- Öffentliche Sitzung -
Zu Punkt 2: Verpflichtung von Ausschussmitgliedern
Sachverhalt:
Unter Hinweis auf ihre in der Gemeindeordnung fixierten Rechte und Pflichten verpflichtet Bürgermeister Andreas Hackethal die Ausschussmitglieder per Handschlag namens der Gemeinde Morbach.
Zu Punkt 3: Benennung Ausschussmitglied als Kontaktperson zum Abschlussprüfer
Sachverhalt:
Nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Abschlussprüfung (GoA), hat der Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Abschlussprüfungen jederzeit das Recht sich an die zuständigen Gremien, wie Werkausschuss und Gemeinderat zu wenden, ohne die Verwaltung hierüber zu informieren. Um die Kommunikation zu erleichtern, bittet der Wirtschaftsprüfer um Benennung einer Kontaktperson aus dem Werkausschuss, der hierfür bereit wäre.
Wie die Wirtschaftsprüfer erläutern, wird die Kontaktperson über folgende Vorgänge informiert:
In der letzten Legislaturperiode wurde erstmalig eine Kontaktperson zum Wirtschaftsprüfer benannt und Herr Hermann Moseler, Hinzerath hat als Kontaktperson fungiert.
Beschluss:
Der Forst- und Landwirtschaftsausschuss benennt
Herrn Egon Schabbach, Rapperath
als Kontaktperson des Wirtschaftsprüfers für die neu Legislaturperiode.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
Zu Punkt 4: Jahresabschluss 2023 der Gemeindewerke Morbach, Betriebszweig Abwasserbeseitigung
Sachverhalt:
Der unten genannte Beschlussvorschlag resultiert aus dem vorliegenden Lagebericht der Werkleitung und dem Prüfbericht der THS Wirtschaftsprüfung GmbH, Saarbrücken, der den Ausschussmitgliedern und dem Gemeinderat auszugsweise vorliegt.
Beschluss:
Es wird beschlossen,
| a) | den Jahresabschluss des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung zum 31. Dezember 2023 gemäß § 2 Abs. 2 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) in Aktiva und Passiva auf die Bilanzsumme von 12.087.872,23 EUR festzustellen. |
| b) | den Jahresgewinn 2023 von 165.043,96 EUR gemäß § 11 Abs. 7 EigAnVO auf neue Rechnung vorzutragen. |
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Zu Punkt 5: Jahresabschluss 2023 der Gemeindewerke Morbach, Betriebszweig Wasserversorgung
Sachverhalt:
Der unten genannte Beschlussvorschlag resultiert aus dem vorliegenden Lagebericht der Werkleitung und dem Prüfbericht der THS Wirtschaftsprüfung GmbH, Saarbrücken, der den Ausschussmitgliedern und dem Gemeinderat auszugsweise vorliegt.
Beschluss:
Dem Gemeinderat wird empfohlen,
| a) | den Jahresabschluss des Betriebszweiges Wasserversorgung zum 31. Dezember 2023 gemäß § 2 Abs. 2 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) in Aktiva und Passiva auf die Bilanzsumme von 10.977.144,46 EUR festzustellen. |
| b) | den Jahresverlust 2023 von 124.993,37 EUR gemäß § 11 Abs. 7 EigAnVO auf neue Rechnung vorzutragen. |
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Zu Punkt 6: Vergaben
Zu Punkt 6.1: Vergabe Planungsleistungen Erneuerung Teilstück Wasserleitung Birkenfelder Str. Morbach
Sachverhalt:
Die Gemeinde Morbach beabsichtigt die Deckensanierung in der Birkenfelder Straße in Morbach mit dem Straßenunterhaltungsauftrag 2025 zur vergeben. Um die Straßenoberfläche in Kürze wegen Wasserleitungssanierungsarbeiten nicht erneut öffnen zu müssen, soll eine entsprechende Wasserleitungssanierung im Frühjahr 2025 durch die Gemeindewerke erfolgen.
In der Vergangenheit hat sich das Innenzementierungsverfahren für ältere Wasserleitungen als günstige Alternative herausgestellt, die zu einer Verlängerung der Abschreibedauer der Wasserleitung von 20 Jahren führt, damit fast die Hälfte der regulären Abschreibung einer neuen Leitung von 45 Jahren erbringt. Die Planung, Ausschreibung, Bauleitung und Abrechnung sollte durch den eigenen Mitarbeiter Johannes Buschbaum erfolgen. Im Zuge der Vorplanung stellte sich jedoch heraus, dass die Anzahl der Firmen, die solche Innenzementierungen anbieten stark gesunken ist und die Preise in den letzten Jahren stark angezogen haben. In der Vergangenheit fielen Kosten in Höhe von ca. 1/3 der Wasserleitungsneubaukosten für die Sanierung an, inzwischen ist mit Kosten von weit mehr als der Hälfte eines Leitungsneubaus zu rechnen. Damit ist eine Sanierung der Leitung im Vergleich zum Neubau unwirtschaftlich. Aus diesem Grund soll nun die Wasserleitung in der Birkenfelder Straße auf einem Teilstück von ca. 350 m im offenen Graben erneuert werden.
Da die Gemeindewerke für das Jahr 2025 eine Reihe weiterer Maßnahmen planen, die Personalkapazitäten binden, soll die Planung und Bauleitung extern vergeben werden.
Aufgrund der Kürze des Zeitfensters, der zu erwartenden Ingenieurgebühren von weniger als 25.000 € wurde nur ein Angebot beim Büro Jakobs+Fuchs eingeholt, welches dieser Vorlage beigefügt ist.
Beschluss:
Das vorliegende Angebot wird angenommen und die Planung der Erneuerung der Wasserleitung der Birkenfelder Straße auf einem Teilstück von ca. 350 m an das Ingenieurbüro Jakobs+Fuchs, Morbach vergeben.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Zu Punkt 7: Bericht des Werkleiters
Sachverhalt:
In Form einer Präsentation werden die Maßnahmen des vergangenen Jahres und die anstehenden Projekte des Jahres 2025 dargestellt.
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt nicht.
Zu Punkt 8: Anfragen und Mitteilungen
Anfragen liegen keine vor.
Die Anwesenden erhalten ohne Aussprache davon Kenntnis, dass nach dem Ausscheiden eines Werkemitarbeiters zum Jahresende, aktuell eine Stellenausschreibung veröffentlicht ist.