- Öffentliche Sitzung -
Zu Punkt 2: Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebes Gemeindeforst Morbach
Sachverhalt:
Der unten genannte Beschlussvorschlag resultiert aus dem vorliegenden Lagebericht der Werkleitung und dem Prüfbericht der THS Wirtschaftsprüfung GmbH, Saarbrücken, der den Ausschussmitgliedern und dem Gemeinderat auszugsweise vorliegt.
Beschluss:
Dem Gemeinderat wird empfohlen:
| a) | den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Gemeindeforst Morbach zum 31. Dezember 2022 gemäß § 2 Abs. 2 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) in Aktiva und Passiva auf die Bilanzsumme von 22.519.732,24 EUR festzustellen. |
| b) | den Jahresgewinn 2022 in Höhe von 617.078,21 EUR gemäß § 11 Abs. 7 EigAnVO auf neue Rechnung vorzutragen. |
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: — 10
Nein-Stimmen: — 0
Stimmenthaltungen: — 0
Zu Punkt 3: Abgabe von Weihnachtsbäumen an private Haushalte 2023
Sachverhalt:
Der Verkauf von Weihnachtsbäumen soll auch in diesem Jahr wieder in der Morbacher Energielandschaft (MEL) am Forstbetriebshofgebäude stattfinden.
Eine Veränderung der Verkaufspreise soll nicht erfolgen. Folgende Preise werden vorgeschlagen:
Edeltannen (Nobilis und Nordmanntanne) — 20,00 €
Fichten — 10,00 €
Fichten über Haushaltsgröße (Gewerbe etc.) lfdm. — 9,00 €
Schmuckreisig pro Ast. — 1,00 €
Damit bewegen sich die Preise weiterhin im regulären Preisgefüge der gewerblichen Mitbewerber.
Der Kindergarten Weiperath wird dankenswerter Weise wieder das Rahmenprogramm übernehmen.
Beschluss:
Folgende Preise (incl. Mehrwertsteuer) werden zum Verkauf von Weihnachtsbäumen aus Gemeindekulturen für das Jahr 2023 festgesetzt:
| a) | Edeltannen (Nobilis und Nordmanntanne) — 20,00 €/Stück |
| b) | Fichten — 10,00 €/Stück |
| c) | Fichten über Haushaltsgröße (Gewerbe etc.) — 9,00 €/lfdm |
| d) | Schmuckreisig — 1,00 €/pro Ast. |
Auf Wunsch werden die Bäume eingenetzt (kostenlos).
Der Verkauf erfolgt in der Morbacher Energielandschaft (MEL) am Forstbetriebshofgebäude. Ein Begleitprogramm wird vom Kindergarten Weiperath gestaltet.
Als Verkaufstermin wird festgelegt:
Samstag, 09. Dezember 2023 von 9.00 bis 14.00 Uhr.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: — 10
Nein-Stimmen: — 0
Stimmenthaltungen: — 0
Zu Punkt 4: Festsetzung der Holztaxe für Brennholz aus dem Gemeindewald für das Wirtschaftsjahr 2024
Sachverhalt:
In den vergangenen Jahren wurde empfohlen, im Einvernehmen mit dem Forstamt und dem Revierleiter, zur Vermeidung von Nachfragekonzentrationen im Gemeindewald, die Brennholzpreise denen von Landesforsten im Bereich des Forstamtes Idarwald anzugleichen.
Landesforsten hat die Preise für die Brennholzsaison 2023/24 für Brennholz, lang (Holz liegt an der Waldstraße) für „Weiße“ Harthölzer (Buche/Hainbuche/Ahorn/Eiche) auf 51,10 €/RM, sonstige Baumarten (Pappel, Weide, Linde, Erle und Birke) auf 42,00 €/RM festgesetzt und die maximale Abgabemenge pro Haushalt auf 10 FM/Haushalt (ca. 14 RM/Haushalt) erneut festgelegt. Es wird vorgeschlagen den bisherigen Taxpreis von 42,00 € für Buche und Eiche auf 45,00 €/RM (+ 9,3%) und bisher 30,00 €/RM für Birke auf 33,00 €/RM (+ 9 %) zu erhöhen. Damit liegt der Eigenbetrieb Gemeindeforst Morbach im Mittel weiter unter den Preisen von Landesforsten. Die Reduzierung der Menge pro Haushalt auf 25 RM sollte auch 2024 bestehen bleiben.
