stilllegungen, etc.. Ebenfalls ist es die Grundlage für den Regeleinschlag der nächsten zehn Jahre. Es führt weiterhin zu einer Anpassung der Bilanzwerte in Bezug auf den Bestandeswert des Waldes und hat damit direkte Auswirkungen auf den Wert des Eigenbetriebes.

Der Prozess beginnt mit dem Zuschussantrag für die Pauschalförderung der neuen Forsteinrichtung bei der Landesforstverwaltung, der in Kürze gestellt werden soll. Die zu erwartenden planerischen Leistungen zur Erstellung des Einrichtungswerkes werden rund 150.000 € kosten und werden von der Landesforstverwaltung mit 75 % gefördert. Es handelt sich dabei um eine Deminimis-Förderung.

Im Anschluss an den Förderantrag und die Beantragung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns, wird die Ausschreibung vorbereitet und die Kosten im Wirtschaftsplan 2025 veranschlagt. Nach der Wirtschaftsplangenehmigung im Januar 2025 erfolgt die Ausschreibung der Forsteinrichtung. Die Vergabe ist für den März 2025 vorgesehen. Arbeitsbeginn des Planers wäre Mai 2025. Das fertige Einrichtungswerk wird digital bis Mai 2026 vorliegen und bis Oktober 2026 abgeschlossen sein.

Beschluss:

Die Werkleitung wird beauftragt, den Förderantrag bei der Landesforstverwaltung zu stellen und das Verfahren zur Erstellung des Forsteinrichtungswerkes wie beschrieben durchzuführen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 8: Bericht der Revierleitungen

Sachverhalt:

Revierleiter Guido Haag erläutert anhand von Bildmaterial die Aufforstungsarbeiten des Jahres 2024. Er beschreibt die Pflegearbeiten sowie den Schutz durch Gatterbauarbeiten. Abschließend zeigt er anhand einer Eichenbaumscheibe den Befall durch Eichenpracht- und andere Käferarten.

Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt nicht.

Zu Punkt 9: Anfragen und Mitteilungen

Anfragen liegen keine vor.

Die Anwesenden erhalten ohne Aussprache davon Kenntnis, dass

  • ein Auszubildender für den Beruf des Forstwirtes für 2025 gefunden wurde.
  • Die Wirtschaftsplanungen für das Jahr 2025 in vollem Gange sind und Maßnahmen geplant sind wie- Ersatzbeschaffung Forst-Caddy- Beschaffung Ausbildungsfahrzeug mit Anhänger- weitergehende Planungen Geräteschuppen am Forstbetriebshof- Forstschlepper.