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Morbacher Rundschau
Ausgabe 48/2025
Bekanntgaben + Informationen
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Niederschrift Gemeinderat Morbach

- öffentlicher Teil - über die Sitzung des Gemeinderates Morbach

Datum:

Dienstag, 18. November 2025

Ort:

Sitzungssaal des Rathauses

Dauer:

18:37 Uhr bis 20:55 Uhr

TOP 2:

Verpflichtung eines neuen Ratsmitglieds

Sach- und Rechtslage:

Da das Ratsmitglied Brigitte Heintel am 04.10.2025 verstorben ist muss ihr Mandat als Mitglied im Gemeinderat Morbach neu besetzt werden.

Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 09. Juni 2025 würde Frau Beigeordnete Carmen Koltes-Boltem als Ersatzperson für Frau Heintel in den Gemeinderat nachrücken. Frau Koltes-Boltem hat das Ratsmandat nicht angenommen. Als nächste Ersatzperson rückt Herr Waldemar Rau in den Gemeinderat nach. Herr Rau hat erklärt, dass er die Wahl annimmt.

Der Bürgermeister verpflichtet das neue Ratsmitglied in öffentlicher Sitzung namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten (§ 30 Abs. 2 Satz 1 GemO).

Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO.

TOP 3:

Nachwahl eines Mitglieds für folgende Ausschüsse:

a) Forst- und Landwirtschaftsausschuss

b) Rechnungsprüfungsausschuss

c) Sozial-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss

Sach- und Rechtslage:

Frau Brigitte Heintel ist am 04.10.2025 verstorben. Sie war Mitglied im Forst- und Landwirtschaftsausschuss sowie im Rechnungsprüfungsausschuss. Außerdem war sie stellvertretendes Mitglied des Sozial-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss.

Aus diesem Grund ist für diese Ausschüsse ein neues Ausschussmitglied beziehungsweise ein neues stellvertretendes Ausschussmitglied zu wählen. Beim Rechnungsprüfungsausschuss muss das neu zu wählende Mitglied gemäß Hauptsatzung dem Gemeinderat angehören. Da Frau Heintel Gemeinderatsmitglied war und dem Forst- und Landwirtschaftsausschuss sowie dem Sozial-, Jugend-, Sport und Kulturausschuss angehört hat, muss das neue Ausschussmitglied ebenfalls Gemeinderatsmitglied sein.

Das Vorschlagsrecht liegt bei der SPD-Fraktion.

Beschluss:

a)

Der Gemeinderat beschließt die Wahl in offener Abstimmung durchzuführen.

b)

Der Gemeinderat wählt das Ratsmitglied Waldemar Rau zum Mitglied des Forst- und Landwirtschaftsausschuss.

c)

Der Gemeinderat wählt das Ratsmitglied Daniela Petry zum Mitglied des Rechnungsprüfungsausschuss.

d)

Der Gemeinderat wählt das Ratsmitglied Waldemar Rau zum stellvertretenden Mitglied des Sozial-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss.

Abstimmungsergebnis:

26 Ja

0 Nein

0 Enthaltung

TOP 4:

1. Nachtragshaushaltssatzung 2025

Sach- und Rechtslage:

Der Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 ist erforderlich, da im Ergebnishaushalt sowohl bei den Erträgen als auch bei den Aufwendungen erhebliche Veränderungen gegenüber den veranschlagten Ansätzen eingetreten sind, im Finanzhaushalt ergeben sich Mehrauszahlungen bzw. Mindereinzahlungen, die auf Anpassungen bei den Investitionen, sowie auf finanzielle Auswirkungen des Ergebnishaushalts zurückzuführen sind.

A) Ergebnishaushalt :

Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 wird das Haushaltssoll

der Erträge von bisher

44.387.220,00 €

erhöht um

12.155.480,00 €

und neu festgesetzt auf

56.542.700,00 €

der Aufwendungen von bisher

44.052.120,00 €

erhöht um

3.810.410,00 €

und neu festgesetzt auf

47.862.530,00 €.

