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Morbacher Rundschau
Ausgabe 48/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Morbach im Ortsbezirk Merscheid „Merscheid - Rapperather Straße“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Morbach hat am 2.9.2025 beschlossen, im Ortsbezirk Merscheid am südlichen Ortsrand an der Rapperather Straße eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung aufzustellen. Mit dieser Satzung soll der bebaubare Innenbereich unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen klargestellt und abgegrenzt werden. Mit der Satzung wird das Ziel verfolgt, einen neuen Ortseingang auszubilden und eine bessere Ausnutzung bereits baulich geprägter Flächen für die bauliche Entwicklung des Ortes zu ermöglichen.

Der Beschluss des Gemeinderates Morbach, die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Merscheid - Rapperather Straße“ aufzustellen, wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch ortsüblich bekanntgemacht. Der Gemeinderat Morbach hat am 2.9.2025 dem Satzungsentwurf zugestimmt. Die Abgrenzung des Satzungsgebietes ist nachstehend abgedruckt.

Gemäß §13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) liegt der Satzungsentwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung mit Begründung in der Zeit von Montag, dem 8. Dezember 2025, bis einschließlich Freitag, dem 9. Januar 2026, während der allgemeinen Dienststunden (montags - mittwochs von 8.00 - 12.00 Uh und montags von 14.00 - 16.00 Uhr, donnerstags von 7.30 - 17.30 Uhr und freitags von 8.00 - 12.00 Uhr) bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Raum OG 206, Bahnhofstr. 19, 54497 Morbach, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus. Nach telefonischer Terminvereinbarung (unter der Telefonnummer 06533/71-315) sind auch Termine außerhalb der allgemeinen Dienststunden möglich.

Die aktuellen Planunterlagen stehen auch auf der Internetseite der Gemeinde Morbach zur Verfügung. Bitte wählen Sie hierzu auf der Seite http://www.morbach.de die Rubrik ‚Leben & Arbeiten‘ und unter dem Menüpunkt ‚Planen und Bauen‘ den Unterpunkt Bauleitplanung/Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen.

An weiteren Informationen zur Planung kann während der Offenlage der Fachbeitrag Naturschutz eingesehen werden. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zur Planung bei der Gemeindeverwaltung Morbach vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Gemeindeverwaltung Morbach
Morbach, den 18.11.2025
Arianit Besiri, Der Bürgermeister