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Morbacher Rundschau
Ausgabe 49/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

2. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Morbach im Ortsbezirk Hundheim „Hundheim II - Auf der Noh, Teilgebiet 1“ - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat Morbach hat am 15.2.2022 beschlossen, den Bebauungsplan der Gemeinde Morbach im Ortsbezirk Hundheim „Hundheim II - Auf der Noh, Teilgebiet 1, 1. Änderung“ für die derzeit noch nicht erschlossenen Flächen des Bebauungsplangebietes zu ändern, um eine bessere Ausnutzung der Baugrundstücke zu ermöglichen (insbesondere durch Anhebung der Geschossigkeit von einer eingeschossigen auf eine zweigeschossige Bebauung und einer entsprechenden Erhöhung der zulässigen Traufhöhen). Darüber hinaus sollen in der Planzeichnung die Baugrenzen im rückwärtigen Bereich begradigt und damit etwas mehr Spielraum für die Stellung der Gebäude ermöglicht werden.

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der nachstehend abgedruckten Karte dargestellt.

Der Änderungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Gemäß §13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) liegt der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung in der Zeit von

Montag, dem 19.12.2022, bis einschließlich Freitag, dem 27.1.2023,

während der allgemeinen Dienststunden (montags - mittwochs von 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr, donnerstags von 7.30 - 17.30 Uhr und freitags von 8.00 - 12.00 Uhr) bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach, Raum OG 206, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus. Nach telefonischer Terminabsprache können die Unterlagen auch außerhalb der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Die aktuellen Planunterlagen werden auch auf der Internetseite der Gemeinde Morbach zur Verfügung gestellt. Bitte wählen Sie hierzu auf der Seite http://www.morbach.de die Rubrik ‚Leben & Arbeiten‘ und unter dem Menüpunkt ‚Planen und Bauen‘ den Unterpunkt Bauleitplanung/Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Gemeindeverwaltung Morbach
Morbach, den 29.11.2022
gez. Andreas Hackethal, Bürgermeister