B) Finanzhaushalt :

Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 wird das Haushaltssoll

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen F20 von bisher

-403.200,00 €

erhöht um

9.342.060,00 €

und neu festgesetzt auf

8.938.860,00 €

der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit F27 von bisher

1.992.730,00 €

erhöht um

-1.076.250,00 €

und neu festgesetzt auf

916.480,00 €

der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit F32 von bisher

5.516.410,00 €

vermindert um

-2.480.720,00 €

und neu festgesetzt auf

3.035.690,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit F33

von bisher

-3.523.680,00 €

erhöht um

1.404.470,00 €

und neu festgesetzt auf

-2.119.210,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit F40

von bisher

3.926.880,00 €

vermindert um

-10.746.530,00 €

und neu festgesetzt auf

-6.819.650,00 €

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025, nebst 1. Nachtragshaushaltsplan und aller erforderlichen Anlagen lag in der Zeit vom 01.11.2025 bis 14.11.2025 öffentlich aus und konnte parallel im Internet unter www.morbach.de eingesehen werden. Es wurden keine Vorschläge zur Änderung des Nachtragshaushaltsplan eingereicht.

Beschluss:

Der vorliegenden 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 der Gemeinde Morbach einschließlich Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

26 Ja

0 Nein

0 Enthaltung

TOP 5:

Vorschlag für die Bestellung der stellvertretenden Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Morbach

Sach- und Rechtslage:

Frau Svenja-Marisa Lieser-Lindgens wurde am 21.10.2025 zur Schiedsfrau des Schiedsamtsbezirkes Traben-Trarbach ernannt.

Durch die bisherige Vertreter Regelung der Schiedsamtsbezirke Morbach und Traben-Trarbach, wird Frau Lieser-Lindgens als neue stellvertretende Schiedsfrau des Schiedsamtsbezirkes Morbach vorgeschlagen.

Der Vorschlag für eine Ernennung einer Schiedsperson hat durch den Gemeinderat zu erfolgen.

Frau Lieser-Lindgens hat bereits am 12.02.2025 ihr Einverständnis für eine Ernennung als Schiedsfrau für eine Amtszeit für 5 Jahre gegeben. Es sind keine Gründe bekannt, die einer Berufung entgegenstehen.

Beschluss:

Dem Amtsgericht Bernkastel-Kues wird vorgeschlagen, Frau Lieser-Lindgens zur stellvertretenden Schiedsfrau des Schiedsamtsbezirkes Morbach zu berufen.

Abstimmungsergebnis:

26 Ja

0 Nein

0 Enthaltung

TOP 6:

Förderung der Sanierung des Freibades Morbach durch das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" (SKS)

Sach- und Rechtslage:

Mit E-Mail vom 16.10.2025 teilt die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Sportförderung mit, dass der Projektaufruf des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) im Rahmen des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität vorliegt. Nach diesem Programm können entsprechende Projekte mit 45 % gefördert werden. Der Deckel greift, anders als bei der Sportförderung des Landes nicht bei 4.000.000,00 € sondern erst bei 18.000.000,00 € förderfähigen Kosten. Allerdings hat dieses Förderprogramm Großmaßnahmen zum Ziel, bei denen das Mindestvolumen 560.000,00 € beträgt. Explizit genannt im Förderprogramm ist die Sanierung von Schwimmbädern. Die Antragstellung erfolgt nur digital in einem Portal des Bundes, welches ab dem 10.11.2025 freigeschaltet wird. Anmeldeschluss für die erste Förderrunde ist der 15.01.2026. Die Förderbescheide sollen dann bereits Ende Februar 2026 ergehen.

Die bisher vorhandenen Unterlagen über die Sanierung und den Umbau des Freibades Morbach können in leicht modifizierter Weise eingereicht werden und sind geeignet eine Förderung von über 4.000.000.00 € erreichen zu können. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den Förderantrag bei Kreis- und Land ruhen zu lassen und zunächst die Bundesförderung nach dem Programm SKS zu beantragen.

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt den Förderantrag für die Sanierung und den Umbau des Freibades Morbach nach dem Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) im Rahmen des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität zu stellen und alle erforderlichen Unterlagen einzureichen.

Hierbei ist gemäß §22 GemO folgendes Ratsmitglied befangen: Dr. Jürgen Jakobs. Er nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil.