| Bereitstellung Buche / Eiche / Birke | Bezeichnung | Preise (einschl. MwSt.) |
| Schlagabraum / Kronenholz, ungerückt (Buche/Eiche) | Holz liegt im Wald-Bestand | 25,00 EUR/RM Bisher (22,00 €/RM) |
| Schlagabraum / Kronenholz, vorkonzentriert bzw. gerückt (Buche/Eiche) | Holz wurde vorgezogen, liegt an Rückegasse/Waldstraße | 28,00 EUR/RM Bisher (25,00 €/RM) |
| Vollbäume aus Stangenholz stehend auf dem Stock (Buche/Eiche) | Fällung und Aufarbeitung durch den Käufer (Forstwirt-Ausbildung erforderlich) | 25,00 EUR/RM Bisher (22,00 €/RM) |
| Vollbäume aus Stangenholz umgeschnitten, ungerückt (Buche/Eiche) | Holz liegt im Wald-Bestand | 30,00 EUR/RM Bisher (25,00 €/RM) |
| Vollbäume aus Stangenholz umgeschnitten, ungerückt (Birke/Ahorn/sonstiges Laubholz) | Holz liegt im Wald-Bestand | 22,00 EUR/RM Bisher (19,00 €/RM) |
| Brennholz, lang, gefällt, gerückt (Buche/Eiche) | Holz liegt an Waldstraße | 45,00 EUR/RM Bisher (42,00 €/RM) |
| Brennholz, kurz, gefällt, gerückt Birke aus Harvesteraufarbeitung) | Holz liegt an Waldstraße | 33,00 EUR/RM Bisher (30,00 €/RM) |
Für den Eigenbetrieb Gemeindeforst Morbach wird weiterhin vorgeschlagen in erster Linie die einheimischen Brennholzkunden zu bedienen.
Beschluss:
Zur Abgabe von Brennholz an private Selbstwerber für den Eigenbedarf aus dem Gemeindewald werden für die genannten Sortimente (Buche/Eiche/Birke) die Richtpreise bzw. Taxpreise neu festgesetzt:
| Bereitstellung Buche / Eiche / Birke | Anmerkung | Preise (einschl. MWSt.) 2024 |
| Schlagabraum / Kronenholz, ungerückt (Buche/Eiche) | Holz liegt im Wald-Bestand | 25,00 EUR/RM |
| Schlagabraum / Kronenholz, vorkonzentriert bzw. gerückt Buche/Eiche) | Holz wurde vorgezogen, liegtan Rückegassen/Waldstraße | 28,00 EUR/RM |
| Vollbäume aus Stangenholz stehend auf dem Stock (Buche/Eiche) | Fällung und Aufarbeitung durch den Käufer (Forstwirt-Ausbildung erforderlich) | 25,00 EUR/RM |
| Vollbäume aus Stangenholz umgeschnitten, ungerückt (Buche/Eiche) | Holz liegt im Wald-Bestand | 30,00 EUR/RM |
| Vollbäume aus Stangenholz umgeschnitten, ungerückt (Birke/Ahorn/sonstiges Laubholz)) | Holz liegt im Wald-Bestand | 22,00 EUR/RM |
| Brennholz, lang, gefällt, gerückt (Buche/Eiche) | Holz liegt an Waldstraße | 45,00 EUR/RM |
| Brennholz, kurz, gefällt, gerückt (Birke aus Harvesteraufbereitung) | Holz liegt an Waldstraße | 33,00 EUR/RM |
Die vorstehenden Preise gelten für normale Verhältnisse. Bei besonders schwierigen Geländeverhältnissen können diese entsprechend dem Schwierigkeitsgrad reduziert werden.
Die Fällung stehender Bäume darf nur durch Personen erfolgen, die mit der Holzernte vertraut sind (Forstwirtsausbildung erforderlich!). Die Waldbesitzerin übernimmt keine Haftung für Sach- und Personenschäden, die bei der Selbstwerbung entstehen.
Bei der Nachfrage nach stofflicher Nutzung sowohl als Industrieholz, als auch für die energetische Nutzung als Brennholz, wird der Eigenbetrieb Gemeindeforst Morbach in erster Linie die Brennholzkunden bedienen. Weiterhin ist das Brennholz aus dem Gemeindewald Morbach grundsätzlich bzw. bis zur Sättigung der örtlichen Nachfrage nur an Einwohner der Gemeinde Morbach auf dem Wege der öffentlichen Versteigerung abzugeben. Es wird eine Abgabebegrenzung pro Haushalt auf 25 Raummeter festgelegt.
Sobald die Nachfrage innerhalb der Gemeinde abgedeckt ist, kann die Werkleitung in Absprache mit den Revierleitern vorstehende Einschränkungen aufheben.
Ein Verkauf von Brennholz an gewerbliche Brennholzwerber aus dem Gemeindewald soll erst nach der vorgenannten Bedarfsdeckung bei den Privatkunden erfolgen. Bei Verkauf an gewerbliche Holzwerber wird zu den o.g. Preisen die Mehrwertsteuer (MwSt.) in der gesetzlichen Höhe hinzugerechnet.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: — 10
Nein-Stimmen: — 0
Stimmenthaltungen: — 0
Zu Punkt 5: Vergabeverfahren
Zu Punkt 5.1: Bericht über die Probeweise Aufnahme von Biotopbäumen und Freigabe einer Ausschreibung
Sachverhalt:
Mit der Förderung „Klimaangepasstes Waldmanagement“ ist die Ausweisung von fünf Habitatbäumen pro ha geförderte Waldfläche erforderlich. Bei eine Betriebsfläche von rund 2.735 ha, kommen somit 13.500 Habitatbäume zusammen, die für die Förderung nachzuweisen sind. Bereits vor diesem Förderprogramm waren ca. 3.000 Habitatbäume vorzuhalten, mit deren Aufnahme im Eigenbetrieb Gemeindeforst Morbach bereits begonnen war. Diese aufgenommenen Bäume werden unter anderem genutzt, um als Heimatbäume vermarktet zu werden.
Um den Aufwand abzuschätzen, der für die erstmalige Aufnahme der Habitatbäume erforderlich ist, wurden eigene Versuche angestellt und der eigene Forsteinrichter FoNat mit einer Probeaufnahme von 500 Habitatbäumen nach folgenden Kriterien beauftragt:
Nach Auswertung der eigenen Aufnahmen und der des beauftragen Forsteinrichters, kann davon ausgegangen werden, dass pro Stunde ca. 10 Bäume ausgesucht, markiert und erfasst werden können. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Vorbereitung mit dem Revierleiter. Die Aufnahmekapazität von 10 Bäumen pro Stunde kann jedoch nur durch eine fachlich ausgebildete Person erreicht werden. Nachdem nunmehr ca. 1.000 Bäume aufgenommen sind, verbleiben 12.500 Bäume, die bei 10 Bäumen pro Stunde ca. 1.250 Stunden an ununterbrochener Arbeitszeit benötigen, um aufgenommen zu werden. Dies entspricht rund 156 Arbeitstagen á 8 Stunden. Dies ist mit eigenem Personal nicht zu stemmen. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die Aufnahmearbeiten für 10.000 Habitatbäume an einen externen Dienstleister auszuschreiben, die restlichen Bäume werden in Eigenregie aufgenommen. Es ist davon auszugehen das ca. 62.400,00 € an Kosten für die Erstaufnahme anfallen können. Die aktuelle jährliche Förderung aus dem Programm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ beträgt 187.055,75 € für die nächsten 3 Jahre. Danach werden die Beträge neue festgesetzt.
Beschluss:
Die Ausschreibung nach den vorgestellten Kriterien wird freigeben. Eine Vergabe kann bis zu einem Betrag von 62.400,00 € erfolgen. Die Finanzierung erfolgt durch überplanmäßige Holzgelderlöse, bzw. über die Anteilige Förderung „Klimaangepasstes Waldmanagement 2023“.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: — 10
Nein-Stimmen: — 0
Stimmenthaltungen: — 0
Zu Punkt 6: Anfragen und Mitteilungen
Anfragen liegen keine vor.
Die Anwesenden erhalten ohne Aussprache davon Kenntnis, dass die Ausschreibung der Revierleiterstelle aufgehoben wurde und eine Prüfung erfolgt, ob der Eigenbetrieb selbst ausbilden kann.