Abstimmungsergebnis:

25 Ja

0 Nein

0 Enthaltung

1 Befangenheit gemäß §22 GemO

TOP 7:

Jahresabschluss 2024 der Gemeindewerke Morbach, Betriebszweig Abwasserbeseitigung

Sach- und Rechtslage:

Der unten genannte Beschlussvorschlag resultiert aus dem vorliegenden Lagebericht der Werkleitung und dem Prüfbericht der THS Wirtschaftsprüfung GmbH, Saarbrücken, der den Ausschussmitgliedern und dem Gemeinderat auszugsweise vorliegt.

Beschluss:

Es wird beschlossen,

a)

den Jahresabschluss des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung zum 31. Dezember 2024 gemäß § 2 Abs. 2 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) in Aktiva und Passiva auf die Bilanzsumme von 11.937.770,84 EUR festzustellen.

b)

den Jahresgewinn 2024 von 23.410,45 EUR gemäß § 11 Abs. 7 EigAnVO auf neue Rechnung vorzutragen.

Abstimmungsergebnis:

26 Ja

0 Nein

0 Enthaltung

TOP 8:

Jahresabschluss 2024 der Gemeindewerke Morbach, Betriebszweig Wasserversorgung

Sach- und Rechtslage:

Der unten genannte Beschlussvorschlag resultiert aus dem vorliegenden Lagebericht der Werkleitung und dem Prüfbericht der THS Wirtschaftsprüfung GmbH, Saarbrücken, der den Ausschussmitgliedern und dem Gemeinderat auszugsweise vorliegt.

Beschluss:

Es wird beschlossen,

a)

den Jahresabschluss des Betriebszweiges Wasserversorgung zum 31. Dezember 2024 gemäß § 2 Abs. 2 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) in Aktiva und Passiva auf die Bilanzsumme von 10.981.124,93 EUR festzustellen.

b)

den Jahresverlust 2024 von 86.471,47 EUR gemäß § 11 Abs. 7 EigAnVO auf neue Rechnung vorzutragen.

Abstimmungsergebnis:

26 Ja

0 Nein

0 Enthaltung

TOP 9:

Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebes Gemeindeforst Morbach

Sach- und Rechtslage:

Der unten genannte Beschlussvorschlag resultiert aus dem vorliegenden Lagebericht der Werkleitung und dem Prüfbericht der THS Wirtschaftsprüfung GmbH, Saarbrücken, der den Ausschussmitgliedern und dem Gemeinderat auszugsweise vorliegt.

Beschluss:

Es wird beschlossen:

a)

den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Gemeindeforst Morbach zum 31. Dezember 2024 gemäß § 2 Abs. 2 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) in Aktiva und Passiva auf die Bilanzsumme von 22.385.642,11 EUR festzustellen.

b)

den Jahresverlust 2024 in Höhe von 248.100,37 EUR gemäß § 11 Abs. 7 EigAnVO auf neue Rechnung vorzutragen.

c)

der ausgabewirksame Jahresverlust von 174.523,41 EUR wird, aus allgemeinen Haushaltsmitteln des Gemeindehaushalts im Jahre 2026, zugunsten des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Gemeindeforst Morbach zum 31.12.2024 abgedeckt.

Abstimmungsergebnis:

26 Ja

0 Nein

0 Enthaltung

TOP 10: Überschussauszahlung Eigenbetrieb Gemeindeforst Morbach

Sach- und Rechtslage:

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Gemeindeforst Morbach für das Jahr 2024 weist einen Jahresverlust von 248.100,37 € vor, der zu einem ausgabewirksamen Verlust von 174.523,41 € führt. Der Jahresverlust stellte sich unter anderem dadurch ein, dass die zugesagten Fördermittel für Voranbaumaßnahmen im Jahr 2024 von Landesforsten nicht ausgezahlt wurden. Die Ausführung und die dazugehörigen Rechnungen, jedoch sehrwohl zu Lasten des Wirtschaftsjahres 2024 zur Auszahlung kamen. Diese Zuschüsse konnten zwischenzeitlich im Jahr 2025 weitestgehend vereinnahmt werden, so dass der Verlust des Jahres 2024 damit „rechnerisch“ ausgeglichen werden könnte.

Der § 11 Abs. 8 EigAnVo verlangt jedoch die Übernahme des ausgabewirksamen Verlustes eines Eigenbetriebes durch die Gemeinde. Dieser Verpflichtung wird die Gemeinde im Jahr 2026 auch nachkommen.

Die nun eingegangenen Zuschüsse und die Pflicht der Gemeinde zum Ausgleich des Defizites, führen zu einer Doppelung von Mittel beim Eigenbetrieb. Daher soll im Gegenzug, der Betrag von 174.523,41 €, als Überschussauszahlung aus den vorhandenen liquiden Mitteln des Eigenbetriebes Gemeindeforst Morbach, an die Gemeinde Morbach erfolgen. Die beiden Zahlungen werden dann in 2026 zu einem Nullsummenspiel für die Gemeinde Morbach führen.

Beschluss:

Der Eigenbetrieb Gemeindeforst Morbach schüttet im Jahr 2026 einen Betrag von 174.523,41 € aus Überschüssen an liquiden Mitteln an die Gemeinde Morbach aus.

Abstimmungsergebnis:

26 Ja

0 Nein

0 Enthaltung

TOP 11:

Genehmigungsantrag nach § 4 BImSchG; Errichtung einer Abfallvergärungsanlage

Befreiung nach § 36 BauGB der Baumaßnahme Bioabfallvergärungsanlage in der Energielandschaft Morbach

Sach- und Rechtslage:

Die neue Bioabfallvergärungsanlage der Firma ABO Kraft & Wärme in der Energielandschaft Morbach war bereits in mehreren Gremiensitzungen Thema und wurde dort auch mehrfach von Betreiberseite vorgestellt, zuletzt am 12.03.2024 im Gemeinderat.

Derzeit befindet sich das Bauvorhaben im Genehmigungsverfahren nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Morbacher Energielandschaft - MEL – Zentralbereich, Teilgebiet 1, 1. Änderung“. Grundsätzlich ist eine solche Anlage laut Bebauungsplan zulässig. Der Bebauungsplan setzt aber eine maximale Bauwerkhöhe von 12 m fest.

Mit Beschluss vom 28.03.2023 wurden vom Gemeinderat bereits folgenden vom Bauherrn beantragten Abweichungen von der festgesetzten Bauhöhe zugestimmt:

Fermenter 1 und 2 mit Bauhöhen von 20 m;

- diese wird jetzt konkretisiert auf 20,1 m

Gärrestbehälter 1, 2 und 3 mit Bauhöhen inkl. Doppelmembrandach von 26 m

- diese wird jetzt konkretisiert auf 25,05 m

CO2 Lagertank mit einer Bauhöhe von ca. 13 m

- dieser bleibt jetzt unter 12 m und damit ohne Abweichung vom B-Plan

Methantank mit einer Bauhöhe von ca. 15 m

- diese wird jetzt konkretisiert auf 13,05 m

Zusätzlich kommt folgende Bauhöhenabweichung hinzu:

- Siloüberdachung mit Bauhöhe von 13,06 m

Begründung:

Der Planung liegen die geplante Produktionsmenge und die begrenzte vorhandene Fläche zu Grunde. Um dabei ein Optimum zwischen Lagerkapazität und Bio-Reaktionen der Behälterinhalte zu gewährleisten, wurden die Höhen der Behälter entsprechend geplant. Die vorgesehenen Höhen sind aus den Erfordernissen der Anlagenkapazität entstanden.

Gem. Bebauungsplan kann die Überschreitung der Bauhöhe durch betrieblich erforderliche technische Einrichtungen, Bauteile oder Nebenanlagen zugelassen werden. Die Befreiung ist städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Das Gelände der Morbacher Energielandschaft ist mit Bäumen (Wald) umstanden, die die Sichtbarkeit auf die Biogasanlage einschränken.

Beschluss:

Das Einvernehmen zum Genehmigungsantrag nach § 4 BImSchG zur Errichtung einer Abfallvergärungsanlage wird erteilt.

Den beantragten Abweichungen von der festgesetzten Bauhöhe wird zugestimmt und das Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis:

26 Ja

0 Nein

0 Enthaltung

TOP 12:

Anfragen und Mitteilungen

Mitteilungen:

Bürgermeister Arianit Besiri teilt mit, dass das LBM plant im kommenden Jahr die Arbeiten an der B327/ B269 Anschlussstelle Morbach aufzunehmen. Weiterhin teilt er mit, dass Gespräche bezüglich der Sperrung laufen.